Dekret Nr. 7 / 2018 Coll.
Verordnung über bestimmte Bedingungen für die Erfüllung der Tätigkeiten eines Zahlungsinstituts, des Verwalters von Zahlungskontoinformationen, eines kleinen Zahlungsdienstleisters, einer elektronischen Geldeinrichtung und eines kleinen elektronischen Geldgebers
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Dekret Nr. 151 / 2022 Coll.
Ändert
Verordnung zur Änderung des Dekrets Nr. 1 / 2022 Coll., über Anträge und Tätigke...
Dekret Nr. 394 / 2024 Coll.
Ändert
Verordnung zur Änderung des Dekrets Nr. 1 / 2022 Coll., über Anträge und Ankündi...