Dekret Nr. 7 / 2018 Coll.

Verordnung über bestimmte Bedingungen für die Erfüllung der Tätigkeiten eines Zahlungsinstituts, des Verwalters von Zahlungskontoinformationen, eines kleinen Zahlungsdienstleisters, einer elektronischen Geldeinrichtung und eines kleinen elektronischen Geldgebers

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Dekret Nr. 151 / 2022 Coll.
Verordnung zur Änderung des Dekrets Nr. 1 / 2022 Coll., über Anträge und Tätigke...
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Dekret Nr. 394 / 2024 Coll.
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