Dekret Nr. 7 / 2018 Coll.
Verordnung über bestimmte Bedingungen für die Erfüllung der Tätigkeiten eines Zahlungsinstituts, des Verwalters von Zahlungskontoinformationen, eines kleinen Zahlungsdienstleisters, einer elektronischen Geldeinrichtung und eines kleinen elektronischen Geldgebers
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