Dekret Nr. 298 / 2023 Coll.

Verordnung über das Verfahren zur Dienstbeurteilung von Soldaten in der Reserve im Dienst und seine Aspekte

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.10.2023
298
Ordnung
vom 25. September 2023
über das Verfahren zur Servicebewertung von Soldaten im Einsatzgebiet und dessen Aspekte
Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 45 / 2016 Slg. sieht das Verteidigungsministerium vor:
§ 1
Bewertung
(1) Bei der Verarbeitung professioneller Bewertungen bewertet die Dienststelle (nachfolgend "der Bewerter") die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten eines Soldaten in Reserve bei der Erfüllung eines militärischen aktiven Dienstes (nachstehend "der Dienst" genannt), seine fachliche und psychologische Kompetenz für den Dienst und seine medizinische Fitness und körperliche Fitness für die weitere Leistung des Dienstes.
(2) Der Evaluator ist der nächstgelegene direkte Vorgesetzte im Dienst ("soldier").
(3) Für den Fall, dass der bewertete Soldat während der Bewertungszeit einen untergeordneten Dienst von zwei oder mehr engsten direkten Vorgesetzten ausübt, muss der Bewerter die in Abschnitt 3 vorgesehene Dokumentation verwenden, die von den vorherigen direkten Vorgesetzten kontinuierlich bearbeitet wird.
§ 2
Verarbeitung professioneller Bewertungen
(1) Der Bewerter verarbeitet die Leistungsbewertung anhand des im Anhang dieser Verordnung genannten Formulars für das Kalenderjahr (nachfolgend „Zeitraum“) vom 1. November des Kalenderjahres bis zum 31. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres (nachfolgend „Bewertungsdauer“), wenn der Soldat den Dienst während des Bewertungszeitraums oder seit dem letzten Dienst durchgeführt hat.
(2) Der Bewerter verarbeitet die Dienstbeurteilung außerhalb des Bewertungszeitraums innerhalb des letzten geplanten Dienstes im Bewertungszeitraum.
a) vor der Überweisung eines Soldats an die Unterordnung einer anderen Dienststelle, wenn der Soldat nicht vorgesehen ist, den Dienst während des restlichen Bewertungszeitraums durchzuführen; oder
b) wenn der Zeitraum der Aufnahme eines Soldats in ein aktives Backup außerhalb des Bewertungszeitraums abläuft oder über den Bewertungszeitraum hinaus von der aktiven Sicherung ausgeschlossen ist.
§ 3
Dokumentation der Servicebewertung
(1) Die Belege für die Servicebewertung sind:
(a) eine Bewertung der Ergebnisse der Ausbildung und die Durchführung anderer Aufgaben der Einheit, in der der Soldat zugewiesen wird, wenn er oder sie an ihnen persönlich teilgenommen hat;
b) eine Bewertung der Ergebnisse eines Soldats bei der Vorbereitung oder bei der Durchführung spezifischer Aufgaben für den Zeitraum der Bewertung, insbesondere eine Bewertung am Ende der militärischen Vorbereitung, um grundlegende militärische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten oder operative Aufgaben durchzuführen; und
c) Nachweise für den Dienst in Militärakten.
(2) Eine schriftliche Prüfung des Wissens über rechtliche oder interne Vorschriften oder militärisches Fachwissen kann die Grundlage der fachlichen Bewertungen sein, wenn sie sich auf die Leistung des Dienstes des bewerteten Soldaten beziehen.
(3) Der Evaluator unterrichtet den bewerteten Soldat mündlich über die Dokumentation für die Leistungsbewertung bei der Bewertung der einzelnen Aufgaben oder schriftlich, wenn der Soldat seinen Widerspruch zum Inhalt der mündlichen Beurteilung geäußert hat.
§ 4
Klassifizierung der Leistungsbereiche
(1) Der Werter klassifiziert den Nennbereich nach dem Ratingniveau.
(2) Der Bewertungsbereich wird durch die Bewertungsstufe klassifiziert
(a) 4 - die Fläche ist in ausgezeichneter Weise gefüllt, wenn die Leistung des bewerteten Soldat weit über den für die Leistung des Dienstes festgelegten Anforderungen liegt; der Soldat macht das Beste aus seinem persönlichen Potenzial,
(b) 3 - die Fläche ist sehr gut gefüllt, wenn die Leistung des bewerteten Soldat noch über die Anforderungen des Dienstes hinaus ist; der Soldat macht durchschnittliche Nutzung seines persönlichen Potenzials und ist extrem hart arbeitend,
c) (2) der Bereich ist gut gefüllt, wenn die Leistung des bewerteten Soldats den Anforderungen für die Leistung des Dienstes entspricht; der Soldat übernimmt die zugewiesenen Aufgaben und ist mindestens so aktiv in der Leistung dieser Dienste;
d) (1) die Fläche ist zufriedenstellend befüllt, wenn die Leistung des bewerteten Soldats die Mindestanforderungen an den Dienst erfüllt; der Soldat übernimmt die zugewiesenen Aufgaben teilweise und nicht aktiv; oder
e) 0 - die Fläche ist unbefriedigend gefüllt, wenn die Leistung des bewerteten Soldats die Anforderungen für die Leistung des Dienstes nicht vollständig erfüllt; der Soldat übernimmt nicht die zugewiesenen Aufgaben und ist passiv, die Leistung seines Dienstes erfordert ständige Kontrolle und Unterstützung einer anderen Person und scheint nicht ein Versuch zu verbessern.
Zusammenfassung der Servicebewertungen
§ 5
Am Ende der Service-Evaluation muss der Evaluator auf der Grundlage des arithmetischen Mittels der Bewertungsraten jedes ausgewerteten Bereichs (nachfolgend der arithmetische Mittelwert) die Gesamtbewertung verbal festlegen. Bei einem aktiven Reservesoldaten beruht die Gesamtbewertung auf dem arithmetischen Durchschnitt und anderen Kriterien gemäß Abschnitt 7 Absatz 1.
§ 6
Der Soldat wird allgemein als
a) ausgezeichnet, wenn der arithmetische Mittelwert mindestens 3,5 beträgt;
b) sehr gut, wenn das arithmetische Mittel mindestens 2,5 beträgt;
c) gut, wenn der arithmetische Mittelwert mindestens 1,5 beträgt;
d) zufriedenstellend, wenn der arithmetische Mittelwert mindestens 1 ist, oder
e) nicht zufriedenstellend, wenn der arithmetische Mittelwert kleiner als 1 ist.
§ 7
(1) Ein aktiver Reservesoldat wird im Allgemeinen als
a) hervorragend, wenn der arithmetische Mittelwert mindestens 3,5 ist, militärische Übungen für mindestens 21 Kalendertage oder Dienst in der operativen Bereitstellung für mindestens 1 Tag durchzuführen und das Ergebnis der körperlichen Fitness-Bewertung zumindest gut zu erreichen;
b) sehr gut, wenn der arithmetische Mittelwert mindestens 2,5 ist, militärische Übungen für mindestens 21 Kalendertage oder Dienst im Einsatz für mindestens 1 Tag durchführen und das Ergebnis einer körperlichen Fitness-Bewertung zumindest zufriedenstellend erreichen;
c) gut, wenn das arithmetische Mittel mindestens 1,5 beträgt, eine militärische Übung von mindestens 14 Kalendertagen oder Dienst in einem operativen Einsatz von mindestens 1 Tag durchführen und das Ergebnis einer körperlichen Fitness-Bewertung zumindest zufriedenstellend erreichen;
d) zufriedenstellend, wenn der arithmetische Mittelwert mindestens 1 ist, militärische Übungen für mindestens 7 Kalendertage während des Bewertungszeitraums oder Dienst im operativen Einsatz von mindestens 1 Tag durchzuführen; oder
e) nicht konform, wenn der arithmetische Mittelwert kleiner als 1 ist oder wenn während des Bewertungszeitraums die militärische Übung nicht für mindestens 7 Kalendertage durchgeführt wird oder der Dienst im operativen Einsatz von mindestens 1 Tag oder in zwei aufeinanderfolgenden körperlichen Fitness-Bewertungen nicht zufriedenstellend ist.
(2) Der Bewerter am Ende der Leistungsbewertung des Soldats in aktiver Reserve weist ferner auf Folgendes hin:
a) Empfehlungen für eine weitere Laufbahn als Soldat oder für Personalmaßnahmen; und
b) die Aufgaben und Ziele der beruflichen und persönlichen Entwicklung für einen weiteren Bewertungszeitraum.
§ 8
Evaluierungsgespräch
Der bewertete Soldat wird vom Bewerter der Servicebewertung unverzüglich nach seiner Vorbereitung während des Bewertungsgesprächs informiert. Stellt der Evaluator während des Bewertungsinterviews eine mit der Änderung der Servicebewertung identische Bewertung vor Ende des Bewertungsinterviews fest, so richtet er die Servicebewertung an.
§ 9
Ende des Bewertungsprozesses
(1) Der Bewertungsprozess endet mit dem futilen Ablauf der Einspruchsfrist.
(2) Im Falle von Einwänden gegen die Service-Evaluierung endet der Bewertungsprozess mit der Präsentation des Soldats mit dem Ergebnis der Beurteilung der Einwände.
(3) Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens wird die Servicebewertung in die persönliche Akte des Soldaten aufgenommen.
§ 10
Aufhebung
Erlass Nr. 220 / 2016 Slg., über das Verfahren zur Servicebewertung von Soldaten in Reserve im Dienst und seine Aspekte, wird aufgehoben.
§ 11
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Minister:
Mgr. Chernochová v. r.

Anhang zum Erlass Nr. 298 / 2023 Coll.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 298 / 2023 Coll., über das Verfahren zur Dienstbewertung von Soldaten im Dienst und seine Aspekte
Art der VorschriftOrdnung
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Verkündungsdatum29.09.2023
In Kraft seit01.10.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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