Dekret Nr. 286 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung bestimmter Verordnungen im Zusammenhang mit der Annahme einer Änderung des Rechts auf Sachverständigen, Sachverständigenämter und Sachverständigenämter und anderer damit zusammenhängender Gesetze

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2026
286
ERKLÄRUNG
vom 13. Januar 2025
zur Änderung bestimmter Verordnungen im Zusammenhang mit der Annahme einer Änderung des Rechts auf Sachverständigen, Sachverständigenbüros und Sachverständigenbüros und anderer damit zusammenhängender Gesetze
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 20 / 2006, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 2, Artikel 469 des Gesetzes Nr. 141 / 1961 Slg., Artikel 374 Absatz 1 und Artikel 374a des Gesetzes Nr. 150 / 1963 Slg., Gesetz Nr. 171 / 1993 Slg., Gesetz Nr. 238 / 1995 Slg., Gesetz Nr. 139 / 2015 Sl.

ČÁST PRVNÍ

Änderung der Geschäftsordnung für Bezirks- und Regionalgerichte
Čl. I
Dekret Nr. 37 / 1992 Slg., über die Geschäftsordnung für Regional- und Regionalgerichte, geändert durch Dekret Nr. 584 / 1992 Slg., Dekret Nr. 194 / 1993 Slg., Dekret Nr. 246 / 1995 Slg., Dekret Nr. 278 / 1996 Slg., Dekret Nr. 234 / 1997 Slg., Dekret Nr. 482 / 2000 Sl.
1. In Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe o werden die auf Antrag der Strafverfolgungsbehörden geleisteten Vergütungen für den beruflichen Ausdruck „und die auf Antrag der Strafverfolgungsbehörden geleistete Vergütung für den beruflichen Ausdruck“ gestrichen.
2. In Artikel 33 Absatz 2 werden die Worte "Personen, die professionelle Beobachtungen abgeben" nach den Worten "Experten" eingefügt.
3. Absatz 92, einschließlich des Titels, lautet:
„§ 92
Meldepflicht
(1) Bestätigt die Nachfolgeentscheidung den Erwerb von Eigentumsrechten in im Register eingetragenem Immobilien, so erfüllt der gerichtliche Kommissar die Notifizierungspflicht gemäß Artikel 190 Absatz 1 W, indem er einen Auszug aus der Nachfolgeentscheidung (nachfolgend "Erinnerungserklärung") an das betreffende Kadastralamt des Kasstralamts sendet.
(2) Die Erbschaft ist nur in elektronischer Form zu entrichten und enthält:
a) ein Hinweis darauf, dass es sich um einen Extrakt aus der Erbschaft handelt;
b) die Benennung des Gerichts und des Gerichtsvollziehers, der die Entscheidung erlassen hat;
c) die Benennung der Entscheidung durch ein Dateizeichen und die Angaben des Verstorbenen;
d) den operativen Teil der Entscheidung nur über den Erwerb des Eigentums an unbeweglichem Vermögen;
e) Ort und Datum der Entscheidung;
f) Angabe der Rechtskraft der Entscheidung und
(g) Name und Nachname der Person, die die Vererbungserklärung und ihre elektronische Unterschrift erstellt hat.
(3) Ist ein geometrischer Plan für die Aufteilung oder Verschmelzung von Grundstücken Teil der Entscheidung über das Erbe, so ist der geometrische Plan in elektronischer Form an die Vererbungserklärung anzubringen.
(4) Der Justizkommissar wird eine Vererbungserklärung über eine zu diesem Zweck auf der Website des tschechischen Geographischen und Katastralamts veröffentlichte Webanmeldung übermitteln.
(5) Wird in Verfahren über das Eigentum für immaterielles Eigentum, das im Register des unbeweglichen Vermögens eingetragen ist, das Eigentum an dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten beglichen, das Recht auf Erblassung festgelegt, der Erwerb eines durch ein Darlehen gesicherten Anspruchs, die Errichtung eines Vertrauens, die Ausgabe von Vermögenswerten mit unwesentlichem Wert oder eine andere, in das Register des unbeweglichen Vermögens eingetragene Tatsache analog vom Gerichtshof behandelt.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Beschlusses über die Geschäftsordnung des Staatsanwalts, Errichtung von Zweigniederlassungen bestimmter öffentlicher Staatsanwälte und Einzelheiten der von Rechtskandidaten durchgeführten Rechtsakte
Čl. II
In Artikel 11 Buchstabe g des Erlasses Nr. 23 / 1994 Slg., über die Geschäftsordnung des Staatsanwalts, über die Errichtung von Zweigstellen bestimmter öffentlicher Staatsanwälte und über die Einzelheiten der von den Rechtsanwälten durchgeführten Maßnahmen, geändert durch den Erlass Nr. 311 / 2000 Slg., Erlass Nr. 183 / 2001 Slg., Erlass Nr. 468 / 2001 Slg., Nr. 88 Wiedergutmachung des von den Behörden in Strafverfahren eingereichten beruflichen Ausdrucks sowie die Worte des Erlasses Nr. 227 / 2017 Coll.

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Erlasses über die Durchführung von Sachverständigentätigkeiten
Čl. III
Erlass Nr. 503 / 2020 Slg., über die Durchführung von fachkundigen Tätigkeiten, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Buchstabe d wird das Wort "Experte" durch Expertenbüros und Institute ersetzt".
2. In Artikel 2 Buchstabe d werden die Worte "und, wenn der Antragsteller es nicht hat, jede andere ähnliche Angabe im Falle eines Antragstellers, der eine juristische Person oder das Geburtsdatum des Antragstellers ist, der eine natürliche Person ist, "durch die Worte ersetzt", wenn der Antragsteller es hat oder eine andere ähnliche Angabe im Falle einer juristischen Person, die keine juristische Person hat".
3. In Artikel 2 wird nach Buchstabe e folgende Nummer f eingefügt:
f) Angabe des Geburtsdatums, wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist,
Die Buchstaben f bis m werden umnummeriert (g) bis (n).
4. In Artikel 2 Buchstabe i wird das Wort "oder "nach dem Wort" durch eine Komma ersetzt, die Worte "oder die Kontaktadresse" hinzugefügt, und am Ende des Wortlauts des Schreibens werden die Worte" gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes ergänzt.
5. In Ziffer 2 (j), "h "wird durch" i" ersetzt.
6. In Artikel 3 werden die Begriffe "Experten oder Personen, die an der wissenschaftlichen Forschung gemäß § 7 Abs. 1 Buchstabe c des Gesetzes oder § 7 Abs. 2 des Gesetzes beteiligt sind, durch die das Sachverständigeninstitut in einzelnen Disziplinen und Sektoren sowie in Spezialgebieten fachkundige Tätigkeiten ausführen wird, wenn sie durch die Wörter " ersetzt worden sind" Personen nach § 7 Abs. 1 c des Gesetzes oder Personen, durch die das Sachverständigeninstitut nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes handelt".
7. In Ziffer 3 Absatz 3 wird der Punkt "(e) " durch den Punkt" (f) ersetzt.
8. In Ziffer 17 wird "30 " durch" 60" ersetzt.
9. In Absatz 28 wird am Ende des Absatzes 1 folgender Satz angefügt: "Wenn der Antragsteller trotz wiederholter Aufforderungen keinen Prüfbericht vorlegt oder die erforderliche Anzahl von Kopien des Prüfberichts abgibt, gilt er als zurückgenommen. Er muss über diese Konsequenz in der Herausforderung informiert werden."
10. Absatz 31 (3) wird gestrichen.
11. In Absatz 34 wird Absatz 2 gestrichen.
Die Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 2 und 3.
12. In Artikel 37 Absatz 1 werden nach dem Wort die Wörter "oder Namen und Nachnamen, wie dies der Fall sein kann, hinzugefügt."
13. Absatz 38 (1) wird gestrichen.
Die Absätze 2 und 3 werden in den Absätzen 1 und 2 umnummeriert.
14. In § 38 Abs. 2 wird das Wort "Grenze" ersetzt durch "Grenze" und die Worte "gleich" durch die Worte" ersetzt.
15. in Paragraph 46 (1) (c) wird das Wort "verarbeitet" durch die Worte "verarbeitet durch ein Expertenbüro" ersetzt;
16. In Paragraph 54, am Ende von Absatz 2, der Satz "Wenn die Datenquelle ein Dokument ist, das in einer von einer öffentlichen Behörde gehaltenen Datei enthalten ist, sammelt der Sachverständige auch nur die Daten, die analysiert werden und die zur Beantwortung der beruflichen Frage benötigt werden."
17. In Abschnitt 56 werden die Wörter "aus Analyseergebnissen" gestrichen und die Wörter" um eine Antwort auf eine bestimmte berufliche Frage zu formulieren "werden durch die Worte "interpret data analysis results" ersetzt.
18. In Absatz 57 wird folgender Absatz 1 angefügt:
"(1) Der Experte interpretiert die Ergebnisse der Datenanalyse umfassend und kohärent, so dass auf der Grundlage der interpretierten Ergebnisse die Antwort auf die gegebene Frage formuliert werden kann. Der Sachverständige interpretiert die Ergebnisse der Analyse der Daten im Lichte der angegebenen beruflichen Frage.
Der aktuelle Text wird Absatz 2.
19. In § 58 Abs. 1 wird nach dem Wort "Basis" das Wort "Interpretation" eingefügt.
20. In Anhang 1 Absatz 1 Buchstabe b wird nach dem sechsten Satz der Satz "Ein Nachname wird unter der zweiten Zeile links eingetragen.
21. In Anhang Nr. 2 werden in der ersten Spalte der Tabelle die Worte "gezählt und " gestrichen.
22. In Anhang 2 werden in der zweiten Spalte der Tabelle die Worte "Personen, die an der wissenschaftlichen Forschung beteiligt sind, durch die Worte" Senior Experte und den Satz ersetzt:
Betrag
- die zu zahlende Vergütung, netto des Betrags, der der Mehrwertsteuer entspricht, mit einer Unterscheidung zwischen dem Teil der Vergütung, der die Zeitvergütung ist, und dem Teil der Vergütung, der die Pauschalvergütung ist,
- Gesamterstattungen, ausgenommen den Betrag, der der Mehrwertsteuer entspricht, und
- die der Mehrwertsteuer entsprechenden Gesamtbeträge, um die die Sachverständigengebühr erhöht wird, wenn die Sachverständigengebühr um diesen Betrag ansteigt."
und die Worte "die Anzahl der abgebuchten und ", die Worte" abgebucht oder" und die Worte "Abbuchung, Beichte und " werden gelöscht.

ČÁST ČTVRTÁ

Änderung der Verordnung über Sachverständigengebühren
Čl. IV
In Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a des Erlasses Nr. 504 / 2020 Slg. wird auf die Sachverständigengebühr das Wort "obligatorisch" gestrichen.

ČÁST PÁTÁ

Änderung der Verordnung über die Durchführung von Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten
Čl. V
Verordnung Nr. 506 / 2020 Slg. über die Durchführung von Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 2 Absatz 1 Buchstabe d werden die Worte "und, wenn der Antragsteller es nicht hat, das Geburtsdatum " durch die Worte ersetzt", wenn der Antragsteller es tut".
2. In Artikel 2 Absatz 1 wird nach Buchstabe f folgende Nummer g eingefügt:
"(g) Angabe des Geburtsdatums;"
Die Buchstaben g bis m werden als Buchstaben h bis n umnumeriert.
3. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe j werden die Worte "oder Spezialisierung " gestrichen.
4. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe k, "h" wird durch "i" ersetzt;
5. In Artikel 20 Absatz 1 werden die Worte "oder Namen und Nachnamen, wie der Fall sein kann, nach dem Wort hinzugefügt."
6. In Anhang 1 Absatz 1 Buchstabe d werden die Wörter "oder einen anderen ähnlichen Sprachtest für die gleiche Sprachkenntnissesstufe "nach dem Wort" interpretiert".
7. In Anhang 1 Nummer 2 Buchstabe d werden nach den Worten "Interpretieren" die Wörter "oder Weiterleiten eines ähnlichen Sprachtests für dieselbe Sprachkenntnissestufe" eingefügt.
8. In Anhang 1 Nummer 5 Buchstabe d werden die Wörter "oder eine andere ähnliche Sprachprüfung für die gleiche Sprachkenntnissesebene "nach den Wörtern eingefügt" Übersetzung.
9. In Anhang 1 Nummer 6 (d) werden nach den Worten "Übersetzung" die Wörter "oder eine andere ähnliche Sprachprüfung für dieselbe Sprachkenntnissestufe" eingefügt.
10. Anhang Nr. 2, einschließlich des Titels, lautet:

"Anhang Nr. 2
Gleiche Passmuster
I. Interpreter
1. Beschreibung
a) Die Karte ist doppelt bedruckte Plastikkarte mit dunkel orange Farbe 85.6 x 54 mm mit abgerundeten Ecken. Die Karte wird durch ein Schutzelement mit dem Motiv eines silbernen Doppelschwanz Löwen im Sprung gesichert und der Text "HAS ISSUED THE MINISTERSTO OF JUSTICE OF THE CZECH REPUBLIC."
(b) Auf der Vorderseite der Lizenz erscheint der Text "COURT" auf der ersten Zeile. Auf der zweiten Zeile der Text "TLUMÍNÍK". Die dritte Zeile enthält den Text "COURT INTERPRETER". Die vierte Zeile enthält den Text "RECEIVATION / "und den Text" IČO /". Die fünfte Zeile zeigt den Text "SURNAME" und den Text "NUMBER ID". Die sechste Zeile enthält den Text "NAME / 'und den Text" PROJECT NUMBER /'. Die siebte Zeile enthält den Text "GIVEN NAME" und den Text "DOCUMENT NO". Die achte Zeile zeigt den Text "TITULL / "und den Text" DATE OF ISSUE /". Die neunte Zeile enthält den Text "ACADEMIC DEGREE "und den Text" DATE OF ISSUE". Im linken Teil erfolgt die digitale Bearbeitung von Farbfoto des Interpreters mit den Abmessungen 20 x 25,8 mm. Die Anforderungen an die technische Ausführung des Fotos entsprechen den einschlägigen Rechtsvorschriften für die technische Durchführung der Fotografie oder ähnlicher Bildaufnahme für die Ausgabe der Ausweiskarte. Ein Nachname wird unter der fünften Zeile links eingetragen. Unter der siebten Zeile auf der linken Seite werden der Name oder die Namen geschrieben. Die Zahlen unterhalb der neunten Zeile auf der linken Seite werden in das Format des akademischen Titels vor dem Namen, dem akademischen Titel nach dem Namen eingetragen. Die Erteilung der Lizenz ist im Format dd.mm.yyyyy anzugeben. Alle Texte, einschließlich schriftlicher Daten, werden in schwarzen Zeichen erstellt, mit Ausnahme des Textes "COURT "und des Textes" TEMPORARY", der in Blockbuchstaben erstellt wird. Im Hintergrund des RS wird das Thema des Kalkblatts gezeigt.
c) Der Hintergrund der Rückseite zeigt das Globusmotiv mit angedeuteten Meridian- und Parallellinien und horizontalem Pfeil.
2. Bild der Gesichtsseite der Lizenz

3. Bild der Rückseite der Lizenz

II. Übersetzer
1. Beschreibung
a) Die Karte ist eine zweiseitige Plastikkarte aus hellorange Farbe 85,6 x 54 mm mit abgerundeten Ecken. Die Karte wird durch ein Schutzelement mit dem Motiv eines silbernen Doppelschwanz Löwen im Sprung gesichert und der Text "HAS ISSUED THE MINISTERSTO OF JUSTICE OF THE CZECH REPUBLIC."
(b) Auf der Vorderseite der Lizenz erscheint der Text "COURT" auf der ersten Zeile. Die zweite Zeile enthält den Text "TRANSLATION". Die dritte Zeile enthält den Text" COURT TRANSLATOR. "Die vierte Zeile enthält den Text" RECEIVATION /" und den Text "IČO / '. Die fünfte Zeile zeigt den Text" SURNAME "und den Text" NUMBER ID. "Die sechste Zeile enthält den Text" NAME /" und den Text "PROJECT NUMBER / '. Die siebte Zeile enthält den Text" GIVEN NAME "und den Text" DOCUMENT NO. "Die achte Zeile zeigt den Text" TITULL /" und den Text "DATE OF ISSUE / '. Die neunte Zeile enthält den Text" ACADEMIC DEGREE" und den Text "DATE OF ISSUE". Im linken Teil gibt es eine digitale Verarbeitung von Farbfoto des Übersetzers 20 x 25,8 mm. Die Anforderungen an die technische Ausführung des Fotos entsprechen den einschlägigen Rechtsvorschriften für die technische Durchführung der Fotografie oder ähnlicher Bildaufnahme für die Ausgabe der Ausweiskarte. Ein Nachname wird unter der fünften Zeile links eingetragen. Unter der siebten Zeile auf der linken Seite werden der Name oder die Namen geschrieben. Die Zahlen unterhalb der neunten Zeile auf der linken Seite werden in das Format des akademischen Titels vor dem Namen, dem akademischen Titel nach dem Namen eingetragen. Die Erteilung der Lizenz ist im Format dd.mm.yyyyy anzugeben. Alle Texte, einschließlich der schriftlichen Daten, sind in schwarzen Zeichen, ausgenommen der Text" GERICHTSHOF" und der Text "TRANSLATION", der in veralteten Zeichen erstellt wird. Im Hintergrund des RS wird das Thema des Kalkblatts gezeigt.
c) Der Hintergrund der Rückseite zeigt das Globusmotiv mit angedeuteten Meridian- und Parallellinien und horizontalem Pfeil.
2. Bild der Gesichtsseite der Lizenz

3. Bild der Rückseite der Lizenz

"
11. In Anhang 3 werden in der ersten Spalte der Tabelle die Worte "geladen und " gestrichen.
12. In Anhang 3 Satz 2 in der zweiten Spalte der Tabelle:
Betrag
- die Gesamtvergütung, ohne den Betrag, der der Mehrwertsteuer entspricht,
- Gesamterstattungen, ausgenommen den Betrag, der der Mehrwertsteuer entspricht, und
- die Gesamtbeträge, die der Mehrwertsteuer entsprechen, die gegebenenfalls die Summe der Vergütung und des Ausgleichs erhöhen."
und die Worte' Rechnung, Beichte und ' werden gelöscht.
Čl. VI
Übergangsbestimmungen
Das nach dem Erlass Nr. 506 / 2020 Slg. ausgestellte Dokument des Gerichtsdolmetschers und das nach dem Erlass Nr. 506 / 2020 Slg. ausgestellte Dokument des Gerichtsdolmetschers und des Dokuments des Gerichtsübersetzers nach dem Erlass Nr. 506 / 2020 Slg. als Dokument des Gerichtsdolmetschers und des Dokuments des Gerichtsübersetzers gilt als wirksam ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses.

ČÁST ŠESTÁ

FINANZIERUNG
Čl. VII
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Justizminister:
JUDr. Blažek, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 286 / 2025 Coll., zur Änderung bestimmter Vorschriften im Zusammenhang mit der Annahme einer Änderung des Gesetzes über Experten, Expertenbüros und Expertenbüros und andere damit zusammenhängende Gesetze
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.08.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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