Mitteilung des Außenministeriums Nr. 151 / 1993 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Telekommunikationsdienste der Ministerien der Innen- und Cipheriedienste

Gültig In Kraft seit 01.01.1993
Inhalt
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Kommunikation
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Außenministerium erklärt, dass am 29. Oktober 1992 in Prag das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Telekommunikationsdienste der Ministerien der Innen- und Cipheriedienste unterzeichnet wurde.
Das Abkommen trat am 1. Januar 1993 auf der Grundlage von Artikel 4 in Kraft.
Die tschechische Fassung des Abkommens wird gleichzeitig veröffentlicht.
Abkommen
zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienste der Ministerien für Innen- und Cipheriedienste
Regierung der Tschechischen Republik und Regierung der Slowakischen Republik
unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden beider Vertragsparteien im Bereich der Telekommunikationsdienste der Ministerien für Innen- und Schlüsseldienste sicherzustellen
folgendes zustimmen:
Die Vertragsparteien verpflichten sich,
a) beauftragt die Innenminister, Funktionen der Zentralen Verschlüsselungsstellen im Bereich der Tätigkeiten des ehemaligen Zentralverschlüsselungsgremiums der Tschechischen und Slowakischen Republik durchzuführen;
b) den Innenministern bei der Aushandlung von Verträgen auf dem Gebiet der geheimen Beziehungen der internationalen Regierung und im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Republik über die kryptographischen Dienste, einschließlich des Vertrags zum Schutz kryptografischer Geräte, zu unterrichten;
c) die Innenminister zu genehmigen, um die Leistung internationaler und nationaler geheimer Regierungsverbindungen zu gewährleisten.
Die Rechte und Pflichten aus Verträgen der Tschechischen und Slowakischen Bundesrepublik werden in vollem Umfang an beide Vertragsparteien übertragen.
Dieses Abkommen wird für einen unbestimmten Zeitraum ausgehandelt. Die Vertragsparteien können sie jederzeit schriftlich durch diplomatische Kanäle aussprechen, wobei das Abkommen sechs Monate nach Eingang der Mitteilung beendet wird.
Dieses Abkommen tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
Dane in Prag am 29. Oktober 1992 in zwei Kopien, jeweils in tschechischer und slowakischer Sprache, beide Texte sind gleichermaßen authentisch.
Für die Regierung der Tschechischen Republik:
Václav Klaus v. r.
Für die slowakische Regierung:
Wladimir Meciar v. r.
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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 151 / 1993 Slg. über die Aushandlung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Telekommunikationsdienste der Ministerien der Innen- und Cipheriedienste
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Verkündungsdatum20.05.1993
In Kraft seit01.01.1993
In Kraft bis-
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Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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