Dekret Nr. 15 / 2005 Coll.

Verordnung zur Festlegung der Formalitäten für langfristige Projekte und Jahresberichte

Gültig In Kraft seit 11.01.2005
15
ERKLÄRUNG
vom 27. Dezember 2004
Festlegung der Formalitäten für langfristige Projekte und Jahresberichte
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (nachfolgend "das Ministerium") sieht gemäß §§ 11 und 12 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg. über Vorschul-, Grund-, Sekundär-, Hochschul- und sonstige Bildung (Bildungsgesetz) vor:

ČÁST PRVNÍ

ENTWICKLUNG UND ENTWICKLUNG DES BILDUNGSSYSTEMS DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK UND LONG-TERM EDUCATION UND ENTWICKLUNG DES BILDUNGSSYSTEMs
§ 1
Rahmenstruktur und Inhalt der langfristigen Absicht, das Bildungssystem zu erziehen und zu entwickeln
Das langfristige Ziel der Bildung und Entwicklung des Bildungssystems (nachfolgend als "langfristige Absicht" bezeichnet) umfasst getrennte Teile:
a) eine Bewertung des aus dem vorangegangenen langfristigen Plan resultierenden Spielstands hinsichtlich der Ziele und Maßnahmen, die im vorangegangenen langfristigen Plan festgelegt wurden;
b) eine Strategie für die Entwicklung von Bildungs- und Bildungssystemen, einschließlich der Identifizierung der Bedürfnisse, die sich aus den Zielen und Maßnahmen ergeben, die in den strategischen Dokumenten des von der Regierung genehmigten Bildungswesens, der Bewertung gemäß Buchstabe a, der Analyse des Bildungssystems und der Analyse der Bedürfnisse von Schulen und Bildungseinrichtungen sowie der Art und Weise, in der die Ziele in der folgenden Zeit verfolgt werden, in Form spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Lage im Bereich;
1. Ziele, Inhalte und Bildungsstrategien der Erstausbildung;
2. Förderung der beruflichen Entwicklung von Lehr- und Lehrkräften, einschließlich des Erwerbs von Kompetenzen für Schulmanagement und Schuleinrichtungen;
3. den gleichen Zugang zu Bildung für Kinder, Schüler und Studenten, einschließlich derer mit besonderen Bildungsbedürfnissen, begabt, äußerst begabt und berechtigt zur Sprachausbildung;
4. Verfassungs- und Schutzerziehung und präventive Bildung,
5. grundlegende künstlerische und sprachliche Bildung,
6. Aktivitäten der Jugenderziehung, einschließlich der Interessenerziehung und die Verbindung der Jugenderziehung innerhalb des Bildungssystems mit der Jugenderziehung außerhalb des Bildungssystems; und
7. Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit, der Kommunikation und der Koordinierung der Akteure im Bildungswesen und des Wissensaustauschs auf allen Ebenen des Bildungssystems;
c) Kriterien für die Entwicklung und Optimierung des Bildungssystems und die Struktur des künftigen Bildungsangebots von Schulen und Bildungseinrichtungen, die sich auf die Struktur von Gruppen von Bildungsfeldern, Arten und gegebenenfalls Arten von Schulen und Bildungseinrichtungen sowie deren Fähigkeit auf der Grundlage der erwarteten demographischen Entwicklung und der Ziele der Weiterentwicklung konzentrieren, und
d) einen Überblick über die spezifischen Maßnahmen sowie Informationen über die Quellen ihrer Finanzierung, insbesondere des Staatshaushalts oder anderer öffentlicher Haushalte und der Mittel der Europäischen Union.
§ 2
Langfristige Absicht der Tschechischen Republik
(1) Die langfristige Absicht der Tschechischen Republik umfasst auch als separate Teile
a) eine Analyse des Bildungssystems auf der Ebene der Republik auf der Grundlage der projizierten demographischen Entwicklungen, der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und der Projekte zur Weiterentwicklung, insbesondere der Ziele und Aufgaben in den verschiedenen Bereichen der Bildungs- und Versorgungsstruktur; und
b) eine Analyse der Bedürfnisse von Schulen und Schuleinrichtungen auf der republikanischen Ebene.
(2) Die langfristige Absicht der Tschechischen Republik beruht insbesondere auf Dokumenten im Zusammenhang mit dem Staatshaushalt, der Beschäftigung, der Personalentwicklung, der sozioökonomischen, regionalen und nachhaltigen Entwicklung sowie den Jahresberichten des Tschechischen Inspektionszentrums.
(3) Die langfristige Absicht der Tschechischen Republik wird auf der Website des Ministeriums für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung in die Regionen für Kommentare veröffentlicht.
§ 2a
Langfristige Absicht in der Region
(1) Das langfristige Projekt im Bezirk enthält auch als separate Teile
(a) eine Analyse des Bildungssystems in der Region auf der Grundlage der projizierten demografischen Entwicklungen, der Arbeitsmarktentwicklung und der Projekte der Weiterentwicklung der Region, insbesondere der Ziele und Aufgaben in den verschiedenen Bildungsbereichen, der Struktur des Bildungsangebots, insbesondere der Struktur der Bildungsfelder, der Arten und gegebenenfalls der Arten von Schulen und Schuleinrichtungen sowie deren Kapazitäten und Vorschläge zur Finanzierung von Bildungs- und Schuldienstleistungen in der Region;
b) eine Analyse der Bedürfnisse von Schulen und Schulen in der Region; und
c) der Teil über die Bildung in Schulen und Schulen, die von der Region gegründet wurden.
(2) Das langfristige Projekt in der Region basiert insbesondere auf der langfristigen Absicht der Tschechischen Republik, den regionalen Besonderheiten der Entwicklung der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft, die die Entwicklung von Bildung und Staat und Entwicklung des Bildungssystems der Region beeinflussen, und den Dokumenten über den regionalen Haushalt.
(3) Ein langfristiges Projekt im Bezirk wurde dem Ministerium für Beobachtungen vorgelegt
a) auf der regionalen Website für einen Zeitraum von 30 Tagen für die öffentliche Konsultation veröffentlichen; und
b) die Ergebnisse der in Buchstabe a genannten öffentlichen Konsultation unter Berücksichtigung der Ergebnisse ändern.
§ 3
Datum der Einreichung und Veröffentlichung langfristiger Projekte
(1) Jedes vierte Kalenderjahr nach Einreichung einer gültigen langfristigen Absicht der Tschechischen Republik, die Regierung zu genehmigen, wird das Ministerium es bewerten und bis zum 15. Mai den Regionen zur Stellungnahme vorlegen. Die Kreise übermitteln dem Ministerium bis zum 30. Juni ihre Bemerkungen. Das Ministerium wird die langfristige Absicht der Tschechischen Republik unter Berücksichtigung des Ausdrucks der Regionen und der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation gemäß § 2 Abs. 3 abschließen und der Regierung bis zum 31. Oktober zur Genehmigung vorlegen; binnen 30 Tagen nach seiner Genehmigung durch die Regierung auf der Website des Ministeriums veröffentlichen.
(2) Innerhalb von 90 Tagen nach Genehmigung der langfristigen Absicht der Tschechischen Republik durch die Regierung wird das Regionalbüro eine langfristige Absicht im Justizministerium für Bemerkungen in der Region präsentieren. Das Ministerium übermittelt dem Regionalbüro innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des langfristigen Projekts in der Region seine Bemerkungen.
(3) Regionale Behörde
a) unter Berücksichtigung der Bemerkungen des in Absatz 2 genannten Ministeriums das langfristige Projekt in der Region abzuschließen und dem Ministerium seine endgültige Fassung zu übermitteln, einschließlich eines Überblicks über die Abrechnung der in den Bemerkungen des Ministeriums enthaltenen Beobachtungen;
b) bis zum 30. Juni dem Regionalrat zur Genehmigung eines Teils des langfristigen Projekts in der Region über die Bildung in Schulen und Bildungseinrichtungen, die von der Region gegründet wurden; und
c) innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung des in Buchstabe b genannten Teils wird das langfristige Projekt im Kreis auf der regionalen Website veröffentlicht und dem Ministerium übermittelt.

ČÁST DRUHÁ

JAHRESBERICHT UND ENTWICKLUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT
§ 4
Rahmenstruktur und Inhalt des Jahresberichts über den Staat und die Entwicklung des Bildungssystems in der Region
Der Jahresbericht über den Staat und die Entwicklung des Bildungssystems in der Region ("Jahresbericht in der Region") umfasst:
(a) Bewertung des Bildungssystems im Bezirk, unabhängig von den Schulträgern; und
b) eine Bewertung der Durchführung der spezifischen Maßnahmen eines langfristigen Projekts in der Region im letzten Zeitraum gemäß Artikel 1 Buchstabe d.
§ 5
(1) Der Jahresbericht des Kreises zeigt den aktuellen Stand des Spiels und die Bewertung der Veränderungen im Vergleich zu den im vorangegangenen Jahresbericht beschriebenen, insbesondere im Bereich:
(a) Vorschulerziehung;
b) Grundbildung und Pflichtschulbildung;
c) Sekundarbildung;
d) höhere berufliche Bildung;
e) Unterstützung von Kindern, Schülern und Studenten mit besonderen Bildungsbedürfnissen, begabt, äußerst begabt und berechtigt, Sprachausbildung zu bieten;
(f) grundlegende künstlerische und sprachliche Bildung;
(g) Aktivitäten der Jugendausbildung, einschließlich der Interessenbildung, und die Verbindung der Jugendausbildung innerhalb des Bildungssystems mit der Jugendausbildung außerhalb des Bildungssystems;
(h) Beratungsleistungen;
— Schuleinrichtungen und
(j) Weiterbildung von Lehrkräften und beruflicher Entwicklung von Lehrkräften im Bildungswesen.
(2) Die Schlussfolgerungen des Jahresberichts im Kreis zusammengefasst die Ergebnisse aus jedem Kapitel und werden so formuliert, dass sie eine Grundlage für die Umsetzung und Verarbeitung langfristiger Projekte in der Region sind.
§ 6
Datum der Einreichung und Veröffentlichung des Jahresberichts im Kreis
Die Regionalbehörde veröffentlicht den Jahresbericht im Kreis auf der regionalen Website und sendet ihn bis zum 31. März an das Ministerium.

ČÁST TŘETÍ

JAHRESBERICHT ÜBER SCHULENSTÄTIGKEITEN
§ 7
Inhalt und Vorbereitung des jährlichen Tätigkeitsberichts der Schule
(1) Der jährliche Tätigkeitsbericht der Schule enthält immer:
(a) Grundinformationen über den Schulnamen, den Sitz, die Merkmale der Schule, den Schulgründer, die Verwaltungsdaten, die Fernzugriffsadresse, die Daten auf dem Schulbrett;
b) einen Überblick über die Bildungsfelder, die von der Schule gemäß dem Register unterrichtet werden;
c) eine Rahmenbeschreibung der Personalsicherheit der Tätigkeiten der Schule;
d) Einzelheiten des Zulassungsverfahrens oder des Eintritts in die Pflichtschule und der anschließenden Zulassung zur Schule;
e) eine kurze Bewertung der Verwirklichung der Ziele des Schulbildungsprogramms;
f) Daten über die Ergebnisse der Schülerausbildung nach den Zielen der Ausbildungsprogramme und des Bildungsniveaus, einschließlich der Ergebnisse der Abschlussprüfungen, Abschlussprüfungen und Entlastung;
(g) Daten über Vorbeugung und Maßnahmen zur Bewältigung soziopathologischer Ereignisse, Risikoverhalten und zur Unterstützung von Kindern, Schülern und Studenten mit besonderen Bildungsbedürfnissen, begabt, äußerst begabt und berechtigt, Sprachausbildung zu bieten;
(h) Daten zur Weiterbildung von Lehrkräften und zur beruflichen Weiterentwicklung von Lehrkräften;
— die Tätigkeit und Präsentation der Schule in der Öffentlichkeit;
(j) Einzelheiten der Ergebnisse der Inspektionstätigkeit des tschechischen Schulaufsichtsamts; und
(k) Grunddaten zur Schulverwaltung.
(2) Der jährliche Tätigkeitsbericht der Schule wird für den Zeitraum vor dem Schuljahr erstellt, außer für Grunddaten zur Schulleitung und wird dem Schulrat bis zum 15. Oktober zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung durch das Schulamt übermittelt der Schuldirektor den Jahresbericht innerhalb von 14 Tagen an den Gründer und veröffentlicht ihn so, dass er Fernzugriff ermöglicht.
§ 10
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Buzková v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 15/2005 Slg., zur Festlegung der Formalitäten für langfristige Projekte und Jahresberichte
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.01.2005
In Kraft seit11.01.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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