Act Nr. 123 / 2024 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 89 / 2012 Coll., Zivilgesetzbuch, geändert, und andere verwandte Gesetze

Gültig Recht In Kraft seit 01.01.2025
ANHANG
DIE RECHT
vom 19. April 2024
zur Änderung des Gesetzes Nr. 89 / 2012 Coll., Zivilgesetzbuch, geändert, und andere verwandte Gesetze
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Zivilgesetzbuchs
Čl. I
Gesetz Nr. 89 / 2012 Coll., Zivilgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 460 / 2016 Coll., Gesetz Nr. 303 / 2017 Coll., Gesetz Nr. 111 / 2018 Coll., Gesetz Nr. 171 / 2018 Coll., Gesetz Nr. 33 / 2020 Coll., Gesetz Nr. 163 / 2020 Coll., Gesetz Nr. 192 / 2021 Coll., Gesetz Nr. 374 / 2022.
1. In Absatz 655 wird der aktuelle Text Absatz 1 und der folgende Absatz 2 angefügt:
"(2) Partnerschaft ist eine ständige Vereinigung von zwei Menschen desselben Geschlechts, die in der gleichen Weise wie die Ehe geschlossen wird. Die Bestimmungen über Ehe, Rechte und Pflichten von Ehegatten, Witwen und Witwen gelten sinngemäß für Partnerschaften und die Rechte und Pflichten von Partnern.
2. In Artikel 778 werden die Worte "oder eine Frau in der Partnerschaft "nach den Worten" unverheiratet" eingefügt.
3. In Paragraph 800 (1) können am Ende des Textes des ersten Satzes die Worte "oder der Lehrer auch Partner werden, wenn der Elternteil des Kindes der zweite der Partner ist".
4. In Absatz 3020 wird der aktuelle Text Absatz 1 und der folgende Absatz 2 angefügt:
"(2) Die Absätze 776 und 777 gelten nicht für die Bestimmung der Elternschaft von Menschen in Partnerschaft."

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik
Čl. II
Gesetz Nr. 13 2011, Gesetz Nr. 13 / 2011, Gesetz Nr. 13 / 2011, Gesetz Nr. 13 / 2011, Gesetz Nr. 13 / 2011, Gesetz Nr. 13 / 2011, Gesetz Nr. 13 / 2011, Gesetz Nr. 13
1. In Paragraph 158 (1) (d) (3) wird das Wort "Tod " ersetzt durch" den Abschluss von Partnerschaften im Rahmen des Zivilgesetzbuchs dieser Partner, das Datum der Beendigung von Partnerschaften durch den Tod".
2. In den Artikeln 158 (8) (n) und 158b (2) (h) wird das Wort "Tod" ersetzt durch "die Schlussfolgerung von Partnerschaften im Rahmen des Bürgerkodex dieser Partner, das Datum der Beendigung von Partnerschaften durch den Tod".

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Registrierungsrechts der Bürger
Čl. III
In Artikel 3 Absatz 3 (o) des Gesetzes Nr. 133 / 2000 Coll., über die Registrierung von Einwohnern und Geburtenzahlen und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 115 / 2006 Coll., Gesetz Nr. 239 / 2008 Coll., Gesetz Nr. 7 / 2009 Coll., Gesetz Nr. 227 / 2009 Coll., Gesetz Nr. 424 / 2010 Coll., Gesetz Nr. 456 / 2012 Coll. Coll., das Wort "Tod " wird durch die Worte ersetzt" der Abschluss der Partnerschaft nach dem Zivilrecht dieser Partner, das Datum der Beendigung der Partnerschaft des Todes".

ČÁST ČTVRTÁ

Änderung des Matrix-Gesetzes, Name und Nachname
Čl. IV
Gesetz Nr. 301 / 2000 Coll., über Matrices, Name und Nachname und Änderung von bestimmten verwandten Gesetzen, geändert durch Gesetz Nr. 320 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 578 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 165 / 2004 Coll., Gesetz Nr. 422 / 2004 Coll., Gesetz Nr. 499 / 2004 Coll., Gesetz Nr. 140 / 2006 Coll.
3. In den Artikeln 4 Absätze 2 und 4a Absatz 2 werden die Worte "die Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit zum Eintritt in die Partnerschaft" gestrichen.
5. Artikel 13a wird gestrichen.
6. Absatz 20a (2) wird gestrichen und Absatz 1 gestrichen.
7. In Teil 1, Titel I, im Titel von Teil 4, werden die Worte "und der Eintrag in Partnerschaft " gestrichen.
8.
„§ 32
Die Vollstreckung des verordneten Formulars erfolgt vor dem Abschluss der Ehe und legt sie dem Register vor, in dessen Verwaltungsbezirk die Ehe geschlossen werden soll.
9. In § 33 des einleitenden Teils der Bestimmung, § 34 Abs. 1 und 2, § 35 Abs. 1, Abs. 2 und § 39 Abs. 2 werden die Worte "oder die Person, die die Partnerschaft eingehen will" gestrichen.
10. In Absatz 33 wird der aktuelle Text Absatz 1 und der folgende Absatz 2 angefügt:
"(2) Fibres, die eine eingetragene Partnerschaft miteinander eingegangen sind, sind nicht verpflichtet, dem Gericht eine endgültige Entscheidung zur Abschaffung ihrer Partnerschaft beizufügen."
und in Ziffer 34 (2) wird der Text "Ziffer 1 " nach dem Text" Ziffer 33 eingefügt.
11. In Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 5 werden die Worte "oder Beweis für die Rechtsfähigkeit zur Teilnahme an einer Partnerschaft" gestrichen.
12. In Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe e werden die Worte "oder Beweis für die Rechtsfähigkeit zur Teilnahme an einer Partnerschaft" gestrichen.
13. In Absatz 35 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt:
"(3) Fibres, die eine eingetragene Partnerschaft miteinander eingegangen sind, sind nicht verpflichtet, dem Gericht eine endgültige Entscheidung zur Abschaffung ihrer Partnerschaft beizufügen."
Die Absätze 3 bis 6 werden in den Absätzen 4 bis 7 umnummeriert.
14. Im ersten Satz von Ziffer 35 (4) werden die Worte "oder die Schaffung von Partnerschaften" gestrichen.
15. in Artikel 35 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 6 werden die Worte "oder die Schaffung von Partnerschaften" gestrichen.
16. Absatz 35 (7) wird gestrichen.
17. In Absatz 39 Absatz 1 des einleitenden Teils der Bestimmung und Absatz 2 werden die Worte "oder die Teilnahme an einer Partnerschaft" gestrichen.
18. In Ziffer 39 Absatz 1 Buchstabe b werden die Worte "oder Personen, die eine Partnerschaft eingehen wollen" und die Worte "und das Protokoll über den Beitritt" gestrichen.
19. § 40a wird gestrichen.
20. In Teil 1 Titel I der Überschrift von Teil 6 werden die Worte "und die Bescheinigung über die Rechtsbefugnis für den Eintritt in die Partnerschaft " gestrichen.
21. In den Artikeln 45 und 46 Absätze 1 und 2 werden die Worte "oder eine Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit zur Teilnahme an einer Partnerschaft" gestrichen.
23. In Paragraph 46 (1) (g) werden die Worte "oder gegebenenfalls eine Partnerschaft eingehen" gestrichen.
24. In § 46 Abs. 3 werden die Worte "oder einer Person, die eine Partnerschaft "und die Wörter" oder eine Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit zur Teilnahme an einer Partnerschaft einreichen möchte" gestrichen.
25. In Paragraph 46 (4) werden die Worte "oder eine Person, die eine Partnerschaft eingehen möchte, über die Erteilung einer Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit, eine Partnerschaft einzugehen", gestrichen.
26. Absatz 46 (5):
"(5) Die Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit der Ehe wird auf dem vorgeschriebenen Formular ausgestellt und gilt für sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung."
27. Im ersten Satz von Ziffer 54 (1) werden die Worte "oder die Eintragung einer Partnerschaft ", die Wörter" oder ein Partnerschaftsdokument" und die Worte "oder die Eintragung einer Partnerschaft " gestrichen.
29. In Artikel 69 Absatz 2 werden die Worte "oder die Schaffung von Partnerschaften", die Worte "oder die Schaffung von Partnerschaften" und die Worte "oder den Eintritt in Partnerschaften" gestrichen;
30. In Artikel 96 Absatz 1 Buchstabe f werden die Worte "und eine Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit zur Teilnahme an einer Partnerschaft" gestrichen.
31. In Artikel 96 Absatz 1 Buchstabe i werden die Worte "und die Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit zum Eintritt in die Partnerschaft" gestrichen.
Čl. V
Übergangsbestimmungen
Die Registrierung registrierter Partnerschaften, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, erfolgt nach dem Gesetz Nr. 301 / 2000 Slg., das vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam ist.

ČÁST PÁTÁ

Änderung des Verwaltungsgebührengesetzes
Čl. VI
Gesetz Nr. 15 2015, Gesetz Nr. 15
1. Unter den Rubriken 12 Buchstaben a und b werden die Worte "oder die Eintragung einer eingetragenen Partnerschaft durch Personen" gestrichen.
2. In Eintrag 12 (d) werden die Worte "oder eine eingetragene Partnerschaft eingeben" gestrichen.
3. In Eintrag 12 (f) werden die Wörter "oder die Bescheinigung der Rechtsfähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, gelöscht;
4. In Eintrag 12 in Nummer 1 der "Anmerkungen" werden die Wörter oder nur von einer Person, die eine eingetragene Partnerschaft eingibt, gelöscht.
5. In Punkt 12 im Abschnitt "Anmerkungen" von Punkt 2 werden die Wörter" oder wenn der Eintrag in eine eingetragene Partnerschaft außerhalb des Ortes und der von der Matrixstelle angegebenen Zeit zur Annahme der Einreiseerklärung in eine eingetragene Partnerschaft " gelöscht.

ČÁST ŠESTÁ

Änderung des eingetragenen Partnerschaftsgesetzes
Čl. VII
In Teil 1 des Gesetzes Nr. 115 / 2006 Slg., über die eingetragene Partnerschaft und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 239 / 2008 Slg., Gesetz Nr. 227 / 2009 Slg., Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg., Gesetz Nr. 142 / 2012 Slg., Gesetz Nr. 312 / 2013 Slg. und das Verfassungsgericht gefunden, veröffentlicht unter Nr. 234 / 2016 Slg.

ČÁST SEDMÁ

Änderung des Strafgesetzbuchs
Čl. VIII
§ 194 des Gesetzes Nr. 40 / 2009 Coll., Strafgesetzbuch, einschließlich des Titels lautet:
„§ 194
Doppelte Ehe und Partnerschaft
(1) Wer eine weitere Ehe oder eine andere Partnerschaft in der Dauer seiner Ehe oder Partnerschaft unter dem Zivilgesetzbuch eingeht, wird durch Freiheitsentzug für bis zu zwei Jahre bestraft.
(2) In gleicher Weise wird bestraft, wer unter dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit einer Person, die bereits in einer anderen Ehe oder Partnerschaft ist, in Ehe oder Partnerschaft eingeht."

ČÁST OSMÁ

Änderung des Auswärtigen Dienstleistungsgesetzes
Čl. IX
In Artikel 20 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 150 / 2017 Slg., zum Auswärtigen Dienst und zur Änderung bestimmter Gesetze (Foreign Service Act) werden am Ende des Textes (f) die Worte "oder Partnerschaft, wenn das Gesetz des Empfängerstaats dies erlaubt, hinzugefügt."

ČÁST DEVÁTÁ

Änderung des Zivilausweisgesetzes
Čl. X
In Artikel 36 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 269 / 2021 Slg. wird auf Zivilausweis Nummer b) gestrichen.
Die Buchstaben c und d werden umnummeriert (b) und (c).

ČÁST DESÁTÁ

GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Čl. XI
Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gemeinsam eingetragene Partnerschaften eingegangen sind, können im Rahmen des Zivilgesetzbuchs Partnerschaften eingehen; eine eingetragene Partnerschaft ist nicht mehr vorhanden.

ČÁST JEDENÁCTÁ

FINANZIERUNG
Čl. XII
Dieses Gesetz gilt am 1. Januar 2025, mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel IV Nummer 1, 2, 4, 22 und 28, die am 1. Januar 2027 wirksam werden.
Pekarová Adamová v. r.
Pavel v. r.
Fiala v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 123 / 2024 Coll., zur Änderung des Gesetzes Nr. 89 / 2012 Coll., Zivilgesetzbuch, geändert, und andere verwandte Gesetze
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.05.2024
In Kraft seit01.01.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Parlamentsdrucksache: Drucksache Nr. 241

Öffentliche Verträge 5

D2 k RD podpora a úpravy aplikací AIS SE na období 2021 - 25
Ministerstvo vnitra Aricoma Digital, s.r.o.
34 243 000 CZK
21.11.2025
Malování tříd
Základní škola U Obory, Praha 10, Vachkova 630 Milan Rusek
359 128 CZK
30.06.2025
D1 k RD podpora a úpravy aplikací AIS SE na období 2021 - 25
Ministerstvo vnitra Aricoma Digital, s.r.o.
16 000 000 CZK
03.12.2024
22.10.2024
Benachrichtigungen
Poskytování oprav a údržba automobilů
SOCIÁLNÍ SLUŽBY UHERSKÝ BROD, příspěvková organiza... AUTO HOFEREK s.r.o.
605 CZK
01.10.2024
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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