Dekret Nr. 98 / 2022 Coll.
Verordnung über die Methode zur Messung der Kosten von Gesundheitsdiensten für die Umverteilung von Versicherungsprämien
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 30.04.2022
Textfassungen:
30.04.2022
29.04.2022
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 26. April 2022
über die Art und Weise, wie die Kosten der Gesundheitsdienste für die Zwecke der Umverteilung der Prämien für die öffentliche Krankenversicherung zu messen sind
Nach § 21f (d) Gesetz Nr. 592 / 1992 Slg., über die Versicherung für die öffentliche Krankenversicherung, geändert durch Gesetz Nr. 145 / 2017 Slg.:
Gegenstand
Diese Verordnung regelt für die Zwecke der Umverteilung die Bewertung der Kosten für Gesundheitsdienste, die im Jahr 2021 angemeldet wurden.
Methode der Preisgestaltung der Kosten für Gesundheitsdienste
(1) Die Krankenversicherungsunternehmen bewerten zum Zwecke der Umverteilung die Kosten der im Jahr 2021 angemeldeten Gesundheitsdienstleistungen nach anderen Rechtsvorschriften der öffentlichen Krankenversicherung gemäß den Absätzen 2 bis 7.
(2) Die Kosten der akuten Bettbetreuung werden durch das Produkt des Wertes des Punktes CZK 1,44 und die Anzahl der Punkte der Gesundheitsleistung nach dem Dekret Nr. 134 / 1998 Coll., die eine Liste der Gesundheitsleistung mit Punkten in der geänderten Fassung (nachstehend "die Liste der Leistungen" genannt) für die jeweilige Gesundheitsleistung in dem Jahr, in dem die Gesundheitsleistungen erbracht wurden, ausgibt, bewertet. Zusätzlich zu der Bewertung nach dem ersten Satz, für krankhafte Patienten mit einer Diagnose von U07.1 gemäß der internationalen Klassifikation von Krankheiten (1), wird eine Menge von CZK 59 064 für jeden Behandlungstag No 00051 bis 00078 entsprechend der Leistungsliste hinzugefügt, an der Ausgabe Nr. 55227 gemäß der Liste der Leistungslisten oder eines der DRG-Marker Nr. 90901 bis 90907 gemäß der Mitteilung des tschechischen Statistischen Amtes Nr. 385 / 2020 Coll. über die Aktualisierung der Klassifizierung von krankhaften Patienten von CZ-DRG, die innerhalb von 20 Tagen nach der ersten Bereitstellung der Leistung Nr. 82301 bis 90907 gemäß der Liste der Leistungsberichte oder Leistungstests von COVID-19 unter Verwendung der PCR-Methode mit einem positiven Ergebnis oder einer Leistung auf dem SARS-2ARSA-RS-RS-CoV geliefert wurden. Zur Bewertung nach dem ersten Satz, für krankhafte Patienten mit einer Diagnose von U07.1 gemäß der internationalen Klassifikation von Krankheiten, für die die Bedingungen unter dem zweiten Satz nicht erfüllt sind, eine Menge von CZK 39 967 für jeden Behandlungstag Nr. 00051 bis 00078, vorgesehen innerhalb von 20 Tagen nach der ersten Bereitstellung von Leistung Nr. 82301 nach der Leistungsliste oder der Leistung von COVID-19 Screening-Tests nach dem PCR-Verfahren mit einem positiven Ergebnis oder einer positiven Leistung von COV.
(3) Die Kosten für Gesundheitsleistungen, die von speziellen Bettpflegeanbietern und späteren und langfristigen Bettpflegeanbietern erbracht werden, mit Ausnahme der Kosten für Gesundheitsleistungen der Nachsorge, der Nachbelüftung, der Nachbetreuung einer umfassenden Intensivrehabilitation und der langfristigen Intensivpflege, sind nach Maßgabe des Anhangs dieses Erlasses zu bewerten.
(4) Die Kosten der in der Kapitalisierungszahlung für Anbieter im Bereich der allgemeinen ärztlichen Praxis und Anbieter im Bereich der praktischen Medizin für Kinder und Jugendliche enthaltenen Gesundheitsdienstleistungen werden in Höhe des Grundkapitalisierungssatzes für die umgerechnete Zahl der versicherten Personen gemäß Anhang 2, Teil A Nummer 1 des Erlasses Nr. 242 / 2021 Coll. über die Bestimmung der Methode der Entschädigung in Höhe der Entschädigung für die im Jahr 2021 gezahlten Leistungen in der geänderten Fassung bewertet.
(5) Die Kosten der Gesundheitsdienste, deren Entschädigung in der Verordnung Nr. 242 / 2021 Slg. in tschechischen Kronen festgelegt ist und deren Bewertung nicht in den Absätzen 2 bis 4 gilt, werden in dem in der Verordnung Nr. 242 / 2021 Slg. festgesetzten Betrag bewertet.
(6) Die Kosten für Gesundheitsdienste, für die die Absätze 2 bis 5 nicht angewandt werden, werden durch das Erzeugnis des Wertes der in Artikel 3 genannten Nummer und der nach der Leistungsliste ermittelten Leistungspunkte des Jahres, in dem die Gesundheitsdienste erbracht wurden, gemessen. Zusätzlich zu der Bewertung nach dem ersten Satz, für Behandlungstage Nr. 00017 gemäß der Leistungsliste für Patienten mit einer Diagnose von U07.1 nach der internationalen Einstufung von Krankheiten, wird die Menge von CZK 39 967 zu der Bewertung von Behandlungstagen hinzugefügt, die innerhalb von 20 Tagen nach der ersten Leistungsbeschreibung Nr. 82301 nach der Leistungsliste oder Screening-Tests COVID-19 mit dem PCR-Verfahren mit einem positiven Ergebnis oder einer Leistung auf dem SARS-2 bereitgestellt werden.
(7) Die Kosten für Gesundheitsdienste, für die die Absätze 2 bis 6 nicht angewandt werden, werden auf den für die erbrachten Dienstleistungen geltenden Vergütungsbetrag geschätzt.
Die Bewertung gemäß Absatz 2 (6) gilt für:
a) ambulante Pflege, die gemäß dem Leistungslistenwert von Punkt CZK 1.07 in der Fachkompetenz 603 und 604 erklärt wurde;
b) Hämodialysepflegewert eines Punktes von CZK 0.82,
c) Gesundheitsdienste, die vom Gesundheitsdienstleister oder Patiententransportanbieter für einen Punkt von CZK 1.17 erklärt wurden,
d) Gesundheitsdienste, die im medizinischen Notdienstwert eines Punktes von CZK1 angegeben sind,
e) besonderer ambulanter Pflegewert eines Punktes von CZK 1.16,
(f) von den Anbietern im Bereich der praktischen Medizin und der praktischen Medizin für Kinder und Jugendliche erklärten Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Leistung des Transports der von diesen Fachleuten erklärten Gesundheitsarbeiter, Wert eines Punktes von CZK 1.16,
g) ambulante Betreuung in Sachkenntnis 809 und 810 nach der Leistungsliste einschließlich Magnetresonanz, Computertomographie und Denzitometriewert von Punkt 0,94 CZK,
h) ambulante Betreuung in der Kompetenz 222, 403, 801, 802, 807, 812 bis 819 und 823 gemäß der Leistungsliste, mit Ausnahme der Cervical Screening-Leistung, der Wert eines Punktes von CZK 0,74,
i) ambulante Betreuung in Fachkräften 911, 914, 916, 921, 925 und 926 gemäß der Liste der Leistung und Leistungsfähigkeit des Transports von Gesundheitsarbeitern, die von diesen Fachleuten als Wert eines Punktes von CZK 1.06 erklärt wurden,
j) Ambulante Betreuung in der Fachkenntnis 902 und 917 nach der Liste der Leistung und Leistung des Transports von Gesundheitsarbeitern, die von diesen Fachleuten angegeben Wert von Punkt CZK 0.81,
k) Gesundheitsdienstleistungen, die vom Gesundheitsdienstleister als Wertpunkt CZK 1.23,
l) Gesundheitsleistungen der Nachsorge, der Nachsorge, der Nachsorge, der Nachverfolgung komplexer intensiver Rehabilitation und der langfristig intensiven Pflege, die von den Anbietern von Nach- und Langzeitbettpflegewert von CZK 1.27 erklärt wurden,
m) ambulante Pflege, die nicht in den Punkten (a) bis (l) des Punktes CZK 1.05 erwähnt wird.
Aufhebung
Erlass Nr. 175 / 2021 Slg., über die Methode zur Messung der Kosten für Gesundheitsdienste für Umverteilungszwecke, wird aufgehoben.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister für Gesundheit:
Prof. MUDr. Válek, CSc., MBA, EBIR, v. r.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.
Anhang zum Erlass Nr. 98 / 2022 Coll.
Bewertung der Kosten von Gesundheitsdienstleistungen, die von speziellen Bettbetreuern und der anschließenden und langfristigen Bettbetreuung erklärt werden, mit Ausnahme der Kosten von Gesundheitsdienstleistungen der Nachsorge, der Nachbelüftungsversorgung, der Nachbetreuung einer umfassenden Rehabilitationsbehandlung und der Langzeitpflege
Die von speziellen Bettpflegeanbietern und der anschließenden und langfristigen Bettbetreuung angegebenen Kosten für Gesundheitsleistungen mit Ausnahme der Kosten für die Pflege von Pflegeleistungen, die Nachsorge für die Belüftung, die Nachbereitung umfassender Rehabilitations- und Langzeitpflegeleistungen werden nach der Art des Tages und der Patientenkategorie nach der Leistungsliste wie folgt bewertet:
| Ošetřovací den | Pro kategorii pacienta 1 podle seznamu výkonů | Pro kategorii pacienta 2 podle seznamu výkonů | Pro kategorii pacienta 3 podle seznamu výkonů | Pro kategorii pacienta 4 podle seznamu výkonů | Pro kategorii pacienta 5 podle seznamu výkonů |
|---|---|---|---|---|---|
| 00005 | 1 867,87 | 2 020,55 | 2 256,51 | 2 440,10 | 2 728,06 |
| 00021 | 2 583,16 | 2 782,86 | 3 037,51 | 3 243,41 | 3 356,89 |
| 00022 | 2 142,91 | 2 303,41 | 3 134,38 | 3 369,23 | 3 585,20 |
| 00023 | 2 008,15 | 2 358,62 | 2 590,85 | 2 785,32 | 3 171,82 |
| 00024 | 2 201,94 | 2 385,55 | 2 618,48 | 2 796,13 | 2 971,22 |
| 00025 | 5 385,80 | 5 682,06 | 6 068,14 | 6 203,82 | 6 349,95 |
| 00026 | 2 864,33 | 3 201,63 | 3 477,13 | 3 669,98 | 4 134,77 |
| 00027 | 2 142,89 | 2 386,64 | 3 053,68 | 3 284,22 | 3 378,69 |
| 00028 | 3 969,45 | 4 157,25 | 4 533,99 | 5 017,85 | 5 364,43 |
| 00029 | 2 602,59 | 2 777,79 | 3 009,00 | 3 291,09 | 3 556,52 |
| 00030 | 2 032,60 | 2 135,06 | 2 295,63 | 2 400,98 | 2 506,33 |
| 00031 | 569,358 | ||||
| 00032 | 569,358 |
1) Mitteilung des tschechischen Statistischen Amtes Nr. 576/2020, zur Aktualisierung der Internationalen Statistischen Klassifikation von Krankheiten und assoziierten Gesundheitsproblemen (MKN-10).
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 98 / 2022 Slg., über die Methode zur Messung der Kosten für die Gesundheitsdienste für die Zwecke der Umverteilung der Versicherungsprämien |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 29.04.2022 |
|---|---|
| In Kraft seit | 30.04.2022 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Zivilrecht
Zivilrecht substantiell
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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