Verordnung des Umweltministeriums Nr. 8 / 2000 Coll.

Verordnung des Umweltministeriums zur Festlegung der Grundsätze für die Risikobewertung eines schweren Unfalls, des Umfangs und der Art der Verarbeitung eines schweren Unfallverhütungs- und Sicherheitsberichts, der Bearbeitung eines internen Notfallplans, der Bearbeitung von Unterlagen zur Errichtung einer Notfallplanungszone und zur Entwicklung eines externen Notfallplans sowie des Umfangs und der Art der Information, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, und des Verfahrens zur Sicherstellung öffentlicher Informationen im Notfallplanungsbereich

Gültig In Kraft seit 29.01.2000
8)
ERKLÄRUNG
Ministerium für Umwelt
vom 13. Januar 2000
zur Festlegung der Grundsätze für die Risikobewertung eines schweren Unfalls, des Umfangs und der Art der Verarbeitung eines wichtigen Unfallverhütungs- und Sicherheitsberichts, der Verarbeitung eines internen Notfallplans, der Verarbeitung von Dokumentationen zur Errichtung einer Notfallplanungszone und der Entwicklung eines externen Notfallplans sowie des Umfangs und der Art der Information, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, und des Verfahrens zur Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit im Notfallplanungsbereich
Nach Artikel 5 Absatz 3, Artikel 7 Absatz 12, Artikel 8 Absatz 8, Artikel 11 Absatz 6, Artikel 12 Absatz 9 und Artikel 14 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 353 / 1999 Slg. über die Verhütung von schweren Unfällen, die durch ausgewählte gefährliche Chemikalien und chemische Erzeugnisse verursacht werden, sowie über die Änderung des Gesetzes Nr. 425 / 1990 Slg., über Bezirksämter, die Änderung ihres Anwendungsbereichs und über bestimmte andere diesbezügliche Maßnahmen in der geänderten Fassung (Behördliche Verhütung von schweren Unfällen)
PRINZIPEN FÜR DIE BEWERTUNG DER LIABILITÄTEN
(K § 5 des Gesetzes)
§ 1
Gegenstand und Grundsätze
(1) Eine große Unfallrisikobewertung für:
(a) Benachrichtigungszwecke, 1)
b) die Verarbeitung eines Sicherheitsvorbeugungsprogramms, 2)
c) Bearbeitung des Sicherheitsberichts.3)
(2) Die Bewertung großer Unfallrisiken beruht auf folgenden Grundsätzen:
(a) Identifizierung von Quellen für ein großes Unfallrisiko;
b) die möglichen Folgen eines schweren Unfalls außerhalb des Betriebs zu ermitteln;
c) Beurteilung der Risiken eines großen Unfalls, der durch individuelle Risikoquellen im Gebäude verursacht wird;
d) eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit eines großen Unfalls.
BEWERTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT
(K § 6 des Gesetzes)
§ 2
Identifizierung großer Unfallrisikoquellen
Die Identifizierung großer Unfallrisikoquellen umfasst:
a) Identifizierung der Gegenstände oder Geräte, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind;
b) die Verarbeitung der Liste der gefährlichen Stoffe, die in Einzelgegenständen oder Pflanzen gestellt werden, und die Zuordnung einer entsprechenden Codenummer zu jedem gefährlichen Stoff gemäß seinen Eigenschaften, Verwendungsbedingungen und der Art der Ausrüstung, in der der Stoff verwendet wird, ist in Tabelle I des Anhangs Nr. 1 aufgeführt.
§ 3
Ermittlung möglicher Folgen eines schweren Unfalls außerhalb einer Anlage oder eines Objekts
(1) Die Folgen eines schweren Unfalls außerhalb eines Objekts oder einer Installation werden durch die Zahl der möglichen Opfer bei Bürgern bestimmt, die in der Nähe der großen Unfallrisikoquelle leben oder arbeiten.
(2) Gemäß der Codenummer des gefährlichen Stoffes und seiner bestimmungsgemäßen Menge im technischen Lagertank oder in der Ausrüstung wird der Codename der Folgen eines schweren Unfalls mit diesem gefährlichen Stoff gemäß Anhang Nr. 1 Tabelle IIa oder IIb bestimmt.
(3) Der maximale Abstand zwischen den Auswirkungen des schweren Unfalls und dem betroffenen Gebiet wird gemäß Tabelle III des Anhangs 1 festgelegt.
(4) Eine Zusammenfassung der Schwere der möglichen Folgen des schweren Unfalls ist gemäß Tabelle IV und der in Anhang 1 genannten Formel vorzunehmen.
§ 4
Schätzung der Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls
(1) Für jede große Unfallrisikoquelle wird die durchschnittliche Wahrscheinlichkeitszahl P auf der Grundlage der Codenummer des gefährlichen Stoffes und der gemäß Anhang Nr. 1 Tabelle Va oder Vb durchgeführten Tätigkeiten (Produktion oder Lagerung) ermittelt.
(2) Die Umrechnung der durchschnittlichen Wahrscheinlichkeitszahl P auf eine akzeptable Fp-Ereignisfrequenz (Anzahl der Ereignisse pro Jahr) erfolgt gemäß Tabelle VI des Anhangs 1.
(3) Das Ergebnis der Risikobewertung wird gemeldet.
RECHTSGRUNDLAGE DER RISIKO
(K § 6 des Gesetzes)
§ 5
(1) Die akzeptable Häufigkeit des Auftretens einer einzigen Person die Lebensdauer infolge eines großen Unfalls in der Nähe eines Objekts oder Geräts aufgrund eines großen Unfalls beträgt 10-5 für bestehende Objekte oder Geräte und 10-6 für neue Objekte oder Geräte.
(2) Die akzeptable Häufigkeit des Auftretens einer potentiellen Bedrohung des Lebens mehrerer Personen infolge eines schweren Unfalls wird durch die Beziehung bestimmt
Fp =10-3 / N2pro stávající objekt nebo zařízení
Fp = 10-4 / N2pro nový objekt nebo zařízení,
kde:
Fp - přijatelná četnost,
N - počet ohrožených osob.
ANWENDUNGSBEREICH UND METHODE DES SICHERHEITSPROGRAMMS DER Herstellung von SERIOUS HAVARIA
(K § 7 des Gesetzes)
§ 6
Der Umfang und die Art der schriftlichen Bearbeitung des Sicherheitsvorbeugungsprogramms (nachstehend als Programm bezeichnet) ist in Anhang 2 festgelegt.
ANWENDUNGSBEREICH UND METHODE DER VERARBEITUNG DES SICHERUNGSBERICHTs
(K § 8 des Gesetzes)
§ 7
Der Anwendungsbereich des Sicherheitsberichts ist in Anhang 3 festgelegt.
ANWENDUNGSBEREICH UND VERFAHREN DES INTERNALEN HAVARIA-PLANs
(K § 11 des Gesetzes)
§ 8
Der interne Notfallplan umfasst:
a) eine Möglichkeit zur Gewährleistung einer Notfallbereitschaft für Informationen, materielle, menschliche und wirtschaftliche Ressourcen bei einem Unfall;
b) die Art und Weise, wie mögliche Unfälle behandelt werden;
c) Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Überwachung der Folgen und Abhilfemaßnahmen der Unfallstelle.
§ 9
Der interne Notfallplan wird auf dem neuesten Stand gehalten und durch praktische Übungen überprüft. Die Ergebnisse der verschiedenen Arten von praktischen Übungen werden dokumentiert und schriftlich unter Angabe der festgestellten Mängel, einschließlich der Fristen für ihre Beseitigung, geschrieben. Die Dokumentation ist Teil des internen Notfallplans.
§ 10
Der Anwendungsbereich des internen Notfallplans ist in Anhang 4 festgelegt.
ANWENDUNGSBEREICH UND METHODE DER VERARBEITUNG DES BASIS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES HAVARIA-PLANZS UND DER VERARBEITUNG DES AUSSENHAVARIA-PLANs
(K § 12 des Gesetzes)
§ 11
Der Umfang und die Art der Verarbeitung der Dokumentation zur Errichtung der Notplanungszone und zur Entwicklung eines externen Notfallplans ist in Anhang 5 festgelegt.
ANWENDUNGSBEREICH UND METHODE DER INFORMATIONSPROZESSUNG DES ÖFFENTLICHEN UND VERFAHRENS IN DER SICHERHEIT DER ÖFFENTLICHEN INFORMATIONEN IM HAVARIAN PLANZONE
(K § 14 des Gesetzes)
§ 12
Der Umfang und die Art der Verarbeitung von Informationen an die Öffentlichkeit und das Verfahren zur Sicherstellung öffentlicher Informationen in der Notplanungszone sind in Anhang 6 festgelegt.
METHODE DER SICHERHEIT DER DOKUMENTATION
§ 13
Das Programm, der Sicherheitsbericht, der interne Notfallplan und die Dokumentation für die Einrichtung der Notfallplanungszone sind in einer Originalfassung zusammen mit Textteilen in elektronischer Form vorzulegen.
§ 14
Diese Verordnung tritt am 29. Januar 2000 in Kraft.
Minister:
RNDr. Kužvart v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 8 / 2000 Coll.
Risikobewertungsverfahren für einen schweren Unfall bei der Anmeldung
1. Gemäß Tabelle I ist die Codenummer auf der Grundlage der allgemeinen Merkmale des gefährlichen Stoffes (Zustand, Dampfdruck, brennbare, explosive und giftige Stoffe) und seiner Anwesenheit in der Anlage (Herstellung, Lagerung, Transport einschließlich Rohrleitung) zuzuordnen.
TABELLE I: ADAPTATION DER NUMBER CODES NACH DANGEROUS STOFFE
Typ LátkyPopis LátkyZařízení / přepravaČíselný kód
Hořlavá kapalinaTlak par < 0,03 MPa při 20 °CSklad - zapuštěné zásobníky1
Potrubí2
Ostatní3
Tlak par ≥ 0,03 MPa při 20 °CSklad - zapuštěné zásobníky4
Potrubí5
Ostatní6
Hořlavý plynZkapalněný tlakemNadzemní sklad, želez./silnice7
Potrubí8
Ostatní9
Zkapalněný chlademSklad - zapuštěné zásobníky10
Ostatní11
Pod tlakemPotrubí12
Sklad tlak. lahví do 100 kg13
VýbušninyV celku (zapříčiňují jednotlivé exploze)14
V baleních (např. munice)15
Toxická kapalina1)Zdraví škodliváSklad - zapuštěné zásobníky16
Ostatní17
ToxickáSklad - zapuštěné zásobníky18
Železnice/silnice - přeprava19
Vodní přeprava20
Ostatní21
Vysoce toxickáSklad - zapuštěné zásobníky22
Železnice/silnice - přeprava23
Vodní přeprava24
Ostatní25
Toxický plyn1)Zkapalněný tlakem: zdraví škodlivý26
toxický27
vysoce toxický28
Zkapal. chlazením: zdraví škodlivý29
toxický30
vysoce toxický31
V potrubí: vysoce toxický32
vysoce toxický pod tlakem > 2,5 MPa33
Spaliny (toxické zplodiny)Spalování: - pesticidů34
- dusíkatých hnojiv35
- kyseliny sírové36
- chloroplastů37
1) Gesetz Nr. 157 / 1998 Slg. über Chemikalien und Chemikalien und über die Änderung bestimmter anderer Gesetze.
2. Gemäß Tabelle IIa und Tabelle IIb werden die Codenamen für die Folgen eines schweren Unfalls in einem Objekt oder Gerät mit einem gefährlichen Stoff je nach seiner Codenummer und der in der Anlage vorgeschlagenen Menge zugeordnet. Tabelle IIa gilt jedoch für Produktions-, Lager- und Transporteinrichtungen außerhalb der Rohrleitung; Tabelle IIb gilt insbesondere für den Transport gefährlicher Stoffe in Rohrleitungen.
TABELLE IIa: CODES FÜR DIE EFFEKTE VON SERIOUS HAVARIA UNDER DER CIRCUMSTOFFE DER AKTIVEN STOFFE IN DER EVENT (OUT OF STRENGTH)
Číselný kódMnožství (t)
0.2-11-55-1010-5050-200200-10001000-50005000-10000> 10000
1-----A IB IB IC I
3---A IB IC ID IIXX
4-----B IC IIC IID II
6---B IIC IID IIE IIXX
7-A IB IC ID IE IXXX
9-B IIC IIIC IIID IIIE IIIXXX
10-----B IC IIC IID II
11---B IIC IID IIE IIXX
13--C IIIC IIC IC IXXX
14A IB IB IC IC ID IXXX
15B IIIB IIIC IIIC IC ID IXXX
16-----A IIA IIB IIC III
17---A IIIA IIB IIC IIC IIC II
18--A IIB IIIC IIIE IIIF IIIG IIIG III
19B IIC IID IIIE IIIXXXXX
20C IID IIE IIIF IIIG IIIH IIIXXX
21B IIC IID IIIE IIIF IIIG IIIG IIIXX
22A IIB IIC IIIE IIIF IIIG IIIG IIIH IIIH III
23C IID IIIE IIIF IIIXXXXX
24D IIIE IIIF IIIg iiiH IIIH IIIXXX
25C IIID IIIE IIIF IIIG IIIH IIIH IIIXX
26--A IIA IB IIB IC IIIC IIX
27C IID IIIE IIIE IIIF IIIF IIIG IIIXX
28E IIIF IIIG IIIH IIIH IIIXXXX
29---A IIA IIB IIB IIB IIC II
30B IIC IID IIIE IIIE IIIE IIIF IIIG IIIX
31E IIIF IIIG IIIH IIIH IIIXXXX
34---B IID IIIE IIIE IIIXX
35-A IIA IIC IIIE IIIF IIIF IIIXX
36--B IIA IIC IIID IIID IIIXX
37---A IIC IIID IIID IIIXX
Symbol (X) bedeutet in der Praxis eine unrealistische Kombination von Substanz / Menge, Symbol (-) bedeutet vernachlässigbare Wirkung
TAB IIb: CODINATION DER WICHTIGSTEN HAVARIA ZU DEN ZIELE DES EVENT (FOR INSTALLATION)
Kódové čísloTyp látkyPopis látkyPrůměr potrubí [m]Kódové označení
2Hořlavá kapalinaTlak par při 20 °C < 0,03 MPa> 0,2A I
5Tlak par při 20 °C ≥ 0,03 MPa0,2 - 0,4A I
> 0,4B II
8Hořlavý plynZkapalněný tlakem< 0,1C I
0,1 - 0,2D I
> 0,2E I
12Hořlavý plynPod tlakem0,2 - 1A I
> 1B I
32Toxický plynToxický< 0,1F III
0,1 - 0,2G III
33Toxický pod tlakem > 2,5 MPa< 0,02D III
0,02 - 0,04E III
0,04 - 0,1F III
3. Gemäß Tabelle III werden der Radius der Bedrohungszone (der größte Abstand von den Auswirkungen des Unfalls) R (Abstandskategorie A bis H) und der betroffene Bereich S (nach Kategorie des Hauptereignisses: I - Feuer, II - Explosion, III - toxische Streuung) dem Code zugeordnet, der die Folgen des schweren Unfalls anzeigt.
TABELLE III: SIGNIFIZIERUNG DES FIGHTING ZONE UND DER PLACES SET NACH DER ERGEBNISSE SERIOUS HAVARIA
Vzdálenost účinků havárie
R[m]
Zasažená plocha S [ha]
I (požár)II (výbuch)III (tox. rozptyl)
A0 - 250,20,10,02
B0 - 500,80,40,1
C0 - 10031,50,3
D0 - 2001261
E0 - 50080408
F0 - 1000--30
G0 - 3000--300
H0 - 10000--1000
4. Eine Zusammenfassung der Schwere der Folgen ist unter Verwendung der Formel vorzunehmen:
N = S. h. fs,
Kde N =počet ohrožených osob,
S = zasažené území [ha] (viz tabulka III),
h = hustota zalidnění v zasaženém území(počet osob/ha); pokud nejsou přesnější údaje o skutečné hustotě zalidnění v obcích, použije se odhad dle tabulky IV,
fS = korekční faktor, který se používá v případě, že obydlená plocha tvoří zlomek zasažené plochy; stanovení fs se provede podle vzorce:
fs = fr. fα,
kde fr = faktor prstencové části plochy představující obydlenou plochu uvnitř kruhu k celkové ploše kruhu vymezeného poloměrem zóny ohrožení (R viz tabulka II) a vypočítá se:
fr = Rmax2-Rmin2) / R2,
kde Rmax =vnější poloměr, tj. maximální vzdálenost obydlené plochy od zdroje rizika,
Rmin =je vnitřní poloměr, tj. minimální vzdálenost obydlené plochy od zdroje rizika,
R =poloměr zóny ohrožení (vzdálenost účinků havárie),
fα =faktor představující úhel obydlené plochy zasažený zdrojem rizika a redukovaný úhlem účinků události? se vypočítá:
fα = α / θ,
Kde Ө =360° pro plochu (I) pozár,
180° pro plochu (II) výbuch mraku par,
36° pro plochu (III) toxický rozptyl,
α =úhel vymezený plochou s uvažovanou hustotou zalidnění (obrázek I)
Bei der Bestimmung des Faktors fα sollte der Schwerpunkt auf dem Gebiet mit der höchsten Bevölkerungsdichte liegen.
TABELLE IV: LIQUIDITÄT
Popis plochy (oblasti)Hustota zalidnění [počet osob/ha ]
Venkovské osídlení (obec do 2000 obyvatel)15
Střediskové sídlo na venkově (obec do 5000 obyvatel)25
Vnější obytná část města (obec do 50 000 obyvatel)45
Centrální obytná část města (obec do 50 000 obyvatel)90
Vnější obytná část města (obec nad 50 000 obyvatel)90
Centrální obytná část města (obec nad 50 000 obyvatel)180
5. Gemäß Tabelle Va und Tabelle Der Vb dieses Anhangs ist jeder einzelnen großen Unfallrisikoquelle zunächst die durchschnittliche Wahrscheinlichkeitszahl des negativen Ereignisses P nach dem Zahlencode des Stoffes und den Merkmalen der Anlage zuzuordnen. Tabelle Va ist für stationäre Geräte und Tisch Vb für Rohre bestimmt.
TABELLE Va: AUSSENBEZIEHUNGEN
Látky (číselný kód)Pravděpodobnostní číslo (P)
SkladováníVýrobní zařízení
Hořlavá kapalina(1-3)87
Hořlavá kapalina(4-6)76
Hořlavý plyn(7)65
Hořlavý plyn(9)76
Hořlavý plyn(10, 11)6-
Hořlavý plyn(13)4-
Výbušnina(14, 15)76
Toxická kapalina(16 - 25)54
Toxický plyn(26 - 28)65
Toxický plyn(29 - 31)6-
Toxický plyn(33)54
Produkty spalování(34 - 37)3-
TABELLE Vb: EXTERNAL LIKELIHOOD NUMBER (P) FÜR ENTWICKLUNG
Látky (číselný kód)Pravděpodobnostní číslo (P)
Hořlavá kapalina(2)6
Hořlavá kapalina(5)5
Hořlavý plyn(8)6
Hořlavý plyn(12)6
Toxický plyn(30)6
Toxický plyn(32,33)5
6. Zur Umwandlung der durchschnittlichen Wahrscheinlichkeitszahl P in eine akzeptable Fp-Ereignisfrequenz (Anzahl der Ereignisse / Jahr): P = ZV124; log Fp ZV124; Die Umwandlung erfolgt nach den Angaben der Tabelle VI.
TABELLE VI: ÜBERPRÜFUNG DES LIKELIHOOD NUMBER (P) AUF FREEDOM (FP, JAHR EVENT) *
PFpPFpPFp
31.10-351.10-571.10-7
41.10-461.10-681.10-8
* P ist der absolute Wert des Protokolls von FP (P = VS 124; (log FP) VS 124;)
Abbildung I

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 8 / 2000 Coll.
Anwendungsbereich und Verfahren der Programmbearbeitung
1. Allgemeine Ziele und Grundsätze zur Verhütung von Unfällen und Grundsätzen zur Begrenzung ihrer möglichen Folgen
1.1 Die Ziele und Grundsätze sind im Rahmen festzulegen. Sie haben jedoch eindeutig das Ziel, für jeden der folgenden Bereiche eine angemessene Verwaltungsstruktur und -system zu gewährleisten:
a) Organisationen und Mitarbeiter;
b) Identifizierung und Bewertung großer Risikoquellen;
c) Verkehrsmanagement;
d) Änderungsmanagement;
e) Notfallplanung;
f) Überwachung der Durchführung des Programms;
(g) Prüfung und Kontrolle.
1.2 Der Anwendungsbereich der gesetzten Ziele und Grundsätze entspricht der Art der wichtigsten Risikoquellen und wird klargestellt.
1.3 Die Ziele und Grundsätze der schweren Unfallverhütung und die Grundsätze der Begrenzung ihrer möglichen Folgen sind Teil der Programme zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz.
2. Sicherheitsmanagementsystem
2.1 Das Sicherheitsmanagementsystem ist Teil der Gesamtsteuerung des Objekts oder der Ausrüstung. Die in den Nummern 1.1 Buchstaben a bis g genannten Bereiche sind Gegenstand des Verfahrens.
2.2 Im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems werden Indikatoren, Parameter und Kriterien festgelegt, die für die Ex-post-Bewertung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen erforderlich sind.
3. Organisationen und Mitarbeiter
3.1 Eine Organisation in Gebäuden oder Einrichtungen ermöglicht die Verwirklichung der Ziele. Die notwendigen Mittel für technische, finanzielle und personelle Ressourcen sind zur Erreichung der Ziele vorgesehen.
3.2 Innerhalb der Organisation werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Personals, das an der Verringerung der gravierenden Risiken beteiligt ist, und die Verantwortung der einzelnen Personen für die Durchführung von Aufgaben auf allen Ebenen des Managements festgelegt.
3.3 Die Organisation umfasst auch die Bereitstellung eines angemessenen Personalmanagements, d.h. die Auswahl von Personal für Tätigkeiten, die unmittelbar die Möglichkeit eines schweren Unfalls betreffen, die Bereitstellung der notwendigen Ausbildung und Ausbildung des Personals der Räumlichkeiten oder Einrichtungen und gegebenenfalls des Personals der kooperierenden Organisationen, die an den Räumlichkeiten oder Einrichtungen arbeiten.
3.4 Die Tätigkeiten, die eine spezifische Ausbildung erfordern, werden festgelegt und die Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter gewährleistet.
3.5 Die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Durchführung und Durchführung des Programms wird in Gebäuden und Einrichtungen gewährleistet.
4. Beurteilung der schweren Unfallrisiken
4.1 Um Risikoquellen zu identifizieren und zu bewerten, werden Verfahren erlassen und eingerichtet, um eine systematische Umsetzung der Risikobewertung zu gewährleisten, die sich aus normalen und Notsituationen (Situationen) und einer Schätzung der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens und der Schwere der möglichen Folgen ergibt.
4.2 Die Ermittlung und Bewertung von Risikoquellen erfolgt für:
a) das Objekt oder die Ausrüstung aus der Projektdokumentationsverarbeitungsphase zur Zerstörung des Objekts oder der Ausrüstung;
b) normale und außergewöhnliche Betriebsbedingungen, einschließlich eventueller Versagen des menschlichen Faktors;
c) die Möglichkeit externer Bedrohungen (z.B. Naturkatastrophen).
4.3. Der Umfang der möglichen Schäden wird ausgedrückt für:
a) Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Personen;
b) Umweltbedrohungen;
(c) Eigentumsrisiken
4.4 Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Ausbildung und Organisation der Arbeit werden in der Risikobewertung identifiziert und festgelegt.
4.5 Die Bewertung der Risikoquellen ist zu dokumentieren, einschließlich einer Angabe der verwendeten Methoden und der grundlegenden Ansätze zu ihrer Ausgrenzung oder Einschränkung.
5. Steuerung des Betriebs des Gebäudes oder der Ausrüstung
5.1 Im Rahmen der Verwaltung des Betriebs des Gebäudes oder der Ausrüstung werden Verfahren entwickelt, angenommen und umgesetzt, um die sichere Durchführung aller relevanten Tätigkeiten, einschließlich der Wartung und der dauerhaften oder vorübergehenden Beendigung des Betriebs des Gebäudes oder der Ausrüstung, zu gewährleisten.
5.2 Die Verfahren, Anweisungen und Verfahren zur Sicherstellung der sicheren Durchführung der Tätigkeiten werden in Zusammenarbeit mit dem Personal vorbereitet, das sie durchführt.
5.3 Die schriftlichen Verfahren, Anweisungen und Verfahren werden regelmäßig aktualisiert und allen Mitarbeitern, deren Tätigkeiten betroffen sind, zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation kann sich an jedem Punkt auf die entsprechenden Geschäftsregeln beziehen.
6. Steuerung von Änderungen in Objekten oder Geräten
6.1 Sichere Verfahren zur Planung und Änderung bestehender Objekte, Ausrüstungen oder Vorgänge, einschließlich Lagerung, werden im Managementsystem oder Management-Gerät entwickelt, übernommen und implementiert. Die geplanten Änderungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Betriebssicherheit bewertet.
6.2 Der Schwerpunkt liegt vor allem auf Veränderungen im Personalwesen, technischen Lösungen, technologischen Prozessen, Software und Veränderungen bei äußeren Bedingungen, die die Entstehung und Folgen von schweren Unfällen beeinflussen können.
6.3 Change-Management-Verfahren werden auch bei der Gestaltung und Umsetzung neuer Produktions- und Lagerstätten und Prozesse eingesetzt.
7. Notfallplanung
Die Unfallplanung wird angenommen, durchgeführt und dokumentiert
(a) Verfahren zur Identifizierung von erwarteten Notsituationen auf der Grundlage identifizierter Ursachen für das Unfallrisiko;
b) die Mittel zur Überprüfung und Bewertung der Einhaltung von Notfallplänen mit den identifizierten Notfallsituationen.
8. Überwachung der Durchführung des Programms
8.1 Die Verfahren werden für die kontinuierliche Überwachung der Erfüllung der im Programm festgelegten Aufgaben festgelegt, umgesetzt und dokumentiert.
8.2 Die bei der Erfüllung der Aufgaben erzielten Ergebnisse werden im Vergleich zu den festgelegten Zielen fortlaufend überwacht, so dass die Abweichungen der Aufgaben erkannt und deren Ursachen analysiert werden können.
8.3 Die Verfahren zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen werden festgelegt, umgesetzt und dokumentiert.
8.4 Im Rahmen der Überwachung werden ein System der Unfallberichterstattung (Malfunktionen, Unfälle) einschließlich nicht aufeinanderfolgender Unfälle, insbesondere solche, die sich aus dem Ausfall der Schutzsysteme ergeben, eingerichtet.
8.5 Verfahren zur Erfassung und Untersuchung von Unfällen, einschließlich Nichterfolge, und Verfahren zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen werden festgelegt.
9. Kontrolle und Prüfung
9.1 Die Verfahren zur regelmäßigen und systematischen Überprüfung und Bewertung der Programmdurchführung und der Sicherheitsmanagementeffizienz werden angenommen und durchgeführt.
9.2. Die Ergebnisse der Kontrollen und sonstigen Feststellungen werden dokumentiert.
9.3. Die Ergebnisse der Kontrollen werden durch die Verwaltung des Betreibers diskutiert und gegebenenfalls das Programm und die daraus resultierenden Tätigkeiten aktualisiert.
9.4 Eine besondere Form der Kontrolle ist eine von einer unabhängigen Organisation durchgeführte Prüfung. Die Prüfungsergebnisse dienen als objektiver Indikator für die Funktion des Sicherheitsmanagementsystems.

Příloha č. 3

Anhang 3 des Erlasses Nr. 8 / 2000 Coll.
Umfang und Art der Verarbeitung des Sicherheitsberichts
1. Der Sicherheitsbericht enthält:
a) das in Anhang 2 genannte Programm;
b) eine detaillierte Beschreibung der Teile des Gebäudes oder der Anlage, die eine wichtige Unfallrisikoquelle, Systeme und Komponenten darstellen, die für den sicheren Betrieb relevant sind.
1.1 Beschreibung konzentriert sich auf
a) Teile von Betrieben mit gefährlichen Stoffen und deren Standort;
b) Teile von Geräten, bei denen gefährliche Prozesse durchgeführt werden;
c) die Art und Weise, wie die Betriebssicherheit gewährleistet ist;
d) Teile von Geräten, die einen schweren Unfall verursachen können.
1.2 Eine Beschreibung der Verbindung zu anderen Teilen des Gerätes oder Objekts derart, dass es klare Links und Interaktionen gibt.
1.3. Hinweise auf andere Unterlagen, die für die Sicherheitsbewertung gemäß den Anhängen des Sicherheitsberichts erforderlich sind.
1.4. Ergebnisse der Risikoanalyse und -bewertung. Detaillierte Berechnungen und Bewertungsverfahren werden den Verwaltungsbehörden auf Anfrage vorgelegt.
1.5 Ein Überblick über die wesentlichen Mittel zur Beseitigung der Folgen eines schweren Unfalls. Dies sind insbesondere:
a) eine Beschreibung der in der Anlage oder Anlage installierten technischen Mittel;
b) Organisation von Informationen, Warnungen und Interventionen;
c) eine Beschreibung der mobilisierbaren Ressourcen, einschließlich der verfügbaren externen (externen) Ressourcen.
2. Der Sicherheitsbericht ist in

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ZitierungVerordnung Nr. 8/2000 Slg. des Umweltministeriums zur Festlegung der Grundsätze für die Bewertung der Risiken eines schweren Unfalls, des Umfangs und der Art der Verarbeitung des Sicherheitsprogramms zur Verhütung von schweren Unfall- und Sicherheitsberichten, der Bearbeitung des internen Notfallplans, der Bearbeitung der Dokumentation für die Errichtung einer Notfallplanungszone und für die Entwicklung eines externen Notfallplans sowie des Umfangs und der Art der Information an die Öffentlichkeit und das Verfahren zur Sicherstellung der Information an die Öffentlichkeit in der
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Verkündungsdatum27.01.2000
In Kraft seit29.01.2000
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