Verordnung des Umweltministeriums Nr. 8 / 2000 Coll.
Verordnung des Umweltministeriums zur Festlegung der Grundsätze für die Risikobewertung eines schweren Unfalls, des Umfangs und der Art der Verarbeitung eines schweren Unfallverhütungs- und Sicherheitsberichts, der Bearbeitung eines internen Notfallplans, der Bearbeitung von Unterlagen zur Errichtung einer Notfallplanungszone und zur Entwicklung eines externen Notfallplans sowie des Umfangs und der Art der Information, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, und des Verfahrens zur Sicherstellung öffentlicher Informationen im Notfallplanungsbereich
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