Verordnung Nr. 70/2004 Slg.

Bestellen Sie die Anforderungen an Zerkleinerungsmaschinen und Pressen

Gültig In Kraft seit 01.03.2004
Inhalt
70
Ordnung
vom 3. Februar 2004
Anforderungen an Zerkleinerungsmaschinen und Pressen
Das Ministerium für Industrie und Handel sieht gemäß § 27 des Gesetzes Nr. 505 / 1990 Slg., über Metrologie, geändert durch Gesetz Nr. 119 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 137 / 2002 Slg., ("das Gesetz") zur Umsetzung der §§ 6 Abs. 2 und 9 Abs. 1 des Gesetzes vor:
§ 1
In diesem Erlass werden Anforderungen an Zerkleinerungsmaschinen und Prüfmaschinen (im Folgenden „Prüfmaschinen“), das Typgenehmigungsverfahren und das Verfahren zur Überprüfung festgelegt.
§ 2
Die Terminologie- und Prüfmaschinenanforderungen sowie deren Genehmigung und Prüfung sind im Anhang aufgeführt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. März 2004 in Kraft.
Minister:
Ing. Urban v. r.

Anhang zum Erlass Nr. 70/2004 Slg.
1 Terminologie
1.1. Tearingmaschinen sind Prüfmaschinen zur mechanischen Prüfung von Werkstoffen, bei denen die Prüfprobe aus Werkstoff bei Zugbelastung mit einer statisch wirkenden Einachskraft belastet wird.
1.2. Prüfpressen sind Prüfmaschinen zur mechanischen Prüfung von Werkstoffen, bei denen die Prüfprobe mit einer statischen Einachskraft bei Druckbelastung belastet wird.
1.3. Die Überprüfung der Prüfmaschine ist ein Verfahren zur Erkennung ihrer Eigenschaften. Sie besteht aus einer allgemeinen Beurteilung der Prüfmaschine und einer Überprüfung des Kraftmesssystems.
1.4. Eine allgemeine Beurteilung der Prüfmaschine ist das Verfahren, das vor der Überprüfung des Messsystems der Prüfmaschine durchzuführen ist.
1.5. Die Überprüfung der Prüfmaschine ist eine Reihe von Tätigkeiten, die unter den angegebenen Bedingungen den Zusammenhang zwischen den durch das Prüfmaschinenkraftmesssystem angegebenen Werten und den durch einen Etalon-Lastmesser zu bestimmenden Referenzwerten festlegen.
1.6. Die Messvorrichtung der Prüfmaschinenkraft ist die Summe der zur Bestimmung des Wertes der auf die Probe aufgebrachten Prüfkraft verwendeten Geräte. Es besteht aus einer Abtast- und Anzeigevorrichtung. Prinzipiell werden drei Grundmesssysteme identifiziert. Mechanisches Messsystem, hydraulisches Messsystem und elektromechanisches Messsystem.
1.6.1. Das mechanische Messsystem arbeitet nach einem mechanischen Prinzip. Die auf die Probe ausgeübte Kraft wird durch die Kraft der Feder oder durch die auf den Hebel des Hebels aufgesetzte Tragmasse ausgeglichen. Die Anzeigevorrichtung ist ausschließlich analog mit einer linearen, kreisförmigen oder bogenförmigen Skala.
1.6.2. Das hydraulische Messsystem basiert auf der Messung des Öldrucks im Zylinder des Ladesystems. Die Anzeigeeinrichtung ist üblicherweise ein Kolben- oder Verformungsmanometer. Dieses Manometer ist für die Konstruktion der Prüfmaschine angepasst.
1.6.3. Das elektromechanische Messsystem basiert auf einer direkten Messung der Prüfkraft durch einen tensimetrischen Kraftsensor oder auf der Messung des Öldrucks im Zylinder des Lastsystems durch einen tensimetrischen Drucksensor. Das Sensorausgangssignal wird verstärkt und in eine digitale Form umgewandelt. Die Anzeige des Testergebnisses kann dabei auf vielfältige Weise durchgeführt werden. Vom Ausgang des Leistungswertes auf analoger oder digitaler Skala in Form eines Kraftwertes bis zum Ausgang des Aufzeichnungsgerätes in Form eines spannungsabhängigen Diagramms von der Ausdehnung auf den komplexen Ausgang des Materials auf dem Computerdrucker unter Speicherung von Werten im Computerspeicher.
1.7. Das Lastgerät der Prüfmaschine dient der Ableitung der auf die Probe aufgebrachten Prüfkraft. Für Prüfmaschinen werden zwei Arten von Ladegeräten verwendet. Mechanische und hydraulische Ladevorrichtungen.
1.8. Der Prüfmaschinenrahmen ist üblicherweise eine Struktur, in der sich das Prüfmaschinenladesystem und der Leseteil des Kraftmesssystems befinden.
2 Anforderungen an Prüfmaschinen
2.1 Metrologische Anforderungen
2.1.1 Anforderungen an Prüfmaschinen
Der Shredder wird gemäß den in Tabelle 1 angegebenen relativen Fehlerwerten in vier Klassen nach messtechnischen Parametern unterteilt.
In Tabelle 1 sind die maximal zulässigen Werte für die verschiedenen Relativfehler der Messleistung der Prüfmaschine und die relative Differenzierbarkeit der Anzeigeeinrichtung angegeben, die den Bereich der Prüfmaschine nach Klasse charakterisieren.
Der Messbereich der Anzeigeeinrichtung ist als zufriedenstellend zu betrachten, wenn die Prüfung zumindest für den Kraftbereich zwischen 20 % und 100 % der Nennkraft des betreffenden Bereichs zufriedenstellend war.
Tabelle 1. Grenzwerte für relative Fehler des Prüfmaschinenkraftmessgeräts
Třída stupnice strojeMaximální dovolená hodnota v %
Relativní chybaRelativní rozlišitelnosti indikačního zařízení
a
přesnosti qopakovatelnosti bzpětného chodu a)
v
nuly
f0
0,5± 0,50,5± 0,75± 0,050,25
1± 1,01,0± 1,5± 0,10,5
2± 2,02,0± 3,0± 0,21,0
3± 3,03,0± 4,5± 0,31,5
a) Podle 5.2.3.8 je relativní chyba zpětného chodu stanovena pouze na požádání.
2.1.2. Anforderungen an Prüfmaschinenstärkemesssysteme
Die Prüfung des Prüfmaschinenfestigkeitssystems für Kräfte über 500 N ist ausschließlich mit einem Etalon-Lastmesser durchzuführen. Die Überprüfung des Prüfmaschinenfestigkeitssystems für Lasten bis 200 N kann mit einem Etalon-Lastmesser oder einem Etalon-Lastgefäß durchgeführt werden.
2.1.2.1 Etalon Lastzähler
Die Etalon-Lastzellenklasse muss gleich oder höher sein als die Klasse, für die die Prüfmaschine überprüft wird. Die Genauigkeitsklasse der Etalon-Lastzelle ist in dem Kalibrierblatt der Etalon-Lastzelle für die Lastzelle anzugeben. In diesem Kalibrierblatt ist der Referenzwert der Ausgangsdaten des Etalon-Lastmessers und die erweiterte Unsicherheit seiner Kalibrierung im Folgenden anzugeben. Tabelle 2 zeigt die Klassen von Etalon-Lastmessgeräten, die zur Überprüfung der Prüfmaschine der betreffenden Klasse verwendet werden sollen.
Tabelle 2. Zuordnung von Etalon-Lastmessern für Prüfmaschinenklasse
Třída zkušebního strojeEtalonový siloměr použitý při ověřování
Třída etalonového siloměruNejvětší hodnota rozšířené nejistoty ověřovaného etalonového siloměru %
0,50,5± 0,12
10,5, 1± 0,24
20,5, 1, 2± 0,45
30,5, 1, 2± 0,45
2.1.2.2 Etalon-Ladekörper
Bei der Überprüfung des Prüfmaschinenfestigkeitssystems durch Ethalon-Lastkörper muss die relative erweiterte Unsicherheit der wirkenden Kraft kleiner oder gleich ± 0,1 % sein.
Die genaue Gleichung, die die Lastkraft F (N) angibt, die durch einen Etalon-Lastkörper oder ein Etalon-Lastsystem von m (kg) verursacht wird, ist:

F = m · gn.
Wird die Wirkung des Lufthubes auf die Etalon-Lastkörper vernachlässigt, so wird die aus der folgenden Gleichung berechnete Lastkraft 0,02% größer als die tatsächliche Kraft sein. Wir können diese Kraft mit folgender Gleichung berechnen:
F = m · gn
Der relative Fehler dieser Kraft wird mit der Formel berechnet:

IUPAC-Name
Die Standardunsicherheit der durch ein Etalon-Lastsystem realisierten Kraft ist aus folgender Gleichung zu bestimmen:
uF = m · ugn + g · um,
wobei uF die Standardunsicherheit der von den Ethalon-Lastkörpern in N realisierten Kraft ist,
m die Masse aller zur Durchführung der Kraft in kg verwendeten Etalon-Lastkörper,
gn ist die lokale Schwerkraftbeschleunigung an der Prüfstelle in m.s-2,
um die Massenunsicherheit der Etalon-Lastkörper in kg,
ugn ist die Standardunsicherheit zur Bestimmung der Schwerkraftbeschleunigung am Prüfort in m.s.2
2.2 Technische Anforderungen
2.2.1. Baugewerbe
2.2.1.1. Prüfmaschinenrahmen
Der Rahmen der Prüfmaschine ist so zu gestalten, dass eine eindeutige Anwendung der Prüfkraft gewährleistet ist.
2.2.1.2 Befestigungssysteme
Bei der Auslegung von Klemmsystemen muss die Achskraft aufgebracht werden.
2.2.1.3. Bewegungsmechanismus
Der Bewegungsmechanismus der Quertraverse muss eine konstante und kontinuierliche Kraftänderung ermöglichen. Es muss auch zulassen, dass jede Kraft mit ausreichender Präzision eingestellt wird. Der Bewegungsmechanismus ermöglicht die schnelle Verformung des Prüfkörpers, der zur Bestimmung der spezifischen mechanischen Eigenschaften der Werkstoffe erforderlich ist.
2.2.1.4 Prüfmaschinenladegeräte
Die Beladevorrichtungen sind fest in der Prüfmaschine eingebaut oder sind spezielle Komponenten davon. Die Planabweichung beträgt 0,01 mm, gemessen über 100 mm.
Wird die Prüfeinrichtung der Prüfmaschine aus Stahl gefertigt, so muss ihre Oberflächenhärte größer oder gleich 55 HRC sein.
Werden die Prüfmaschinen für Prüfungen biegeempfindlicher Prüfmuster eingesetzt, so ist die obere Platte der Beladevorrichtung in einem Kugelgelenk zu fixieren, das im unbeladenen Zustand praktisch bewegungsfrei ist und den Winkel leicht auf etwa 3 ° anpasst.
2.2.1.5 Analoger Maßstab
Die Breite der Markierungen auf der Skala muss gleich sein und die Breite der Markierung muss etwa gleich der Breite der Skalenmarken sein.
2.2.1.6 Numerische Skala
Die numerische Skala muss deutlich lesbar sein und einen stabilen Wert aufweisen. Wenn die Prüfmaschine entladen ist, sind die Motoren und Steuerungssysteme funktionsfähig, sollte der Indikator nicht um mehr als ein Inkrement schwanken.
2.2.1.7. Position der Prüfmaschine
Die Prüfmaschine muss so konstruiert sein, dass sie nicht durch Umgebungsstörungen (Vibrationen, elektrische Einflüsse, Korrosionseffekte, übermäßige lokale Temperaturschwankungen usw.) beeinträchtigt wird.
2.2.1.8 Auspufflastkörper
Auspufflastkörper müssen eindeutig identifizierbar sein. Werden trennbare Pendelvorrichtungen verwendet, so sind diese zur guten Identifizierung ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
2.2.2. Etiketten und Marken
Die gut zugängliche Identifikationstabelle des Herstellers mit:
a) der Hersteller;
b) eine Art Prüfmaschine,
c) das Herstellungsjahr;
d) Produktionszahlen;
e) Nennkräfte.
Werden für die Prüfmaschine mehrere Kraftsensoren verwendet, so ist jeder Sensor zu kennzeichnen.
Typgenehmigung
3.1. Typgenehmigungsverfahren
3.1.1. Anforderungen an die vorgelegten Unterlagen
Der Antragsteller legt Unterlagen gemäß den spezifischen Rechtsvorschriften vor1).
3.1.2. Muster
Da es sich um eine aufwendige Vorrichtung handelt, die in einer kleinen Anzahl von Stücken geliefert wird, wird auf eine spezielle Probe verzichtet. Die Prüfungen für die Genehmigung sind an einer mitgelieferten Prüfmaschine oder der gleichen Prüfmaschine mit dem Hersteller durchzuführen.
3.1.3. Anforderungen an Prüfgeräte
Die in Absatz 2.1.2 genannten Prüfgeräte sind zur Durchführung der Prüfungen zu verwenden.
3.1.4 Umweltbedingungen
Die normalen Bedingungen für die Position der Prüfmaschine sind während der Prüfungen zu gewährleisten. Die Prüftemperatur muss (23 ± 5) °C betragen.
3.1.5 Erlaubte Fehler
Die Grenzwerte für relative Fehler der Prüfmaschinenkraftmesseinrichtung sind in Tabelle 1 angegeben.
3.1.6. Prüfverfahren
Die Prüfungen sind gemäß Absatz 4 durchzuführen.
3.2. Typgenehmigungsbescheinigung
Die Einzelheiten der Typgenehmigungsbescheinigung sind in einem gesonderten Rechtsakt (2) festgelegt.
4 Überprüfung
Das Verfahren zur erstmaligen und anschließenden Überprüfung ist gleich.
Die Prüfung der Prüfmaschine besteht aus:
a) allgemeine Beurteilung der Prüfmaschine, einschließlich ihres Zubehörs für die Kraftanwendung;
b) Überprüfung des Kraftmesssystems.
4.1 Allgemeine Beurteilung der Prüfmaschine
Die Überprüfung der Prüfmaschine kann durchgeführt werden, wenn die Prüfmaschine im erforderlichen technischen Zustand ist. Zu diesem Zweck sind die Prüfungen nach den Absätzen 4.1.1 bis 4.1.4. durchzuführen.
4.1.1. Visuelle Prüfung
Die visuelle Prüfung ist zu prüfen:
(a) dass es nicht wesentlich getragen wird, dass es keinen Ausfall der Bauteile der Fahrgestelle oder Klemmen gibt und dass die eingebauten Säulen und der ortsfeste Strahl nicht freigegeben wurden;
b) ob die Umgebungsbedingungen (Vibrationen, elektrische Einflüsse, Korrosionseffekte, lokale Temperaturschwankungen usw.) die Prüfmaschine beeinträchtigen; und
c) ob die Bereichskörper der Prüfmaschine, Entfernungsfedern oder tensimetrische Sensoren (falls trennbar) eindeutig identifizierbar sind und keine Substitution zulassen.
4.1.2 Prüfung der Prüfmaschinenkonstruktion
Es ist zu prüfen und sicherzustellen, dass die Strukturen und Klemmsysteme die Achskraft aufbringen lassen.
4.1.3 Inspektion des Querbewegungsmechanismus
Es ist zu prüfen, ob der Bewegungsmechanismus des Querschnitts eine konstante und kontinuierliche Kraftänderung ermöglicht und die einzelnen Kräfte mit ausreichender Präzision eingestellt werden können.
Der Bewegungsmechanismus sollte eine hinreichend schnelle Verformung des Prüfkörpers ermöglichen, die zur Bestimmung bestimmter mechanischer Eigenschaften erforderlich ist.
4.1.4 Prüfmaschinenladegeräte prüfen
Die Ladeeinrichtungen sind fest in der Prüfmaschine eingebaut oder sind getrennte Teile der Prüfmaschine.
Vor der Überprüfung des Kraftmesssystems ist zu ermitteln, ob das Lastgerät seine Funktion nach den Anforderungen der Prüfmaschine erfüllt.
Die Abweichung der Ebenen beträgt 0,01 mm, gemessene Entfernung über 100 mm.
Werden Ladevorrichtungen aus Stahl hergestellt, so ist festzustellen, ob ihre Härte größer oder gleich 55 HRC ist.
Sind die zur Prüfung von biegeempfindlichen Prüfmustern verwendeten Prüfmaschinen Prüfmaschinen Prüfmaschinen, so ist zu prüfen, ob die obere Platte der Ladevorrichtung in einem Kugelgelenk fixiert ist, das praktisch bewegungsfrei ist und leicht auf einen Winkel von etwa 3 ° eingestellt ist.
4.2 Überprüfung der Prüfmaschinenstärkemessanlage
4.2.1 Allgemeines
Die Überprüfung erfolgt für jeden verwendeten Kraftbereich und alle verwendeten Kraftindikatoren. Jedes Zubehör (z.B. Indikator, Recorder, gegebenenfalls), das das Kraftmesssystem beeinflussen kann, ist gemäß Abschnitt 4.2.3.6 zu prüfen.
Hat die Prüfmaschine mehrere Kraftmesssysteme, so gilt jedes System als separate Prüfmaschine. Das gleiche Verfahren ist für Zweikolben-Hydraulikmaschinen anzuwenden.
Die Überprüfung erfolgt mit folgenden Ausnahmen: Wenn die Zugkraft der zu verifizierenden Zerkleinerungsmaschinen kleiner als 200 N ist, kann ein Etalon-Lastgefäß verwendet werden.
Soll zur Überprüfung der Kraftleitung mehr als eine Kraftzelle verwendet werden, so muss die für die untere Kraftzelle verwendete maximale Kraft die gleiche sein wie die für die höhere Kraftzelle verwendete Mindestkraft. Wird ein Etalon-Lastzellensatz zur Überprüfung von Kräften verwendet, so gilt dieser Satz als ein Etalon-Messgerät.
Vorzugsweise ist die Überprüfung für konstante Werte der angegebenen Kräfte durchzuführen, Fi. Ist dieses Verfahren nicht praktikabel, so ist die Überprüfung für konstante Werte der tatsächlichen Kräfte durchzuführen. Die Überprüfung wird mit einer langsam wachsenden Kraft durchgeführt.
Die für die Überprüfung verwendeten Statistiken haben ein gültiges Kalibrierblatt. Die Anforderungen an Etalone sind in Abschnitt 2.1.2.
4.2.2 Bestimmung der Differenzierbarkeit
4.2.2.1 Analoge Skala
Die Differenzierbarkeit r des Indikators wird aus dem Verhältnis zwischen der Breite des Indikators und dem Abstand zwischen den Mittelpunkten der beiden benachbarten Markierungen der analogen Skala (Wert des Stücks) bestimmt. Die empfohlenen Verhältnisse betragen 1: 2, 1: 5 oder 1: 10, für die Abschätzung eines Zehntels des Teils der analogen Skala ist eine Länge von 2,5 mm oder mehr erforderlich.
4.2.2.2 Numerische Skala
Die kleinste Änderung der von der digitalen Anzeige angezeigten Daten wird als unterscheidbar angesehen, sofern die Prüfmaschine entladen ist, sind die Motoren und das Steuerungssystem funktionsfähig und der Indikator schwankt nicht um mehr als ein Inkrement.
4.2.2.3. Zwischenabmessung
Ändert sich die Lesedaten um mehr als den zuvor berechneten Wert der Differenzierbarkeit, so gilt die Differenzierbarkeit r als gleich einer Hälfte des Variationsbereichs plus ein Inkrement.
Dies definiert nur die durch den Ausfall des Messsystems hervorgerufene Differenzierbarkeit und berücksichtigt nicht die Fehler der Steuerung, d.h. der Hydraulikmaschine.
Bei automatischen Prüfmaschinenbereichen sind Änderungen der Indikatoren durch Differenzierbarkeit oder durch Änderung des Messsystems zu bestimmen.
4.2.2.4. Einheit der Differenzierbarkeit
Differenzierbarkeit r, muss in Krafteinheiten ausgedrückt werden.
4.2.2.5 Bestimmung der relativen Auflösung der Anzeigeeinrichtung
Die relative Differenzierbarkeit a, die Anzeigeeinrichtung ist definiert durch:

a = rF · 100,
wobei r die Differenzierbarkeit in Krafteinheiten ist
F ist die Kraft am gemessenen Punkt.
Diese relative Differenzierbarkeit ist an jeder Prüfstelle zu bestimmen und darf die in Tabelle 1 angegebenen Werte für die Klasse der Prüfmaschine nicht überschreiten.
4.2.3. Prüfverfahren
4.2.3.1. Etalon Load Messgerät Kompatibilität
Die Auswuchtung minimiert alle Biegeeffekte beim Beladen eines Etalon-Lastmessers in der Prüfmaschine. Wenn die Prüfmaschine keinen integralen Kugelbereich aufweist, befestigen Sie die Deckplatte mit dem Kugelgelenk am Etalon-Lastmesser, um das Etalon-Lastmessgerät auszugleichen.
4.2.3.2 Temperaturkompensation
Die Überprüfung erfolgt bei einer Umgebungstemperatur zwischen 10 °C und 35 °C. Diese Temperatur ist in der Bescheinigung einzutragen.
Ein Etalon-Lastmesser muss für eine ausreichende Zeit zur Abgleich der Temperatur vorgesehen sein. Die Temperatur der Etalon-Lastzelle muss während eines jeden Prüfzyklus innerhalb von ± 2 °C stabil bleiben. Falls erforderlich, sind die Daten zu berichtigen.
4.2.3.3. Vorbeladung in der Prüfmaschine
Die Prüfmaschine mit einem Etalon-Lastmesser in der Prüfposition muss mindestens dreimal von Null auf die maximal gemessene Kraft belastet werden.
4.2.3.4. Prüfverfahren
Üblicherweise wird folgendes Verfahren angewendet: Die von der Anzeigeeinrichtung angegebene Kraft von Fi wird auf der Prüfmaschine eingestellt und die tatsächliche Kraft F, die durch den Etalon-Kraftmesser gegeben ist, aufgezeichnet.
Ist dieses Verfahren nicht anwendbar, so ist die tatsächliche Kraft des F-Meters auf der Prüfmaschine einzustellen und die von der Anzeigeeinrichtung der geprüften Maschine angegebene Fi-Kraft aufzuzeichnen.
4.2.3.5 Anwendung einzelner Kräfte
Es sind drei Verladungsmessungen durchzuführen. Bei Prüfmaschinen, die an höchstens fünf Punkten der Kraftskala getestet werden, darf bei bestimmten Klassen kein relativer Fehlerwert die in Tabelle 1 angegebenen Werte überschreiten. Bei Prüfmaschinen, die an mehr als fünf Punkten der Kraftwaage überprüft werden, müssen jede Messreihe mindestens fünf Einzelkräfte gleichmäßig zwischen 20% und 100% der maximalen Skalenkraft verteilt enthalten.
Wird die Überprüfung bei Kräften unter 20 % der maximalen Kraft des Bereichs durchgeführt, so ist eine Messung der Kraft bei etwa 10 %, 5 %, 2 %, 1 %, 0,5 %, 0,2 % und 0,1 % aus dem unteren Kraftbereich einschließlich der unteren Grenze des geprüften Bereichs vorzunehmen.
Die untere Grenze des Messbereichs wird durch die Mehrfachdifferenzierbarkeit r definiert:
a) 400 für die Klasse 0,5;
b) 200 für Klasse 1;
c) 100 für Klasse 2 und
d) 67 für Klasse 3.
Vor jeder Messreihe kann der Etalon-Lastmesser um einen Winkel von 120 ° gedreht und bei der Vorlast gemessen werden.
Der arithmetische Mittelwert der für jede Meßreihe ermittelten Werte wird für jede einzelne Kraft berechnet. Aus diesen Mittelwerten wird der relative Genauigkeitsfehler und der relative Wiederholbarkeitsfehler des Prüfmaschinenmesssystems berechnet.
Der Leseindikator muss vor jeder Messreihe auf Null eingestellt werden. Null muss nach vollständiger Entlastung ca. 30 Sekunden abgezogen werden. Bei einem analogen Anzeigegerät ist auch zu prüfen, ob der Indikator frei um Null schwingt und bei Verwendung eines digitalen Anzeigegeräts sofort jeder Tropfen unter Null, wie z.B. das Anzeigezeichen (+ oder -) gemeldet wird.
Der relative Nullfehler ist für jede Meßreihe nach folgender Gleichung zu berechnen:

f0 = Fi0FN · 100.
4.2.3.6 Prüfung von Zubehör
Der gute Betriebszustand und die Reibungsfestigkeit des mechanischen Zubehörs (Indikator, Recorder) sind nach einem der folgenden Verfahren zu prüfen, je nachdem, ob die Maschine üblicherweise mit oder ohne Zubehör verwendet wird:
(a) Prüfmaschine, die normalerweise mit Zubehör verwendet wird: drei Messungen sind mit zunehmender Kraft durchzuführen (siehe Abschnitt 4.2.3.5) mit angebautem Zubehör für jeden verwendeten Kraftbereich und einer zusätzlichen Messreihe ohne Zubehör für den kleinsten Einsatzbereich.
b) Prüfmaschine, die normalerweise ohne Zubehör verwendet wird: drei Messungen sind mit zunehmender Kraft durchzuführen (siehe Abschnitt 4.2.3.5) mit abgeschaltetem Zubehör für jeden verwendeten Messbereich und einer zusätzlichen Messreihe mit montiertem Zubehör für den kleinsten Einsatzbereich.
In beiden Fällen wird aus vier Reihen ein relativer Fehler der Genauigkeit q für drei Messungen und ein relativer Fehler der Wiederholbarkeit b berechnet. Die gewonnenen Werte entsprechen den Werten in Tabelle 1 für die betrachtete Klasse und die folgenden zusätzlichen Bedingungen sind zu erfüllen:
zur Überprüfung mit - konstanter angegebener Kraft:

100 · Fi-FcFc ≤ 1,5 · q
für eine konstante tatsächliche Kraftüberprüfung:

100 · Fic-FF ≤ 1,5 · q
Der Wert q in der Gleichung ist der in Tabelle 1 für die betrachtete Klasse angegebene maximal zulässige Wert.
4.2.3.7 Prüfung des Einflusses unterschiedlicher Stellung des Kolbens
Bei hydraulischen Prüfmaschinen, bei denen der hydraulische Antriebsdruck zur Messung der Prüfkraft verwendet wird, ist der Einfluss unterschiedlicher Kolbenpositionen auf den kleinsten Messbereich der bei drei Messungen verwendeten Maschine zu überprüfen. Die Position des Kolbens muss für jede Messreihe unterschiedlich sein.
Bei einer Zweikolben-Hydraulikprüfmaschine ist es erforderlich, beide Kolben zu berücksichtigen.
4.2.3.8 Bestimmung des relativen Rückwärtsfehlers
Ist ein relativer Reversierfehler erforderlich, so wird er durch Überprüfung der gleichen Einzelkräfte zunächst bei Belastung und dann bei Entlastung ermittelt. In diesem Fall ist die Prüfmaschine auch zur Entlastung zu überprüfen.
Die Differenz zwischen den bei der Belastung erhaltenen Werten und der Entlastung erlaubt die Berechnung des relativen Fehlers des Rückwärtsbetriebs mit folgender Gleichung:

Vgl.
oder bei einer bestimmten Überprüfung durch konstante tatsächliche Kraft:

v = F'i-FIF · 100.
Die Prüfung ist für die kleinste und größte Prüfmaschinenstärke durchzuführen.
4.2.4 Auswertung der Stärkeindikatoreinrichtung

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 70 / 2004 Coll., Festlegung von Anforderungen an Zerkleinerungsmaschinen und Pressen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum24.02.2004
In Kraft seit01.03.2004
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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