Dekret Nr. 58 / 2012 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 233/2009 Slg., über Anträge, Genehmigung von Personen und die Methode zur Nachweis der fachlichen Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen und über den Mindestbetrag der finanziellen Mittel, die dem Zweig einer ausländischen Bank zur Verfügung gestellt werden, in der Fassung des Dekrets Nr. 192 / 2011 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 189/2004
Wird durchgeführt durch
Kollektivanlagengesetz
Dekret Nr. 233 / 2009 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung über Anträge, Genehmigung von Personen und die Art und Weise, wie Per...
Dekret Nr. 355 / 2020 Coll.
Hebt auf
Verordnung über Anträge und bestimmte Informationen nach dem Bankgesetz und dem...