Dekret Nr. 58 / 2012 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 233/2009 Slg., über Anträge, Genehmigung von Personen und die Methode zur Nachweis der fachlichen Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen und über den Mindestbetrag der finanziellen Mittel, die dem Zweig einer ausländischen Bank zur Verfügung gestellt werden, in der Fassung des Dekrets Nr. 192 / 2011 Slg.

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