Dekret Nr. 53 / 2010 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 35 / 2007 Coll., über Technische Bedingungen der Feuertechnik
Gültig
In Kraft seit 12.03.2010
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ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 11. Februar 2010
zur Änderung des Erlasses Nr. 35 / 2007 Coll., über Technische Bedingungen der Feuertechnik
Das Innenministerium sieht gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 133 / 1985 Slg., Brandschutz, geändert durch Gesetz Nr. 203 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 237 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 186 / 2006 Slg.:
Erlass Nr. 35 / 2007 Slg., zu technischen Bedingungen der Feuertechnik, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt:
"(2) Die technischen Bedingungen für die Brandtechnik gemäß Absatz 1 Buchstaben b und c gelten nur für die Einheiten der Feuerwehr der Regionen und für die Einheiten der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinden."
Absatz 2 wird Absatz 3.
2. Anhänge 1 bis 3, einschließlich Fußnoten 2 bis 6, lesen:
"Anhang Nr. 1 zum Erlass Nr. 35 / 2007 Coll.
TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR PASSENGER FIRE AUTOMOBILE
1. Die technischen Bedingungen des Feuerwehrwagens erfüllen die Anforderungen der ČSN EN 1846-1, ČSN EN 1846-2, ČSN EN 1846-3, ČSN EN 1777, ČSN EN 14043, ČSN EN 14044, ČSN EN 1028-1, ČSN EN 1028-2, ČSN EN 14466, ČSN 07 8304, ČSN
2. Ein Feuerlöschgerät kann Feuerlöschanlagen verwenden, die den Anforderungen der tschechischen technischen Normen und der harmonisierten tschechischen technischen Normen für die technischen Bedingungen von Feuerlöschanlagen entsprechen, es sei denn, in diesem Erlass sind andere technische Bedingungen festgelegt. Die technischen Bedingungen der hydraulischen Extrusionsvorrichtung erfüllen die Anforderungen der ČSN EN 13204.
3. Die technischen Bedingungen des in Absatz 1 genannten Feuerlöschfahrzeugs und seiner feuerbezogenen Ausrüstung und die technischen Bedingungen der in Absatz 2 genannten hydraulischen Extrusionsvorrichtung gelten als erfüllt, wenn eine Konformitätsbewertung gemäß einem anderen Rechtsakt (2) nachgewiesen wird.
4. Wird ein Feuerbehältnis für den gleichen Zweck wie ein Feuerwehrwagen verwendet, so ist es den technischen Bedingungen für einen Feuerwehrwagen zu unterziehen.
5. Die Ausführung eines Lastkraftwagens ist in:
(a) Grund (Z),
(b) besonders
1. reduziert (R),
2. erweitert (V),
3. technisch (T),
4. zum Löschen (H),
5. für Waldbrandbekämpfung (LP),
6. bei großvolumigen Löschen (VH);
7. mit Feuerpumpe (PC),
8. mit einer Motorspritze (MS),
9. chemisch (CH),
10.
Eine besondere Umsetzung des Feuerwehrwagens ist in Tabelle 1 dargestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, gelten die technischen Bedingungen für alle Betriebsvorgänge des Feuerwehrwagens.
Tabelle 1
| Zásahový požární automobil | Provedení speciální | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Dopravní automobil (DA) | T | MS | ||||||||
| 2. | Automobilová stříkačka (AS) | R | T | ||||||||
| 3. | Cisternová automobilová stříkačka (CAS) | R | T | LP | VH | ||||||
| 4. | Pěnový hasicí automobil (PHA) | R | VH | ||||||||
| 5. | Plynový hasicí automobil (PLHA) | R | T | ||||||||
| 6. | Práškový hasicí automobil (PRHA) | R | |||||||||
| 7. | Kombinovaný hasicí automobil (KHA) | R | |||||||||
| 8. | Rychlý zásahový automobil (RZA) | R | T | H | |||||||
| 9. | Automobilový žebřík (AZ) | PC | |||||||||
| 10. | Automobilová plošina (AP) | PC | |||||||||
| 11. | Hadicový automobil (HA) | R | PC | ||||||||
| 12. | Technický automobil (TA) | R | CH | N | |||||||
| 13. | Protiplynový automobil (PPLA) | R | |||||||||
| 14. | Velitelský automobil (VEA) | V | |||||||||
| 15. | Vyšetřovací automobil (VA) | V | |||||||||
| 16. | Vyprošťovací automobil (VYA) | V | |||||||||
| 17. | Automobilový jeřáb (AJ) | V | |||||||||
| 18. | Automobilová cisterna (AC) | PC | |||||||||
6. Sofern nichts anderes unter den technischen Bedingungen des Eingreifens von Feuerlöschern gemäß Anhang 2 oder 3 angegeben ist, gelten die technischen Bedingungen dieses Anhangs.
7. Der Instruktor oder das Kommandozeichen auf dem Feuerwehrwagen und dessen Zubehör ist in der tschechischen Sprache angegeben und das verwendete Symbol wird nach ČSN ISO 7000 (01 8024) und ISO / DIS 10085: 2000 bestimmt.
8. Der Feuerwehrwagen muss mit einem Abstellraum mit Greifelementen ausgestattet sein, in denen das in Tabelle 2 aufgeführte Brandzubehör fixiert ist. Die angegebenen Nummern und Parameter der feuerbezogenen Ausrüstung werden als Minimum festgelegt.
Tabelle 2
| Název | Hmotnostní třída1 | Jednotka | ||
|---|---|---|---|---|
| L | M | S | ||
| Lékárnička velikost II2, 3 | 1 | 1 | 1 | ks |
| Lékárnička velikost III2, 4, 5 | 1 | 1 | 1 | ks |
| Přenosný hasicí přístroj práškový s hasicí schopností 34A a zároveň 183B6 | 1 | 1 | 1 | ks |
| Ruční svítilna4 | 2 | ks | ||
| Ruční vyprošťovací nástroj | 1 | 1 | 1 | ks |
| Rukavice lékařské pro jednorázové použití nesterilní7 | 12 | 12 | 12 | pár |
| Vyprošťovací nůž (řezák) na bezpečnostní pásy | 2 | 2 | 2 | ks |
Zusätzliche Anmerkungen zu Tabelle 2:
1. Massenklassen L, M und S werden durch CSN EN 1846-1 definiert.
2. Die Apotheke ist gemäß Anhang 14 des Dekrets Nr. 341 / 2002 Coll., über die Genehmigung der technischen Kompetenz und über technische Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße ausgestattet.
3. Gilt für Feuerwehrfahrzeuge mit maximal drei Sitzen.
4. Gilt für Feuerwehrfahrzeuge mit vier oder mehr Sitzplätzen.
5. Die Größe III-Apotheke wird mit einer Reihe von Kramer-Splinten, Halskragenfixierung, Mund-Spreizer und einem Burn-Pack ohne Kendals Maske verlängert.
6. Mindestanforderungen an Löschvermögen sind in Teil 4 der ČSN EN 3-7 + A1 festgelegt; der Feuerlöscher ist in der Konstruktion zum Einsetzen in einen Feuerkraftwagen.
7. Bei einem Feuerwehrwagen mit sieben oder mehr Sitzen gibt es mindestens 2 Paare pro Sitz.
9. Der Feuerwehrwagen ist zum kontinuierlichen Aufladen von Batteriebatterien mit Elementen im Fahrerraum oder in der Nähe des Fahrer-Eintrittspunktes zum Feuerwehrwagen konzipiert. Für einen Feuerwehrwagen mit eingebauter Computertechnik, bei dem ein Anschlussstecker für die Kabel-Datenübertragung vom Auto zum Computernetz benötigt wird und umgekehrt, befindet sich der Anschlussstecker nahe der Stelle zum Anschluss kontinuierlicher Ladevorgänge. Die Verbindungspunkte sind für Personen, die auf dem Boden stehen, zugänglich und sichtbar markiert.
10. Der Feuerwehrwagen muss mit einem Motor von mindestens 11 kW spezifischer Leistung ausgestattet sein. 1000 kg-1 (11 w.kg-1) die größte technisch zulässige Masse. Ein Schnellfahrzeug der Leichtgewichtsklasse und der Mittelgewichtsklasse, ein Leitwagen der Leichtgewichtsklasse und ein Leichtgewichts-Ermittlungswagen müssen mit einem Motor von mindestens 20 kW spezifischer Leistung ausgestattet sein. 1000 kg-1 die größte technisch zulässige Masse.
11. Strom wird von der Batteriebatterie im Feuerkraftwagen gesammelt; bei Verwendung mehrerer Batteriebatterien wird der elektrische Strom aus der gesamten Batteriebatterieanordnung entnommen.
12. Der Feuerwehrwagen hat eine Endinstallation für den Einsatz des Kommunikationsgeräts. Seine elektrische Installation ermöglicht den Betrieb in allen Automodi und der endgültige Montageraum ermöglicht einen ausreichenden Zugang zu den installierten Geräten und seinen Sicherungselementen.
13. Die Energieversorgung der Kommunikationseinrichtung mit 12 V Spannung wird vom Stromspannungswandler bereitgestellt, wenn der Gleichstrom des Fahrzeugs größer als 13,5 V ist. Für die Versorgung jedes Funkgerätes wird ein separat gesicherter elektrischer Stromspannungswandler verwendet, der durch eine Sicherung hinter dem Spannungswandler separat gesichert ist.
14. Wenn der Bau eines Not-Feuerwagens eine kontinuierliche Energieauffüllung erfordert, muss der Anhänger so positioniert werden, dass er leicht zugänglich, schnell und einfach vom Fahrerraum oder von einem Punkt in der Nähe des Fahrereintritts zum Auto bedient werden kann.
15. Der Feuerwehrwagen ist mit Scheinwerfern im Nebel ausgestattet.
16. Der Feuerwehrwagen muss mit Kupplungs- und Greiferelementen für die gleichzeitige Position von mindestens zwei Feuerlöschleuchten ausgestattet sein, um den Eingriffspunkt zu beleuchten. Diese Elemente für Scheinwerfer können durch einen Beleuchtungsmast oder eine ähnliche Beleuchtungseinrichtung mit der betreffenden Energiequelle ersetzt werden. Die Stromquelle muss aus einer eingebauten oder festen elektrischen Steuerung oder einem Stromerzeuger eines Motors eines Feuerkraftwagens bestehen.
Kabinencrew
17. Die Antennen der Fahrzeugkommunikationseinrichtungen müssen gemäß der Konstruktion der Kabine der Besatzung so angeordnet sein, dass sie ein ausreichendes elektrisches Gegengewicht aufweisen, bestehend aus einer Metallstruktur des Kabinendachs der Besatzung oder einem verzerrten Blech auf der nichtmetallischen Struktur des Kabinendachs der Besatzung.
18. Die Antennen von Fahrzeugen müssen in einem solchen Abstand von den Komponenten, Ausrüstungen, anderen Kommunikationsmitteln und einander auf das Kabinet der Besatzung aufgesetzt werden, so dass der Betrieb der mit ihnen verbundenen Fahrzeuge nicht von den Konstruktionselementen, Geräten und anderen Mitteln beeinflusst wird und sich nicht gegenseitig beeinflussen darf.
19. Der Standort der Antennen des Fahrzeugmittels für die Kommunikation und die Tätigkeiten der daran angeschlossenen Fahrzeuge darf den Betrieb der Ausrüstung und anderer Fahrzeuge des Lastkraftwagens nicht beeinträchtigen.
20. Kabinenbesatzungen für vier oder mehr Personen ermöglichen die Installation der Heizung unabhängig von Motor und Betrieb.
21. Die Beleuchtung zum Lesen der Dokumentation anstelle des Crew-Befehls ist so ausgelegt, dass der Fahrer nicht beim Fahren des Autos blendet oder einschränkt.
22. Es gibt mindestens zwei Besatzungssitze im Feuerwehrwagen. Bei einer größeren Anzahl von Besatzungssitzen sind diese Sitze so anzuordnen, dass sie nur die Vorder- oder Rückseite in Fahrtrichtung zulassen. Alle Sitze sind mit Kopfstützen ausgestattet.
23. Ein spezielles blaufarbiges Warnlichtgerät, begleitet von einer akustischen Warneinrichtung ("Spezialwarneinrichtung"), ist Teil des Feuerlöschfahrzeugs, das das Wort reproduzierbar macht. Bei einem Feuerwehrwagen, einer leichten, mittleren und schweren Massenklasse wird auch der leichte Teil der speziellen Warneinrichtung an der Rückseite der Karosserie angebracht.
Zwecküberbau
24. Verriegelungselemente der Tür und Schließung des Speicherplatzes der speziellen Zwecküberbauung sind mit Schlössern mit dem gleichen Schlüssel ausgestattet.
25. Feuer-Zubehör mit einer Brennkraftmaschine, die ohne Entnahme verwendet werden kann, muss unabhängig von dem menschlichen Dienst Abgase außerhalb der Karosseriefläche und außerhalb des Betriebsbereichs ausüben und die vom Hersteller angegebene Kühlung aufweisen.
26. Die Karosserie der besonderen Zwecküberbauung des Feuerwehrwagens ist so konzipiert, dass ein einfacher und sicherer Zugang zu allen Zubehörteilen möglich ist. Die Position des Brandschutzzubehörs, einschließlich der vorgeschriebenen Ausrüstung des Fahrzeugs, ist so zu gestalten, dass jeder Gegenstand separat entfernt werden kann, ohne eine andere zu entfernen, es sei denn, das Zubehör ist in den Transportschubladen oder auf Abkipp- oder Gleitelementen gelagert.
27. Der Zwecküberbau ist so ausgelegt, dass ein sicherer Zugang zu Orten ermöglicht wird, die Betriebsflüssigkeiten und Ladungen steuern und auffüllen sollen.
28. Der in den Nummern 3, 4, 5, 7 und 8 der Tabelle 1 genannte Feuerwehrwagen ist mit mindestens einer Primäreingriffseinrichtung ausgestattet, die eine wirksame Wirkung innerhalb von 30 Sekunden bei einem Abstand von mindestens 20 m ermöglicht. Diese Einrichtung muss
(a) die Tankspritze und Schaumfeuerlöscher bestehen aus:
1. einen isolierten Feuerschlauch von 52 mm und eine Länge von 20 m in einem Bett oder auf einer Winde, die den Extruderhals der Feuerpumpe permanent mit dem Wasser- und Schaumstrom verbindet,
2. eine Strömungswinde mit einem Schlauch nach ČSN EN 1947 und einem angeschlossenen Strom, die Winde erlaubt das Sprühen auch mit teilweise abgewickeltem Schlauch; oder
3. einen fest eingebauten Lafet-Strom mit einer Durchflussregelung aus der Betriebsstätte und einem mit Wasser oder Schaum besprühbaren Strom;
b) ein Gaslöscher und ein kombinierter Feuerlöscher aus einem Schlauch mit einem Strom, der fest mit der Druckquelle des Gaslöschers verbunden ist;
c) das schnell wirkende Fahrzeug besteht aus einer Strömungswinde mit einem Schlauch und einem angeschlossenen Strom, die das Sprühen auch mit einem teilweise aufgewickelten Schlauch bei einem Druck von mindestens 4 MPa, einer Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 20 l.min-1 auf dem Strom, in einem Abstand von mindestens 20 m von der Vorrichtung und kontinuierlich für mehr als 5 Minuten ermöglicht.
29. Alle programmierbaren oder automatisch betriebenen Feuerlöschbeschläge müssen mit Nothandbedienungen ausgestattet sein, die ohne Demontage von Deckelelementen oder anderen Bauteilen zugänglich sind.
30. Die Stufen und Plattformen für den leichteren Zugang zu Brandschutzzubehör sind so konzipiert, dass ein sicheres Entfernen von Brandschutzausrüstungen aus der Spezial-Superstruktur ermöglicht wird. Zu diesem Zweck werden sie von Handläufen begleitet.
31. Der Steuer- und Verriegelungsmechanismus für die Bestückung von Brandzubehör ist in Brandschutzhandschuhen gesteuert.
32. Eine besondere Warneinrichtung oder eine große Feuerlöscheinrichtung, die oberhalb der Kabine der Besatzung oder oberhalb des Sonderfahrzeugs angeordnet ist, leichte, mittlere und schwere Masseklasse mit einem Fahrgestell der Kategorien 2 und 3 mit einer Gesamthöhe von mehr als 2000 mm, das die Kabine der Besatzung oder das Sonderfahrzeug um mehr als 200 mm überschreitet, muss mit einem Schutzelement gegen die Erfassung von Zweigen versehen sein, die ihre Verwendung und Funktionalität nicht einschränken.
33. Der Druckbehälter, die mit einem Druckbehälter oder einem Feuerlöscher ausgerüstet sind, ist in vertikaler oder horizontaler Lage im Feuerkraftwagen zu lagern. An der horizontalen Position der Verankerung werden sie seitlich verstaut.
34. Eine lesbare Liste von Feuer-Zubehör befindet sich auf der Innenseite der Ablagefachkappe. Die Liste wird in den Schränken in der Nähe der Dichtungen platziert, wenn die Rollläden installiert sind. Die Liste befindet sich an jeder Öffnung bei mehreren Öffnungen.
35. Mindestens zwei Stücke oranger Blitzlichter sind an der Rückwand des speziellen Zweckfahrzeugs angebracht, das auf die Straße einwirken soll, die dazu dienen sollen, die Feuerstelle an der Stelle des Eingriffs als Hindernis für den Straßenbetrieb anzuzeigen3). Sie befinden sich so, dass während des Eingriffs kein Teil des eingreifenden Feuerwehrwagens abgedeckt wird. Die Operation der orangen Blitzlichter wird kontrolliert und im Sichtfeld des Fahrers angezeigt. Das Design der orangen Blitzlichter schließt ihre Verwendung beim Fahren aus.
Farbbehandlung und Inschrift
36. Der Feuerwehrwagen wird gleichmäßig in hellrot gemacht. Das Akzentelement besteht aus einem weißen horizontalen Streifen entlang der Seiten oder entlang des Umfangs der Karosserie. Zur Hervorhebung werden Reflexionsstreifen 4) verwendet. Ein weiteres Highlightelement für einen Feuerwehrwagen der Massenklasse M und S ist das weiße Design der vorderen Stoßstange.
37. Der weiße horizontale Streifen muss eine Höhe von mindestens 200 mm und höchstens 350 mm aufweisen. Der weiße horizontale Balken befindet sich auf den Seitenflächen des Crew-Caby und sein oberer Linienabschnitt befindet sich unter den Fenstern. Es folgt ein Streifen gleicher Höhe, der auf die Karosserie der speziellen Zwecküberbauung gelegt wird, sofern er mit einer soliden Karosserie ausgestattet ist und in roter Farbe ist. Der weiße horizontale Streifen wird an Stellen mit einer diskontinuierlichen Oberfläche oder einer anderen Beschichtung der Kabine der Besatzung und der Karosserie der speziellen Zwecküberbauung unterbrochen. Der weiße horizontale Balken kann an der Stelle verengt werden, an der der Fender, die Türverglasung oder das vordere Fenster eintritt.
38. Der innere Speicherraum der speziellen Zwecküberbauung ist in einer Farbe von Lichtschatten hergestellt.
39. Die den Sponsor angebende Inschrift wird auf der rechten Seite der Karosserie in ihrem hinteren Teil platziert, so dass die obere Kante der Inschrift etwa 50 mm unterhalb des Längshitzungsstreifens oder unterhalb des Fensterraums von Personenkraftwagen liegt. Die Inschrift ist auf einem selbstklebenden Film von höchstens 0,08 m2 gezeigt.
40. Die Karosserie der dedizierten Oberkonstruktion des Feuerbehälters ist mit einem Symbol gekennzeichnet, das seine Hauptausrüstung nach dem Muster Nr. 1 dieses Anhangs charakterisiert. Die Größe der Symbolseite beträgt 250 mm. Das Symbol befindet sich oben rechts von der Vorder- und Rückseite der Karosserie. Die Karosserie des Spezialüberbaus des in den Nummern 2, 3, 4, 5, 6, 7, 11, 12 und 13 der Tabelle 1 genannten Feuerwehrwagens ist mit diesem Symbol oben rechts auf der Rückseite der Karosserie zu kennzeichnen.
41. Der Feuerwehrwagen ist mit einem Text versehen, der auf der Seite in der Mitte der weißen Markierungsspur angebracht ist, wobei die Höhe der Buchstaben mindestens 100 mm und höchstens die halbe Höhe der Spur beträgt. Der Text wird wie folgt abgekürzt:
(a) Art des Lastkraftwagens;
b) den Wert der Hauptleistungs- und/oder Dimensionsgröße des Sonderzweckaufbaus oder einen Hinweis auf die Menge des Feuerwerks;
c) Gew.-%
d) Kategorie des Feuerkraftwagens;
e) Ausführung des Feuerlöschfahrzeugs nach dem in Nummer 3 dieses Anhangs genannten Bereich der Feuerlöschausrüstung.
Die unter Buchstabe c genannten Daten werden nach dem Bindestrich angegeben.
42. Die auf dem Feuerwehrwagen verwendete Inschrift ist in den Buchstaben des großen Alphabets in senkrechten Buchstaben vorzunehmen. Die Breite des Buchstabens beträgt 4 / 7 der Höhe des Buchstabens und die Dicke der Linie 1 / 7 der Höhe des Buchstabens. Der Spalt zwischen den Buchstaben 1 / 7, der Spalt zwischen den Wörtern 4 / 7 und dem Spalt zwischen den Zeilen 8 / 7 der Höhe des Buchstabens.
43. Die Beschriftung auf der weißen Oberfläche ist in schwarz und die Beschriftung auf der roten Oberfläche in weiß gemacht; Dies gilt nicht für die Beschriftung, die Teil der Brandschutzeinheit ist.
Symbole für Feuerlöscher
Modell Nr. 1
a) Syringe (Pumpe)
(b) Honomet
c) Rauchextraktor
(d) Stromquelle
(e) Beleuchtung
(f) Feuerlöscher mit hohem Druck
(g) Feuerlöscher aus Pulver
(h) Gaslöscher
(i) Entsorgung von Chemikalien
(j) Entsorgung radioaktiver Stoffe
(k) Dekontaminationsanlagen
(l) Ölentsorgung
(m) Antigasanlagen
n) Wasserarbeit
o) Schlauch
(p) Hydraulische Extrusionsanlagen
(r) Steckverbinder
occipital equipment
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 35/2007 Slg.
TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR TRANSPORT AUTOMOBILE
1. Der Aufbau eines Transportwagens ermöglicht den Transport einer Brandschutzeinheit an den Ort des Eingriffs oder Transports von Personen bei der Erfüllung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzabschnitts (5).
Umsetzung
2. Der Transportwagen in der Konstruktion der Basis kann durch einen Feueranhänger zur Lagerung von Brandzubehör für Eingriffe ergänzt werden.
3. Der Aufbau eines Transportwagens bei der Konstruktion eines speziellen technischen Fahrzeugs ermöglicht die Durchführung von Rettungsarbeiten oder Arbeiten bei der Erfüllung von Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes.
4. Der Aufbau eines Transportwagens in Sonderausführung mit einer Motorspritze ermöglicht die Ausführung
(a) Brandeingriff durch Wasser, Medium oder Schwerschaum, entweder aus einer freien externen Quelle oder aus einer externen Druckquelle von Wasser;
b) Ferntransport von Wasser mit einer tragbaren Motorspritze;
5. Der Transportwagen in Sonderausführung mit der Motorspritze und dem "PH" Löschwagen sind mit tragbarem Motorsprühgerät 6 ausgestattet)
a) einer Nennkapazität von 750 l.min-1 (DA 7,5),
b) einer Nennleistung von 1000 l.min-1 (DA 10) oder
c) eine Nennleistung von 1500 l.min-1 (DA 15).
Der Nennleistungswert basiert auf ČSN EN 1028-1 und zeichnet sich durch Nenndruck von 10 bar und Nennstrom aus (l.min-1).
Unterwagen
6. Die Antriebsachse eines Transportwagens in Sonderausführung mit einer Motorspritze und in Sonderausführung ist mit Differentialsperre oder ähnlichem Gerät ausgestattet.
7. Das Fahrzeug ist mit einer Aufhängevorrichtung zum Abschleppen des Feueranhängers ausgestattet.
Kabinencrew
8. Das Taxi ist mit mindestens 6 Sitzen ausgestattet.
Feuerlöscher
9. Das Transportfahrzeug und der Löschanhänger sind mit einem Ablagefach mit Greifelementen ausgestattet, in denen das in Tabelle 1 definierte wesentliche Brandzubehör fixiert ist. Die angegebenen Nummern und Parameter der feuerbezogenen Ausrüstung werden als Minimum festgelegt.
Tabelle 1
| Název | Provedení | Jednotka | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Z | T | MS | PH | ||
| Cestářské koště | 1 | 1 | ks | ||
| Dýchací přístroj s min. zásobou 1600 l vzduchu1, 2 | 4 | 4 | ks | ||
| Hadicový držák v obalu | 4 | 2 | ks | ||
| Hadicový můstek | 2 | 2 | ks | ||
| Hydrantový nástavec | 1 | 1 | ks | ||
| Izolovaná požární hadice 52x20 m | 6 | 4 | ks | ||
| Izolovaná požární hadice 75x20 m | 8 | 5 | ks | ||
| Izolovaná požární hadice 75x5 m | 1 | ks | |||
| Klíč k nadzemnímu hydrantu | 1 | 1 | ks | ||
| Klíč k podzemnímu hydrantu | 1 | 1 | ks | ||
| Klíč na hadice a armatury 75/52 | 2 | 2 | ks | ||
| Klíč na sací hadice | 2 | 2 | ks | ||
| Kombinovaná proudnice 52 | 2 | 2 | ks | ||
| Krumpáč | 1 | 1 | ks | ||
| Lékárnička velikost III3 | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Lopata | 2 | 2 | ks | ||
| Motorová řetězová pila s výkonem 2,7 kW a délkou řetězové lišty 380 mm s příslušenstvím, mimo provedení „Hobby“ | 1 | 1 | ks | ||
| Nádoba na pohonné hmoty a olej k motorové řetězové pile | 1 | 1 | ks | ||
| Nádoba nebo nádoby na pěnidlo o celkovém objemu | 40 | litr | |||
| Náhradní tlaková láhev | 2 | ks | |||
| Objímka na izolovanou požární hadici 52 v obalu | 4 | 4 | ks | ||
| Objímka na izolovanou požární hadici 75 v obalu | 4 | 4 | ks | ||
| Pákové kleště | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Pěnotvorná proudnice na střední pěnu | 1 | ks | |||
| Pěnotvorná proudnice na těžkou pěnu | 1 | ks | |||
| Ploché páčidlo | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Požární sekera bourací | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Požární světlomet s kloubovým držákem | 2 | 2 | ks | ||
| Proudnice 75 | 1 | 1 | ks | ||
| Přechod 110/75 | 1 | 1 | ks | ||
| Přechod 75/52 | 4 | 2 | ks | ||
| Přenosná motorová stříkačka podle ČSN EN 14466 | 1 | 1 | ks | ||
| Přenosný hasicí přístroj práškový s hasicí schopností 34A a zároveň 183B4 | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Přenosný hasicí přístroj CO2 s hasicí schopností 89B4 | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Přenosný kulový kohout | 1 | 1 | ks | ||
| Přenosný přiměšovač | 1 | ks | |||
| Přenosný zásahový žebřík pro hasiče pro nejméně dvě osoby s dostupnou výškou 8 m | 1 | 1 | ks | ||
| Přetlakový ventil | 1 | 1 | ks | ||
| Příslušenství k přenosné motorové stříkačce | 1 | 1 | ks | ||
| Rozdělovač | 1 | 1 | ks | ||
| Ruční pila na dřevo | 1 | 1 | ks | ||
| Ruční svítilna | 2 | 4 | 4 | 2 | ks |
| Rukavice proti tepelným rizikům do 600° C | 2 | pár | |||
| Rukavice lékařské pro jednorázové použití nesterilní | 12 | 12 | 12 | pár | |
| Sací hadice, celková délka sady 10 m | 1 | 1 | sada | ||
| Sací koš | 1 | 1 | ks | ||
| Savice přiměšovače | 1 | ks | |||
| Sběrač 2 x 75 | 1 | ks | |||
| Skříňka s nástroji | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Tlumnice | 1 | ks | |||
| Trhací hák | 1 | 1 | ks | ||
| Ventilové lano na vidlici | 1 | 1 | ks | ||
| Vyprošťovací nůž (řezák) na bezpečnostní pásy | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Vytyčovací páska červeno-bílá 100 m | 1 | 1 | 1 | ks | |
| Záchranná a evakuační nosítka | 1 | 1 | ks | ||
| Záchytné lano na vidlici | 1 | 1 | ks | ||
Zusätzliche Anmerkungen zu Tabelle 1:
1. Autonome offene Schaltung Druckluft Atemgerät (Eindämmung Atemgerät). Bei einer Einheit einer freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde oder einer Gruppe freiwilliger Feuerwehr des Unternehmens kann ein Atemgerät mit einer Mindestversorgung von 1400 Litern Luft verwendet werden.
2. Das Transportfahrzeug muss nicht mit Atemeinrichtungen oder entsprechenden Verankerungen ausgestattet sein, sondern es muss eine Raum- und Massenreserve mit markierten Verankerungspunkten für die Lagerung von Atemgeräten definiert werden.
3. Die Größe III-Apotheke wird mit einer Reihe von Kramer-Splinten, Halskragenfixierung, Mund-Spreizer und einem Burn-Pack ohne Kendals Maske verlängert.
4. Mindestanforderungen an Löschvermögen sind in Teil 4 der ČSN EN 3-7 + A1 festgelegt; der Löscher befindet sich in der Fahrzeugposition.
Příloha č. 3
Anhang Nr. 3 des Erlasses Nr. 35/2007 Slg.
TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR DAS KISTERN AUTOMOBILE SYRINGE
1. Der Aufbau einer Tankwagenspritze ermöglicht
a) den Transport der Brandschutzeinheit;
b) Entfernungstransport von Wasser;
c) Brandeingriff durch Wasser aus einem eigenen Tank, einer externen freien Quelle und einer externen Druckquelle von Wasser;
d) Feuerlöschung mit mittlerem und schwerem Schaum, mit Ausnahme einer Tankwagenspritze, die speziell zum Löschen von Waldbränden entwickelt wurde, aus einer freien externen Schaumquelle und ohne eine Tankwagenspritze in einer besonderen Reduzierung aus einem eigenen Schaumstofftank;
e) Durchführung von Rettungsmaßnahmen.
2. Der Aufbau des Pumpengerätes der Tankwagenspritze ermöglicht
(a) Bewässerung der Saugleitung
1. aus eigenem Tank,
2. aus einer externen Quelle,
(b)
1. Druckwasser mit einem Arbeitsdruck von 1,7 MPa;
2. Druckwasser aus dem Hochdruckteil der Feuerpumpe mit einem Nenndruck von 4 MPa pro Pumpe und einem Durchfluss des Feuerlöschers am Ende des Schlauches von mindestens 150 l.min-1, mit Ausnahme der Tankwagenspritze in einer speziellen reduzierten Ausführung und in einer besonderen Ausführung für große Volumenlöschung,
3. Wasser mit Zutaten wie Benetzung,
4. mittlerer und schwerer Schaum, mit Ausnahme einer Tank-montierten Autospritze, speziell entwickelt, um Waldbrände zu löschen,
c) Befüllung eines eigenen Tanks;
d) Verbindung zur externen Druckquelle von Wasser.
Umsetzung
3. Die Tankwagenspritze ist mit einer Feuerpumpe ausgestattet
a. mit einer Nennkapazität von 750 l.min-1 (CAS 7,5),
b) eine Nennleistung von 1000 l.min-1 (CAS 10),
c) eine Nennleistung von 1500 l.min-1 (CAS 15),
(d) einer Nennleistung von 2000 l.min-1 (CAS 20),
e) mit einer Nennleistung von 3000 l.min-1 (CAS 30),
mit einer Nennleistung von 4000 l.min-1 (CAS 40) oder
(g) mit einer Nennleistung von 6000 l.min-1 (CAS 60).
Der Nennleistungswert basiert auf ČSN EN 1028-1, Tabelle 4 und zeichnet sich durch den Nenndruck von 10 bar und Nennstrom (l.min-1) nach Einbau in die Tankwagenspritze aus. Wird die Nennleistung einer Feuerpumpe zwischen den in den Buchstaben a bis g genannten Werten ermittelt, so ist die Feuerpumpe in die Kategorie der Feuerpumpen mit der nächstniedrigeren Nennleistung einzureihen.
4. Die Tankwagen-Spritze in spezieller technischer Ausführung zusätzlich zu den Anforderungen für die Tankwagen-Spritze im Grunddesign erfüllt folgende Anforderungen:
a) eine besondere Zwecküberbauung mit einem Beleuchtungsmast oder einer ähnlichen Beleuchtungseinrichtung mit einer entsprechenden Energiequelle;
b) vorn mit einer Seilwinde mit einer Zugkraft von mindestens 35 kN für die mittleren und schweren Gewichtsklassen und nicht weniger als 20 kN für die leichte Gewichtsklasse ausgerüstet sein;
c) der hintere Teil des speziellen Zwecküberbaus ist für den möglichen Einbau eines Koppelelements zum Bestücken einer abnehmbaren Radschlauchwinde geeignet, die zur Ausbildung einer Transportleitung 75 mit einer Länge von mindestens 100 m bestimmt ist.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 53 / 2010 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 35 / 2007 Coll., zu technischen Bedingungen der Feuertechnik |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 25.02.2010 |
|---|---|
| In Kraft seit | 12.03.2010 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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