Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik Nr. 48 / 1993 Coll.

Erlass des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik auf Schulmahlzeiten

Gültig In Kraft seit 01.03.1993
ANHANG
Ordnung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik
vom 10. Dezember 1992
bei Schulmahlzeiten
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik, gemäß § 13 (l) des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 564 / 1990 Coll., über staatliche Verwaltung und Selbstverwaltung in Bildung, § 13 (k) des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 564 / 1990 Coll. im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik und dem Finanzministerium der Tschechischen Republik, § 2190
§ 1
Vorläufige Bestimmungen
Schulmahlzeiten im Rahmen dieses Dekrets sind gemeinsame Mahlzeiten für Kinder und Schüler und Vorschul-, Schul- und Schulpersonal ("Schüler" und "Schüler"), die vom Regionalbüro oder dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik (Ministerium für Bildung) an ein Netz von Vorschul-, Schul- und Schuleinrichtungen vergeben werden.
Sicherung von Schulmahlzeiten
§ 2
Schulmahlzeiten bieten
a) Schulkantinen (nachfolgend "Kantäen" genannt) oder
b) andere Lebensmitteleinrichtungen (nachfolgend als "Betriebe" bezeichnet) wenn es nicht möglich ist, Schulmahlzeiten für Schüler und Schulpersonal in der Schulcaféteria vorzusehen, die im Besitz anderer Schulen sind oder anderweitig im Besitz eines zwischen der Einrichtung und der Vorschule geschlossenen Vertrages sind (nachstehend "Schule" genannt).
§ 3
Der Leiter des Esszimmers, der als juristische Person (nachfolgend "der Manager" genannt) oder der Leiter der Schule, zu der der Esszimmer gehört (nachfolgend "der Direktor" genannt) bestimmt die Einzelheiten der Operation nach örtlichen Bedingungen, um sicherzustellen, dass die Aufgaben ausgeführt werden. Einzelheiten der Operation werden vom Leiter oder Direktor mit dem Gründer, Vertretern von Eltern oder anderen Rechtsvertretern von Schülern (nachfolgend als "Rechtsvertreter von Schülern" bezeichnet) und Schülern der Altersgruppe der Sekundarschulen erörtert, und wenn der Speisesaal eine juristische Person ist oder mehr als eine Schule und mit Vertretern der Schulen dient.
Schulmahlzeiten
§ 4
(1) Der Verwalter oder der Direktor folgt den Ernährungsnormen, dem durchschnittlichen Lebensmittelverbrauch und dem Umfang der Finanzstandards für den Kauf von Lebensmitteln im Anhang, der Teil dieses Erlasses ist; die Höhe der Finanzstandards für den Erwerb von Lebensmitteln (nachstehend als "finanzielle Normative" bezeichnet) wird nach den vor Ort erreichten Lebensmittelpreisen innerhalb der festgelegten Spanne festgelegt.
(2) In einer Schuleinrichtung für die Durchführung der Verfassungs-, Schutz- oder Internierungsschule für Kinder und Jugendliche werden die Finanznormen für den Erwerb von Lebensmitteln zur Verbesserung der Qualität der Mahlzeiten an Feiertagen und bedeutende persönliche Möglichkeiten der Schüler um 110 CZK pro Schüler und Kalenderjahr erhöht.
(3) Um die Qualität der Schulmahlzeiten zu verbessern oder das gemäß Absatz 1 festgelegte Niveau der Finanzstandards zu verringern, kann der Leiter oder Direktor auch unterhalb der unteren Grenze des nach Absatz 1 bestimmten Bereichs Schulgebühren oder Geld- und Lebensmittelgeschenke von natürlichen und juristischen Personen verwenden, sofern sie gesund sind und den einschlägigen Normen entsprechen. 1)
(4) Wenn die gesetzlichen Vertreter von gut ausgebildeten Schülern und erwachsenen Kindern zustimmen, die Schulmahlzeiten über dem festgelegten Niveau des Finanzstandards zu verbessern, tragen sie die zusätzlichen Kosten für den Kauf von Lebensmitteln aus ihren Mitteln.
(5) Bei der Zubereitung von Mahlzeiten im Speisesaal, folgen Sie den Rezepten für Mahlzeiten für Schulmahlzeiten. 2) Esszimmer kann Rezepte in Bezug auf die Menge der Rohstoffe, die nach ihrer Qualität oder Lieferung verwendet werden ändern. Die Anpassung ist unter Bezugnahme auf die Lebensmittelspender zu kennzeichnen. Der Receptor kann mit zusätzlichen, für Schüler geeigneten Gerichten, wie Spitzengerichte, erweitert werden.
(6) Die Einrichtung kann Schulmahlzeiten vorsehen, sofern die Höhe der Finanznormen, die Höhe der in Artikel 7 Absatz 2 vorgesehenen Schulmahlzeiten und die Rezepte, nach denen die Betriebsfortschritte in dem nach Artikel 2 Buchstabe b geschlossenen Vertrag festgelegt sind, festgelegt sind.
(7) Esszimmer oder Schule hält Aufzeichnungen und Konten nach Sondervorschriften. 3)
§ 5
(1) Für Schüler von Vorschuleinrichtungen mit Tages- oder Halbtagesbetrieb oder unregelmäßigen Betrieben bereitet der Speisesaal oder die Einrichtungen entsprechend der Dauer des Vorschulbetriebs eine angemessene Anzahl von Haupt- und Komplementärmehlen vor. Die Methode des Essens von Schülern in Vorschuleinrichtungen wird gemäß einer besonderen Verordnung festgelegt.4)
(2) Für Grundschulen, Sekundarschulen, Schulen und Sonderschulen bereiten das Esszimmer oder die Einrichtungen das Mittagessen vor.
(3) Wenn ein Esszimmer oder eine Einrichtung an Bord von Schulen, (5) Internat, (6) Jugendheime, (7) Kinderheime, spezielle Bildungseinrichtungen für Schüler bis zu ihrer Teilnahme an der Grundschule oder Sonderschule, oder für Minderjährige Mütter und ihre Kinder, (8) diagnostische Institute oder Bildungszentren für Kinder und Jugendliche, (9) zwei Hauptmahlzeiten und drei zusätzliche Mahlzeiten vorbereiten.
(4) Wenn das Esszimmer oder die Einrichtung eine spezielle Bildungseinrichtung für Schüler mit abgeschlossener Grundschule oder Sonderschule, 10) es bereitet zwei Hauptmahlzeiten und vier zusätzliche Mahlzeiten für Jungen; bereiten Sie die Hauptmahlzeiten und Ergänzungen gemäß Absatz 3 für die Mädchen.
(5) Wenn die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter von Schülern, die in einer Pension oder in einem Jugendheim wohnen, zustimmen, kann der Speisesaal oder die Einrichtung nur Hauptmahlzeiten und Frühstück vorbereiten und die Höhe des Finanzstandards für zusätzliche Mahlzeiten kann verwendet werden, um das Niveau des Finanzstandards für Hauptmahlzeiten zu erhöhen oder den Studentenbeitrag zu reduzieren.
(6) Für die Zwecke dieses Dekrets sind die Hauptmahlzeiten Mittagessen und Abendessen und zusätzliche Mahlzeiten Frühstück, Frühstück und Snacks.
(7) Die Mahlzeiten der Schüler, die an Wettbewerben und Shows teilnehmen, und ihre pädagogische Begleitung richten sich nach den Finanznormen für Schüler und nach den in Artikel 6 Absatz 2 genannten Finanznormen für Schulpersonal oder nach einer Vereinbarung zwischen dem Veranstalter des Wettbewerbs oder der Ausstellung mit dem Leiter oder Direktor.
§ 6
(1) Schulpersonal kann während ihrer Verschiebung im Speisesaal oder der Einrichtung eine Hauptmahlzeit einnehmen; Dauert die Arbeitsschicht mehr als 11 Stunden, so kann das Schulpersonal zwei Hauptmahlzeiten entfernen, wenn sie zu dem in Abschnitt 7 (4) genannten Preis für Schüler vorbereitet sind. Zusätzliche Mahlzeiten können von Schulpersonal mindestens für die volle Zahlung der Lebensmittelkosten und andere Kosten in der Art und der Löhne erhoben werden.
(2) Die Höhe des Finanzstandards für Schulpersonal entspricht dem Niveau des Finanzstandards für die Altersklasse der Schüler in den 5. bis 9. Jahren der Grundschule. Die Höhe des Finanzstandards für Schulpersonal ist gleich dem Niveau des für die Schüler bestimmten Finanzstandards beim Essen in einem Speisesaal oder einer Einrichtung.
(3) Das Schulpersonal kann sich darauf einigen, die Qualität ihrer Mahlzeiten zu verbessern, sofern sie die damit verbundenen Kosten durch eigene Mittel oder durch besondere Regeln bezahlen.
§ 7
Nahrungsmittelpreise und Schulgeld
(1) Der volle Preis eines Teils einer Mahlzeit wird durch die Berechnung der Kosten der Lebensmittel auf Höhe des Finanzstandards der anderen Sach- und Lohnkosten bestimmt.
(2) Die gesetzlichen Vertreter von Schülern oder Schülern, die im Alter sind, zahlen die Schulbeihilfe, die dem in Artikel 4 Absätze 1 und 3 genannten Finanzstandard entspricht.
(3) Die Finanznormen und die Zulage für Schulmahlzeiten für Schüler der Sekundarstufe II, der Berufsbildung und der Berufsbildung werden nach einer spezifischen Verordnung festgelegt. 14) Die Zulage für Schulmahlzeiten für Schüler von Bildungseinrichtungen für die Durchführung von Verfassungs-, Schutz- und Internierungsschulen wird gemäß einer besonderen Vorschrift gezahlt. 15)
(4) Schulpersonal zahlt eine Schulbeihilfe, die dem gemäß § 6 Abs. 2 festgelegten Finanzstandard entspricht.
(5) Um die Höhe der Schulverpflegung für Schulpersonal zu verringern, können die Mittel nach besonderen Regeln verwendet werden. 11) Die Schulbeihilfe kann durch zusätzliche Beträge reduziert werden, die von der Gemeinde oder anderen juristischen oder natürlichen Personen gewährt werden.
§ 8
Wirtschaftstätigkeit des Speisesaals
Im Speisesaal kann eine wirtschaftliche Tätigkeit durchgeführt werden, 16), wenn der Verkauf von Kantinenprodukten und die Bereitstellung von Catering-Diensten für die Öffentlichkeit durch Zeit oder Raum von Schulmahlzeiten und Catering-Services, die den Schülern zusätzlich zu Schulmahlzeiten zur Verfügung gestellt werden, wird den Grundsätzen der Kinder- und Jugendernährung entsprechen. 2)
Gemeinsame und endgültige Bestimmungen
§ 9
Schüler von privaten Schulen und Schuleinrichtungen, die im Schulnetz, Vorschuleinrichtungen und Schuleinrichtungen untergebracht sind, werden unter den gleichen Bedingungen nach diesem Erlass mit Schulmahlzeiten versorgt.
§ 10
Sie werden außer Schulmahlzeiten für Schüler und Schulpersonal im Bereich des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik abgesagt
1. das Bildungsministerium der Tschechischen Sozialistischen Republik und das Gesundheitsministerium der Tschechischen Sozialistischen Republik vom 6. Januar 1983 Nr. 34 699 / 82-14 über Schulmahlzeiten in Höhe von 3 / 1983 Coll., geändert durch das Bildungsministerium der Tschechischen Sozialistischen Republik und das Gesundheitsministerium der Tschechischen Sozialistischen Republik vom 25. Juli 1985 Nr. 22 275 / 85-40, eingetragen in Höhe von 19 / 1985 Coll.,
2. Anweisungen des Bildungsministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik und des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Sozialistischen Republik vom 27. Dezember 1983 Nr. 28 591 / 83-40 für die Organisation und den Betrieb von Schulmahlzeiten.
§ 12
Diese Verordnung tritt am 1. März 1993 in Kraft.
Minister:
Pitha v. r.

Anhang zum Erlass Nr. 48/1993 Slg.
1. Ernährungsstandards nach Gruppen von Boardern
Skupina strávníkůEnergie kJBž gBr gBcelk. gT gSach. gCa mgFe mgVit. A ret.ekv. mgVit. B mg 1Vit. B mg 2C mg
TAB. 1.1.
3-6 r. přesnídávka, oběd, svačina4 4002415393714060074000,50,824
7-11 r. oběd3 2001513282411023062600,40,422
12-15 r. oběd3 7002414383012024072700,40,525
15-18 r. oběd3 8001915343013026073000,50,527
TAB. 1.2. - celodenní stravování
3-6 r.7 20042246660230930116400,81,242
7-11 r.9 00045358069310780157001,01,252
12-15 r.9 80050378774340900167501,11,462
15-18 r.10 60047449180370820175301,31,464
TAB. 1.3. - sportovní školy - celodenní stravování - sk. strávníků podle tréninkové zátěže a věku1)
I.12-14 r. chlapci11 500504090804201200169001,62,085
12-14 r. dívky10 500453580703901200189001,51,985
15-18 r. chlapci12 90058471059545012001810001,72,2110
15-18 r. dívky10 9004738857540012002010001,62,0100
II.12-14 r. chlapci13 100534295854901200189501,72,290
12-14 r. dívky12 100473885754701200209501,52,090
15-18 r. chlapci14 70061491109555012001811001,92,6110
15-18 r. dívky12 7005040907550012002011001,62,2100
III.12-14 r. chlapci13 70052531058851012001810001,82,5100
12-14 r. dívky12 7004748958048012002010001,62,2100
15-18 r. chlapci15 40057581159559012501812002,02,8110
15-18 r. dívky13 4004748958052012502012001,72,3100
IV.12-14 r.chlapci14 20066441108854012501811001,92,5110
12-14 r. dívky13 20060401008051012002011001,72,2100
15-18 r. chlapci16 000755012510060013001813002,12,8120
15-18 r. dívky14 00063421058055012502013001,92,3110
V.12-14 r. chlapci9 000504090702851200169001,21,785
12-14 r. dívky8 000453580651451200189001,11,685
15-18 r. chlapci10 000534295803201200189001,52,0100
15-18 r. dívky8 500473885701571200209001,11,5100
1) I - Ausbildung ohne wesentliche Darstellung der Ausdauer oder Festigkeitskomponente, mit mittlerem Volumen von Bewegungskomponente, mit geringerer Energieleistung
II - Ausbildung ohne wesentliche Darstellung der Ausdauer oder Kraftkomponente, jedoch mit großem Bewegungsvolumen
III - Ausbildung von großem Volumen und meist Ausdauertyp
IV - Ausbildung mit großem Volumen, verlängerter Belastung und höherer Kraftanwendung
V - (niedrige Energie) - Ausbildung in der Notwendigkeit, das Körpergewicht zu reduzieren
2. Durchschnittlicher Verbrauch ausgewählter Lebensmitteltypen in Schulkantinen pro Gastperson und pro Tag in Gramm (d.h. Verbrauchskorb, angegeben in "wie gekauft" Werte).
Skupina strávníkůDruh a množství potravin v g na strávníka a den
MasoRybyMléko tekutéMléčné výr.Tuky volnéCukr volnýZelenina celkemOvoce celkemBramboryLuštěniny
TAB. 2.1.
3-6 r. přesnídavka, oběd, svačina55103003117201101109010
7-10 r. oběd641055191213856514010
11-14 r. oběd701070171516908016010
15-18 r. oběd7510100917161009017010
TAB. 2. 2. - celodenní stravování
3-6 r.1142045060254019018015015
7-10 r.1493025070355521517030030
11-15 r.1593030085366521521035030
16-18 r.1632030085355025024030020
TAB. 2.3. - průměrná spotřeba vybraných druhů potravin ve školních jídelnách na strávníka a den v gramech pro laktoovovegetariánskou výživu (tzn. spotřební koš, uvedeno v hodnotách „jak nakoupeno“)
VejceMléko tekutéMléčné výr.Tuky volnéCukr volnýZelenina celkemOvoce celkemBramboryLuštěniny
3-6 r. přesnídávka, oběd, svačina153507512201301159020
7-10 r. oběd15250451212927014015
11-14 r. oběd152504512151048016015
15-18 r. oběd152504512131149016015
15-18 r. domovy mládeže25400210354037029025030
2.4. - Der durchschnittliche Lebensmittelverbrauch wird aus dem Grundangebot an Lebensmitteln berechnet, um sicherzustellen, dass die relevanten Ernährungsstandards erreicht werden. Es ist in "sowohl gekauft 'und enthält daher natürliche Abfälle durch Reinigung und Weiterverarbeitung
2.5. - Der Lebensmittelverbrauch entspricht einem monatlichen Durchschnitt mit einer Toleranz von ± 10%, mit Ausnahme von Fetten, bei denen die Menge an freien Fetten die Obergrenze ist, die reduziert werden kann. Das Verhältnis des Verbrauchs an pflanzlichen und tierischen Fetten beträgt etwa 1: 1 mit einem Schwerpunkt auf der Erhöhung des Anteils an Fetten pflanzlicher Herkunft.
2.6. - Diese Menge an Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten ist eine untere Grenze des Verbrauchs, die wünschenswert ist, zu erhöhen. Bei der Berechnung des Durchschnittsverbrauchs wird das Gewicht des sterilisierten und gefrorenen Gemüses mit 1,42 multipliziert, da sie nicht zu Verlusten durch Reinigung als Rohgemüse führen. Für getrocknetes Gemüse wird das Gewicht mit 10 (10 dkg = 1 kg) multipliziert. Bei der Beurteilung des Gemüseverbrauchs werden die jährlichen Zeiträume berücksichtigt.
2.7. - Um die gewünschten Vitamin-C-Werte zu erreichen, sollten Getränke, Kompotten und Gemüsesalate, die für Schulgerichte mit Zusatz der Vite hergestellt werden, in die Ernährung einbezogen werden. C.
2.8. - Mahlzeiten nach Tabelle 2.3 können verwendet werden, wenn alle Eltern von Kindern und Arbeitnehmern dazu vereinbart werden, oder in Schulkantinen, wo Mahlzeiten zur Auswahl serviert werden können.
2.9. - Durchschnittlicher Lebensmittelverbrauch nach Tabelle 2.3 kann durch Geflügel und Fischfleisch ergänzt werden.
2.10. - Die Mahlzeiten für Schüler in Sportschulen und Tanzschulen richten sich nach den Anweisungen des Arztes; Die Publikation "Model-Menüs und Lebensmittelpläne für Schüler von Sportschulen", MŠ ČSR 1984 Prag wird als Hilfe verwendet. Der Inhalt der einzelnen täglichen Mahlzeiten hängt von der Verteilung der Ausbildung während des Tages und von der tatsächlichen Sportleistung ab. Die gesamte tägliche Ernährungsabgabe wird im Durchschnitt berechnet: ca. 18% zum Frühstück, 15% zum Frühstück, 35% zum Mittagessen, 10% für Nachmittagssnack, 22% zum Abendessen.
3. Finanzstandards für den Lebensmittelkauf
Zařízení, skupiny strávníků, denní jídloFinanční normativ
Kč/den/strávník
v rozmezí
3.1. Předškolní zařízení, zařízení pro výkon ústavní výchovy (3 až 6 roků)
snídaně4,90 až 9,00
přesnídávka4,00 až 5,80
oběd10,60 až 17,10
svačina4,00 až 5,80
večeře9,10 až 12,40
Celkem (celodenní)32,60 až 50,10
na nápoje1,90 až 3,10
3.2. Základní školy, zařízení pro výkon ústavní výchovy a ochranné výchovy a preventivně výchovné péče žáci 1. až 4. ročníků
snídaně6,50 až 9,80
přesnídávka4,90 až 8,10
oběd12,70 až 22,00
svačina4,00 až 5,80
večeře10,60 až 17,10
Celkem (celodenní)38,70 až 62,80
žáci 5. až 9. ročníků
snídaně7,20 až 10,60
přesnídávka4,90 až 8,10
oběd14,40 až 23,60
svačina4,00 až 5,80
večeře11,40 až 18,80
Celkem (celodenní)41,90 až 66,90
3.3. Střední školy, domovy mládeže, zařízení pro výkon ústavní a ochranné výchovy a preventivně výchovné péče (15 a více roků)
Chlapci
snídaně7,20 až 11,40
přesnídávka4,90 až 8,10
oběd16,20 až 25,20
svačina3,20 až 4,00
večeře13,90 až 23,40
Celkem (celodenní)45,40 až 72,10
II. večeře v zařízeních pro výkon ústavní a ochranné výchovy a preventivně výchovné péče6,90 až 10,60
Dívky
snídaně6,50 až 9,80
přesnídávka4,20 až 7,20
oběd14,60 až 23,40
svačina3,20 až 4,00
večeře13,00 až 20,20
Celkem (celodenní)41,50 až 64,60
Společná zařízení (chlapci i dívky)
snídaně7,00 až 10,60
přesnídávka4,50 až 7,70
oběd15,40 až 24,40
svačina3,20 až 4,00
večeře13,40 až 22,00
Celkem (celodenní)43,50 až 68,70
II. večeře pro chlapce v zařízeních pro výkon ústavní a ochranné výchovy a preventivně výchovné péče6,90 až 10,60
3.4. Sportovní a taneční školy 10 až 15 roků
snídaně8,50 až 18,00
přesnídávka7,00 až 14,00
oběd18,90 až 33,00
svačina3,50 až 4,50
večeře15,00 až 20,00
Celkem (celodenní)52,90 až 89,50
15 a více roků
snídaně9,50 až 18,00
přesnídávka8,00 až 15,00
oběd19,50 až 35,00
svačina4,00 až 5,50
večeře17,60 až 23,00
Celkem (celodenní)58,60 až 96,50
1) Gesetz Nr. 166 / 1999 Slg., zur Veterinärpflege und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Veterinärgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 29 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 154 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 102 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 76 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 120 / 2002 Slg., Gesetz Nr.
2) Z.B. Ernährung und Verpflegung von Kindergartenkindern, Staatliches Bildungsveröffentlichungsamt 1984; Lebensmittelrezepte für Schulmahlzeiten, Gesellschaft für rationelle Ernährung 1990; Ernährung und Verpflegung von Schülern der Primar- und Sekundarstufe II, SPN 1992; Rezepte für Schüler der Primar- und Sekundarstufe II, Ministerium für Bildung der Tschechischen Sozialistischen Republik 1980.
3) Gesetz Nr. 563 / 1991 Slg., über Rechnungswesen, geändert durch Gesetz Nr. 117 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 227 / 1997 Slg., Gesetz Nr. 492 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 363 / 2001 Slg., und Durchführungsbestimmungen für dieses Gesetz.
4) § 3 (2) c) und § 8 des Erlasses des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik Nr. 35 / 1992 Slg., über Mutterschaftsschulen.
5) Artikel 44 des Gesetzes Nr. 29 / 1984 Slg. über das System der Grund- und Sekundärschulen (Schoolgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 171 / 1990 Slg. und Gesetz Nr. 522 / 1990 Slg.
6) § 3 Abs. 6 des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 76 / 1978 Slg., über Schuleinrichtungen, geändert durch das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 390 / 1991 Slg., über Vorschuleinrichtungen und Bildungseinrichtungen (Vollversion Nr. 395 / 1991 Slg.).
7) Absatz 22 des Gesetzes über Bildungsausrüstung (Vollversion Nr. 395 / 1991 Coll.).
8) Abschnitte 24, 26, 27a bis 28 des Gesetzes über Bildungseinrichtungen (Vollversion Nr. 395 / 1991 Coll.).
9) Abschnitte 29 bis 31 des Gesetzes über Bildungseinrichtungen (vollständige Fassung Nr. 395 / 1991 Slg.).
10) Abschnitte 27, 27a und 28 des Gesetzes über Bildungseinrichtungen (vollständige Fassung Nr. 395 / 1991 Coll.).
11) Zum Beispiel Dekret Nr. 114 / 2002 Coll. über den Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse, geändert durch Dekret Nr. 510 / 2002 Coll.
12) § 14 Abs. 4 des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 564 / 1990 Slg. über staatliche Verwaltung und Selbstverwaltung im Bildungswesen.
13) Proceeds of the Ministry of Education of the Czech Socialist Republic on schools for extrem begabte und talentierte Schüler im Bereich Sport (Sportschulen) und auf Klassenzimmern mit Top-Ausbildung in Sekundarschulen Nr. 17 780 / 87-33, reg.
14) Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik Nr. 315 / 1991 Coll., über die finanzielle und materielle Sicherheit von Schülern der Sekundarschulen, Sonderschulen der Sekundarstufe, Berufsschulen und Schulen.
15) Gesetz Nr. 109 / 2002 Slg., über die Durchführung der Verfassungsbildung oder Schutzerziehung in Bildungseinrichtungen und über präventive Erziehung in Bildungseinrichtungen und zur Änderung anderer Gesetze. Verordnung Nr. 127/1997 Slg., über Sonderschulen und Sonderschulen für Mutterschaft.
16) Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik Nr. 34 / 1992 Coll., über die wirtschaftliche Tätigkeit der Vorschule, Schule und Schuleinrichtungen.
17) Ziffer 57a Absatz 1 des Bildungsgesetzes, geändert.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik Nr. 48 / 1993 Coll., an Schulmahlzeiten
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.01.1993
In Kraft seit01.03.1993
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf