Regierungsverordnung Nr. 464 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 1 / 2021 Coll. über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln durch den Staatlichen Fonds für Investitionsbeihilfen in Form eines Darlehens, das für die Modernisierung oder den Erwerb von Wohnungen gewährt wird

Diese Vorschrift verweist auf

Regierungsverordnung Nr. 1 / 2021 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln dur...
Ändert
Act Nr. 126 / 2024 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Fonds...
Wird aufgehoben durch
Act Nr. 211 / 2000 Coll.
Gesetz über den staatlichen Fonds für Investitionsförderung
Führt durch
Regierungsverordnung Nr. 1 / 2021 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln dur...
Übergangsbestimmungen

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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