Regierungsverordnung Nr. 464 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 1 / 2021 Coll. über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln durch den Staatlichen Fonds für Investitionsbeihilfen in Form eines Darlehens, das für die Modernisierung oder den Erwerb von Wohnungen gewährt wird

Zeitliche Textfassungen

01.01.2022 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2022 bis 30.06.2024
10.12.2021 Verkündet
In Kraft seit 10.12.2021
10.12.2021 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 10.12.2021 bis 31.12.2021

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