Regierungsverordnung Nr. 455 / 2009 Coll.
Verordnung der Regierung zur Bestimmung von Pflanzen oder Pilzen im Sinne des Strafgesetzbuches, die als ein narztliches oder psychotropes Mittel angesehen werden und die im Sinne des Strafgesetzbuches größer als klein sind
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 3 / 2012 Coll.
Wird geändert durch
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 455/2009 Slg., zu...
Das Verfassungsgericht fand Nr. 206 / 2021 Coll.
Wird geändert durch
Das Verfassungsgericht fand vom 27. April 2021 sp. zn.
Gesetz Nr. 40 / 2009 Coll.
Führt durch
Recht Strafgesetzbuch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.