Gesetz Nr. 45 / 2016 Coll.
Gesetz über den Dienst der Soldaten in Reserve
Gültig
In Kraft seit 01.07.2016
Inhalt
ČÁST PRVNÍ
§ 1
§ 2
§ 3
ČÁST DRUHÁ
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
ČÁST TŘETÍ
§ 15
§ 16
§ 17
ČÁST ČTVRTÁ
§ 18
§ 21
§ 23
§ 24
§ 25
§ 25a
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
ČÁST PÁTÁ
§ 31
§ 32
ČÁST ŠESTÁ
§ 33
§ 34
§ 35
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
ČÁST SEDMÁ
§ 41
§ 43
§ 44
§ 45
§ 45a
§ 46
§ 47
§ 48
§ 49
ČÁST OSMÁ
§ 50
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45.
DIE RECHT
vom 13. Januar 2016
über den Dienst der Soldaten in Reserve
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Gegenstand
Dieses Gesetz regelt den Rechtsstatus eines Soldaten in Reserve, das Verhalten eines militärischen aktiven Dienstes, für den ein Soldat angerufen wurde, seine Ansprüche auf die Erfüllung eines militärischen aktiven Dienstes, die Bedingungen für die Aufnahme und Ausschluss von der aktiven Reserve und die Bedingungen für die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers des Soldats in Reserve in der aktiven Reserve platziert.
Service-Verhältnis des Soldaten in Reserve
(1) Ein Soldat in Reserve, der den militärischen aktiven Dienst aufnimmt ("soldier in Reserve im Dienst") ist in der Tschechischen Republik im Dienst.
(2) Die Bestimmungen des Gesetzes über Berufssoldaten gelten sinngemäß für den Dienst eines Soldaten im Dienst, sofern in diesem Gesetz nichts anderes vorgesehen ist.
Persönliche Daten
(1) Bei Reservesoldaten werden die Daten im Umfang der im Verteidigungsgesetz vorgesehenen Daten und der in diesem Gesetz vorgesehenen Daten verwendet.
(2) Informationen über einen Soldat im Dienst werden in der Reihe der Daten verwendet, die von der Gründung des Berufssoldatendienstes bis zu seinem Untergang nach dem Berufssoldatengesetz (1) und Daten über die freiwillige Übernahme der militärischen Verpflichtung des Militärs in der Reserve nach dem Militärgesetz abgehalten werden.
(3) Für die Zwecke der Gewährung von Vergütung, Anreizlohn oder finanzieller Unterstützung für den Arbeitgeber nach diesem Gesetz, Informationen über:
a) eine laufende Untersuchung eines Soldats in Reserve an einer Universität; und
b) an den Arbeitgeber eines Soldats, der in einer aktiven Reserve (nachfolgend als "aktiver Reservesoldat" bezeichnet) oder eines nach § 5b zugewiesenen Soldats platziert ist
1. im Falle einer juristischen Person, Name, Sitz und Kennnummer der Person;
2. bei einer natürlichen Person, die Unternehmer, eine Handelsfirma oder einen Namen, eine Geburtsdatumsnummer, die Anschrift des Geschäftsortes und die Identifikationsnummer der Person ist, wenn sie zugeordnet ist; oder
3. für eine ausländische Person, die unter Nummer 1 oder 2 genannten Daten und den Adressort der Organisationskomponente in der Tschechischen Republik.
(4) Die Quelle der Daten, die im militärischen Datensatz eines nach § 5b des Verteidigungsgesetzes vorab ermittelten Soldaten aufbewahrt werden, sind die gemäß § 31 (7) und (8) des Verteidigungsgesetzes erhobenen Daten, die ein Soldat vorab auf der Grundlage dieses oder des Verteidigungsgesetzes vorgelegt hat, und die Daten, die in den Dokumenten enthalten sind, die die persönliche Akte eines Soldaten vorab bilden.
(5) Ein aktiver Reservesoldat oder ein nach § 5b des Verteidigungsgesetzes benannter Reservesoldat ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach dem Tag, an dem die Änderung stattgefunden hat, dem Direktor des betreffenden Regionalen Militärkommandos über Änderungen der personenbezogenen Daten, die auf ihm in der Militärakte gehalten wurden, zum Zeitpunkt der Ausführung der militärischen aktiven Pflicht, der Dienststelle und zum Zeitpunkt der nichtmilitärischen aktiven Pflicht mitzuteilen. Die Verpflichtung nach dem ersten Satz gilt sinngemäß für einen Nachrüstsoldat, der zum Zeitpunkt der Durchführung des militärischen aktiven Dienstes an einer militärischen Übung nach einem Militärgesetz teilgenommen hat.
BESTIMMUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
Militärischer Rang
Die natürliche Person wird ein Soldat in Reserve durch Rücknahme, und er oder sie wird militärischen Rang (Rank) von privat.
Zeit des Ranges
(1) Die Frist für die Ernennung ist:
(a) 2 Jahre im Rang von Corporal, Corporal, Sergeant und Colonel,
b) 3 Jahre im Ranking von Sergeant, Sergeant, Lieutenant und Lieutenant,
(c) 4 Jahre im Rang von Meister, Kapitän und Major,
(d) 5 Jahre im Rang von Ensign, Ensign, Staff Ensign und Lieutenant Colonel.
(2) Hat ein Soldat in Reserve während der Aufnahmezeit eine Hochschulberechtigung erreicht, so kann er auch für einen kürzeren Zeitraum als in Absatz 1 benannt werden, sofern dieser Zeitraum mehr als die Hälfte des für einen höheren Rang vorgeschriebenen Zeitraums beträgt.
Ernennung und Anpassung
(1) Hat der Soldat nicht den für den Posten angegebenen Rang erreicht, bei dem er durch die Entscheidung bestimmt ist, ihn in die aktive Reserve zu stellen, so kann er nach Erfüllung der Terminbedingungen in den Rang berufen werden.
(2) Hat der Soldat einen höheren Vorschuss erreicht als der für den Posten, in dem er ernannt wird, vorgeschrieben, so ist er berechtigt, diesen Rang während der Vorausstellung zu berechtigen.
Rücknahme des Ranges
(1) Rang
a) der Präsident der Republik als Gegenleistung zu einem Soldaten im Dienst der Generale auf Vorschlag der Regierung der Tschechischen Republik,
b) der Verteidigungsminister an einen Soldat in Reserve in den Rängen der Unter- und Oberoffizier,
c) der Direktor des militärischen Nachrichtendienstes an einen Soldat, der in seiner Unterordnung außer den unter Buchstabe a oder b genannten Unterordnung in Reserve steht, oder
d) Generalstabschef der Armee der Tschechischen Republik in Reserve an einen nicht unter den Buchstaben a bis c genannten Soldaten.
(2) Es ist nicht möglich, den Rang des Privaten im Voraus zu entfernen.
Zuweisung der Dienstzeit des Soldaten in Reserve
(1) Ein Ersatzsoldat wird täglich von einem Kommandanten einer Militäreinheit oder Militäreinrichtung (nachfolgend "Einheitskommandant" genannt) eine Dienstzeit für militärische Beschäftigung und persönlichen Urlaub zugewiesen. Der Inhalt der militärischen Beschäftigung ist die militärische Ausbildung, die die Aufgaben der Streitkräfte der Tschechischen Republik und anderer Dienstaufgaben wahrnimmt.
(2) Hat ein Soldat Anspruch auf einen Ersatzurlaub im Dienst, so wird er für seinen unbeabsichtigten Teil entschädigt, wenn er für jede Stunde des unbezahlten Urlaubs entrichtet wird, der dem Anteil seines Dienstes und seiner Sonderzulage entspricht.
(3) Ist ein Soldat berechtigt, im Dienst zu gehen und nicht erschöpft zu werden, weil er zu einem anderen Zeitpunkt als nach Durchführung eines militärischen aktiven Dienstes einer bestimmten Länge freigelassen worden ist, so ist er berechtigt, für seinen unbeabsichtigten Teil, wenn er aus dem militärischen aktiven Dienst für jede nicht vorgesehene Stunde des Urlaubs entlassen wird, gleich einem Anteil seines Dienstes und seiner besonderen Zulage zu entrichten.
(4) Hat ein Soldat in einer aktiven Reserve auf eigene Initiative während eines Zeitraums außerhalb eines militärischen aktiven Dienstes eine bestimmte Tätigkeit im Interesse des Dienstes ausgeübt, so unterrichtet er die Dienststelle unverzüglich. Als Dienstleistung können maximal drei Tage dieser Tätigkeit anerkannt werden.
Verweigerung militärischer Objekte
(1) Ein Soldat im Pflichtschutz kann das militärische Objekt zum Zeitpunkt des persönlichen Urlaubs verlassen.
(2) Der Befehlshaber der Abteilung ist berechtigt, einen Soldaten zum Zeitpunkt seines persönlichen Urlaubs in der militärischen Einrichtung zu bestellen, wenn er durch die Ausübung des militärischen Berufes, an dem er beteiligt ist, erforderlich ist.
Militäruniform und Tragen
Ein Soldat in aktiver Reserve ist berechtigt, eine Militäruniform auch außerhalb der Ausübung des militärischen aktiven Dienstes zu tragen. Das Recht, eine Militäruniform zu tragen, wird von einem aktiven Back-up-Soldaten mit einem Militärpass nach einem Militärgesetz nachgewiesen.
Entlastung
Im Falle eines angemessenen Verdachts auf die Kommission einer strafrechtlichen Straftat oder einer schweren Verletzung der Pflichten, wenn die weitere Leistung des Dienstes ein wichtiges Interesse an der Leistung oder Klärung seiner Handlung bedrohen würde, kann der Soldat von dem Dienst in seinem Dienst entlastet und mit der Erfüllung von Aufgaben betraut werden, die nicht von seinem Dienst verursacht werden.
Urlaub
(1) Ein Soldat in Reserve im Service ist berechtigt, bis zu 5 Tage im Kalenderjahr zu verlassen
a) wenn Eltern, Ehemann, eingetragener Partner, Partner, Kind, Geschwister, Pflegevater, Adopter oder auf ihrer eigenen Hochzeit,
b) aufgrund dringender familiärer Gründe bei Krankheit oder Verletzung eines Kindes, eines Elternteils, eines Ehepartners oder eines eingetragenen Partners, bei dem die unmittelbare Anwesenheit eines Soldaten unerlässlich ist; oder
c) zur Behandlung von Kindern, Eltern, Ehemann, eingetragenem Partner oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
(2) Bei einer Naturkatastrophe, die sich auf seine oder die in Absatz 1 genannte Person auswirkt, ist ein Soldat im Zollvorbehalt berechtigt, einen Zeitraum von 10 Tagen zu verlassen.
(3) Die Dienstzeit wird auf die Gesamtdauer des Dienstes gezählt.
(4) Die Gründe, aus denen das Recht auf Ausreise besteht, werden vom Soldat in Reserve im Dienst nachgewiesen.
(5) Wenn ein Soldat in Reserve einen Dienst in einem ausländischen Betrieb durchführt und seine Bedingungen erlauben, kann er für jede 3 Monate des Einsatzes einen Dienst von bis zu 5 Tagen erstatten.
(6) Der Dienstbedienstete wird von der Dienststelle gewährt.
(7) Ein Soldat im Dienst wird vorzeitig freigelassen, wenn eine kürzere Frist besteht, um seinen Dienst zu beenden als:
a) eine Aufenthaltsdauer in den in Absatz 1 genannten Fällen zuzüglich eines Tages; oder
b) 11 Tage in dem in Absatz 2 genannten Fall.
Evaluierung des Personals
(1) Die professionelle Bewertung eines Soldats in der Dienstleistung wird von der Dienststelle nach Abschluss des umfassenden Teils der Ausbildung oder des Dienstes schriftlich durchgeführt und der Soldat in der Dienstleistung davon unterrichtet.
(2) Das Verteidigungsministerium, im folgenden als "das Ministerium" bezeichnet, sieht durch Verordnung das Verfahren für die Dienstbewertung eines Soldaten in Reserve im Dienst und seine Aspekte vor.
Freilassung von schwangeren Soldaten aus dem Dienst
(1) Die Dienststelle gibt dem Dienst unverzüglich einen Sicherungssoldat frei, der schwanger ist, wenn nach einer medizinischen Stellungnahme die Leistung des Dienstes ein Risiko für ihre Sicherheit oder Gesundheit darstellen würde oder sich negativ auf die Schwangerschaft auswirken würde.
(2) Die vorleistungsfähigen Soldaten teilen dem Kommandanten unverzüglich den Dienst mit, dass sie schwanger sind und dies durch einen medizinischen Bericht belegen.
LIMITATION DER MILITÄTENRECHTE IN DIENSTLEISTUNG UND RECHTSSACHE
Recht auf Vereinigung
Ein Nachrüstsoldat kann Tätigkeiten zugunsten einer politischen Partei, einer politischen Bewegung oder einer Gewerkschaftsorganisation nur zum Zeitpunkt seines persönlichen Urlaubs und außerhalb eines militärischen Objekts ausüben. Dabei ist ein Soldat im Dienstvorrat oder ein aktiver Soldat verboten, eine militärische Uniform zu tragen.
Wirtschaftliche Rechte
Ein Reservesoldat kann nur andere gewinnbringende Tätigkeiten zum Zeitpunkt seines persönlichen Urlaubs ausüben, es sei denn, das Streben nach militärischer Beschäftigung schließt so aus.
Disziplinarstrafe eines Soldaten in Reserve im Dienst und seine Verwaltung
(1) Eine Disziplinarstrafe wird auch im Dienst eines Soldaten mit den Merkmalen einer Straftat nach dem Gesetz über die Straftat behandelt, sofern diese Handlung von einem Soldat in der Leistung des Dienstes oder im direkten Zusammenhang mit seiner Leistung begangen wurde.
(2) Die Disziplinarmaßnahme des in Absatz 1 genannten Reservesoldaten wird vom Einheitskommandeur initiiert und beschlossen, auch wenn der Reservesoldat nicht mehr im Dienst des Militärs ist.
NATUR UND MONETÄRLICHE AFFAIDS
Voraussichtliche Anforderungen
(1) Ein Soldat im Zollvorbehalt hat Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten.
(2) Andere Lebensmittel oder Entschädigungen in bar können an einen Soldat im Dienst statt einer heißen Ernährung, wenn es nicht möglich war, ihn zu sichern.
(3) Wenn ein Schadensersatzanspruch in bar kombiniert wird, statt einer heißen Diät und Reiseregelung, die seine Catering-Funktion gewährleistet, der Soldat in Reserve im Dienst des Reisedokuments zur Verpflegung.
Unterkunft
(1) Ein Soldat im Pflichtschutz ist berechtigt, in einer militärischen Unterkunft zur Verfügung gestellte Unterkünfte zu befreien. Wenn es nicht möglich ist, Unterkunft in einer militärischen Unterkunft zu bieten, wird es mit anderen angemessenen freien Unterkunft zur Verfügung gestellt.
(2) Kann der Soldat in der Reserve keine freie Unterkunft in der Dienstleistung erbringen, so ist er berechtigt, die tatsächlichen Kosten der Unterbringung in bar zu begleichen.
Zahlungsansprüche
(1) Die Finanzanforderungen sind der Dienst, die Gebühr für den Dienst im Ausland, der Sonderzuschlag, die Vergütung, die Anreizvergütung, die Rekrutierungs- und Stabilisierungszulage und die in den Abschnitten 18 und 21 vorgesehene Entschädigung.
(2) Der gewöhnliche, ausländische Service-Zuschlag und die Sondergebühr sind dem Soldat in Reserve für jeden Tag des Dienstes zu zahlen.
(3) Für den Tag, an dem er die Zeit seiner unausgesprochenen Abwesenheit im Dienst hatte, ist ein Soldat in Reserve im Dienst nicht berechtigt, Geldformalitäten zu gewähren.
Messe
Für die Dienstzeit und am Kalendertag nach Ablauf der Dienstzeit haftet der Soldat in der Reserve an die für den Posten, auf dem er übertragen wird, vorgeschriebene Dienstaltersstufe, die dem Dienstpreis des betreffenden Soldats entspricht.
Aufpreis für den Service im Ausland
Ein Soldat, der in der im Betrieb an den Dienst versandten Dienstleistung reserviert ist, erhält während der Dienstzeit außerhalb des Hoheitsgebiets der Tschechischen Republik eine Gebühr für die Dienstleistung im Ausland, die dem an den ausländischen Betrieb versandten Berufssoldat gehört.
Rekrutierungs- und Stabilisierungsbeihilfe
(1) Ein Soldat in Reserve, der die militärische Ausbildung abgeschlossen hat, um grundlegende militärische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und nach Fertigstellung nicht als unbefriedigend bewertet wurde, kann nach dem Dienstort und der Art der Tätigkeit, die am Dienstort, an dem er vergeben wird, durchgeführt wird, ein Rekrutierungszuschlag von 30 000 CZK für jedes Jahr gewährt werden, für das er zugewiesen wird.
(2) Aus den in § 35 Abs. 1 Buchstaben d, f oder h oder § 35 Abs. 2 genannten Gründen ist ein Ersatzsoldat verpflichtet, eine Rekrutierungszulage oder einen Teil davon zurückzugeben. Der Anteil der Rekrutierungszulage wird auf der Grundlage des Anteils der Anzahl der Kalendermonate bestimmt, in denen der Soldat tatsächlich in einer aktiven Reserve und der ursprünglich zugewiesenen Frist platziert wurde.
(3) Nach dem Dienstort und der Art der Tätigkeit am Dienstort, an dem sie gestellt wird, kann für jeden Kalendermonat des Zeitraums, für den der Soldat eingesetzt wird, ein Stabilisierungszuschlag von 2.000 CZK gewährt werden. Die Bestimmungen des Absatzes 2 gelten sinngemäß für die Rückforderung des Stabilisierungszuschusses oder dessen proportionaler Teil.
Vergütung
(1) Ein aktiver Reservesoldat, der im Kalenderjahr einen militärischen aktiven Dienst für insgesamt mindestens 14 Tage oder einen operativen Dienst erbracht hat, erhält eine Vergütung von 18.000 CZK pro Jahr. Ein Soldat in aktiver Reserve erhält eine sehr gute Belohnung für das Ergebnis der Service-Bewertungen von CZK 6.000 und eine ausgezeichnete Belohnung von CZK 9.000.
(2) Für jeden Kalendertag, an dem er im Militärdienst tätig war, ist eine erhöhte Vergütung an einen aktiven Soldaten zu zahlen, mit Ausnahme eines Betriebsdienstes außerhalb der Tschechischen Republik,
(a) CZK 171, wenn es für mindestens 2 Jahre in aktive Reserve gestellt wurde,
b) 214 CZK, wenn es für mindestens 4 Jahre in aktive Reserve gestellt wurde,
c) 257 CZK, wenn es seit mindestens 7 Jahren aktiv ist,
d) 300 CZK, wenn sie mindestens 10 Jahre in eine aktive Reserve gestellt wurde, oder
e) 343 CZK, wenn in einer aktiven Reserve von mindestens 13 Jahren enthalten.
(3) Ein aktiver Reservesoldat, der ein Studium oder ein Teil eines Studiums an einer Universität in Form einer Präsentationsstudie studiert und das Alter von 26 Jahren nicht erreicht hat, ist berechtigt, wenn er seine militärische Ausbildung abgeschlossen hat, um grundlegende militärische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und wurde nicht als nicht-konforme, motivierende Belohnung von CZK 6.000 nach Abschluss bewertet.
(4) Ein Soldat in Reserve, der nicht unter eine aktive Reserve gestellt wird und eine Militärübung nach militärischem Recht beantragt hat oder auf der Grundlage außergewöhnlicher staatlicher Maßnahmen zur Teilnahme an militärischen Übungen aufgerufen wurde, ist berechtigt, wenn er seine militärische Ausbildung abgeschlossen hat, um grundlegende militärische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und nach Abschluss nicht als unbefriedigend angesehen wurde, eine Belohnung von 15.000 CZK.
Liquiditätsanforderungen
(1) Im Kalendermonat, der dem Monat folgt, in dem das Recht für den Soldat im Dienst entsteht, sind die regelmäßige, im Ausland erbrachte Leistung, der Sonderzuschlag, die erhöhte Vergütung und die Art der Vergütung fällig. Bei der Entlastung des Dienstes, der Servicegebühr im Ausland, der Sondergebühr, der erhöhten Vergütung und der vorgesehenen Entschädigungsarten wird innerhalb der nächsten regulären Zahlungsfrist bezahlt.
(2) Die Formalitäten werden von der Militärverwaltung bezahlt.
(3) Die in Artikel 26 Absatz 1 genannte Vergütung wird einmal jährlich bis zum Ende des Monats März nach dem Jahr gezahlt, für das die Vergütung auf den Soldat in der aktiven Reserve zurückzuführen war.
(4) Die in Artikel 26 Absatz 3 genannte Anreizvergütung, die in Artikel 26 Absatz 4 genannte Vergütung oder die Rekrutierungszulage wird zum frühesten Bezahlungstermin nach erfolgreichem Abschluss der militärischen Ausbildung zum Erhalt grundlegender militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten gezahlt.
(5) Wird der aktive Vorschuss während des Kalenderjahres zurückgezogen, so wird die Vergütung bis zum Ende des Monats gezahlt, der dem Monat folgt, in dem der aktive Vorschuss zurückgenommen wird.
(6) Die Stabilisierungszulage wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag gezahlt, an dem die Entscheidung über die Aufnahme in den aktiven Vorschuss abgeschlossen wird.
Zahlung von Bargeldanforderungen
(1) Geld wird in tschechischer Währung gezahlt und auf die gesamte Krone gerundet. Der Anteil der Dienstgebühr und der Sonderzuschlag wird als Anteil des monatlichen Betrags des Diensts oder Sonderzuschlags und der Anzahl der Kalendertage im betreffenden Kalendermonat multipliziert mit der Anzahl der Kalendertage des militärischen aktiven Dienstes berechnet. Die Berechnung des Vergütungs- oder Anreizanteils umfasst einen unvollständigen Kalendermonat, in dem der Soldat in eine aktive Reserve gestellt wurde.
(2) Die Geldformalitäten werden bargeldlos an ein von einem Soldat in Reserve im Dienst bezeichnetes Zahlungskonto gezahlt, so dass sie spätestens am Tag der regulären Zahlungsfrist auf das Konto gutgeschrieben werden.
(3) Auf Anfrage kann eine Vorauszahlung an einen Soldat in einer im Ausland versandten Betriebskapazität, einschließlich in einer Fremdwährung, für eine zusätzliche Gebühr für den Service im Ausland getätigt werden. Der von der Tschechischen Nationalbank für den ersten Tag des Monats, für den der Zuschlag fällig ist, angegebene Zinssatz wird verwendet, um die Prämie für den Dienst im Ausland in Fremdwährung umzuwandeln.
(4) Das Ministerium übermittelt dem Soldat in der Reserve im Dienst ein Dokument, das die Einzelheiten der verschiedenen Bestandteile der Cash-Anforderungen und der Kollisionen in den monatlichen Cash-Accounts enthält. Ermöglicht sie die Erbringung der Dienstleistung nicht, so trifft die Dienststelle dies frühestens angemessen. Auf Antrag eines Soldats im Dienst erlaubt die Dienststelle ihm, die Unterlagen zu konsultieren, auf deren Grundlage die Baranforderungen berechnet wurden.
(5) Die Dienststelle kann einen Soldat in Reserve im Dienst zur Zahlung von Bargeld in bar autorisieren. Ein Reservesoldat kann eine andere natürliche Person schriftlich zur Annahme von Bargeldformalitäten autorisieren.
Abzüge aus Gebühren, Zollzulagen im Ausland und Sonderzulagen
(1) Die zuständige Behörde kann nur von der Servicegebühr, der Servicegebühr im Ausland und der Sonderzulage abziehen:
a) Einkommensteuer auf natürliche Personen aus abhängigen Tätigkeiten;
b) Beiträge der sozialen Sicherheit und Beiträge zur nationalen Beschäftigungspolitik;
c) Prämien für die öffentliche Krankenversicherung;
d) Rentenersparnisprämien;
e) alle ausstehenden Vorschüsse auf Reisekosten oder sonstigen ausstehenden Vorschüsse, die einem Soldat zur Erfüllung seiner Aufgaben im Vorfeld zur Verfügung gestellt werden;
f) eine Vorauszahlung für eine Dienstleistung im Ausland, die von einem Soldat im Dienst zurückerstattet werden muss, weil die Bedingungen für seine Zulassung nicht erfüllt sind; oder
(g) den Betrag, der von der Vollstreckung der von dem Gericht, der Verwaltungsbehörde, der Dienststelle oder der Behörde, die durch andere Rechtsvorschriften befugt ist, bestellten Entscheidung betroffen ist.
(2) Ein weiterer Abzug von der Servicegebühr, der Servicegebühr im Ausland und der Sonderzuschlag kann nur auf der Grundlage eines zwischen der zuständigen Servicebehörde und dem Reservesoldat oder Reservesoldat geschlossenen Einkommensrückhaltevertrags erfolgen.
(3) Um die in den Absätzen 1 und 2 genannten Reihenfolge und Bedingungen der Ausfällung zu bestimmen, gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches über Einkommensabzüge entsprechend.
Durchschnittsverdienste
(1) Die Bestimmungen über das durchschnittliche Einkommen des Arbeitsgesetzbuches gelten sinngemäß für die Einrichtung des durchschnittlichen Einkommens, wobei ein Gehalt oder Gehalt als Dienst und eine Sonderbeihilfe verstanden wird. Andere Cash-Anforderungen werden nicht berücksichtigt.
(2) Zur Ermittlung des Durchschnittseinkommens beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden in einer Kalenderwoche, die gleichmäßig über normale Arbeitstage verteilt werden soll.
DIENSTLEISTUNGEN DES HANDELS
Verpflichtung der Tschechischen Republik, den Schaden gut zu machen
Die Schäden, die der Soldat in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistung des Dienstes oder der Leistung des Dienstes durch einen Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung verursacht hat, müssen durch die Tschechische Republik ersetzt werden.
Verpflichtung zur Entschädigung von Schäden an Gegenständen, die von einem Soldat im Zollgebiet hinterlassen wurden
(1) Die Tschechische Republik ist verpflichtet, alle Schäden, die ein Soldat im Dienst bei der Ausübung des militärischen aktiven Dienstes oder in direktem Zusammenhang mit ihm an einem bestimmten oder üblichen Ort bis zu 16.000 CZK verursacht.
(2) Wurde der Schaden an den vom Soldaten im Dienst zurückgelassenen Gegenständen durch einen anderen Soldaten verursacht oder hat der Vorgesetzte diese Gegenstände in Gewahrsam genommen, so wird der Schaden ohne Einschränkung erstattet.
(3) Die Dienststellen sind verpflichtet, Bedingungen für die sichere Lagerung von Waren zu schaffen.
(4) Das Recht auf Schadensersatz hört auf, wenn ein Soldat auf Standby den Vorgesetzten nicht unverzüglich gemeldet hat, sondern spätestens 15 Tage nach dem Tag, an dem er sich des Schadens bewusst wurde.
(5) Die Tschechische Republik hat die Pflicht, alle Schäden, die ein Soldat im Dienst bei der Ausübung oder in direktem Zusammenhang mit der militärischen Beschäftigung verursacht oder die Gefahr des Lebens oder der Gesundheit oder der Beschädigung des Eigentums abzuwenden.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN ÜBER MILITÄTISCHE DIENSTLEISTUNGEN IN AKTIVITÄTEN
Eintrag in aktives Backup
(1) Für die Aufnahme eines Soldats in eine aktive Reserve gelten die Bestimmungen des Professional Soldier Act über die Bedingungen für die Zulassung zum Dienst des Professional Soldier. Eine politische Partei, politische Bewegung oder Gewerkschaft und die Verfolgung anderer gewinnbringender Aktivitäten sind keine Barriere für die aktive Reserve.
(2) Die in die aktive Reserve einzubeziehende Entscheidung legt den Rang des Soldats in der aktiven Reserve, der Militärabteilung oder der Militäreinrichtung fest, für die der Soldat in der aktiven Reserve vorbereitet wird, der Dienstposten und der entsprechende Rang, die Höhe der Vergütung oder Anreizvergütung und die Dauer der Aufnahme in den aktiven Vorschuss.
(3) Bei einem ehemaligen Berufssoldat, der innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Berufssoldatdienstes unter eine aktive Reserve gestellt wird, sind die in Absatz 1 genannten Bedingungen nicht zu ermitteln, bevor die Entscheidung unter eine aktive Reserve gestellt wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Soldat in eine aktive Reserve versetzt wird, die am Tag nach Ablauf der vorherigen Entscheidung, ihn in eine aktive Reserve zu bringen, wirksam wird.
Nichtaktiver Fortschritt
Ein Vorleistungssoldat ist nicht in die aktive Reserve einzubeziehen, die gemäß § 25 Abs. 1 und 2 des Verteidigungsgesetzes eine Befreiung von der Verpflichtung vorsieht, in das Abgabeverfahren zu kommen und einen Notdienst durchzuführen.
Abladen von aktiven Backups
(1) Ein aktiver Reservesoldat wird vor Ablauf der Frist, für die er in die aktive Reserve gestellt wurde, durch Beschluss des Direktors des Regionalen Militärkommandos über die aktive Reserve aus der aktiven Reserve gestrichen, da
a) die Beendigung der Pflicht;
b) die Schaffung eines Hindernisses für den aktiven Fortschritt gemäß § 34;
Inhalt
ČÁST PRVNÍ
§ 1
§ 2
§ 3
ČÁST DRUHÁ
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
ČÁST TŘETÍ
§ 15
§ 16
§ 17
ČÁST ČTVRTÁ
§ 18
§ 21
§ 23
§ 24
§ 25
§ 25a
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
ČÁST PÁTÁ
§ 31
§ 32
ČÁST ŠESTÁ
§ 33
§ 34
§ 35
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
ČÁST SEDMÁ
§ 41
§ 43
§ 44
§ 45
§ 45a
§ 46
§ 47
§ 48
§ 49
ČÁST OSMÁ
§ 50
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Gesetz Nr. 45 / 2016 Coll., über den Dienst der Soldaten in Reserve |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 05.02.2016 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2016 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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