Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 419 / 2025 Coll.
Mitteilung des Finanzministeriums über die Erklärung der internationalen internen Prüfungsstandards
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
15.10.2025
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419
Kommunikation
Finanzministerium
vom 9. Oktober 2025
über die Erklärung der internationalen internen Prüfungsstandards
Finanzministerium gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 231 / 2025 Coll., über die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen, gibt internationale Standards der internen Revision des Instituts für Interne Rechnungsprüfer bekannt:
Globale interne Audit Standards
Grundsatz 1 Integritätsberichterstattung
Interne Auditoren melden Integrität in ihrer Arbeit und ihrem Verhalten.
Standard 1.1 Ehrlichkeit und professionelle Courage
Interne Auditoren müssen ihre Arbeit ehrlich und mit professionellem Mut durchführen.
Interne Auditoren müssen in allen beruflichen Beziehungen und Kommunikationen wahrhaftig, korrekt, klar, offen und respektvoll sein, auch wenn sie Skepsis ausdrücken oder eine widersprüchliche Meinung abgeben. Interne Auditoren dürfen keine falschen, irreführenden oder irreführenden Aussagen machen, sie verbergen oder verbieten Ergebnisse oder andere relevante Informationen in ihrer Mitteilung. Interne Rechnungsprüfer müssen alle ihnen bekannten Tatsachen abdecken, die, wenn nicht bekannt, die Fähigkeit des Unternehmens beeinflussen könnten, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Interne Auditoren müssen professionelle Mut zeigen, indem sie wahrhaftig kommunizieren und entsprechend reagieren, auch wenn sie Dilemmen und schwierigen Situationen ausgesetzt sind.
Der Leiter der internen Prüfung muss ein Arbeitsumfeld aufrecht erhalten, in dem die internen Prüfer bei der Vorlage einer legitimen, bewährten Vertragsleistung unterstützen, sei es günstig oder ungünstig.
Standard 1.2 Unternehmen Ethics Erwartet
Interne Auditoren müssen die legitimen und ethischen Erwartungen der Gesellschaft verstehen und respektieren und zu ihnen beitragen. Sie müssen in der Lage sein, die gegen diese Erwartungen gerichtete Handlung zu erkennen.
Interne Auditoren müssen die ethische Kultur in der Gesellschaft fördern und fördern. Erkennen interne Prüfer Verhaltensweisen in einem Unternehmen, das seinen ethischen Erwartungen nicht entspricht, so melden sie dies gemäß den einschlägigen Grundsätzen und Verfahren.
Standard 1.3 Ethik und Rechtsführung
Interne Auditoren dürfen an keiner Tätigkeit teilnehmen, die ein Unternehmen oder einen internen Prüfungsberuf illegal oder diskreditiert oder dem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern schaden könnte.
Interne Auditoren müssen die für den Sektor und die Gerichtsbarkeit des Unternehmens relevanten Gesetze und/oder Vorschriften verstehen und einhalten, einschließlich der Offenlegung der erforderlichen Informationen.
Erkennen interne Prüfer Rechts- und Verwaltungsvorschriften, melden sie diese Fälle an Personen oder Einrichtungen, die befugt sind, geeignete Maßnahmen gemäß den Gesetzen, Vorschriften und einschlägigen Grundsätzen und Verfahren zu treffen.
Prinzip 2 Aufrechterhaltung der Objektivität
Bei der Bereitstellung interner Auditdienste und Entscheidungsfindung halten interne Auditoren einen unparteiischen und unvoreingenommenen Ansatz fest.
Standard 2.1 Individuelle Objektivität
Interne Auditoren halten die fachliche Objektivität in allen Aspekten der Erbringung von Auditdiensten aufrecht. Die fachliche Objektivität erfordert interne Auditoren, um unparteiische und unvoreingenommene Argumentation anzuwenden und ihre Bewertungen auf eine ausgewogene Bewertung aller relevanten Umstände zu stützen.
Interne Auditoren müssen sich bewusst sein und wissen, wie man mit möglichen Vorurteilen umgehen kann.
Standard 2.2 Schutz der Objektivität
Interne Auditoren erkennen und vermeiden tatsächliche, potenzielle und vermutete Verzerrungen der Objektivität oder der Minderung.
Interne Auditoren dürfen keine materiellen oder immateriellen Gegenstände wie Geschenke, Belohnungen oder Gefallen akzeptieren, die die Objektivität beeinträchtigen könnten oder die erwartet werden könnten, sich einzumischen.
Interne Auditoren vermeiden Interessenkonflikte und werden nicht unangemessen von ihren eigenen Interessen oder denen anderer betroffen, einschließlich der leitenden Geschäftsführung oder anderer Personen in einer überlegenen Rolle, oder durch das politische Umfeld oder andere Aspekte ihrer Umwelt.
Bei der Bereitstellung interner Auditdienste:
Die internen Prüfer bewerten die Vorgänge, für die sie zuvor für ihre Umsetzung verantwortlich waren, nicht. Stellt der interne Prüfer die Tätigkeit, für die er in den letzten 12 Monaten verantwortlich war, sicher, so wird die Objektivität als Beeinträchtigung angenommen.
Wenn ein interner Prüfungsdienst die Zusicherungsleistungen erbringen soll, wenn er zuvor beratende Dienstleistungen erbracht hat, muss der Leiter der internen Prüfung bestätigen, dass die Art der erbrachten Beratungsleistungen die Objektivität nicht beeinträchtigt und Ressourcen zur Gewährleistung der Objektivität der Individuen zuzuweisen hat. Die Versicherungsverträge über die Tätigkeiten, für die der Leiter des Internen Audit zuständig ist, werden von einer unabhängigen Stelle außerhalb des Internen Auditdienstes überwacht.
Sind interne Rechnungsprüfer beratende Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, für die sie zuvor verantwortlich waren, zu erbringen, müssen sie dem Antragsteller vor der Annahme des Vertrags über die mögliche Verzerrung der Objektivität informieren.
Der Leiter der internen Prüfung legt Methoden für die Abwicklung objektiver Verstöße fest. Interne Prüfer diskutieren die Störung und treffen entsprechende Maßnahmen nach relevanten Methoden.
Standard 2.3 Benachrichtigung über objektive Verzerrungen
Ist eine sachliche oder offensichtliche Verfälschung der Objektivität gegeben, so müssen den interessierten Parteien unverzüglich detaillierte Informationen darüber übermittelt werden.
Erlernen interne Prüfer von einem Verstoß, der ihre Objektivität beeinträchtigen kann, so teilen sie den Leiter der internen Prüfung oder der benannten Aufsichtsbehörde mit. Stellt der Leiter der internen Prüfung fest, dass der Verstoß die Fähigkeit des internen Prüfers, seine Aufgaben objektiv auszuführen, beeinträchtigt, so er den Verstoß mit der Verwaltung der zu bewertenden Tätigkeit, den Behörden des Unternehmens und/oder der Geschäftsleitung und legt geeignete Maßnahmen zur Lösung der Situation fest.
Wird nach Abschluss des Vertrags ein Verstoß festgestellt, der die Zuverlässigkeit oder die wahrgenommene Zuverlässigkeit der Feststellungen, Empfehlungen und/oder Schlussfolgerungen des Vertrags beeinträchtigt, so erörtert der Leiter der internen Prüfung die Angelegenheit mit der Verwaltung der Bewertungstätigkeit, den Behörden und/oder dem leitenden Management und/oder anderen betroffenen Beteiligten und legt geeignete Maßnahmen zur Lösung der Situation fest (siehe auch Standard 11.4 Fehler und Auslassungen).
Ist die Objektivität des Leiters der internen Prüfung tatsächlich oder scheinbar beeinträchtigt, muss der Leiter der internen Prüfung die Behörden des Unternehmens über die Verletzung informieren (siehe auch Standard 7.1 Organisationsunabhängigkeit).
Grundsatz 3 Kompetenzbericht
Interne Auditoren wenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fähigkeiten an, um ihre Aufgaben und Aufgaben erfolgreich zu erfüllen.
Standard 3.1 Wettbewerbsfähigkeit
Interne Auditoren müssen ihre Verantwortung erfolgreich erfüllen oder haben. Die erforderlichen Kompetenzen umfassen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die Position der Arbeit und die Verantwortlichkeiten, die dem Niveau ihrer Erfahrung angemessen sind, angemessen sind. Interne Auditoren haben oder erhalten Kenntnisse über Global Interne Audit Standards vom Institut für Interne Audits (IIA).
Interne Auditoren stellen nur jene Dienste zur Verfügung, für die sie die erforderliche Kompetenz haben oder sie erhalten können.
Jeder interne Prüfer ist für die kontinuierliche Entwicklung und Anwendung der für die Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben erforderlichen Kompetenz verantwortlich. Darüber hinaus muss der Leiter des Internen Audits dafür sorgen, dass der Interne Auditdienst insgesamt die Zuständigkeit für die Durchführung der im Internen Audit-Statut beschriebenen internen Auditdienste hat oder die notwendige Kompetenz hat (siehe auch Normen 7.2. Qualifizierung des Internen Prüfungsleiters und 10.2. Personalmanagement).
Standard 3.2 Kontinuierliche berufliche Entwicklung
Interne Auditoren müssen ihre Kompetenzen aufrecht erhalten und kontinuierlich weiterentwickeln, um die Effizienz und Qualität der internen Auditdienste zu verbessern. Interne Auditoren müssen eine laufende berufliche Entwicklung verfolgen, einschließlich Bildung und Ausbildung. Die Ausübung interner Auditoren, die eine berufliche Zertifizierung im Bereich der internen Prüfung erhalten haben, respektiert die Grundsätze der beruflichen Weiterbildung und erfüllt die Anforderungen an ihre Zertifizierung.
Prinzip 4 Anwendung einer angemessenen beruflichen Betreuung
Interne Auditoren wenden bei der Planung und Bereitstellung interner Auditdienste eine angemessene professionelle Betreuung an.
Standard 4.1 Einhaltung globaler Interner Audit Standards
Interne Auditoren planen und führen interne Auditdienste gemäß den Global Interne Audit Standards.
Die Methoden des Internen Auditdienstes werden nach den Standards festgelegt, dokumentiert und gepflegt. Interne Auditoren müssen den Normen und Methoden des Internen Auditdienstes bei der Planung und Durchführung interner Audits und der Übermittlung ihrer Ergebnisse folgen.
Werden Normen in Kombination mit Anforderungen anderer anerkannter Stellen verwendet, so verweist die interne Prüfungsmitteilung angemessen auf die Verwendung dieser anderen Anforderungen. Erlauben Gesetze oder Regulierungsvorschriften nicht, dass interne Prüfer oder interne Prüfdienste einem bestimmten Teil der Standards entsprechen, ist es dennoch erforderlich, dass alle anderen Teile der Standards eingehalten werden und diese Situation entsprechend gemeldet werden sollte.
Sind interne Prüfer nicht in der Lage, einer Anforderung nachzukommen, dokumentiert und übermittelt der interne Prüfer eine Beschreibung der Umstände, der getroffenen alternativen Maßnahmen, der Auswirkungen dieser Maßnahmen und der logischen Begründung. Die Anforderungen im Zusammenhang mit der Notifizierung der Nichteinhaltung der Standards sind in den Standards 8.3 Qualität, 12.1 Interne Qualitätsbewertung und 15.1 Abschlussmitteilung des Vertrags beschrieben.
Standard 4.2 Angemessene professionelle Betreuung
Interne Auditoren wenden eine angemessene professionelle Betreuung an, indem die Art und die Umstände und Anforderungen für die erbrachten Dienstleistungen bewertet werden, einschließlich:
Die Strategie des Unternehmens und seine Ziele,
die Interessen derjenigen, denen interne Auditdienste erbracht werden, und der anderen Interessengruppen;
Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit von Corporate Governance, Risikomanagement und Management- und Kontrollverfahren,
die Kosten im Zusammenhang mit den potenziellen Vorteilen der internen Auditdienste,
· Umfang und Aktualität der zur Erreichung der Ziele des Vertrags erforderlichen Arbeiten;
die relative Komplexität, Bedeutung oder Schwere des Risikos der Bewertungstätigkeit,
· die Wahrscheinlichkeit von signifikanten Fehlern, Betrug, Nichteinhaltung und anderen Risiken, die Ziele, Operationen oder Quellen beeinträchtigen könnten;
Die Verwendung geeigneter Techniken, Werkzeuge und Technologien.
Standard 4.3 Professionelle Skepsis
Interne Auditoren müssen bei der Planung und Bereitstellung interner Auditdienste professionelle Skepsis beibehalten.
Bei der Anwendung professioneller Skepsis müssen interne Auditoren
Um Neugier zu bewahren,
kritische Beurteilung der Zuverlässigkeit der Informationen,
Um direkt und ehrlich zu sein, Sorgen zu erheben und Fragen über widersprüchliche Informationen zu stellen,
Um weitere Beweise zu suchen, um Informationen und Aussagen zu beurteilen, die unvollständig, widersprüchlich, falsch oder irreführend sein können.
Grundsatz 5 Vertraulichkeit
Interne Prüfer verwenden und schützen die Informationen angemessen.
Standard 5.1 Verwendung von Informationen
Bei der Verwendung von Informationen müssen die internen Prüfer die einschlägigen Grundsätze, Verfahren, Gesetze und Vorschriften erfüllen. Die Informationen dürfen nicht für den persönlichen Gewinn oder in einer Weise verwendet werden, die den legitimen und ethischen Zielen des Unternehmens entgegen oder entgegensteht.
Standard 5.2 Informationsschutz
Interne Prüfer sind sich ihrer Verantwortung für den Informationsschutz bewusst und achten auf die Vertraulichkeit, die Privatsphäre und das Eigentum an Informationen, die für die Erbringung von internen Prüfdiensten oder aufgrund von Berufsbeziehungen gewonnen werden.
Interne Auditoren müssen die für die Gesellschaft und die interne Auditfunktion geltenden Gesetze, Vorschriften, Grundsätze und Verfahren im Zusammenhang mit Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit kennen und einhalten.
Die für die interne Prüfungsfunktion relevanten Angaben sind:
Verwaltung, Speicherung und Entsorgung von Vertragsaufzeichnungen,
· Aufzeichnungen des Vertrags an interne und externe Parteien zur Verfügung zu stellen;
das Handling, den Zugriff auf vertrauliche Informationen, wenn nicht mehr erforderlich.
Interne Auditoren dürfen nicht vertrauliche Informationen an unbefugte Parteien weitergeben, es sei denn, sie sind durch gesetzliche oder berufliche Verantwortung gebunden.
Interne Prüfer verwalten das Risiko einer unbeabsichtigten Offenlegung oder Offenlegung.
Der Leiter der internen Prüfung stellt sicher, dass die interne Prüfungsfunktion und die mit dieser Einheit arbeitenden Personen die gleichen Informationsschutzanforderungen erfüllen.
Grundsatz 6 Zugelassene Stellen des Unternehmens
Die Behörden des Unternehmens stellen das Mandat des Internen Auditdienstes fest, billigen und unterstützen.
Standard 6.1 Internes Audit Mandat
Der Leiter der internen Prüfung stellt den Organen des Unternehmens und seiner leitenden Geschäftsführung die zur Erstellung des internen Prüfauftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung. In den Zuständigkeiten und Sektoren, in denen das Mandat des Internen Auditdienstes vollständig oder teilweise durch Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben ist, muss das Interne Audit-Statut gesetzliche Vorgaben für das Mandat enthalten (siehe auch Standard 6.2 Interne Audit-Statistik und "Anwendung globaler Interner Audit-Standards im öffentlichen Sektor").
Um den Behörden des Unternehmens und seinem leitenden Management dabei zu helfen, den Umfang und die Art der internen Audit-Dienste zu bestimmen, muss der Leiter der internen Prüfung seine Tätigkeiten mit anderen internen und externen Zusicherungsanbietern koordinieren, damit sie alle ihre Rollen und Pflichten verstehen können (siehe auch Standard 9.5 Koordination und die Fähigkeit, sich zu verlassen).
Der Leiter der internen Prüfung muss das Mandat in dem von den Behörden des Unternehmens genehmigten internen Prüfungsstatus dokumentieren oder verweisen (siehe auch Standard 6.2 Internes Audit Statut).
Der Leiter der internen Prüfung muss regelmäßig prüfen, ob Änderungen unter Umständen die Erörterung des internen Prüfungsauftrags mit den Behörden des Unternehmens und der Geschäftsleitung rechtfertigen. Wenn dies der Fall ist, muss der Leiter der internen Prüfung das interne Audit-Mandat mit den Behörden und dem leitenden Management diskutieren, um zu beurteilen, ob die Befugnisse, Rollen und Verantwortlichkeiten die interne Auditfunktion weiterhin erlauben, ihre Strategie zu erreichen und ihre Ziele zu erreichen.
Standard 6.2 Internes Audit Statut
Der Leiter der internen Prüfung erstellt und unterhält einen internen Prüfstand, der mindestens Folgendes festlegt:
Zweck der internen Prüfung,
die Verpflichtung zur Einhaltung der globalen Standards der internen Prüfung;
Das Mandat, einschließlich des Umfangs und der Art der zu erbringenden Dienstleistungen, sowie die Verantwortlichkeiten und Erwartungen der Behörden des Unternehmens hinsichtlich der Verwaltungsunterstützung für die interne Prüfung (siehe auch das Interne Auditmandat Standard 6.1),
Organisationsstatus und Beziehungen von Unterordnung und Autorität (siehe auch Standard 7.1 Organisationsunabhängigkeit).
Der Leiter des Internen Audits muss die vorgeschlagene Satzung mit den Behörden des Unternehmens und dem leitenden Management des Unternehmens diskutieren, um zu bestätigen, dass das Statut genau widerspiegelt, wie die interne Prüfungsfunktion und das leitende Management von der internen Prüfung verstehen und erwarten.
Standard 6.3 Unterstützung von leitenden Management- und Körperschaften
Der Leiter der internen Prüfung übermittelt den Behörden des Unternehmens und seiner leitenden Geschäftsführung Informationen über die Unterstützung und Förderung der Behörde der internen Prüfungsfunktion im gesamten Unternehmen.
Die Kommunikation der internen Prüfungsfunktion mit den Behörden des Unternehmens muss vom Leiter der internen Prüfung mit dem leitenden Management des Unternehmens koordiniert werden, damit die Behörden des Unternehmens die Anforderungen an die interne Prüfungsfunktion erfüllen können.
Grundsatz 7 unabhängiger Status
Die Behörden des Unternehmens bestimmen und schützen die Unabhängigkeit und die Kompetenz der internen Prüffunktion.
Standard 7.1 Organisationsunabhängigkeit
Der Leiter der internen Prüfung bestätigt mindestens einmal jährlich die organisatorische Unabhängigkeit der internen Prüfungsfunktion an die Stellen des Unternehmens. Dies schließt die Bereitstellung von Informationen über Fälle ein, in denen die Unabhängigkeit beeinträchtigt worden ist, sowie über die Schutzmaßnahmen und Maßnahmen, mit denen diese Verletzung behandelt wird.
Der Leiter der internen Prüfung muss im internen Prüfungsstatus die Unterordnungs- und Aufsichtsbeziehungen und die Organisationsklassifikation der internen Prüfungsfunktion nach den Behörden des Unternehmens dokumentieren (siehe auch Standard 6.2 Interne Prüfungsordnung).
Der Leiter der internen Prüfung wird mit den Behörden und dem leitenden Management des Unternehmens alle vorhandenen oder vorgeschlagenen Rollen und Verantwortlichkeiten diskutieren, die die Unabhängigkeit der internen Prüfungsfunktion wirksam oder scheinbar untergraben könnten. Der Leiter der internen Prüfung unterrichtet die Behörden des Unternehmens und die leitende Verwaltung der Arten von Politiken und Vereinbarungen zur Verwaltung von tatsächlichen, potenziellen oder wahrgenommenen Störungen.
Hat der Leiter der internen Prüfung eine oder mehrere dauerhafte Funktionen, die über die interne Prüfung hinausgehen, so werden diese Zuständigkeiten, die Art der Arbeit und die Politiken und Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit im internen Prüfstand dokumentiert. Sind diese Bereiche für den Leiter der internen Prüfung zuständig, sollten alternative Verfahren zur Gewährleistung festgelegt werden, wie zum Beispiel der Abschluss eines Vertrags mit einem objektiven und kompetenten externen Sicherungsgeber, der unabhängig von den Behörden des Unternehmens berichtet.
Sind solche nicht-audit-Verantwortungen vorübergehender Natur, so wird in diesen Bereichen von einem unabhängigen Dritten für die Dauer ihrer vorübergehenden Zuweisung an den Leiter der internen Prüfung und für die folgenden 12 Monate danach versichert. Der Leiter des Internen Audits erstellt außerdem einen Plan für die Übertragung dieser Aufgaben an die Verwaltung. Wenn die Verwaltungsstruktur die Organisationsunabhängigkeit nicht fördert, dokumentiert der Leiter der internen Prüfung die Merkmale der Verwaltungsstruktur, die die Unabhängigkeit der internen Prüfung und etwaige Sicherheiten und Maßnahmen einschränkt, die zur Verwirklichung des Grundsatzes der Unabhängigkeit verwendet werden können.
Standard 7.2 Qualifikation des Leiters der Internen Prüfung
Der Leiter der internen Prüfung unterstützt die Betriebsbehörden dabei, die Qualifikationen und Kompetenzen des Leiters der internen Prüfung zu verstehen, die für die Verwaltung der internen Prüffunktion erforderlich sind. Der Leiter der Internen Prüfung erleichtert dieses Verständnis, indem er Informationen und Beispiele über die üblichen und besten Qualifikationen und Kompetenzen gibt.
Der Leiter der internen Prüfung muss die Qualifikationen und Kompetenzen, die erforderlich sind, um die von den Behörden des Unternehmens erwarteten Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu erfüllen, beibehalten und erhöhen (siehe auch Prinzip 3 Die Zuständigkeit und die Normen dieses Prinzips).
Prinzip 8 Aufsicht über die Gesellschaftsorgane
Die Behörden des Unternehmens überwachen die interne Prüfungsfunktion, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
Standard 8.1 Interaktion mit Unternehmen
Der Leiter der internen Prüfung übermittelt den Behörden des Unternehmens die zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben erforderlichen Informationen. Diese Informationen können von den Behörden des Unternehmens ausdrücklich angefordert oder vom Leiter der internen Prüfung bereitgestellt werden, die seiner Meinung nach für die Wahrnehmung der Aufsichtsverantwortung durch die Behörden des Unternehmens wertvoll sein kann.
Der Leiter der internen Prüfung erstattet den Organen und der leitenden Geschäftsleitung Bericht über:
Der interne Prüfungsplan und der Haushaltsplan sowie deren spätere signifikante Änderungen (siehe auch Normen 6.3 Unterstützung von leitenden Verwaltungs- und Körperschaften sowie 9.4 Interner Prüfungsplan),
Änderungen, die den Mandats- oder internen Prüfstand möglicherweise beeinflussen (siehe auch Standards 6.1 Internes Auditmandat und 6.2 Internes Auditstatus),
Beteiligung des Potenzials für eine Unabhängigkeitsverletzung (siehe auch Standard 7.1 Organisationsunabhängigkeit),
die Ergebnisse interner Auditdienste, einschließlich Schlussfolgerungen, Themen, Zusicherungen, Beratung, Verständnis des Inhalts der Angelegenheit und der Ergebnisse der Überwachung (siehe auch Standards 11.3 Mitteilung der Ergebnisse, 14.5 Schlussfolgerungen und 15.2 Bestätigung der Umsetzung von Empfehlungen oder Aktionsplänen),
Die Ergebnisse des Qualitätssicherungs- und Verbesserungsprogramms (siehe auch Standards 8.3 Qualität, 8.4 Externe Qualitätsbewertung, 12.1 Interne Qualitätsbewertung und 12.2 Leistungsmessung).
Es kann Fälle geben, in denen der Leiter der internen Prüfung nicht mit dem leitenden Management oder anderen Stakeholdern über den Umfang, die Ergebnisse oder andere Aspekte des Vertrags einverstanden ist und die Fähigkeit der internen Prüfungsfunktion beeinflussen kann, seine Verantwortung auszuüben. In solchen Fällen muss der Leiter der internen Prüfung den Behörden des Unternehmens Fakten und Umstände vorsehen, damit die Behörden des Unternehmens prüfen können, ob sie in ihre Aufsichtsrolle bei der leitenden Geschäftsführung oder bei anderen Interessengruppen eingreifen sollten.
Standard 8.2 Ressourcen
Der Leiter der internen Prüfung prüft, ob die internen Prüfmittel ausreichen, um das interne Prüfmandat zu erfüllen und den internen Prüfplan einzuhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Leiter der internen Prüfung eine Strategie ausarbeiten, um ausreichende Ressourcen zu erhalten und die Behörden des Unternehmens über die Auswirkungen unzureichender Ressourcen zu informieren und wie das potenzielle Fehlen von Ressourcen behandelt wird.
Standard 8.3 Qualität
Der Leiter der internen Prüfung erstellt und aktualisiert regelmäßig ein Qualitätssicherungs- und Verbesserungsprogramm für alle Aspekte des Funktionierens der internen Prüfung. Das Programm umfasst zwei Arten von Bewertungen:
Externe Bewertung (siehe auch Standard 8.4 Externe Qualitätsbewertung),
Interne Bewertung (siehe auch Standard 12.1 Interne Qualitätsbewertung).
Der Leiter der internen Prüfung unterrichtet die Geschäftsleitung und die Unternehmensbehörden mindestens jährlich über die Ergebnisse der internen Qualitätsbewertung. Die Ergebnisse externer Qualitätsbewertungen werden nach Abschluss mitgeteilt. In beiden Fällen umfasst diese Mitteilung Folgendes:
die Kohärenz des Internen Auditdienstes mit den Standards und die Verwirklichung der internen Auditziele;
Einhaltung interner Audit-Gesetze und/oder -vorschriften, soweit relevant,
Pläne zur Bewältigung von Mängeln und Möglichkeiten zur Verbesserung des Funktionierens der internen Prüfung, gegebenenfalls.
Standard 8.4 Externe Qualitätsbewertung
Der Leiter der internen Prüfung erstellt einen externen Qualitätsbewertungsplan und erörtert ihn mit den Behörden des Unternehmens. Die externe Bewertung wird mindestens alle fünf Jahre von einem kompetenten und unabhängigen externen Prüfer oder externen Bewertungsteam durchgeführt. Die Forderung nach externer Qualitätsbewertung kann auch durch Selbstbewertung mit unabhängiger Validierung erfüllt werden.
Bei der Auswahl eines unabhängigen Bewertungsteams stellt der Leiter der internen Prüfung sicher, dass mindestens eine Person die aktive Zertifizierung des Certified Intern Auditor ® hält.
Prinzip 9 Strategieplan
Der Leiter des Internen Audits plant strategisch, die interne Auditfunktion zur Erfüllung seines internen Auditauftrags und zur Erreichung eines langfristigen Erfolgs zu ermöglichen.
Standard 9.1 Verständnis von Corporate Governance, Risikomanagement und Management- und Kontrollprozessen
Damit der Leiter der internen Revision eine effektive Strategie und einen internen Auditplan entwickeln kann, muss er die Prozesse Corporate Governance, Risikomanagement und Management und Controlling verstehen.
Um Managementprozesse zu verstehen, berücksichtigt der Leiter der internen Prüfung, wie das Unternehmen:
Sie legt strategische Ziele fest und beschließt strategische und operative Entscheidungen,
Sie überwacht die Risikomanagement- und -management- und -kontrollmechanismen,
· fördert eine ethische Kultur;
hat ein effektives Leistungsmanagement und Verantwortung;
• Struktur seiner Management- und Betriebsfunktionen;
Sie informiert über Risiken und Kontrollen im gesamten Unternehmen,
Sie koordiniert die Tätigkeiten und die Kommunikation zwischen den Einrichtungen des Unternehmens, den internen und externen Anbietern von Zusicherungsdiensten und dem Management.
Um Risikomanagement-Prozesse und Management- und Kontrollprozesse zu verstehen, muss der Leiter der internen Prüfung prüfen, wie das Unternehmen erhebliche Risiken identifiziert und bewertet und geeignete Kontrollverfahren ausgewählt. Dazu gehört ein Verständnis, wie das Unternehmen die folgenden Risikobereiche identifiziert und verwaltet:
die Zuverlässigkeit und Integrität der finanziellen und operativen Informationen;
Wirksamkeit und Wirksamkeit von Verfahren und Programmen;
den Schutz von Vermögenswerten,
Einhaltung von Gesetzen und / oder Vorschriften.
Standard 9.2 Interne Prüfungsstrategie
Der Leiter der internen Prüfung muss eine interne Prüfungsfunktionsstrategie erstellen und implementieren, die die strategischen Ziele und Erfolge des Unternehmens unterstützt und den Erwartungen der Körperschaften, des leitenden Managements und anderer Schlüsselakteure entspricht.
Die interne Prüfungsstrategie ist ein Plan für Aktivitäten, die ein langfristiges oder allgemeines Ziel erreichen sollen. Die interne Prüfstrategie umfasst eine Vision, strategische Ziele und Unterstützungsinitiativen für den internen Prüfdienst. Die interne Prüfungsstrategie trägt dazu bei, den internen Auditdienst zur Erfüllung des internen Auditmandats zu führen.
Der Leiter der internen Prüfung bewertet regelmäßig die interne Prüfungsstrategie mit den Körperschaften und dem leitenden Management.
Standard 9.3 Methoden
Der Leiter der internen Prüfung legt die Methoden fest, die von der internen Prüffunktion systematisch und methodisch zur Umsetzung der internen Prüfstrategie, zur Erstellung eines internen Prüfplans und zur Einhaltung der Normen zu verwenden sind. Der Leiter der internen Prüfung bewertet die Wirksamkeit der Methoden und aktualisiert sie gegebenenfalls, um die Leistung der internen Prüfungsfunktion zu verbessern und auf wesentliche Änderungen der Einheit zu reagieren. Der Leiter der internen Prüfung muss interne Auditoren mit der Ausbildung von Methoden versorgen (siehe auch Prinzip 13 Planordnungen effektiv, Prinzip 14 Durchführung des Vertrags ordnungsgemäß und Prinzip 15 Den Abschluss des Vertrags bekanntgeben und die Aktionspläne und Standards dieser Grundsätze überwachen).
Standar Budd 9.4 Interner Auditplan
Der Leiter der internen Prüfung muss einen internen Prüfungsplan erstellen, der die Erreichung der Ziele des Unternehmens unterstützt.
Der Leiter der internen Prüfung legt den internen Prüfungsplan auf eine dokumentierte Bewertung der Strategien, Ziele und Risiken des Unternehmens ab. Diese Bewertung muss auf Initiativen der Behörden und der leitenden Geschäftsführung des Unternehmens sowie auf die Kenntnis des Leiters der internen Prüfung auf Corporate Governance, Risikomanagement und Kontrollprozesse basieren. Die Bewertung erfolgt mindestens einmal jährlich.
Der interne Prüfplan muss
Berücksichtigung des internen Prüfauftrags und des gesamten Spektrums der vereinbarten internen Prüfdienste;
Zur Festlegung interner Auditdienste, die die Bewertung und Verbesserung von Corporate Governance, Risikomanagement und Management- und Kontrollprozessen unterstützen,
· die Erfassung von Informationstechnologie-Management und -management, das Risiko von Betrug, die Wirksamkeit von Unternehmenskonformitäts- und Ethikprogrammen und anderen Hochrisikobereichen berücksichtigen;
um die notwendigen menschlichen, finanziellen und technologischen Ressourcen zu identifizieren, die für den Plan erforderlich sind,
Dynamische und zeitnahe Reaktion auf Veränderungen, die das Geschäft des Unternehmens beeinflussen, Risiken, Operationen, Programme, Systeme, Management- und Kontrollmechanismen sowie die Kultur der Gesellschaft.
Der Leiter der internen Prüfung prüft und revidiert den internen Prüfungsplan erforderlichenfalls und kommuniziert rechtzeitig mit den Behörden und dem leitenden Management des Unternehmens:
· die Auswirkungen potenzieller Ressourcenzwänge auf die interne Revision;
die Begründung für die Nichteinhaltung eines Hochrisiko-Versicherungsvertrags oder einer Tätigkeit im internen Prüfungsplan;
Diese Mittel dienen der Deckung der Verpflichtungen, die aus den vorangegangenen Jahren noch abzuwickeln sind.
- Einschränkung des Geltungsbereichs oder Einschränkung des Zugangs zu Informationen.
Der Leiter der internen Prüfung erörtert den internen Prüfungsplan, einschließlich bedeutender Zwischenänderungen, mit den Behörden des Unternehmens und seiner leitenden Geschäftsführung. Der Plan und seine wesentlichen Änderungen müssen von den Behörden des Unternehmens genehmigt werden.
Standard 9.5 Koordination und Fähigkeit, sich zu verlassen
Der Interne Auditleiter koordiniert seine Tätigkeiten mit den internen und externen Anbietern von Zusicherungsdiensten und prüft die Möglichkeit, sich auf ihre Arbeit zu verlassen. Die Koordinierung der Dienstleistungen minimiert die Doppelbemühungen, hebt Lücken bei der Deckung von Schlüsselrisiken hervor und erhöht den Gesamtwert der Anbieter.
Versäumt der Leiter der internen Prüfung ein angemessenes Koordinierungsniveau, so lenkt das leitende Management und gegebenenfalls die Behörden des Unternehmens auf diese Angelegenheit.
Kommt eine interne Prüfung auf die Arbeit anderer Zusicherungsdienstleister zurück, dokumentiert der interne Prüfleiter die Rechtfertigung für diese Zuverlässigkeit; der Leiter der internen Prüfung ist weiterhin für die Schlussfolgerungen der internen Prüfung verantwortlich.
Prinzip 10 Ressourcen verwalten
Der Interne Auditleiter verwaltet die Mittel, um die Strategie des Internen Auditdienstes umzusetzen und seinen Plan und seinen Auftrag umzusetzen.
Standard 10.1 Verwaltung der Finanzmittel
Der Leiter des Internen Audits verwaltet die Finanzmittel des Internen Auditdienstes.
Der Leiter des Internen Audits muss einen Haushalt ausarbeiten, der die Umsetzung der internen Auditstrategie und den erzielten Plan ermöglichen wird. Der Haushaltsplan enthält die für das Funktionieren der internen Prüfung erforderlichen Mittel, einschließlich Ausbildung und Erwerb von Technologien und Werkzeugen. Der Leiter der internen Prüfung verwaltet die täglichen Tätigkeiten der internen Prüfung gemäß dem Haushaltsplan effektiv und effektiv.
Der Leiter der internen Prüfung fordert die Behörden des Unternehmens auf, den Haushaltsplan zu billigen und unterrichtet die Behörden des Unternehmens und die leitende Leitung unverzüglich über die Auswirkungen bei unzureichenden Finanzmitteln.
Standard 10.2 Personalmanagement
Der Leiter des Internen Audits bietet Zugang zu dem Erwerb, der Entwicklung und der Instandhaltung interner Auditoren, die für die erfolgreiche Umsetzung der Internen Auditstrategie und die Umsetzung des Internen Auditplans qualifiziert sind.
Der Leiter der internen Prüfung bemüht sich, sicherzustellen, dass die Humanressourcen angemessen, ausreichend und effizient sind, um einen genehmigten internen Prüfplan zu erreichen. Die Angemessenheit betrifft eine Kombination von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die Angemessenheit betrifft eine Reihe von Ressourcen und eine effektive Zuweisung betrifft die Zuweisung von Ressourcen in einer Weise, die die Verwirklichung des internen Auditplans optimiert.
Der Leiter der internen Prüfung unterrichtet die Organe des Unternehmens und der leitenden Geschäftsleitung über die Eignung und Angemessenheit der Humanressourcen für die interne Prüfungsfunktion. Besteht die interne Prüfung nicht über die geeigneten und ausreichenden Personalressourcen, um den internen Prüfplan zu erfüllen, so bestimmt der interne Prüfleiter, wie er diese Ressourcen erhält oder informiert die Betriebsbehörden und das leitende Management rechtzeitig über die Auswirkungen der Kapazitätsbegrenzung (siehe auch Standard 8.2 Resources).
Der Leiter der internen Prüfung bewertet die Kompetenzen einzelner interner Auditoren in der internen Auditfunktion und fördert ihre berufliche Entwicklung. Der Leiter des Internen Audits muss mit internen Auditoren zusammenarbeiten und ihnen dabei helfen, ihre individuellen Kompetenzen durch Schulung, Überwachung und/oder Mentoring zu entwickeln (siehe auch Standard 3.1 Wettbewerbsfähigkeit).
Standard 10.3 Technologische Ressourcen
Der Leiter der internen Prüfung bemüht sich, sicherzustellen, dass der interne Prüfdienst die Technologien zur Unterstützung des internen Prüfverfahrens besitzt. Der Leiter des Internen Audits prüft regelmäßig die vom Internen Auditdienst verwendeten Technologien und sucht Möglichkeiten, die Effizienz und Effizienz zu verbessern.
Bei der Umsetzung neuer Technologien muss der Leiter der internen Prüfung für interne Auditoren geeignete Schulungen zur effektiven Nutzung technologischer Mittel einführen. Der Leiter der internen Prüfung arbeitet mit der Informationstechnologie und den Informationssicherheitsdiensten in der Gesellschaft zusammen, um die technologischen Ressourcen ordnungsgemäß umzusetzen.
Der Leiter der internen Prüfung teilt den Organen des Unternehmens und der leitenden Leitung die Auswirkungen technologischer Zwänge auf die Wirksamkeit oder Wirksamkeit der internen Prüfungsfunktion mit.
Prinzip 11 Wirksame Kommunikation
Der Interne Auditleiter führt den Internen Auditdienst dazu, effektiv mit den Interessenvertretern zu kommunizieren.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 419 / 2025 Coll. über die Erklärung internationaler Normen für die interne Prüfung |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 15.10.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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