Dekret Nr. 394 / 2024 Coll.

Verordnung zur Änderung des Dekrets Nr. 1 / 2022 Coll., über Anträge und Ankündigungen für die Tätigkeit nach dem Zahlungsgesetz, geändert durch Dekret Nr. 151 / 2022 Coll., und Dekret Nr. 7 / 2018 Coll., zu bestimmten Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Zahlungsinstituts, des Verwalters von Zahlungskontoinformationen, des Zahlungsdienstleisters einer kleinen Skala, der elektronischen Geldeinrichtung und des elektronischen Geldgebers einer kleinen Skala

Diese Vorschrift verweist auf

Dekret Nr. 7 / 2018 Coll.
Verordnung über bestimmte Bedingungen für die Erfüllung der Tätigkeiten eines Za...
Ändert
Dekret Nr. 1 / 2022 Coll.
Verordnung über Anträge und Mitteilungen zur Durchführung von Tätigkeiten im Rah...
Ändert
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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