Dekret Nr. 394 / 2024 Coll.
Verordnung zur Änderung des Dekrets Nr. 1 / 2022 Coll., über Anträge und Ankündigungen für die Tätigkeit nach dem Zahlungsgesetz, geändert durch Dekret Nr. 151 / 2022 Coll., und Dekret Nr. 7 / 2018 Coll., zu bestimmten Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Zahlungsinstituts, des Verwalters von Zahlungskontoinformationen, des Zahlungsdienstleisters einer kleinen Skala, der elektronischen Geldeinrichtung und des elektronischen Geldgebers einer kleinen Skala
Diese Vorschrift verweist auf
Dekret Nr. 7 / 2018 Coll.
Ändert
Verordnung über bestimmte Bedingungen für die Erfüllung der Tätigkeiten eines Za...
Dekret Nr. 1 / 2022 Coll.
Ändert
Verordnung über Anträge und Mitteilungen zur Durchführung von Tätigkeiten im Rah...
Act Nr. 370 / 2017 Coll.
Führt durch
Zahlungsrecht
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.