Dekret Nr. 1 / 2022 Coll.
Verordnung über Anträge und Mitteilungen zur Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen des Zahlungsgesetzes
Gültig
In Kraft seit 01.07.2022
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ERKLÄRUNG
vom 22. Dezember 2021
über Anträge und Anmeldungen für die Tätigkeit nach dem Zahlungsgesetz
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 263 des Gesetzes Nr. 370 / 2017 Coll., on Payment, (nachfolgend "das Gesetz") die Durchführung von § 10 (4), § 11 Abs. 2 Abs. 2 Abs. 6 Abs. 4 Abs. 4 § 28 Abs. 3 § 29 Abs. 4 § 33 Abs. 5 § 34 Abs. 2 Abs. 2 § 43 Abs. 3 § 44 Abs. 4 Abs.
Gegenstand
(1) Diese Verordnung führt die betreffende Verordnung der Europäischen Union (1) durch und regelt die Einzelheiten der
a) Anträge auf Zulassung zum Betrieb
1. Zahlungsinstitute,
2. den Zahlungskonto-Informationsmanager,
3. kleine Zahlungsdienstleister;
4. elektronische Geldinstitute;
5. elektronische Geldausgabe,
6. dynamischer Wechselkursdienstleister,
b) einen Antrag auf Verlängerung der Zulassung gemäß den Buchstaben a) Absätze 1 und 3 bis 6;
c) Anträge eines Zahlungsinstituts, eines elektronischen Geldinstituts oder eines Verwalters von Zahlungskontoinformationen, um die Erbringung von Zahlungsdiensten im Aufnahmemitgliedstaat durch einen Zweig oder einen Bevollmächtigten zuzustimmen;
d) Mitteilung
1. Änderungen der in den Buchstaben a bis c genannten Informationen;
2. die Absicht, qualifizierte Beteiligung an, Kontrolle oder Beendigung der Kontrolle oder der elektronischen Geldeinrichtung zu erwerben, zu erhöhen, zu verlieren oder zu verringern;
3. Bevollmächtigter des Zahlungsinstituts oder des elektronischen Geldinstituts;
4. Änderungen der in der Mitteilung enthaltenen Informationen durch den Bevollmächtigten des Zahlungsinstituts oder des elektronischen Geldinstituts;
5. die Absicht, die Leistung bestimmter operativer Tätigkeiten einer anderen Person zu übertragen,
6. die Absicht eines Zahlungsinstituts, eines elektronischen Geldinstituts oder eines Zahlungskonto-Informationsverwalters, Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat außer durch einen Zweig oder einen Bevollmächtigten durchzuführen.
(2) Darüber hinaus legt der Auftrag die in Absatz 1 genannten Antrags- und Mitteilungsformate fest.
Definition der Begriffe
Im Sinne dieses Erlasses:
a) Nachweis der Integrität eines ausländischen Staates, ein Dokument, das dem Auszug aus dem Strafregister ähnlich ist, der nicht mehr als 3 Monate alt sein darf, von einem ausländischen Staat ausgestellt;
1. wenn die von dem Dokument betroffene natürliche Person ein Staatsangehöriger ist und ein ausländischer Staat ist, in dem die natürliche Person während der letzten 3 Jahre kontinuierlich über 6 Monate geblieben ist, oder
2. wenn die natürliche Person, die ein Bürger der Tschechischen Republik ist, in den letzten 3 Jahren seit mehr als 6 Monaten kontinuierlich geblieben ist, es sei denn, die zur Beurteilung der Integrität erforderlichen Informationen sind im Anhang des Auszugs aus dem Strafregister enthalten; oder
3. in dem die juristische Person, die das Dokument betrifft, ihren Sitz und den ausländischen Staat hat, in dem die juristische Person in den letzten 3 Jahren eine Niederlassung oder Zweigniederlassung hat oder in seinem Betrieb tätig ist oder sein Eigentum hat, sofern das Recht dieser Staaten die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen regelt;
b) Informationen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Geburtszahl, des Nachnamens und des Nachnamens, des Geburtsdatums und des Geburtsorts, der Staatsangehörigkeit, des Integritätsnachweises eines ausländischen Staates, sowie Einzelheiten und Dokumente der aktuellen Tätigkeit der Person in den letzten 10 Jahren, insbesondere:
1. die Einführung von administrativen Sanktionen im Zusammenhang mit der Leistung von Beschäftigung, Funktion oder Geschäftstätigkeiten;
2. eine Entscheidung, einen Insolvenzantrag wegen fehlender Vermögenswerte auszuschließen oder abzulehnen;
3. Aussetzung oder Widerruf von Zulassungen für Unternehmen oder andere Tätigkeiten; Dies gilt nicht, wenn es auf Antrag der Person, die die Genehmigung hält, aufgetreten ist und diese Anmeldung zum Zeitpunkt der Aussetzung oder Aussetzung der Geschäftsgenehmigung nicht erfolgt ist,
4. Verweigerung der Zustimmung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde zur Wahl, Ernennung oder anderen Beruf für den Post- oder Akquisitionsprozess eines qualifizierten Betriebs, durch Erhöhung der qualifizierenden Beteiligung oder durch Kontrolle einer Person, sofern eine solche Zustimmung erforderlich ist;
5. die Einführung von Disziplinarstrafen oder Ausschluss aus der Berufskammer, Vereinigung oder Vereinigung von auf dem Finanzmarkt tätigen Personen oder die Einführung von Disziplinarstrafen durch solche Verbände;
6. die Auflösung durch den Arbeitgeber einer Arbeit oder ähnliche Beziehung, die Entfernung von Büro oder Entfernung von einem Posten, der mit der Verwaltung von Eigentum oder einer ähnlichen Position verbunden ist; und
7. eine Bewertung der Glaubwürdigkeit, die bereits von einer anderen Behörde durchgeführt wurde, und eine Angabe dieser Behörde, des Datums der Bewertung und des Nachweises des Ergebnisses der Bewertung;
c) Jahresabschlüsse
1. Jahresberichte und Jahresabschlüsse oder Jahresberichte und Jahresabschlüsse, die vom Rechnungsprüfer, gegebenenfalls im Rechnungslegungsgesetz, für die letzten 3 Geschäftsjahre oder für den Zeitraum, in dem der Anmelder oder Anmelder Geschäftstätigkeiten durchführt, wenn dieser Zeitraum kürzer als 3 Geschäftsjahre ist, oder eine Zusammenfassung der Finanzlage des Anmelders, sofern der Anmelder keine Jahresabschlüsse erstellt hat,
2. Einkommensnachweise für die letzten 3 Jahre, Vermögen und Schulden bei einer natürlichen Person; und
3. konsolidierte Jahresberichte und Konten oder konsolidierte Jahresberichte und Jahresabschlüsse, die vom Wirtschaftsprüfer, sofern dies durch das Rechnungslegungsgesetz vorgeschrieben ist, für den in Nummer 1 genannten Zeitraum geprüft werden, wenn der Antragsteller oder die Anmelderin Teil der Konsolidierung ist;
(d) Identifikationsdaten
1. im Falle einer juristischen Person und im Falle einer operativen natürlichen Person, Name, Sitz und Identifikationsnummer der Person, falls vorhanden; und
2. bei einer natürlichen Person, die kein Unternehmer ist, der Name und die Geburtsnummer oder, wenn nicht, das Datum der Geburt und des Wohnsitzes,
e) Informationen über sensible Zahlungsdaten eine Beschreibung und Verwaltung des Zugangs zu der Registrierung, Aufzeichnung und Überwachung sensibler Zahlungsdaten gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe n des Gesetzes
1. eine Beschreibung der sensiblen Zahlungsdatenflüsse im Geschäftsmodell des Antragstellers;
2. eine Beschreibung der Instrumente zur Überwachung des Zugangs zu sensiblen Zahlungsdaten;
3. eine Beschreibung der Verfahren zur Verwaltung des Zugangs zu sensiblen Zahlungsdaten;
4. Zugangsrechterichtlinie mit einer detaillierten Beschreibung des Zugangs zu relevanten Infrastruktur-, Systemen- und Anwendungskomponenten, einschließlich Datenbanken und Backup-Infrastruktur;
5. eine Beschreibung der Art und Weise, wie Daten aufgezeichnet und gespeichert werden, wenn der Anmelder nicht beabsichtigt, nur einen indirekten Zahlungsauftrag zu erbringen,
6. die erwartete interne oder externe Nutzung der erhobenen Daten, einschließlich der Gegenparteien, wenn der Antragsteller nicht beabsichtigt, nur einen indirekten Zahlungsauftragsdienst bereitzustellen,
7. eine Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen in Informationssystemen und Kommunikationstechnologien, einschließlich Verschlüsselung oder Tokenisierung;
8. Informationen über Abteilungen, Abteilungen oder andere ähnliche Abteilungen (nachfolgend "Abteilungen" genannt), Personen, Einrichtungen und Ausschüsse mit Zugang zu sensiblen Zahlungsdaten,
9. eine Beschreibung, wie Verzerrungen des Schutzes sensibler Zahlungsdaten identifiziert und adressiert werden; und
10. eine Beschreibung und Zeitplan der jährlichen internen Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen;
f) Informationen über die Organisation der Organisation des Antragstellers eine Beschreibung der Organisation und der damit verbundenen Dokumente mit
1. ein detailliertes Organisationsdiagramm, das jede Einheit des Antragstellers und eine Beschreibung des Geltungsbereichs jeder Einheit zeigt;
2. die geschätzte Zahl der Arbeitnehmer in den ersten 3 Rechnungslegungsperioden der Erbringung von Dienstleistungen nach dem Recht,
3. ein Hinweis auf die operativen Tätigkeiten, die der Antragsteller einer anderen Person anvertraut, und für jede dieser Tätigkeiten eine Beschreibung der Modalitäten für die Durchführung dieser Tätigkeiten durch eine andere Person, die die Identifizierungsdaten der Personen enthält, denen der Antragsteller beabsichtigt, die Erfüllung der operativen Tätigkeiten zu betrauen, und statt dessen Tätigkeiten einen Hinweis auf das unmittelbar für die Verwaltung und Kontrolle der operativen Tätigkeiten verantwortliche Personal, das einer anderen Person anvertraut ist, und dessen Einbeziehung in die Organisationsstruktur der
4. Verträge oder Vertragsentwürfe mit anderen Personen, denen der Antragsteller die Erfüllung einer bedeutenden operativen Tätigkeit betrauen will;
5. eine Beschreibung der Verwendung von Zweigen und zugelassenen Vertretern, einschließlich einer Beschreibung der Systeme der Informations- und Kommunikationstechnologie und Infrastrukturen, die von Bevollmächtigten für die Erbringung von Zahlungsdiensten oder die Ausgabe von elektronischem Geld verwendet werden, eine Beschreibung der Auswahl der Bediensteten der Bevollmächtigten und der Kriterien, die für die Beurteilung ihrer Glaubwürdigkeit und Kompetenz, Verfahren und Ausbildung und Speicherung von Daten über zugelassene Vertreter gewählt werden; und
6. Informationen über Zahlungssysteme, auf die der Anmelder Zugang hat oder beabsichtigt, dies angeben oder die er betreibt,
g) Informationen zur Erhebung statistischer Daten, eine Beschreibung des statistischen Datenerhebungssystems und eine Beschreibung der Grundsätze und Definitionen, die für die Erhebung statistischer Daten über Leistungs-, Zahlungstransaktionen und betrügerische Zahlungstransaktionen verwendet werden,
1. Art der erhobenen Daten über Zahlungsdienstnutzer oder elektronische Geldinhaber, Art des Zahlungsdienstes, elektronische Geldausgabe, Vertriebskanäle, Zahlungsinstrumente, Länder und Währungen;
2. den Umfang der Datenerhebung in Bezug auf die relevanten Tätigkeiten und Personen, Zweigniederlassungen und Bevollmächtigte;
3. die Methode der Erhebung statistischer Daten,
4. den Zweck der Erhebung statistischer Daten;
5. die Häufigkeit der Erhebung statistischer Daten und
6. den Prozess der Datenbewertung und Berichterstattung von Bewertungsergebnissen innerhalb der Corporate Governance-Struktur,
(h) eine Beschreibung der Sicherheitsverfahren, eine Beschreibung der Verfahren zur Überwachung der Sicherheit, zur Behandlung von Sicherheits- und Betriebsvorfällen im Zahlungsbereich und zur Durchführung von entsprechenden Maßnahmen, einschließlich:
1. organisatorische Maßnahmen und Instrumente zur Verhinderung betrügerischer Verhaltensweisen;
2. Einzelheiten der Dienstleistungen, die im Rahmen der Bereitstellung von Hilfe für elektronische Geldhalter oder Zahlungsdienstnutzer bei Sicherheits-, Betriebs-, Betrugs- oder technischen Problemen stehen und die Identifizierung der Manager solcher Dienste;
3. interne und externe Mittel zur Meldung betrügerischer Handlungen;
4. Verfahren zur Meldung und Bewertung von Sicherheits- und Betriebsvorfällen hinsichtlich ihrer Schwere, einschließlich der in Artikel 13 und Kapitel III der Verordnung (EU) 2022 / 2554 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Verfahren;
5. Instrumente zur Sicherheitsüberwachung und zur Verringerung der Sicherheits- und Betriebsrisiken, einschließlich Verfahren zur Identifizierung, Aufzeichnung, Analyse, Erkennung der Ursachen und Einführung von Folgemaßnahmen zur Abhilfe der technischen Probleme und Instrumente, die diese Verfahren unterstützen;
— eine Beschreibung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, eine Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der reibungslosen Durchführung der Tätigkeiten und des fortgesetzten Funktionierens des Antragstellers, einschließlich der Identifizierung kritischer Vorgänge, Politiken und Pläne zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Informations- und Kommunikationstechnologien, Reaktions- und Verwertungsplänen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, eine Beschreibung der Verfahren zur regelmäßigen Prüfung und Überprüfung dieser Pläne gemäß der Verordnung (EU) 2022 / 2554 des Europäischen Parlaments und des Rates;
(j) eine Beschreibung der Maßnahmen gegen die Legalisierung der Erlöse der Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung, der internen Kontrollmechanismen, die der Antragsteller zur Erfüllung seiner Verpflichtungen in diesem Bereich eingesetzt oder umgesetzt hat, sowie zugehörige Analysen und Maßnahmen, einschließlich:
1. eine Bewertung der Risiken zur Bekämpfung der Legalisierung der Erlöse der Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit dem Geschäft des Antragstellers, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Kundenbasis, den Handelsbeziehungen, den Produkten und Dienstleistungen, den Vertriebskanälen und geografischen Tätigkeitsbereichen, die der Antragsteller verwendet,
2. Maßnahmen, die vom Antragsteller zur Minderung der Risiken und zur Erfüllung der einschlägigen Verpflichtungen im Bereich der Bekämpfung der Legalisierung von Erlösen aus der Kriminalitäts- und Terrorismusfinanzierung ergriffen oder umgesetzt werden, einschließlich des Prozesses der Bewertung der Wirksamkeit solcher Maßnahmen durch den Antragsteller, der Strategien und Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen an die Kundenkontrolle sowie der Politiken und Verfahren zur Feststellung und Meldung verdächtiger Transaktionen;
3. die Systeme und Kontrollen, die der Antragsteller eingerichtet hat oder eingerichtet hat, um sicherzustellen, dass die Zweigniederlassungen des Antragstellers und die zugelassenen Vertreter die Verpflichtungen zur Bekämpfung des Erlöses von Kriminalität und Terrorismusfinanzierung erfüllen, auch wenn sich der bevollmächtigte Vertreter oder Zweig in einem anderen Staat befindet;
4. Maßnahmen, die vom Antragsteller eingeführt oder umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Bevollmächtigte entsprechend ausgebildet werden, um die Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen;
5. die Identität des Delegierten im Bereich der Bekämpfung der Legalisierung von Erlösen aus der Kriminalitäts- und Terrorismusfinanzierung und der Nachweis, dass seine Expertise bei der Bekämpfung der Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung ausreicht, um seine Aufgaben in diesem Bereich wirksam wahrzunehmen;
6. die vom Antragsteller vorgelegten Systeme und Kontrollen, um die derzeitigen, wirksamen und angemessenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten; und
7. Systeme und Kontrollen, die vom Antragsteller eingeführt oder umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die zugelassenen Vertreter ihr keine hohen Risiken im Bereich der Legalisierung des Erlöses von Kriminalität und Terrorismusfinanzierung aussetzen;
(k) ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die sich in einem grundlegenden Beschäftigungsverhältnis oder ähnlichen Verhältnis zu einer anderen Person befindet, oder eine natürliche Person, die der Leiter einer juristischen Person ist;
(l) durch ein geregeltes Institut, dessen Unternehmen eine ähnliche Tätigkeit wie der Finanzmarkt in der Tschechischen Republik ausübt und der Zulassung der Tschechischen Nationalbank unterliegt, wenn diese Person in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen und im Sitzstaat beaufsichtigt ist,
(m) Daten über Personen mit engen Links
1. Identifizierung jeder Person mit engen Verbindungen; wenn die Person mit engem Bezug eine Person mit Sitz in einem anderen Staat ist, auch ein Hinweis darauf, ob sie eine Person ist, die von einer anderen staatlichen Aufsichtsbehörde als geregeltes Organ zu bevollmächtigen ist, oder ob sie eine Kontrollperson dieser Person ist, und wenn die Person mit engem Zusammenhang eine Person mit einem eingetragenen Amt in einem Mitgliedstaat ist, sowie der Nachweis, dass die Rechtsvorschriften dieses Staates und seine Durchsetzungsfähigkeit nicht
2. eine Beschreibung der Struktur der Gruppe und der Art und Weise, wie sie mit der grafischen Darstellung der Beziehungen zwischen jeder eng verbundenen Person verknüpft ist, die den Gegenstand ihrer Tätigkeit angibt; und
3. wenn die Person mit einer engen Verbindung eine juristische Person ist, die Identifizierung der 10 größten Mitglieder nach ihrem Anteil an den Stimmrechten oder allen Mitgliedern, wenn die juristische Person weniger als 10 von ihnen hat, und der Betrag ihrer Stimmrechtsanteile, ausgedrückt als Prozentsatz,
(n) Daten über die berufliche Praxis enthalten eine Reihe von Daten für jede Tätigkeit, die als separates Geschäft, Tätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis oder Tätigkeit ähnlicher Art durchgeführt wird.
1. Informationen über die Art der Berufserfahrung;
2. einen Hinweis auf die Person, der die Berufspraxis durchgeführt wird oder ist;
3. eine Beschreibung der Klassifizierung der Beschäftigung und gegebenenfalls die Bedeutung der Praxis für die Tätigkeit des Finanzmarktes, eine Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit und das Ausmaß der Befugnisse und Verantwortlichkeiten, die mit dieser Tätigkeit verbunden sind, unter Angabe der Zahl der verwalteten Personen;
4. die Definition der Dauer der unter Nummer 3 genannten Tätigkeit und
5. die Zustimmung zur Erfüllung einer nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Arbeitsaufgabe;
(o) Daten zum Bildungswesen
1. Name und Art der Bildungseinrichtung, das Studienprogramm, der Schwerpunkt des Studienprogramms, die Standardstudienzeit des Studienprogramms, die Methode und das Datum des Abschlusses der Studie und gegebenenfalls die erhaltenen akademischen Abschlüsse; und
2. einen Überblick über professionelle Prüfungen und Kurse, Praktika und Studienbesuche, die für die Finanzmarktaktivitäten relevant sind, was das Jahr der Fertigstellung und des Fokus anzeigt.
Antrag auf Zulassung zum Betrieb eines Zahlungsinstituts
(Paragraph 10 (4) des Gesetzes)
Die Einzelheiten der Anwendung sind:
a) die Identifizierungsdaten des Antragstellers; und
1. wenn der Antragsteller eine noch nicht etablierte juristische Person ist, der Gründungsakt;
2. die Anschrift des tatsächlichen Sitzes des Anmelders, wenn sie vom Sitz des Anmelders abweicht;
3. die Anschrift der E-Mail und der Website des Anmelders, sofern vorhanden; und
4. Angabe, ob der Antragsteller ein geregeltes Institut ist;
b) einen Tätigkeitsplan, der die in Anhang 1 dieses Erlasses genannten Informationen enthält;
c) einen Geschäftsplan mit den in Anhang 2 dieser Verordnung genannten Informationen;
d) Informationen über die Organisation des Antragstellers;
e) die Dokumente, die die ursprünglichen Eigenmittel unterstützen, einschließlich des Kreditinstituts, Auszüge aus den im Rechnungslegungsplan festgelegten Konten mit den aktuellen Salden der Positionen, die die ursprünglichen Eigenmittel oder andere ähnliche Aufzeichnungen darstellen, die den Betrag der ursprünglichen Eigenmittel des Antragstellers darstellen; wenn der Antragsteller eine noch nicht eingerichtete juristische Person ist, legt er einen Auszug aus dem Konto vor, das die Existenz von Mitteln für das ursprüngliche Kapital beweist;
f) wenn der Antragsteller mit Mitteln betraut werden soll, um eine Zahlungstransaktion gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes, einen Vertrag oder einen Entwurf eines Kontovertrags gemäß Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes oder ein anderes Dokument durchzuführen, das die Absicht der Parteien beweist, einen solchen Vertrag zu schließen und eine Beschreibung der Maßnahmen zum Schutz der Gelder, einschließlich:
1. eine Beschreibung der Bereitstellung gesonderter Aufzeichnungen im Sinne des § 22 Abs. 1 Buchstabe a des Gesetzes;
2. einen Hinweis auf die Form des Schutzes der Mittel nach § 22 Abs. 1 Buchstabe b des Gesetzes;
3. je nach gewählter Form des Schutzes der Mittel gemäß Nummer 2 die Identifizierung von Personen, deren Funktion und die Einreihung innerhalb der Organisationsstruktur des Antragstellers, der Zugang zu den Konten gemäß § 22 Abs. 1 Buchstabe b des Gesetzes hat, oder eine Beschreibung der Anlagepolitik zur Gewährleistung der Liquidität, Sicherheit und des geringen Risikos der ausgewählten Vermögenswerte; und
4. eine Beschreibung des Prozesses der Verwaltung und Erholung, um sicherzustellen, dass die Mittel der Zahlungsdienstnutzer vor den Forderungen anderer Gläubiger geschützt sind;
g) wenn die betrauten Gelder der Verwender durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder durch die Bereitstellung vergleichbarer Sicherheiten gemäß Artikel 22 Absatz 2 des Gesetzes, des Vertrags oder des Versicherungsvertrags gemäß Artikel 22 Absatz 3 des Gesetzes oder eines anderen Dokuments geschützt werden sollen, das die Absicht der Parteien beweist, einen solchen Vertrag oder den Vorschlag vergleichbarer Sicherheiten nach Artikel 22 Absatz 4 des Gesetzes zu schließen und die Maßnahmen zum Schutz von Geldern zu beschreiben,
1. Bestätigung, dass der Versicherungsvertrag oder vergleichbare Rückversicherung nicht mit einer Person in derselben Gruppe wie der Antragsteller vereinbart wird; und
2. eine Beschreibung des Verfahrens, um sicherzustellen, dass das Recht der Zahlungsdienstnutzer auf die Erfüllung eines Versicherungsvertrags oder vergleichbarer Sicherheiten dem Recht entspricht, die der Ausführung einer Zahlungstransaktion betrauten Gelder auszustellen;
h) eine Beschreibung der Sicherheitsverfahren;
— Informationen über sensible Zahlungsdaten;
(j) eine Beschreibung der Instandhaltungsmaßnahmen;
(k) Informationen zur Erhebung statistischer Daten;
— eine Beschreibung der Maßnahmen gegen die Legalisierung der Erlöse aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung und ein Handbuch über Maßnahmen gegen die Legalisierung der Erlöse aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung für die Arbeitnehmer des Antragstellers;
(m) Daten über Personen mit engen Links;
(n) Informationen über Personen mit qualifizierter Teilnahme an dem Antragsteller und Personen, die im Einvernehmen mit einer anderen Person eine qualifizierte Teilnahme an dem Antragsteller und der in Anhang 3 dieser Bestellung genannten Kontrollperson erhalten;
— Einzelheiten der in Anhang 4 dieses Erlasses vorgesehenen Manager;
p) eine Beschreibung der internen Governance und internen Kontrollmechanismen gemäß Anhang 5 dieser Verordnung;
(q) eine Beschreibung der Risiken und Managementmaßnahmen mit
1. eine detaillierte Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit den von dem Antragsteller bereitgestellten oder beabsichtigten Zahlungsdiensten unter Berücksichtigung der geplanten technischen Sicherheit der Erbringung solcher Zahlungsdienste, einschließlich der Gefahr eines betrügerischen Verhaltens, sowie der Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen und Verfahren zur Minderung identifizierter Risiken und zum Schutz elektronischer Geldinhaber oder Zahlungsdienstnutzer vor solchen Risiken;
2. eine Beschreibung des Risikomanagementsystems des Antragstellers gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) 2022 / 2554 des Europäischen Parlaments und des Rates, auch wenn der Antragsteller die Erfüllung einer operativen Tätigkeit einer anderen Person anvertraut; und
3. die interne Verordnung oder Verordnung, mit der der Antragsteller sicherstellen wird, dass die unter Nummer 1 genannten Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen und Risikominderungsverfahren umgesetzt werden und dass die Anforderungen von Kapitel II der Verordnung (EU) 2022 / 2554 des Europäischen Parlaments und des Rates eindeutig erfüllt sind,
a) die vom Antragsteller gemäß dem Auditorgesetz durchgeführten Identifizierungsdaten;
(s) wenn der Antragsteller beabsichtigt, die Tätigkeiten nach Artikel 17 des Gesetzes, den Versicherungsvertrag, den Vertragsentwurf oder das Dokument, das die Bereitschaft des Unternehmens zum Abschluss eines solchen Vertrags beweist, spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit des Zahlungsinstituts, oder ein Dokument, das der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 17 Absatz 2 des Gesetzes vorgesehenen Garantie entspricht, und die Methode der Berechnung des Mindestbetrags der Versicherungsleistung,
(t) den Namen der Vereinigungen von Personen, die Zahlungsdienste oder andere ähnliche Vereinigungen erbringen, deren Anmelder Mitglied ist oder bald Mitglied wird.
Mitteilung über eine Änderung der im Antrag auf Zulassung zum Betrieb eines Zahlungsinstituts enthaltenen Informationen
(Paragraph 11 (2) des Gesetzes)
Die Mitteilung über eine Änderung der im Antrag auf Zulassung zum Betrieb eines Zahlungsinstituts genannten Informationen enthält einen Hinweis auf die Änderung, ergänzt durch die aktualisierten Informationen gemäß Artikel 3, die von der Änderung abhängig von der Art der Änderung betroffen sind.
Antrag auf Verlängerung der Zahlungsdienste durch ein Zahlungsinstitut
(K § 10 (4) und § 11 (2) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes)
Der Antrag des Zahlungsinstituts, den Umfang der Zahlungsdienste zu erweitern, enthält einen Hinweis auf die Tätigkeit, für die eine Verlängerung beantragt wird, ergänzt durch aktualisierte Informationen gemäß Abschnitt 3.
Antrag auf Zulassung zum Betrieb eines Zahlungskonto-Informationsverwalters
(Paragraph 43 (3) des Gesetzes)
Die Einzelheiten der Anwendung sind:
a) die Identifizierungsdaten des Antragstellers; und
1. Ist der Anmelder eine noch nicht etablierte juristische Person, ein Gründungsakt,
2. wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist, einen Lebenslauf mit Bildungs- und Berufserfahrungsdaten,
3. die Anschrift des eigentlichen Sitzes, wenn sie vom Sitz des Sitzes abweicht;
4. E-Mail-Adresse und Website des Anmelders, falls vorhanden,
5. Angabe, ob der Antragsteller ein geregeltes Organ ist; und
6. die Informationen, die erforderlich sind, um einen Auszug aus dem Strafregister und gegebenenfalls einen Nachweis für die Integrität eines ausländischen Staates oder einen Auszug aus dem Strafregister (2) vorzulegen;
b) einen Tätigkeitsplan, der die in Anhang 1 dieses Erlasses genannten Informationen enthält;
c) einen Geschäftsplan mit den in Anhang 2 dieser Verordnung genannten Informationen;
d) Informationen über die Organisation des Antragstellers;
e) eine Beschreibung der Sicherheitsverfahren;
f) wenn der Antragsteller sensible Zahlungsdaten behandeln will, Informationen über sensible Zahlungsdaten;
(g) Informationen zur statistischen Datenerhebung;
h) eine Beschreibung der Instandhaltungsmaßnahmen;
— die Daten über die in Anhang 4 dieses Erlasses genannten Leiter;
(j) eine Beschreibung der internen Governance und internen Kontrollmechanismen gemäß Anhang 5 dieser Verordnung;
(k) eine Beschreibung der Risiken und Managementmaßnahmen mit
1. eine detaillierte Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit den von dem Antragsteller bereitgestellten oder beabsichtigten Zahlungsdiensten unter Berücksichtigung der geplanten technischen Sicherheit der Erbringung solcher Zahlungsdienste, einschließlich der Gefahr eines betrügerischen Verhaltens, sowie der Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen und Verfahren zur Minderung identifizierter Risiken und zum Schutz elektronischer Geldinhaber oder Zahlungsdienstnutzer vor solchen Risiken;
2. eine Beschreibung des Risikomanagementsystems des Antragstellers gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) 2022 / 2554 des Europäischen Parlaments und des Rates, auch wenn der Antragsteller die Erfüllung einer operativen Tätigkeit einer anderen Person anvertraut; und
3. die interne Verordnung oder Verordnung, mit der der Antragsteller sicherstellen wird, dass die unter Nummer 1 genannten Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen und Risikominderungsverfahren umgesetzt werden und dass die Anforderungen von Kapitel II der Verordnung (EU) 2022 / 2554 des Europäischen Parlaments und des Rates eindeutig erfüllt sind,
(l) einen Versicherungsvertrag, einen Vertragsentwurf oder ein Dokument, das die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens zum Abschluss eines solchen Vertrages bezeugt, spätestens zum Zeitpunkt des Beginns des Geschäfts des Verwalters der Informationen über das Zahlungskonto, oder ein Dokument ähnlicher Art wie die Bereitstellung einer Garantie gemäß den Artikeln 42 Absatz 1 Buchstabe c und 46 Absatz 2 des Gesetzes und die Berechnung der Mindestgrenze der Versicherungsprämien für die berufliche Schadensersatzstufe,
(m) Name der Vereinigungen von Personen, die Zahlungsdienste oder andere ähnliche Vereinigungen erbringen, deren Anmelder Mitglied ist oder bald Mitglied werden wird.
Benachrichtigung über eine Änderung der im Antrag enthaltenen Daten zur Bewilligung des Informationsverwalters für Zahlungskonto
(Paragraph 44 (2) des Gesetzes)
Die Meldung einer Änderung der im Antrag auf Zulassung zum Betrieb des Zahlungskonto-Informationsverwalters genannten Informationen enthält einen Hinweis auf die Änderung, ergänzt durch aktualisierte Informationen gemäß Artikel 6, die von der Änderung abhängig von der Art der Änderung betroffen sind.
Antrag auf Zulassung zum Betrieb eines Kleinzahldienstleisters
(Paragraph 60 (3) des Gesetzes)
Die Einzelheiten der Anwendung sind:
a) die Identifizierungsdaten des Antragstellers; und
1. wenn der Antragsteller eine noch nicht etablierte juristische Person ist, der Gründungsakt;
2. die Anschrift des tatsächlichen Sitzes, wenn sie vom Sitz des Anmelders abweicht, und wenn der Anmelder seinen Sitz und seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, auch die Anschrift der Zweigniederlassung in der Tschechischen Republik, ein Auszug aus dem Register ähnlich dem Handelsregister, das nicht mehr als 3 Monate alt sein darf, und das Eröffnungsverfahren;
3. die Anschrift der E-Mail und der Website des Anmelders, sofern vorhanden; und
4. Angabe, ob der Antragsteller ein geregeltes Institut ist;
b) einen Tätigkeitsplan, der die in Anhang 1 dieses Erlasses genannten Informationen enthält;
c) einen Geschäftsplan mit den in Anhang 2 dieser Verordnung genannten Informationen;
d) wenn der Antragsteller Mittel zur Durchführung einer Zahlungstransaktion gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes, Dokumente und Informationen gemäß Artikel 3 Buchstabe f zu beauftragen hat;
e) wenn die betrauten Gelder der Nutzer durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder durch die Bereitstellung vergleichbarer Sicherheiten gemäß Artikel 22 Absatz 2 des Gesetzes, Unterlagen und Informationen gemäß Artikel 3 Buchstabe g geschützt werden sollen;
f) Informationen über die Organisation des Antragstellers;
g) eine Beschreibung der Sicherheitsverfahren;
(h) Informationen über sensible Zahlungsdaten;
— Informationen über die Erhebung statistischer Daten über Sicherheits- und Betriebsrisiken;
(j) eine Beschreibung der Instandhaltungsmaßnahmen;
c) Informationen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Antragstellers;
(l) Informationen über die in Anhang 4 dieses Erlasses genannten Manager;
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 1 / 2022 Coll., über Anträge und Mitteilungen zur Durchführung von Tätigkeiten nach dem Zahlungsgesetz |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 06.01.2022 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2022 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Öffentliche Verträge 5
O dílo - Bazén Evžena Rošického - rekonstrukce bazénových van v objektu
Statutární město Jihlava
Metrostav DIZ s.r.o.
88 209 005 CZK
09.07.2025
Benachrichtigungen
Smlouva o poskytování servisu - Objekt Vojenského historického ústavu v Praze – zajištění servisních...
Armádní Servisní, příspěvková organizace
AC EURO a.s.
4 924 281 CZK
21.11.2023
Smlouva o dílo - komplexní provádění revizí plynových zařízení, odborné a periodické prohlídky kotel...
Vyšší odborná škola, Obchodní akademie a Střední o...
Ing. Josef Polanský
34 100 CZK
13.12.2022
Smlouva o smlouvě budoucí o zřízení služebnosti k pozemkům p.č. 4/2, 436, ... k.ú. Žabovřesky; částk...
Statutární město Brno
GasNet, s.r.o.
774 CZK
10.10.2022
Smlouva o smlouvě budoucí o zřízení služebnosti k pozemkům p.č. 6044/1, 8145/1, ... k.ú. Židenice
Statutární město Brno
CETIN a.s.
920 CZK
26.04.2022
Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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