Dekret Nr. 37 / 2019 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 529 / 2005 Slg., über die Verwaltungssicherheit und über das Register der klassifizierten Informationen, geändert

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.03.2019
Inhalt
37.
ERKLÄRUNG
vom 7. Februar 2019
zur Änderung des Erlasses Nr. 529/2005 Slg., über die administrative Sicherheit und über die klassifizierten Informationsregister, geändert
Die Nationale Sicherheitsaufsichtsbehörde legt gemäß den Artikeln 23 Absatz 2 und 79 Absatz 8 des Gesetzes Nr. 412/2005 Slg. den Schutz der geheimen Informationen und der Sicherheitskompetenz in der Fassung des Gesetzes Nr. 32/2008 Slg. und des Gesetzes Nr. 255/2011 Slg. fest:
Čl. I
Verordnung Nr. 529 / 2005 Slg., über die administrative Sicherheit und über die klassifizierten Informationsregister, geändert durch Dekret Nr. 55 / 2008 Slg., Dekret Nr. 433 / 2011 Slg. und Dekret Nr. 275 / 2015 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In den Artikeln 3 Absatz 1 Buchstabe f, 8 (7) und 16 Absatz 2 wird das Wort "enthaltend" durch "enthaltend" ersetzt.
2. In Artikel 3 Absatz 4 werden die Worte "unter dem elektronischen Signatur- oder Etikettierungsgesetz, basierend auf einer von einem akkreditierten Zertifizierungsdienstleister ausgestellten qualifizierten Systembescheinigung und anschließend durch einen qualifizierten Zeitstempel nach dem elektronischen Signaturgesetz " durch die Worte" oder das Siegel eines anerkannten elektronischen Siegels und anschließend durch einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel ersetzt".
3. Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe b wird "enthaltend" durch "enthaltend" ersetzt;
4. In Absatz 4 Absatz 2 enthalten die Worte " im Falle von geheimen Schriftstücken, die von einer ausländischen Behörde vorgelegt werden, die jeweilige Abkürzung durch den Urheber "und der zweite Satz durch die Worte" Diese Angaben oder Zeichen sind durch den Link von den in Absatz 1 genannten Angaben und Zeichen zu trennen. Die Abkürzung im ersten Satz ist "EU", die Nordatlantik-Vertragsorganisation "NATO" und bei anderen ausländischen Unternehmen "OSCM".
5. In Artikel 7 Absatz 1 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: "Die Aufzeichnung wird von der für das Protokoll zuständigen Person durchgeführt, das Register kann vom Verarbeiter durchgeführt werden."
6. In Ziffer 7 (2) wird das Wort "Register " durch" Verwaltungsdokumente ersetzt" und nach dem Wort "lesbar" ein Komma eingefügt.
7. In den Artikeln 7 (5) und 12 (9) werden die Wörter "oder im elektronischen Dateidienstsystem " gelöscht.
8. In den Artikeln 7 Absatz 5 und 12 Absatz 9 werden die Worte "unter dem Elektronischen Signatur- oder Etikettierungsgesetz auf der Grundlage eines von einem akkreditierten Zertifizierungsdienstleister ausgestellten qualifizierten Systemzertifikats und anschließend durch einen qualifizierten Zeitstempel nach dem elektronischen Signaturgesetz " durch die Worte" oder das Siegel eines anerkannten elektronischen Siegels und anschließend durch einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel ersetzt".
9. In Artikel 7 Absatz 5 und in Artikel 12 Absatz 9 wird der Satz "Wenn das Protokoll in einem elektronischen Dateidienstsystem durchgeführt wird, werden alle im betreffenden Kalenderjahr eingetragenen geheimen Dokumente in das PDF / A-Format übertragen und andere Rechtsakte, wie im zweiten Satz beschrieben, am Ende des Absatzes angefügt."
10. In Artikel 7a Absatz 4 werden die Wörter "oder Anhänge" nach den Wörtern" die Art der Dokumente eingefügt, die gespeichert sind '.
11. In § 8 Abs. 6 des vierten Satzteils vor dem Semikolon wird das Wort "Material" durch die Worte "Material" ersetzt und die Worte "gewollt" durch "und bezeichnet" ersetzt.
12. In Ziffer 8 (7) werden die Wörter "nach dem ersten Auftreten der Worte" in das Protokoll eingefügt.
13. In Artikel 8 Absatz 7 und Artikel 16 Absatz 2 wird das letzte Vorkommen des Wortes "alert" durch "alert" ersetzt.
14. Die Rubrik 9 lautet:
"Vorbereitung der Sendung für den Transport, den Transport der Sendung und die Übermittlung des geheimen Dokuments ".
15. In § 9 Abs. 1 wird der Satz "Wenn die Sendung nur durch den Empfänger geöffnet werden soll, der Umschlag mit der Inschrift gekennzeichnet" OPENER, "nach den Worten" Abkürzung in der Aktennummer "die Wörter einfügen" oder in einer anderen Registrierung "und die Wörter" bei Verwendung "löschen".
16. in Absatz 9 (6):
"(6) Ein klassifiziertes Dokument in Papierform wird mit einem Bewegungsdokument versehen, das die in Artikel 8 Absatz 1 genannten Angaben enthält. Bei der Beförderung eines geheimen Dokuments in nicht in internationalem Kontakt stehendem Papier wird das Begleitdokument nicht erstellt.
17. In Artikel 9 wird folgender Absatz 7 angefügt:
"(7) Das klassifizierte Dokument oder die Datei kann in einem Umschlag oder einer festen Verpackung übermittelt werden, die den Namen der Behörde des Staates oder der juristischen Person oder den Namen und den Nachnamen der betroffenen natürlichen Person angibt, und die Einstufungsstufe oder eine tragbare Box identifizieren."
18. In Paragraph 12 (1), am Ende des Satzes des vierten Satzes, die Worte "das Register kann vom Prozessor ausgeführt werden."
19. In Artikel 12 Absatz 5 werden nach den Worten "auf dem Transport" die Worte "oder Übernahme" eingefügt.
20. In Artikel 12 (8) werden die Worte "nach den Wörtern" unter Buchstabe a" eingefügt.
21. In Absatz 13 Absatz 1 erhält der zweite Satz folgende Fassung: „Andere klassifizierte Dokumente werden in dem Sammelblatt in der Reihenfolge, in der sie erhalten oder anfallen, gemäß den Anweisungen in Anhang 7 dieser Bestellung eingetragen. In dem Verhandlungsprotokoll wird die Entstehung der Sammelkerbe angegeben.
22. In Artikel 13 Absatz 4 werden die Worte "veröffentlichte Dokumente" nach den Wörtern "Bögen, Zahl und Art" eingefügt.
23. In Artikel 15 wird der Satz "Die in Absatz 1 genannten Angaben und in diesem Absatz am Ende von Absatz 2 angefügt, auch wenn das Begleitdokument keine klassifizierten Angaben enthält."
24. In Artikel 15 Absatz 3 werden die Worte "Anhang zu Nein..." durch die Worte "Anhang Nr.... bis Nein..." ersetzt und die Worte "oder andere Kennzeichen" gestrichen.
25. in Artikel 15 Absatz 6 die Worte "und, falls beigefügt, die neue Bezeichnung" Anhang Nr.... k.... "werden durch die Worte ersetzt" Ist es in Papierform oder in Papierform, oder wenn es sich um Nicht-Papier-Form handelt, oder ist es gemäß § 8 Abs. 1 und (4), wenn die Klassifikationsstufe reserviert ist, "und am Ende des Absatzes die Phrase" Wenn der Anhang die neue Bezeichnung "Anhang Nr....k...." hinzugefügt wird. "
26. In Artikel 17 wird am Ende des Absatzes 3 der Satz "Bei der Beförderung eines geheimen Dokuments in Nicht-Papier-Form, das in internationalem Kontakt vorgesehen ist, die beigefügte Anmerkung nicht hergestellt."
27. in Absatz 22 (6) wird "oder" durch "a" ersetzt.
28. In Ziffer 25 (2) wird "6 " durch" 11" ersetzt.
29. In Artikel 26 am Ende des Absatzes 4 und in Artikel 27 am Ende des Absatzes 6 wird der Satz "Die geheimen Dokumente der Organisation des Nordatlantikvertrags, der Europäischen Union und anderer Außenstellen werden gesondert hinterlegt."
30. In Artikel 26 Absatz 5 werden die Worte "einschließlich der Namen, Nachnamen und Unterschriften ihrer Köpfe und ihrer Vertreter" gestrichen.
31. In Artikel 26 Absatz 7 werden die Worte "andere klassifizierte Informationen im internationalen Kontakt" durch die Worte "andere Außenstellen" ersetzt.
32. in Absatz 26 (9) wird "(g)" durch "(f)" ersetzt;
33.In Ziffer 27 Absatz 1 Buchstabe c:
"(c) die Adresse des Objekts, in dem sich das Register befindet;"
34. In Artikel 27 Absatz 3 werden innerhalb von 15 Tagen nach dem Zeitpunkt der Eintragung des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers der Mitgliedstaaten die Wörter "das Register des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers der Mitgliedstaaten" des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers des Registers der Mitgliedstaaten ersetzt.
35. In Artikel 27 Absatz 4 wird das Wort "Registrierung" durch "Ziffer 3" ersetzt und der Satz "Im Falle einer Aufhebung des Registers wird es gemäß den Anweisungen des Amtes verfolgt."
36. Artikel 27 Absätze 12 und 13:
"(12) Das Register enthält eine Liste der untergeordneten Hilfsregister und Kontrollstellen und enthält ihre Aufzeichnungen.
(13) Bei der Erfüllung der Verpflichtung nach § 69 Abs. 1 Buchstabe m des Gesetzes werden bei klassifizierten Dokumenten auch die Anzahl ihrer Blätter bei klassifizierten klassifizierten klassifizierten klassifizierten Dokumenten überprüft. Das Muster des Berichts über die Kontrolle der im Register gespeicherten klassifizierten Informationen ist in Anhang 13 dieser Verordnung aufgeführt.
37. In Artikel 27a wird am Ende des Absatzes 1 der Satz "Das Hilfsregister wird dem Register übermittelt, für das es eingerichtet wurde, ein fertiggestelltes Datenblatt gemäß dem Muster in Anhang 12 dieser Bestellung, unverzüglich nach der Feststellung und nach Änderung einer bestimmten Position in dem angegebenen Register."
38. In Artikel 27a Absatz 5 werden die Worte "einschließlich der Namen, Vornamen und Unterschriften des Personals der Kontrollstellen" durch die Worte "und enthalten ihre Register" ersetzt.
39. In Artikel 27b wird am Ende des Absatzes 1 der Satz "Die Kontrollstelle in das Register oder in das Nebenregister, für das sie eingerichtet wurde, ein fertiggestelltes Aufzeichnungsblatt gemäß dem Muster in Anhang 12 dieser Verordnung unmittelbar nach ihrer Gründung und jeder Änderung in einem der in dem genannten Register angegebenen Eintragungen übermittelt."
40. In Artikel 27b wird der Satz "Ende des Absatzes 4 die geheimen Dokumente der Organisation des Nordatlantikvertrags, der Europäischen Union und anderer ausländischer Unternehmen in den Hilfsprotokollen aufgenommen und gesondert hinterlegt."
41. in Absatz 29 Absatz 3 Buchstabe a) wird das Wort "a" durch ein Komma ersetzt, und die Worte "und geheime Dokumente, die sich mit Verarbeitern befinden" werden am Ende des Briefes hinzugefügt.
42. In Anhang Nr. 1 werden die Worte "Signature of the Security Director oder der für die Unterzeichnung verantwortlichen Person" durch die Worte ersetzt" Unterschrift der Verantwortlichen oder der Bevollmächtigten oder des Sicherheitsdirektors oder der Bevollmächtigten."
43.

"Anhang Nr. 12 zum Erlass Nr. 529 / 2005 Coll.
Modell des Plattenblatts

44. In Anhang 13 werden die Nummern 3 (A), (B) und (C) nach dem Wort "Jahr" nach folgender Zeile eingefügt: "davon klassifizierte Dokumente gemäß Absatz 77 Absatz 3 des Gesetzes:"
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Direktor:
Lang v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 37 / 2019 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 529 / 2005 Slg., über die administrative Sicherheit und über die geheimen Informationsregister, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.02.2019
In Kraft seit01.03.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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