Dekret Nr. 34 / 2016 Coll.
Ordonnance bei Reinigung, Inspektion und Revision des Verbrennungsprozesses
Gültig
In Kraft seit 29.01.2016
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 22. Januar 2016
bei der Reinigung, Inspektion und Revision des Verbrennungsprozesses
Gemäß § 101 a) des Gesetzes Nr. 133 / 1985 Slg. über den Brandschutz, geändert durch Gesetz Nr. 203 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 237 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 320 / 2015 Slg., zur Umsetzung der §§ 44 Abs. 3, 45 (2) und 47 (3) Gesetz:
Verfahren zur Reinigung der Verbrennungsstraße
(1) Die Reinigung der Verbrennungsstraße erfolgt durch Entfernung von Feststoffen, Ablagerungen und Verunreinigungen aus der Verbrennungsstraße und deren Komponenten und durch Auswahl von festen Teilen der im Boden des Kaminauslasses anfallenden Rauchgase und Kondensaten aus der Verbrennungsstraße.
(2) Ist es nicht möglich, den Rauchgasweg gemäß Absatz 1 zu reinigen, so kann der verbrennungsbeständige Kamin durch Verbrennung gereinigt werden. Nur zugelassene Personen können den Kamin verbrennen.
Verfahren zur Steuerung der Verbrennungsstraße
Die Kontrolle der Verbrennungsstraße erfolgt nach der Reinigung durch Bewertung
a) ob der Zustand und die Ausführung der Verbrennungsanlage zum Zeitpunkt der Inspektion den technischen Anforderungen entspricht, nach denen die Verbrennungsanlage konstruiert, implementiert und eingesetzt wurde;
b) ob der Zustand und die Durchführung der Verbrennungsstraße dafür sorgen, dass die Verbrennungsanlagen unter allen Betriebsbedingungen von angeschlossenen Brennstoffgeräten sicher entfernt und in freie Luft verteilt werden;
c) den freien und sicheren Zugang zur Verbrennungsstraße und deren Sammel-, Reinigungs-, Steuer-, Mess- und Reinigungsbohrungen;
d) Verbrennungswege hinsichtlich der Einhaltung sicherer Entfernungen von brennbaren Gegenständen und Baustoffen der Reaktionsklasse B bis F;
e) die Brandsicherheit von sichtbaren und zugänglichen Punkten der Verbrennungsstraße, insbesondere durch den Durchgang der Verbrennungsstraße durch Baustrukturen, Bodenraum oder Dach und durch den Umfang des Gebäudes sicherzustellen,
f) seinen technischen Zustand und
g) ob es in Bezug auf die Situation, die bei der vorherigen Inspektion oder Revision festgestellt wurde, erhebliche Änderungen gegeben hat.
Revision der Verbrennungsstraße
(1) Die Revision der Verbrennungsstraße erfolgt
a) vor der Einführung einer neuen Verbrennungsstraße in den Betrieb oder nach jeder Baubehandlung des Kamins;
b) bei der Änderung der mit dem Kraftstoffgerät verbundenen Kraftstoffart;
c) vor dem Anschluss eines Kraftstoffgeräts an eine nicht genutzte Verbrennungsstraße;
d) vor dem Austausch eines Kraftstoffgeräts, mit Ausnahme des Austauschs eines Geräts gleicher Art, Art, Bauart und Leistung, sofern die Förderfähigkeit der Verbrennungsstraße durch einen Bericht über die Reinigung und Kontrolle der Verbrennungsstraße bestätigt wird;
e) nach einem Kaminfeuer; oder
f) beim Auftreten von Rissen in der verwendeten Verbrennungsstraße sowie aus vernünftigen Gründen des Verdachts auf Risse in der verwendeten Verbrennungsstraße.
(2) Die Überarbeitung des Verbrennungskanals ist in Anhang 1 dieses Erlasses festgelegt.
Zeitlimits und Modelle
(1) Die Reinigungs- und Inspektionszeiten für die Verbrennungsanlage sind in Anhang 2 dieser Regelung festgelegt, sofern die zertifizierte Dokumentation des Baus, die Bewertung der Brandgefahr oder der Hersteller der angeschlossenen Kraftstoffgeräte keine kürzeren Zeiträume vorsieht.
(2) Das Muster des schriftlichen Berichts über die Reinigung und Kontrolle der Verbrennungsstraße ist in Anhang 3 dieser Verordnung aufgeführt.
(3) Das Muster des schriftlichen Berichts über die Überarbeitung der Verbrennungsstraße ist in Anhang 4 dieser Verordnung aufgeführt.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Zucht v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Gesetzes Nr. 34/2016 Slg.
Verfahren zur Überarbeitung des Verbrennungsweges
Die Revision der Verbrennungsstraße erfolgt
(a) Beurteilung der Einhaltung der Verbrennungsstraße mit der Projektdokumentation;
b) durch Überprüfung, dass der Verbrennungsapparat mit einem Kennzeichnungsetikett versehen ist;
c) eine Beurteilung, ob die Konstruktion und der Zustand des Verbrennungsprozesses dafür sorgen, dass unter allen Betriebsbedingungen der angeschlossenen Kraftstoffgeräte die Verbrennungsgase sicher entfernt und in die offene Luft dispergiert werden;
d) durch Überprüfung, dass eine Erklärung des Herstellers der Stabilität der Merkmale für die vollständige Rauchgasfahrt oder gegebenenfalls deren Einzelkomponenten abgegeben wird;
e) durch Inspektion der Rauchgasstraße, insbesondere durch Überprüfung:
1. Einhaltung der Einbauanleitungen des Verbrennungsstraßenherstellers;
2. die Fertigstellung und Richtigkeit der Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett;
3. Vollständigkeit und Montage einzelner Teile der Verbrennungsstraße;
4. ob sie während des Transports, der Beladung oder der Montage einzelner Teile der Verbrennungsstraße beschädigt wurden (Cracks in keramischen Linern, beschädigtes Kamingehäuse, beschädigte Isolierung, beschädigte Dichtungsringe usw.);
5. ob die erforderliche Rauchrohrneigung eingehalten wird und dessen Positionsleitung einen kontinuierlichen Rauchgasstrom gewährleistet;
6. ob alle erforderlichen Öffnungen zum Reinigen, Prüfen, Kehren, Sammeln und Messen auf der Verbrennungsstraße zur Verfügung gestellt und in Betrieb genommen werden;
7. Ob der Zugang zur Reinigung und Überprüfung des Kamins durch seinen Mund dem Standardwert entspricht;
8. ob alle zusätzlichen Geräte (z.B. Schalldämpfer, Kompensatoren, Klappen, Druckregler usw.) korrekt installiert sind;
9. Ob alle statischen Elemente, die die Stabilität der Verbrennungsstraße und der Bauteile gewährleisten, sicher eingebaut sind, um gegen die Witterung und innere Umgebung der Konstruktion zu schützen (z.B. durch den Durchgang des Kaminkörpers durch das Dachgehäuse einschließlich einer dampfdichten Barriere usw.);
10. ob der Raum, in dem sich das Kraftstoffgerät Typ B befindet, Vakuumgeräte umfasst, die den Betrieb der Rauchgasentladung beeinträchtigen könnten (z.B. Vakuumventilatoren der Lüftungsvorrichtung, Bagger, Kamine usw.);
11. ob irgendwelche Befestigungslöcher im Kamingehäuse verschlossen sind und ob die Verdickung des Kaminliners im Kamingehäuse gewährleistet ist;
12. ob die Rauchgasstraße über die gesamte Länge überfahrbar ist und ihr Innenspiel erhalten bleibt;
13. ob das Rauchrohr die Kaminentlüftung im Vulkan stört;
14. ob die Dichtelemente nicht gelöst oder aus der Verbindung in den Anschlüssen des druckbeaufschlagten und Hochdruck-Kamins herausragen;
15. ob die Entlüftung eine Entlüftung ist;
16. ob die sicheren Abstände der Verbrennungsstraße von entzündlichen Gegenständen und entzündlichen Baustoffen der Reaktionsklasse zum Feuer B bis F eingehalten werden;
17. ob die sichtbaren und zugänglichen Punkte der Verbrennungsstraße von Bauwerken, Bodenraum oder Dach durchdrungen werden, und durch den Rauchgasauslass durch den Umfang der Konstruktion nach Standardwerten;
18. ob die für bestimmte Teile des Gebäudes, durch die der Verbrennungsweg hindurchgeht, erforderliche Brandfestigkeit (außerhalb) gewährleistet ist,
(f) lineare Messungen, um zu überprüfen:
1. die Anforderungen an das Innenspiel und die Außengröße der Verbrennungsstraße und die Positions- und Höhenlinien der Verbrennungsstraße (insbesondere die effektive und ineffiziente Höhe des Kaminkörpers, die Länge des vertikalen Rauchrohres mit Kaminfunktion, die effektive Höhe und Länge des Rauchrohres und der Austritt des Rauchgases, einschließlich Positionsänderungen, die Länge des Rauchgasweges im beheizten und unbeheizten Kaminraum, die Achshöhe des Rauchgases usw.
2. ob der maximal zulässige Abstand der Verankerungen auf der Rauchgasstraße und die maximal zulässige Höhe des Kamins, des vertikalen Rauchrohrs mit der Funktion des Kamins oder des Kaminanschlusses über der letzten Beihilfe;
3. ob die Höhe des Mundes des Kamins, das vertikale Rauchrohr mit der Kaminfunktion oder Kaminbefestigung den Standardwerten entspricht;
4. ob die vorgeschriebene Höhe des vertikalen Teils des Rauchrohrs eingehalten wird;
5. ob die Lage des Rauchgasauslasses am Umfang des Objekts den Standardwerten entspricht,
g) durch Überprüfung der Dichtigkeit der Rauchgasstraße wird diese Überprüfung durch die Überprüfungstechniken der Rauchgaswege durchgeführt, wenn die Ergebnisse der vorherigen Inspektion angeben, dass die Rauchgasstraße Leckage zeigt. Im Rahmen der Überarbeitung der Verbrennungsstraße wird auf Antrag des Auftraggebers eine Überprüfung der Dichtigkeit der Verbrennungsstraße vorgenommen. Die Überprüfung der Leckage der Verbrennungsstraße ist durchzuführen:
1. Rauchtest - Rauchleckprüfung (für Kaminklasse N1 und N2);
2. Drucktest - Gasleckprüfung (für Kaminklasse P1, P2, H1, H2). Die Verbrennungsstraßendruckprüfung wird mit Druckluft oder Inertgas bei 20 °C durchgeführt. Der Prüfdruck muss 200 Pa für druckbeaufschlagte Rauchgase der Klasse P1 und P2 oder 5000 Pa für Hochdruckgas der Klasse H1 und H2 betragen. Die zulässige Leckage ist in ČSN EN 1443 angegeben,
h) durch Überprüfung der Funktionsweise des Verbrennungskanals und der Angemessenheit der Verbrennungsluftversorgung wird diese Überprüfung durch die Überprüfungstechniken der Verbrennungswege durchgeführt, wenn die Ergebnisse der vorherigen Inspektion und Messung darauf hinweisen, dass die Verbrennungsstraße nicht geeignet ist, die Verbrennung von dem angeschlossenen Gerät auf die offene Luft sicher abzulassen. Die Prüfung der Funktionsweise der Verbrennungsstraße und der Angemessenheit der Verbrennungsluftversorgung ist durchzuführen:
1. Setzen des Geräts in seinem Betriebszustand (wenn technisch möglich) und anschließende Messung der Temperatur des Rauchgases, der Kaminspannung, der Luftüberschusseffizienz, der Verbrennungseffizienz, der Einbauortlufttemperatur und der Außenlufttemperatur, so dass überprüft werden kann, dass die Verbrennungsstraße unter allen Betriebsbedingungen der angeschlossenen Kraftstoffgeräte funktionieren wird;
2. Durchführung 4 Pa-Test (gashaltige Brennstoffe) oder 8 Pa-Test (feste Brennstoffe);
3. Messung des CO-Wertes an der Anlagestelle des Gerätes.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 34 / 2016 Coll.
Fristen für die Reinigung und Inspektion der Verbrennungsstraße
| Výkon připojeného spotřebiče paliv | Činnost | Druh paliva připojeného spotřebiče paliv | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pevné | Kapalné | Plynné | ||||
| Celoroční provoz | Sezónní provoz | Celoroční provoz | Sezónní provoz | |||
| do 50 kW včetně | Čištění | 3 x za rok | 2 x za rok | 2 x za rok | 1 x za rok | 1 x za rok |
| Kontrola | 1 x za rok | 1 x za rok | 1 x za rok | |||
| nad 50 kW | Čištění a kontrola | 2 x za rok | 1 x za rok | 1 x za rok | ||
Erläuterungen und Bedingungen
1. Der Betrieb der Verbrennungsstraße gilt als saisonal für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten in einem Kalenderjahr.
2. Bei einschichtigen (nicht eingelagerten) ummauerten Kamin für gasbefeuerte Geräte sind die Fristen für die Überprüfung und Reinigung der für die Entfernung von Rauchgas aus dem Festbrennstoffgerät vorgesehenen Verbrennungsstraße zu prüfen und zu reinigen.
3. Werden die Reinigung und Inspektion einmal, zweimal oder dreimal im Jahr durchgeführt, so werden diese Tätigkeiten in angemessenen Abständen durchgeführt, und nicht weniger als 3 Monate vergehen zwischen der Reinigung und den Kontrollen zweimal oder dreimal im Jahr.
4. Ein Kamin, der für die Entfernung von Rauchgas aus einem Festbrennstoffgerät verwendet wird, in Fällen, in denen die Heizung nicht mit anderen Mitteln erfolgen kann, muss gereinigt und in den gleichen Fristen überprüft werden wie die Rauchgasstraße, die zur Entfernung von Rauchgas aus einem Festbrennstoffgerät bestimmt ist.
5. Die Verbrennungsstraße für das Abgas des Festbrennstoffgeräts, das zur Zubereitung der Schalen verwendet wird, muss alle zwei Monate gereinigt und überprüft werden.
6. Mindestens einmal im Jahr und mindestens einmal alle zwei Jahre sind an der Baustelle für die Familienerholung (1) durchzuführen.
7. Die Verbrennungsstraße, auf die zu Beginn des Betriebs eine Überarbeitung vorgenommen wurde, an die das ursprüngliche Kraftstoffgerät angeschlossen ist und die seit der vorherigen Überprüfung und Reinigung länger als die aus den in diesem Anhang festgelegten Reinigungsfristen resultierende Zeit nicht in Betrieb ist, ist vor der Inbetriebnahme nicht zu prüfen und zu reinigen; die Reinigung und Inspektion der Verbrennungsstraße ist vor der Inbetriebnahme des Kraftstoffgeräts durchzuführen.
8. Für einen ungenutzten Kamin, aus dem die Kraftstoff- und Kaminentlüftung abgeschaltet werden, ist der Vulkan geschlossen und verschlossen und gegen Regenfälle im Mund unter Aufrechterhaltung der Belüftung gesichert, keine Inspektion und Reinigung durchzuführen.
9. Die Verbrennungsstraße für das Abgas des kondensierenden Gasgeräts muss mindestens einmal alle zwei Jahre gereinigt und überprüft werden.
Příloha č. 3
Anhang Nr. 3 des Erlasses Nr. 34 / 2016 Coll.
Muster des schriftlichen Berichts über die Reinigung und Inspektion der Verbrennungsanlage
Příloha č. 4
Anhang Nr. 4 des Erlasses Nr. 34 / 2016 Slg.
Musterbericht über die Revision der Verbrennungsstraße
Technisches Protokoll zur Überarbeitung der Verbrennungsstraße
A. Projektdokumentation - es ist zu beschreiben, ob die Dokumentation des Verbrennungsstraßenprojekts vorgelegt wurde und ob die Entwurfsdokumentation der Projektdokumentation entspricht oder Änderungen zu beschreiben sind.
B. Beschreibung der Konstruktion - das Gebäude beteiligt ist, die Anzahl der Stockwerke, ob es unterlegt ist, die Art des Daches.
C. Beschreibung des angeschlossenen Kraftstoffgeräts - Art, Art, Auslegung, Bestimmung und Leistung des angeschlossenen Kraftstoffgeräts sind anzugeben.
D. Beschreibung des Rauchrohres - separates, gemeinsames, Material, leichte Dimension, Länge, Höhe des vertikalen Teils, Isolierung, Anzahl der Knie, Winkel, Steuerung / Reinigung / Messlöcher, Steigung, Dichtheit, Verankerung, Reduktion.
E. Beschreibung des Kamins - Typ (individuell, nachgerüstet, System) - ob es nach den Montageanleitungen des Herstellers, Anzahl der Schichten, Form der Entlüftung, Seitenverhältnis, Durchmesser und Material des Kaminliners und Kaminmantels, Durchmesser des Vulkans, Dicke und Art der Isolierung, Abmessungen des Kaminmantels, Evisceration (Anzahl, Neigung), Höhe (insgesamt, wirksam, in
F. Bauherr des Straßenbaus - Name, Sitz und ID.
G. Klassifizierung von Verbrennungswegen nach CSN EN.
H. Lage des Identifikationslabels.
I. Berechnung des Verbrennungsweges - Anhang des Technischen Protokolls ist die Berechnung des Verbrennungsweges, oder eine Kopie des Diagramms des Herstellers des Systems Schornstein verwendet, um die Abmessungen des Verbrennungsweges zu überprüfen - effektive Höhe und internes Spiel. Bei gasbefeuerten Rauchgas-Gebäudegeräten kann "C " verwendet werden, um die Größe des Rauchgas-gefeuerten Gas-Gebäudefahrzeugs zu überprüfen.
J. Ein sicherer Abstand von brennbaren Stoffen - der Abstand von brennbaren Stoffen und Baustrukturen der Reaktionsklasse zum Feuer B bis F ist von der Außenseite der Verbrennungsstraße zu beschreiben.
K. Feuersicherheit des Gebäudes - Beschreibung des Baus der Verbrennungsstraße einschließlich durch die Baukonstruktionen, die Konstruktion von Decken, Böden unter Türen, Wärmekammer Lüftungshäuser, Funkenfallen etc.
L. Arbeitssicherheit - Beschreibung des Zugangs zu Öffnungen für Reinigung, Kehren, Picking, Überprüfung und Messung, Leitern, Kaminbretter, Geländer etc.
M. Eingabe von Verbrennungsluft - elektronisch unter Bezugnahme auf die Projektdokumentation zu melden und die eigentliche Umsetzung zu beschreiben.
N. Auspuffelektrolüfter, Verdauer - es ist zu überprüfen, dass es keine Anlagen gibt, die die Brandsicherheit und den Betrieb der Verbrennungsstraße beeinträchtigen könnten, insbesondere durch Umkehren des Kamins.
O. Achter Test der Rauchgasstraße (falls vorhanden) - das Ergebnis der Rauchgas-Straßenleckprüfung ist anzugeben.
P. Zusätzliche Belege, Fotodokumentation, Notizen - die bei der Messung auf der Rauchgasstraße gefundenen Daten, die Anzahl oder die Liste der Bilder und andere Details zur Angabe oder Ergänzung des technischen Protokolls.
1) § 2 Buchstabe b des Erlasses Nr. 501 / 2006 Slg. über allgemeine Anforderungen an die Nutzung des Gebiets.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 34 / 2016 Coll., zur Reinigung, Inspektion und Revision des Verbrennungsprozesses |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 29.01.2016 |
|---|---|
| In Kraft seit | 29.01.2016 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0