Verordnung Nr. 274 / 2009 Coll.
Ordonnance auf Schuleinrichtungen, für die die maximal zulässige Anzahl von Kindern, Schülern und Studenten oder anderen ähnlichen Einrichtungen, die im Schulregister gehalten werden, und Schuleinrichtungen nicht angegeben sind
Zeitliche Textfassungen
Novellierungen
01.06.2016