Verordnung Nr. 274 / 2009 Coll.
Ordonnance auf Schuleinrichtungen, für die die maximal zulässige Anzahl von Kindern, Schülern und Studenten oder anderen ähnlichen Einrichtungen, die im Schulregister gehalten werden, und Schuleinrichtungen nicht angegeben sind
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.