Regierungsverordnung Nr. 267 / 2023 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 1 / 2021 Coll. über die Bedingungen für die Verwendung der Mittel des Staatlichen Fonds für Investitionsbeihilfen in Form eines Darlehens, das für die Modernisierung oder den Erwerb von Wohnungen gewährt wird, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 464 / 2021 Coll.

Diese Vorschrift verweist auf

Regierungsverordnung Nr. 1 / 2021 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln dur...
Ändert
Act Nr. 126 / 2024 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Fonds...
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Regierungsverordnung Nr. 1 / 2021 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln dur...
Übergangsbestimmungen

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf