Regierungsverordnung Nr. 214 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festsetzung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2020 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde, finanzielle Ausgleichszahlungen darstellen sollen

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.07.2021
Inhalt
KAPITEL
REGIERUNGSORDNUNG
vom 17. Mai 2021
zur Festsetzung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren bestimmt sind, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2020 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde
Die Regierung bestellt hiermit gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 383 / 2012 Slg. über die Bedingungen für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, geändert durch Gesetz Nr. 1 / 2020 Slg.:
§ 1
Betrag der Staatshaushaltsfonds
Die Höhe der staatlichen Mittel zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Emissionen in die Strompreise für 2020 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde, beträgt 1.300.000 CZK.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Umweltminister:
Mgr. Brabec v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 214 / 2021 Coll. zur Festlegung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren bestimmt sind, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2020 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.06.2021
In Kraft seit01.07.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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