Regierungsverordnung Nr. 214 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festsetzung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2020 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde, finanzielle Ausgleichszahlungen darstellen sollen

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