Regierungsverordnung Nr. 214 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festsetzung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2020 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde, finanzielle Ausgleichszahlungen darstellen sollen

Zeitliche Textfassungen

01.07.2021 Aktuell
In Kraft seit 01.07.2021
07.06.2021 Verkündet
In Kraft seit 07.06.2021
07.06.2021 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 07.06.2021 bis 30.06.2021

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