Regierungsverordnung Nr. 2 / 2023 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln durch den Staatsfonds zur Unterstützung von Investitionen in die Wiederbelebung der alten Baustelle (Brunnen) finanziert durch das Rettungs- und Widerstandsinstrument
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Act Nr. 126 / 2024 Coll.
Hebt auf
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Fonds...