Dekret Nr. 199 / 2020 Coll.

Antragsordnung nach dem ergänzenden Rentenersparnisgesetz

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.05.2020
199
ERKLÄRUNG
vom 20. April 2020
über Anträge im Rahmen des ergänzenden Rentenersparnisgesetzes
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 170 des Gesetzes Nr. 427 / 2011 Coll., zu Zusatzrenteneinsparungen, geändert durch Gesetz Nr. 403 / 2012 Coll., Gesetz Nr. 241 / 2013 Coll. und Gesetz Nr. 119 / 2020 Coll., zur Durchführung von § 33 Abs. 3 Abs. 3 Abs. 3 § 35 Abs. 4 Abs.
§ 1
Gegenstand
(1) Dieser Erlass sieht ein Muster des Antragsformulars und den Inhalt seiner Anlagen vor, in denen der Antragsteller beantragt
a) Genehmigung für die Tätigkeiten der Pensionsgesellschaft;
b) Registrierung anderer Tätigkeiten der Pensionsgesellschaft;
c) Zustimmung zur Erfüllung des Postens des Leiters der Pensionsgesellschaft;
d) die Zustimmung zum Erwerb eines qualifizierenden Betriebs oder zur Erhöhung des qualifizierenden Betriebs in einem Pensionsunternehmen durch Erreichen oder Überschreiten von 20%, 30% oder 50% oder durch die Kontrolle eines Pensionsunternehmens;
e) Genehmigung des Zusammenschlusses von Pensionsgesellschaften;
f) Widerruf der Zulassung für die Tätigkeiten der Pensionsgesellschaft;
g) Genehmigung zur Errichtung eines Beteiligungsfonds;
b) Genehmigung des Status des teilnehmenden Fonds und seiner Änderungen;
— die Genehmigung, die Verwaltung aller teilnehmenden Fonds an ein anderes Rentenunternehmen zu übertragen;
(j) Entzug der Genehmigung zur Schaffung eines teilnehmenden Fonds;
(k) Genehmigung für den Zusammenschluss von Beteiligungsfonds.
(2) Diese Verordnung enthält auch Einzelheiten des Antrags auf Zulassung als separater Vermittler, Formate und andere technische Anforderungen.
§ 2
Definition der Begriffe
Im Sinne dieses Erlasses:
a) Nachweis der Integrität eines ausländischen Staates, ein Dokument, das dem Auszug aus dem Strafregister ähnlich ist, der nicht mehr als 3 Monate alt sein darf, von einem ausländischen Staat ausgestellt;
1. wenn eine ausländische natürliche Person ein Bürger und ein ausländischer Staat ist, in dem diese Person in den letzten 3 Jahren kontinuierlich über 6 Monate geblieben ist; oder
2. wenn die natürliche Person, die ein Bürger der Tschechischen Republik ist, in den letzten 3 Jahren seit mehr als 6 Monaten kontinuierlich geblieben ist, es sei denn, die zur Beurteilung der Integrität erforderlichen Informationen sind im Anhang des Auszugs aus dem Strafregister enthalten; oder
3. bei dem eine ausländische juristische Person in den letzten 3 Jahren ihren Sitz hat oder hat und bei der eine ausländische juristische Person oder eine juristische Person mit Sitz in der Tschechischen Republik in den letzten 3 Jahren eine gewerbliche Niederlassung oder Zweigniederlassung hat oder ihr Geschäft in ihr ausgeführt hat oder ihr Eigentum hat, soweit das Recht dieses Staates die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen regelt;
b) Nachweis der Integrität des von einem ausländischen Staat ausgestellten Integritätsnachweises, einer Erklärung des Antragstellers über die Unfähigkeit einer natürlichen Person, es sei denn, diese Person ist Gegenstand der im Grundregister der Bevölkerung gespeicherten Daten, einer Erklärung, die die zur Messung des Extrakts aus dem Strafregister der natürlichen Person und den Daten und Nachweisen der aktuellen Tätigkeiten der Person in den letzten 10 Jahren erforderlichen Informationen enthält, insbesondere über:
1. die Einführung von administrativen Sanktionen im Zusammenhang mit der Leistung von Beschäftigung, Funktion oder Geschäftstätigkeiten;
2. eine Entscheidung, einen Insolvenzantrag wegen fehlender Vermögenswerte auszuschließen oder abzulehnen;
3. die Aussetzung oder den Widerruf einer Zulassung für ein Unternehmen oder eine andere Tätigkeit gilt nicht, wenn sie auf Antrag der Person, die die Lizenz hält, stattgefunden hat und der Antrag zum Zeitpunkt der Durchführung des Aussetzungs- oder Aussetzungsverfahrens nicht gestellt wurde;
4. Verweigerung der Zustimmung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde zur Wahl, Ernennung oder anderen Beruf für den Post- oder Akquisitionsprozess eines qualifizierten Betriebs, zur Erhöhung der qualifizierenden Beteiligung oder zur Kontrolle einer Person, sofern eine solche Zustimmung erforderlich ist; und
5. Ausschluss aus der Berufskammer, Vereinigung oder Vereinigung von Personen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind oder die Einführung von Disziplinarstrafen durch eine solche Gemeinschaft zur Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen;
c) ein Dokument über den Erwerb eines qualifizierten Betriebs oder eine Erhöhung der Erklärung der Person, ob
1. haben oder erwerben Aktien in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung;
2. Ausübung oder Ausübung der Stimmrechte zugunsten eines Dritten;
3. übertragen oder beabsichtigt, die Stimmrechte an eine andere Person im Rahmen eines Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zu übertragen;
4. es gibt oder soll eine Tatsache sein, auf deren Grundlage sie kontrolliert wird oder wird;
5. im Einvernehmen mit einer anderen Person handeln, an die die Ausübung der Stimmrechte übertragen wurde oder die einen erheblichen Einfluss auf das Verfahren hat; und
6. hat Schulden von mehr als 5 % des Eigenkapitals oder der Vermögenswerte einer Person, die qualifizierte Beteiligungen erwerben oder erhöhen; Dies gilt sinngemäß für Garantien, Garantien und andere Verbindlichkeiten, aus denen solche Schulden entstehen können,
(d) Finanzausweise
1. Jahresberichte und Jahresabschlüsse für die letzten 3 Geschäftsjahre oder für den Zeitraum, in dem eine Person Geschäftstätigkeiten ausübt, wenn dieser Zeitraum weniger als 3 Geschäftsjahre beträgt; wenn die Person Teil einer Konsolidierungseinheit ist, auch konsolidierte Jahresberichte und Jahresabschlüsse für den gleichen Zeitraum und wenn die Konten von einem Abschlussprüfer nach dem Rechnungslegungsgesetz geprüft werden, werden die Konten wie vom Abschlussprüfer geprüft dargestellt und
2. Einkommensnachweise in den letzten 3 Jahren und zusammenfassende Informationen über Vermögenswerte und Schulden bei einer natürlichen Person,
e) durch ein geregeltes Institut, eine Person mit einer ähnlichen Tätigkeit wie eine Bank- oder Spar- und Kreditgenossenschaft, einen Wertpapierhändler, ein Versicherungsunternehmen, ein Rückversicherungsunternehmen, ein Zahlungsinstitut, ein elektronisches Geldinstitut, einen Zahlungskontoleiter oder eine Person, deren Geschäft eine andere regulierte Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ist, sofern diese Person in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen und im Staat seines Sitzes beaufsichtigt wird;
f) eine strategische Absicht mit
1. den Zeitraum, in dem die qualifizierende Beteiligung abzuhalten ist oder in dem die Rentengesellschaft kontrolliert werden soll;
2. erwartete Änderungen des Qualifikationsniveaus kurzfristig und langfristig;
3. die geschätzte Beteiligung an der Verwaltung der Pensionsgesellschaft,
4. die erwartete Unterstützung des Pensionsunternehmens durch eigene Mittel, gegebenenfalls für die Entwicklung von Tätigkeiten oder für die Verwaltung einer verschlechterten finanziellen Situation;
5. Informationen darüber, ob eine Vereinbarung geschlossen wurde, um gemeinsame Interessen mit einem anderen Anteilseigner einer Pensionsgesellschaft zu fördern; und
6. beabsichtigte Änderungen der Tätigkeit der Pensionsgesellschaft, in der Art und Weise, wie die weitere Entwicklung finanziert werden soll, in der Politik der Verteilung der Dividenden, in der Art und Weise, in der Mittel und in der Politik der Zahlung von Verlusten, im Management- und Kontrollsystem, in der strategischen Entwicklung und beim Gießen von Managern verteilt werden; diese Informationen enthalten eine strategische Absicht, 20% der qualifizierten Beteiligung zu erreichen oder zu überschreiten oder eine Pensionsgesellschaft zu übernehmen;
(g) Daten über Personen mit engen Links
1. Identifizierung der Person für jede Person mit engen Verbindungen; wenn die Person mit engem Zusammenhang eine Person mit einem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ist, auch eine Angabe, ob die Person von der Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaats als geregeltes Organ befugt ist, oder ob die Person eine Kontrollperson dieser Person ist, und ob die Person mit einer engen Verbindung eine Person mit einem eingetragenen Amt in einem Mitgliedstaat ist, sowie Nachweise, dass die Rechtsvorschriften dieses Staates wirksam sind;
2. eine Beschreibung der Struktur der Gruppe und der Art und Weise, wie sie mit der grafischen Darstellung der Beziehungen zwischen jeder eng verbundenen Person verknüpft ist, die den Gegenstand ihrer Tätigkeit angibt; und
3. wenn die Person mit einer engen Verbindung eine juristische Person ist, die Identifizierung der Person für die 10 größten Mitglieder gemäß ihrem Anteil an den Stimmrechten oder für alle Mitglieder, wenn die juristische Person weniger als 10 von ihnen hat, und deren Anteil an den Stimmrechten, ausgedrückt als Prozentsatz,
(h) Daten zu Berufserfahrung
1. Informationen über die Art der Berufserfahrung;
2. einen Hinweis auf die Person, der die Berufspraxis durchgeführt wird oder ist;
3. eine Beschreibung der Klassifizierung der Beschäftigung und gegebenenfalls die Bedeutung der Praxis für die Tätigkeit des Finanzmarktes, eine Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit und das Ausmaß der Befugnisse und Verantwortlichkeiten, die mit dieser Tätigkeit verbunden sind, unter Angabe der Zahl der verwalteten Personen;
4. die Definition der Dauer der unter Nummer 3 genannten Tätigkeit und
5. die Zustimmung zur Erfüllung einer nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Arbeitsaufgabe;
(i) Daten über die Bildung
1. Name und Art der Bildungseinrichtung, das Studienprogramm, der Schwerpunkt des Studienprogramms, die Dauer des Studienprogramms, die Art und das Datum des Abschlusses der Studie und gegebenenfalls die erhaltenen akademischen Abschlüsse; und
2. einen Überblick über professionelle Prüfungen und Kurse, Praktika und Studienbesuche, die für die Finanzmarktaktivitäten relevant sind, was das Jahr ihrer Fertigstellung und ihrer Ausrichtung anzeigt;
(j) ein leitendes Mitglied einer gesetzlichen Behörde, einer gesetzlichen Behörde, eines Exekutivdirektors oder einer Person, die die Tätigkeiten einer juristischen Person sonst effektiv verwaltet.
§ 3
Antrag auf Zulassung zum Betrieb einer Pensionsgesellschaft
(gemäß Artikel 33 Absatz 3 des ergänzenden Rentenersparnisgesetzes)
(1) Der Antrag auf Zulassung für die Tätigkeit eines Pensionsunternehmens erfolgt auf einem Formular, dessen Muster im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt ist, dem der Antragsteller die Anhänge mit Informationen über den Antragsteller beiträgt, an dem Antragsteller qualifizierte Personen und Informationen über die beabsichtigte Tätigkeit des Pensionsunternehmens und dessen Sicherheit.
(2) Die Anhänge, die Angaben zum Antragsteller enthalten, sind:
a) Gründungsakte;
b) die Angabe des tatsächlichen Sitzes, wenn sie sich von der Anmelderin unterscheidet;
c) Informationen über das Kapital, einschließlich der Kapitalmenge und dessen Herkunft, einschließlich eines Dokuments, das diese Tatsache bewiesen hat und der Nachweis der Zahlung des Kapitals;
d) die Liste der Geschäftsführung des Antragstellers und für jede Verwaltungsperson
1. Identifizierung der Person,
2. Nachweis der Glaubwürdigkeitsbewertung;
3. einen Lebenslauf, der Informationen über Bildung und Berufserfahrung enthält; wenn die Hauptperson an Tätigkeiten gemäß § 74 Abs. 1 des ergänzenden Rentenersparnisgesetzes beteiligt ist, auch eine Bescheinigung über die berufliche Prüfung nach diesem Gesetz;
4. einen Überblick über die in den gewählten Organen und anderen Funktionen in anderen Rechtspersonen, an die die leitende Person im Laufe der letzten 10 Jahre und für jede dieser Rechtspersonen benannt oder anderweitig angerufen wurde, die Identität der Person, sein Tätigkeitsobjekt, die Bezeichnung der ausgeübten Funktion, die Dauer ihrer Leistung und die Angabe, ob die leitende Person beabsichtigt, diese Funktion in dieser juristischen Person parallel zu der der von ihm leitenden Person der
5. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen dieser Person mit dem Antragsteller und anderen leitenden Personen des Antragstellers, gegebenenfalls die Kontrolle der Person des Antragstellers und der Person dieser Person sowie der Aktionäre mit qualifizierter Beteiligung am Antragsteller,
6. die vorgeschlagene Verwaltungsfunktion in der Organisationsstruktur des Antragstellers und eine kurze Beschreibung der Leistung dieser Funktion in Bezug auf delegierte Befugnisse und Zuständigkeiten; und
e) Daten über Personen mit engen Links.
(3) Anhänge, die Informationen über Personen mit qualifizierten Betrieben enthalten, Personen, die im Einvernehmen mit einer anderen Person eine qualifizierte Teilnahme an dem Antragsteller und der Kontrollperson erhalten,
a) eine Liste von Personen mit qualifizierender Beteiligung an der Anmelderin und Personen, die im Einvernehmen mit einer anderen Person eine qualifizierende Teilnahme an der Anmelderin und den Kontrollpersonen und die grafisch angezeigte Beziehung zwischen diesen Personen erreichen; für Personen, die im Einvernehmen handeln, auch die Tatsache, auf deren Grundlage das konzertierte Verhalten stattfindet und im Falle der Kontrolle der Anmelderin eine Beschreibung der Tatsache, auf deren Grundlage die Person zur Kontrolle der Anmelderin wird,
b) für jede in Buchstabe a genannte Person:
1. Identifizierung der Person,
2. Einzelheiten des Anteils an dem in Prozent und absoluten Wert ausgedrückten Kapital- oder Stimmrecht (nachfolgend als "Anteilbetrag" bezeichnet) oder eine Beschreibung einer anderen Form der Anwendung eines signifikanten Einflusses auf die Verwaltung des Anmelders, einschließlich der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Aktie; im Falle einer indirekten Aktie die Angabe der Person, durch die der Anteil erworben wird;
3. wenn die unter Buchstabe a genannte Person eine juristische Person ist, auch die Identifizierung der Person für die 10 größten Mitglieder durch Beteiligung an den Stimmrechten oder von allen Mitgliedern, wenn weniger als 10, und der Betrag ihrer Stimmrechte;
4. einen Auszug aus einem Handelsregister oder anderen ähnlichen Geschäftsaufzeichnungen, die nicht mehr als 3 Monate alt sein dürfen, wenn es sich um eine juristische Person oder eine natürliche Person handelt;
5. Finanzausweise und andere Dokumente, die den Ursprung der Finanzmittel belegen, aus denen der Erwerb eines qualifizierten Betriebs abgedeckt ist oder ist, es sei denn, sie sind bereits im Anhang nach Absatz 2 Buchstabe c aufgeführt;
6. Nachweis der Glaubwürdigkeitsbewertung;
7. ein Dokument über den Erwerb oder die Erhöhung eines qualifizierten Betriebs;
8. Strategieplan,
9. einen Überblick über die juristischen Personen, für die die unter Buchstabe a genannte Person eine Person ist, die einen erheblichen Einfluss auf die Verwaltung dieser juristischen Person und für jede dieser juristischen Personen die Identifizierung der Person, sein Gegenstand der Tätigkeit und den Umfang der Aktie oder eine Beschreibung einer anderen Form der Anwendung eines wesentlichen Einflusses auf die Verwaltung dieser juristischen Person ausübt;
10. einen Überblick über die in den gewählten Organen und anderen Funktionen in anderen juristischen Personen, denen die unter Buchstabe a genannte Person im Laufe der letzten 10 Jahre und für jede dieser juristischen Personen die Identität der Person, sein Gegenstand und die Beschreibung der geleisteten Aufgaben und die Dauer ihrer Ausübung in dieser juristischen Person benannt oder anderweitig angerufen wurde; und
11. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen dieser Person mit dem Antragsteller und gegebenenfalls der Mitglieder der Gruppe, zu der der Antragsteller gehört, der Hauptpersonen des Antragstellers und anderer Aktionäre des Antragstellers,
c) die Liste der Verwaltungsorgane der unter Buchstabe a genannten juristischen Person und jeder Verwaltungsperson
1. Identifizierung der Person,
2. eine Beschreibung der in der Organisationsstruktur der juristischen Person durchgeführten Funktion;
3. Nachweis der Glaubwürdigkeit,
4. einen Überblick über die aktuell durchgeführten Funktionen in den gewählten Organen und anderen Funktionen in anderen juristischen Personen, denen die Person ernannt oder anderweitig aufgerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen die Identität der Person, sein Gegenstand und den Namen der von der Person in dieser juristischen Person ausgeführten Funktion; und
5. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen dieser Person mit dem Antragsteller und den Managern und Aktionären des Antragstellers mit einem qualifizierten Betrieb im Antragsteller, wenn diese Informationen nicht bereits im Anhang gemäß Buchstabe b Ziffer (11) aufgeführt sind;
d) wenn die unter Buchstabe a genannte Person ein geregeltes Organ ist, ein Hinweis auf die Aufsichtsbehörde, die ihn im Sitzstaat überwacht;
e) wenn die in Buchstabe a genannte Person ihren Sitz in einem Staat hat, der kein Mitgliedstaat ist,
1. die grundlegenden Informationen über das Regulierungssystem in dem Staat, in dem die unter Buchstabe a genannte Person festgelegt wird, und die Informationen darüber, ob und in welchem Umfang die Verordnung über die Verhütung der Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung gemäß den Empfehlungen des Finanzausschusses (FATF) erfolgt; und
2. die Stellungnahme der zuständigen Behörde, die sie beaufsichtigt, wenn die unter Buchstabe a genannte Person eine Person mit einer ähnlichen Tätigkeit wie die des geregelten Trägers ist, über die Absicht dieser Person, an den Tätigkeiten der Pensionsgesellschaft teilzunehmen, für die eine Zulassung beantragt wird, und über den möglichen Informationsaustausch, der für die Aufsicht der Pensionsgesellschaft erforderlich ist, für die eine Zulassung beantragt wird.
(4) Anhänge mit Informationen über die erwarteten Tätigkeiten der Pensionsgesellschaft und ihrer Sicherheit
a) einen Geschäftsplan gemäß § 32 des Zusatzrentenersparnisgesetzes;
b) ein Vorschlag für eine Organisation, einschließlich innerer Vorschriften, mit einer ordnungsgemäßen, transparenten und umfassenden Definition der Tätigkeiten, mit Angabe der Tätigkeiten der Einrichtungen der Pensionsgesellschaft und ihrer damit verbundenen Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse; die Funktionen, deren Leistung sich gegenseitig unvereinbar macht, werden gleichzeitig innerhalb der Organisation definiert;
c) Entwurf interner Vorschriften für ein Pensionsunternehmen mit
1. Management- und Kontrollsysteme, insbesondere interne Kontrollregeln und Risikomanagementsysteme,
2. Vorschriften über die umsichtige Ausübung der Tätigkeit der Pensionsgesellschaft und
3. Verhaltensregeln bei der Erfüllung der Tätigkeiten der Pensionsgesellschaft,
d) eine Liste von Personen, die als Organisationsleiter oder als separate Personen zur Verfügung gestellt werden
1. die Ausübung von Tätigkeiten eines Pensionsunternehmens, bestehend aus der Verwaltung von Beteiligungsfonds,
2. Kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen der Pensionsgesellschaft aus den Rechtsvorschriften, den internen Regeln der Pensionsgesellschaft und den vertraglichen Beziehungen zu den verwalteten Fonds und Einlagen;
3. Risikomanagement und
4. Durchführung der internen Prüfung,
e) einen Lebenslauf mit Informationen über Bildung und Berufserfahrung aller unter Buchstabe d aufgeführten Personen;
f) eine Liste der Tätigkeiten, die die Pensionsgesellschaft durch eine andere Person durchführen will, wobei angegeben wird, wie die Bedingungen für die Durchführung der Tätigkeiten durch eine andere Person, den Vorschlag oder die Grundprinzipien des Vertrags zur Durchführung der Tätigkeit durch eine andere Person erfüllt sind, wenn ein solcher Vertrag nach der Erteilung der Genehmigung abgeschlossen werden soll, und die Identifizierungsdetails dieser Person; und
(g) andere Anlagen nach Maßgabe des Geltungsbereichs der von der Pensionsgesellschaft ausgeübten Tätigkeiten,
1. Gestaltung der Art und Weise, wie die Informationen verarbeitet und aufgezeichnet werden, Kommunikation mit den Teilnehmern, Rechnungslegung und Verwaltung der persönlichen Pensionskonten der Teilnehmer;
2. einen Vorschlag für eine Methode der technischen Sicherheit der Tätigkeit und der Erbringung von Dienstleistungen über das Internet;
3. Nachweis einer direkten Verbindung mit dem Verwahrer oder gegebenenfalls anderen Personen, die den Handel mit dem Eigentum des teilnehmenden Fonds durchführen oder aufzeichnen; und
4. Nachweise für eine direkte oder intermediäre Verbindung mit den Abwicklungsbehörden von Investitionsfahrzeugen.
(5) Eine Person mit einem qualifizierten Betrieb in einem Antragsteller gemäß Absatz 3 Buchstabe a, der ein reguliertes Institut ist, kann anstelle der in Absatz 3 Buchstabe a genannten Dokumente eine Bescheinigung über die Aufsichtsbehörde vorlegen, die es im Staat ihres Sitzes überwacht, dass es sich um eine Person handelt, die ihrer Aufsicht unterliegt, deren Glaubwürdigkeit von dieser Behörde geprüft wurde und deren Kenntnis nicht bestätigt wurde.
(6) Ergibt ein ausländischer Staat gemäß Artikel 2 Buchstabe a keinen Integritätsnachweis, und wenn die für die Beurteilung der Integrität erforderlichen Informationen nicht durch einen Anhang zum Auszug aus dem Strafregister übermittelt werden können, so wird dem Antragsformular die vom Gericht zugelassene Integritätsbescheinigung der Behörde oder Notar des betreffenden ausländischen Staates beigefügt.
§ 4
Antrag auf Genehmigung zur Ausführung des Postens des Leiters der Pensionsgesellschaft
(K § 39 Abs. 4 des Zusatzrentenerspargesetzes)
(1) Ein Antrag auf Genehmigung zur Ausübung der Funktion des Leiters eines Pensionsunternehmens ist auf einem Formular zu stellen, dessen Muster im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt ist, an dem der Antragsteller die Identifizierungsdaten der zu leitenden Person des Pensionsunternehmens und des Verwalters anschließt.
a) Nachweis der Glaubwürdigkeitsbewertung;
b) einen Lebenslauf, der Informationen über Bildung und Berufserfahrung enthält; wenn die leitende Person an Tätigkeiten gemäß § 74 Abs. 1 des Zusatzrentenersparnisgesetzes beteiligt ist, auch eine Bescheinigung über die Berufsprüfung nach diesem Gesetz;
c) die vorgeschlagene Verwaltungsfunktion bei der Organisation der Pensionsgesellschaft und eine kurze Beschreibung der Leistung der Verwaltungsfunktion in Bezug auf ihr übertragene Befugnisse und Zuständigkeiten;
d) einen Überblick über die in den gewählten Organen und anderen Funktionen in anderen Rechtspersonen, an die die Hauptperson in den letzten 10 Jahren und für jede dieser Rechtspersonen benannt oder anderweitig angerufen wurde, die Identifizierung der Person, sein Tätigkeitsobjekt, die Benennung der durchgeführten Funktion, die Erfüllungsdauer und die Angabe, ob der Manager beabsichtigt, diese Funktion in dieser juristischen Person parallel zur Leitung der Pensionsgesellschaft auszuführen, und ob die Funktion nicht erfüllt ist
e) eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen dieser Person mit der Pensionsgesellschaft und anderen Senioren der Pensionsgesellschaft, die Kontrolle der Person der Pensionsgesellschaft und der Verwaltung dieser Kontrollperson, falls vorhanden, und der Aktionäre mit einer qualifizierten Beteiligung an der Pensionsgesellschaft.
(2) Gibt es eine Änderung der Organisation des Pensionsunternehmens, einschließlich Änderungen der Kompetenzen bestehender Manager, so umfasst der Antrag eine aktualisierte Organisation.
(3) Ergibt ein ausländischer Staat nach Artikel 2 Buchstabe a keinen Integritätsnachweis, und wenn die für die Beurteilung der Integrität erforderlichen Informationen nicht durch einen Anhang zum Auszug aus dem Strafregister untermauert werden können, so ist das vom Gericht zugelassene oder Notar des betreffenden Ausländers beglaubigte Integritätsbescheinigung der betreffenden Person beigefügt.
§ 5
Antrag auf Eintragung anderer Tätigkeiten der Pensionsgesellschaft
(Paragraph 35 (5) des ergänzenden Rentenersparnisgesetzes)
Der Antrag auf Eintragung einer anderen Tätigkeit eines Pensionsunternehmens gemäß § 35 Abs. 1 Buchstaben a bis d des Zusatzrentenersparnisgesetzes wird auf einem Formular eingereicht, dessen Muster diesem Erlass beigefügt ist, dem der Antragsteller beiliegt:
a) eine Angabe der zusätzlichen Tätigkeit nach § 35 Abs. 1 a) bis d) des Zusatzrentenersparnisgesetzes, für das der Anmelder eine Eintragung beantragt;
b) die erwarteten Auswirkungen einer weiteren Tätigkeit auf die Tätigkeiten der Pensionsgesellschaft;
c) einen Entwurf interner Vorschriften, der die Ausübung weiterer Tätigkeiten, insbesondere interner Vorschriften für Risikomanagementverfahren, deren Bewertung und Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken berücksichtigt;
d) eine Analyse der verschiedenen Arten von Krisensituationen bei der Durchführung anderer Tätigkeiten, die sich nachteilig auf die ordnungsgemäße Erbringung von Dienstleistungen und Verfahren zur Behandlung solcher Situationen auswirken können;
e) die in Artikel 35 Absatz 6 des Zusatzrentengesetzes genannten Unterlagen, wenn die in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a oder c genannten Tätigkeiten durchzuführen sind; und
f) ein Dokument zur Genehmigung weiterer Tätigkeiten, die der von der zuständigen Behörde ausgestellten Registrierung unterliegen, es sei denn, diese Behörde ist die Tschechische Nationalbank.
§ 6
Antrag auf Zulassung zum Erwerb oder zur Erhöhung eines qualifizierten Betriebs oder zur Kontrolle eines Pensionsunternehmens
(Paragraph 44 (1) des ergänzenden Rentenersparnisgesetzes)
(1) Ein Antrag auf Zulassung zum Erwerb eines qualifizierten Betriebs oder zur Erhöhung eines qualifizierten Betriebs in einer Pensionsgesellschaft durch Erreichen oder Überschreiten von 20 %, 30 % oder 50 % oder zur Kontrolle dieser Person erfolgt auf einem Formular, dessen Muster im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt ist, zu dem der Antragsteller beiträgt:
a) Identifizierung der Person für das Rentenunternehmen, in dem die qualifizierte Beteiligung erworben oder erhöht oder kontrolliert werden soll;
b) Angaben über den Betrag des Anteils, den der Antragsteller zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wird, den Betrag des neuen und daraus resultierenden Anteils oder eine Beschreibung einer anderen Form der Anwendung eines erheblichen Einflusses auf die Verwaltung des Pensionsunternehmens, einschließlich der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Anteile; im Falle eines indirekten Anteils die Angabe der Person, durch die der Anteil erworben wird;
c) wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, die Identifizierung der Person für die 10 größten Mitglieder im Verhältnis zu den Stimmrechten oder allen Mitgliedern, wenn weniger als 10, und der Betrag ihrer Stimmrechte;
d) wenn der Antragsteller eine juristische Person oder natürliche Person ist, einen Auszug aus dem Geschäftsregister des Antragstellers oder andere ähnliche Geschäftsdaten, die 3 Monate nicht überschreiten dürfen;
e) den Jahresabschlüssen des Antragstellers und anderer Dokumente, die den Ursprung der Finanzmittel belegen, aus denen der Erwerb oder die Erhöhung des qualifizierten Betriebs zu erfassen ist;
f) Nachweis der Glaubwürdigkeit des Antragstellers;
g) ein Dokument über den Erwerb oder die Erhöhung der qualifizierten Beteiligung durch den Antragsteller;
(h) Strategieplan;
i) einen Überblick über die juristischen Personen, für die der Antragsteller eine Person ist, die einen erheblichen Einfluss auf die Verwaltung dieser juristischen Person und für jede dieser juristischen Personen die Identifizierung der Person, sein Tätigkeitsgegenstand und die Höhe des Anteils oder eine Beschreibung jeder anderen Form der Anwendung eines erheblichen Einflusses auf die Verwaltung dieser juristischen Person ausübt;
(j) einen Überblick über die in den gewählten Organen und anderen Funktionen in anderen Rechtspersonen, denen der Antragsteller im Laufe der letzten 10 Jahre und für jede dieser juristischen Personen ernannt oder anderweitig angerufen wurde, die Identität der Person, ihres Gegenstands, die Bezeichnung der ausgeübten Aufgaben und die Amtszeit in dieser juristischen Person;
(k) eine Beschreibung der finanziellen und persönlichen Beziehungen des Antragstellers zur Pensionsgesellschaft oder einzelner Mitglieder der Gruppe, zu der die Pensionsgesellschaft gehört, der Manager und der Aktionäre der Pensionsgesellschaft;
(l) eine Liste der Manager des Antragstellers, wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, und für jeden Manager
1. Identifizierung der Person,
2. eine Beschreibung der in der Organisationsstruktur des Anmelders durchgeführten Funktion;
3. Nachweis der Glaubwürdigkeit,
4. einen Überblick über die aktuell durchgeführten Funktionen in den gewählten Gremien und anderen Funktionen in anderen juristischen Personen, denen die Person benannt oder anderweitig unter der Liste aufgerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen die Identität der Person, seine Tätigkeit und die Benennung der durchgeführten Funktion; und
5. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehung der Person zur Pensionsgesellschaft und der Verwaltung der Pensionsgesellschaft und der Aktionäre mit einer qualifizierenden Beteiligung an der Pensionsgesellschaft, wenn diese Informationen nicht bereits in der unter Buchstabe k genannten Beschreibung vorliegen,
(m) im Falle von Compliance-Verhandlungen eine Liste von Personen, mit denen der Antragsteller eine qualifizierende Beteiligung erreicht oder 20%, 30% oder 50% für die Pensionsunternehmen überschreitet, grafisch illustrierte Beziehungen zwischen diesen Personen, eine Beschreibung der Tatsachen, auf deren Grundlage die Aktion stattfindet, und für jede Person, mit der der Antragsteller in Übereinstimmung handelt;
1. Identifizierungsdaten der Person und
2. Angaben über die Höhe des Anteils der Pensionsgesellschaften an den einzelnen Personen, die im Einvernehmen tätig sind, und insgesamt für diese Personen;
(n) an der Kontrolle des Pensionsunternehmens beteiligt, eine Beschreibung der Tatsachen, auf deren Grundlage die Kontrolle stattfindet, und eines Dokuments, das den Ursprung der Finanzmittel beweist, die für den Erwerb der Beteiligung eines nicht kontrollierenden Aktionärs verwendet werden sollen;
— wenn der Antragsteller ein geregeltes Organ ist, ein Hinweis auf die Aufsichtsbehörde, die den Antragsteller überwacht,
(p) wenn der Antragsteller Teil einer Konsolidierungsgruppe ist, eine Beschreibung der Struktur der Konsolidierungseinheit, auf die das Pensionsunternehmen aufgenommen wird, die Angabe der Personen innerhalb der Gruppe, die auf konsolidierter Basis in den Geltungsbereich der Aufsicht fallen;
b) wenn der Antragsteller in einem Staat niedergelassen ist, der kein Mitgliedstaat ist,
1. grundlegende Informationen über das Regelungssystem des Wohnsitzstaats des Antragstellers und darüber, inwieweit das Regelungssystem dieses Staates im Bereich der Verhütung der Legalisierung von Erlösen aus Kriminalität und Terrorismusfinanzierung den Empfehlungen des Finanzausschusses (FATF) entspricht und
2. die Stellungnahme der zuständigen Behörde, die sie beaufsichtigt, wenn der Antragsteller eine Person mit einer ähnlichen Tätigkeit wie das geregelte Institut ist, über seine Absicht, an den Tätigkeiten des Pensionsunternehmens in der Tschechischen Republik und über den möglichen Informationsaustausch, der für die Aufsicht des Pensionsunternehmens erforderlich ist, teilzunehmen.
(2) Ein Antragsteller, der ein reguliertes Institut ist, kann anstelle der in Absatz 1 Buchstaben f und l genannten Dokumente der Aufsichtsbehörde des Staates des eingetragenen Sitzes des Anmelders eine Bescheinigung vorlegen, die seiner Aufsicht unterliegt, deren Glaubwürdigkeit von dieser Behörde überprüft wurde und keine aktuellen Informationen darüber vorliegen, dass er nicht vertrauenswürdig ist.
(3) Ergibt ein ausländischer Staat nach Artikel 2 Buchstabe a keinen Integritätsnachweis, und wenn die für die Beurteilung der Integrität erforderlichen Informationen nicht durch einen Anhang zum Auszug aus dem Strafregister untermauert werden können, so ist das vom Gericht zugelassene oder Notar des betreffenden Ausländers beglaubigte Integritätsbescheinigung der betreffenden Person beigefügt.
(4) Gibt es im Rahmen des Erwerbs oder der Erhöhung einer qualifizierenden Beteiligung an oder der Kontrolle eines Pensionsunternehmens eine Änderung der Verwaltung des Pensionsunternehmens, so wird der Antragsteller gemäß Artikel 4 Absatz 1 entsprechend verfahren.
§ 7
Antrag auf Zulassung von Zusammenschlüssen von Pensionsgesellschaften
(Für § 65 Abs. 1 des Zusatzrentenerspargesetzes)
(1) Ein Antrag auf Zulassung eines Zusammenschlusses von Pensionsgesellschaften ist auf einem Formular zu stellen, dessen Muster im Anhang dieser Verordnung aufgeführt ist, zu dem der Antragsteller beiträgt:
a) eine Liste der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen, die die Identifikationsnummer der Person angibt;
b) Einzelheiten des Kapitalbetrags, des Betrags des ausgezahlten Kapitals, der Anzahl, des Betrags und des Gegenstands der Einzelbeiträge, an die das Kapital abonniert oder ausgezahlt wurde, sowie der Anzahl, des Nennwerts und der Form der Aktien des erwerbenden Unternehmens, und ob diese Anteile als Papier- oder Buchführung ausgegeben werden;
c) eine Liste der Verwalter des erwerbenden Unternehmens, die die Identifizierungsdaten der auszuführenden Person und Funktion sowie für jeden Verwalter angibt; und
1. Nachweis der Glaubwürdigkeitsbewertung;
2. einen Lebenslauf, der Informationen über Bildung und Berufserfahrung enthält; wenn die Hauptperson an Tätigkeiten gemäß § 74 Abs. 1 des Zusatzrentenersparnisgesetzes beteiligt ist, auch eine Bescheinigung über die Berufsprüfung nach diesem Gesetz;
3. den Posten des Leiters in der Organisation des Unternehmens und eine kurze Beschreibung der Leistung dieser Funktion in Bezug auf die ihm übertragenen Befugnisse und Pflichten;
4. eine Übersicht über die in den gewählten Organen und anderen Funktionen in anderen juristischen Personen, zu denen die Hauptperson in den letzten 10 Jahren und für jede dieser juristischen Personen ernannt oder anderweitig aufgerufen wurde, die Identität der Person, sein Tätigkeitsobjekt, die Bezeichnung der geleisteten Funktion, die Dauer ihrer Ausführung und die Angabe, ob die Hauptperson beabsichtigt, diese Funktion in dieser juristischen Person parallel zu der des Geschäftsführers der erwerbenden Gesellschaft zu erfüllen,
5. eine Beschreibung der finanziellen und persönlichen Beziehungen der betroffenen Person mit dem erwerbenden Unternehmen und anderen Managern des erwerbenden Unternehmens und Aktionären mit einem qualifizierenden Betrieb in der erwerbenden Gesellschaft,
d) den Entwurf eines Zusammenschlusses von Pensionsunternehmen nach dem Gesetz über die Umwandlung von Unternehmen und Genossenschaften, die in Artikel 65 Absatz 2 des ergänzenden Rentenersparnisgesetzes vorgesehenen Informationen und eine Beschreibung der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Ansprüche und Ressourcen der Teilnehmer an der ergänzenden Rentenersparnis und auf die Ausübung der Tätigkeit des begünstigten Pensionsunternehmens und die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit dieses Pensionsunternehmens im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen für ihre ordnungsgemäße Leistung;
e) gemeinsame Berichte der gesetzgebenden Behörden oder Berichte der gesetzgebenden Behörden der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen und gegebenenfalls die Genehmigung, diese nicht zu verarbeiten;
f) einen Gutachten oder Bericht, einschließlich der Stellungnahme des Sachverständigen zu den Anforderungen des Projekts gemäß Artikel 65 Absatz 3 des ergänzenden Rentenersparnisgesetzes;
g) den Abschlussbericht der teilnehmenden Unternehmen und die Eröffnungsbilanz des erwerbenden Unternehmens sowie den Bericht des Abschlussprüfers über ihre Verifikations- oder Zwischenkonten sowie den Bericht des Abschlussprüfers über ihre Verifizierung und
(h) eine Angabe der Personengruppen, zwischen denen eine Fusion zu engen Verbindungen führt, die Identifikationsdaten der Personen, die aufgrund der Fusion eine qualifizierte Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft gewinnen und einen Hinweis auf die Höhe des Anteils oder die Beschreibung einer anderen Form der Anwendung eines erheblichen Einflusses auf die Geschäftsführung des Erwerbsunternehmens erhalten.

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ZitierungVerordnung Nr. 199 / 2020 Slg., über Anträge nach dem Gesetz über ergänzende Rentenersparnisse
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Verkündungsdatum27.04.2020
In Kraft seit01.05.2020
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