Regierungsverordnung Nr. 18 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus Synergien im Bau des Großen Kapazitäts-Impfungszentrums und dessen Teilbetrieb

Gültig In Kraft seit 20.01.2021
Inhalt
183
REGIERUNGSORDNUNG
vom 18. Januar 2021
über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus Synergien im Bau des Großen Kapazitäts-Impfungszentrums und seiner Teiloperation
Die Regierung bestellt gemäß §§ 14 Abs. 3 und 15 des Gesetzes Nr. 219 / 1999 Slg., über die Streitkräfte der Tschechischen Republik, geändert durch Gesetz Nr. 546 / 2005 Slg. und Gesetz Nr. 46 / 2016 Slg.:
§ 1
Um die Bevölkerung zu schützen und die Verbreitung des Coronavirus SARS CoV-2 zu verhindern, werden maximal 500 Soldaten im aktiven Dienst aufgefordert, das Zentralmilitärspital - Militärwissenschaftliches Fakultätsklinikum Prag, S.o., im Rahmen der Verbesserung der Impfkapazitäten in der Verwaltung der Epidemie zu unterstützen, um ein großes Kapazitäts-Impfungszentrum und seinen teilweisen Dienst, einschließlich der Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen zu bauen.
§ 2
Der Verteidigungsminister benennt Truppen im aktiven Dienst, einschließlich militärischer Ausrüstung, um die in Abschnitt 1 genannten Aufgaben zu erfüllen.
§ 3
Effizienz
(1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(2) Diese Verordnung läuft am 31. Dezember 2021 aus.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Verteidigungsminister:
Mgr. Metnar v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 18 / 2021 Coll., über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung von Arbeit im Schutz der Bevölkerung und Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus Zusammenarbeit im Bau des Großraum-Impfzentrums und dessen Teilbetrieb
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.01.2021
In Kraft seit20.01.2021
In Kraft bis-
Status Gültig

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
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