Regierungsverordnung Nr. 18 / 2021 Coll.
Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus Synergien im Bau des Großen Kapazitäts-Impfungszentrums und dessen Teilbetrieb
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik