Regierungsverordnung Nr. 18 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus Synergien im Bau des Großen Kapazitäts-Impfungszentrums und dessen Teilbetrieb

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