Gesetz Nr. 170 / 2017 Coll.
Gesetz zur Änderung bestimmter Steuergesetze
Gültig
In Kraft seit 01.04.2017
Inhalt
ČÁST PRVNÍ
Čl. I
„§ 30c
„§ 38nd
„§ 38zf
Čl. II
ČÁST DRUHÁ
Čl. III
Čl. IV
ČÁST TŘETÍ
Čl. V
„§ 20a
„§ 24
§ 24a
„§ 69
„§ 78e
„§ 79b
„§ 80a
„§ 92ea
„§ 101b
„§ 106aa
§ 106ab
„§ 106e
„§ 110zf
Čl. VI
ČÁST ČTVRTÁ
Čl. VII
Čl. VIII
ČÁST PÁTÁ
Čl. IX
ČÁST ŠESTÁ
Čl. X
„ČÁST PÁTÁ
Čl. XI
ČÁST SEDMÁ
Čl. XII
Čl. XIII
ČÁST OSMÁ
Čl. XIV
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ANHANG
Recht
vom 4. April 2017
zur Änderung bestimmter Steuergesetze
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Änderung des Einkommensteuergesetzes
Gesetz Nr. 5/2004, Gesetz Nr. 5/2004, Gesetz Nr. 5/2004, Gesetz Nr. 5/2004, Gesetz Nr. 5/2004, Gesetz Nr. 5/2004, Gesetz Nr. 5/2004, Gesetz Nr. 5
1. In Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "oder dauerhaft" nach den Worten "oder" eingefügt;
2. In § 4 Abs. 1 a) des einleitenden Teils der Bestimmung wird das Wort "eigen" nach dem Wort "Befriedigung" eingefügt.
3. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "oder aus der Ansiedlung des Eigentums an unbeweglichem Eigentum "nach den Worten" oder durch die Ansiedlung des Eigentums an ihnen" eingefügt, nach dem Wort "Schlag ", die Worte" oder auf die Ansiedlung des Eigentums an unbeweglichem Eigentum, das durch Erbschaft erworben wurde, die Worte "oder Miteigentümer "nach dem Wort" eingefügt.
4. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b werden die Worte "oder die Begleichung des Eigentums an einem solchen unbeweglichen Vermögen" am Ende des Textes von Nummer 1 angefügt.
5. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 4 werden nach den Worten "Gebäuderechte" die Worte "bzw. Eigentumsverhältnisse des Gebäuderechts" eingefügt.
6. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe k Ziffer 2 werden die Worte "mit Ausnahme der Familienfinanzierung" nach dem Wort "Gesellschaft" eingefügt.
7. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe s des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "oder der Zeitraum, in dem dieser Anteil offensichtlich dem Verstorbenen gehörte, im Falle einer Übertragung der durch Erbschaft erworbenen Anteile durch den Verstorbenen, direkt oder durch seinen Ehegatten nach den Worten" die Umwandlung der Handelsgesellschaft eingefügt."
8. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe s Absatz 4 wird das Wort "Nicht-Monetär" nach dem Wort "Teilnehmer" eingefügt.
9. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe v wird das Wort "eigen" nach dem Wort "Haben" eingefügt; es sei denn, die Bedingungen für die Befreiung (Severance Grant) erfüllt sind, so ist dieses Einkommen das Einkommen nach Artikel 10 in der letzten Steuerperiode, in der die Bedingungen für die Befreiung "und die Worte" die Befriedigung der Wohnung "werden durch die Worte" die Befriedigung der Wohnung ersetzt."
(10) In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe w werden die Worte "pro Einheitsliste" durch die Worte "pro Einheitsliste" ersetzt, und die Worte "am Ende des Textes werden hinzugefügt"; die Befreiung gilt nicht für Einnahmen aus Kapitalvermögen und Erträgen aus der Übertragung von Wertpapieren oder aus Aktien an der Streichung eines Beteiligungsfonds, der innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Tätigkeit aus dem Einkommen aus einer gesonderten Tätigkeit im gewerblichen Eigentum enthalten ist oder aufgenommen worden ist."
11. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe x werden die Worte „die Frist von drei Jahren um den Zeitraum gekürzt, in dem die Sicherheit oder der Anteil des Verstorbenen zum Zeitpunkt der Streichung des gegenseitigen Fonds gehalten wurde, im Falle der Übertragung der Sicherheit oder des Anteils, der von dem Verstorbenen in einer Reihe von direkten Ehepartnern erworben wurde;“
12. In Ziffer 4 (1) (x) werden die Worte "in Ausübung des Rechts des Hauptaktionärs auf Einlösung" durch die Worte "durch einen Zwangsübergang" ersetzt.
13. in Absatz 4 (1) (y):
„(y) Einnahmen aus dem Erwerb eines Eigentumsrechtes an eine Einheit, die keinen anderen Wohnraum als eine Garage, einen Keller oder eine Kammer umfasst, wenn sie einer juristischen Person gehört, die als Eigentümer eines Hauses mit Einheiten errichtet ist, und einer natürlichen Person, die das Eigentumsrecht an der Einheit erwirbt;
1. ist der Mieter dieser Einheit,
2. ist Mitglied dieser juristischen Person; und
3. hat teilgenommen oder sein rechtlicher Vorgänger hat an seiner monetären oder nichtmonetären Leistung bei der Akquisition eines Hauses mit Einheiten teilgenommen, '.
14. in § 4a (h):
"(h) Einnahmen aus der Abschreibung der Schulden im Falle einer Neuorganisation oder Schuldenerlassung im Konkursrecht",
15. In Artikel 4a (j) werden die Worte "Erhöhung oder Änderung der Qualifikationen, Studie" durch die Worte "Erziehung, wenn dieses Einkommen nicht Einkommen aus abhängiger Tätigkeit ist, oder auf" ersetzt und die Worte "am Ende des Textes hinzugefügt; wenn die Bedingungen für die Befreiung der Einkommen nicht erfüllt sind, so ist das Einkommen nach Artikel 10 in der letzten Steuerperiode, in der die Bedingungen für die Befreiung erfüllt werden können."
16. In § 4a (m) (1) werden die Worte "spouse's kind" durch die Worte "spouse's kind" ersetzt.
17. In § 4a (p) (2) werden die Worte "neu geschaffen" durch "Erinnerung" ersetzt.
18. Artikel 5 Absatz 10 Buchstabe d wird gestrichen.
Buchstabe e wird unter Buchstabe d umnumeriert.
19. In Absatz 6 Absatz 3 bedeutet der Satz "Das Einkommen eines Bediensteten wird nach dem Satz des ersten Absatzes eingefügt" auch die Leistung des Arbeitgebers für das Mitglied der Familie des Bediensteten gemäß Absatz 9 Buchstaben d und e."
20. Absatz 6 (4) lautet:
"(4) Die vom Zahler erhobenen oder gezahlten Einnahmen sind nach einer Erhöhung gemäß Absatz 12 die gesonderte Steuergrundlage für Steuern, die durch Abzug zu einem bestimmten Steuersatz erhoben werden, es sei denn, der Mitarbeiter hat eine Steuererklärung gemäß Absatz 38k (4), (5) oder (7) für diesen Zahler abgegeben oder hat das in Absatz 36 (7) oder (8) vorgesehene Verfahren für die in Absatz 1 genannten Einnahmen verwendet.
a) aus einer Vereinbarung zur Durchführung der Arbeiten, deren aggregierter Betrag 10 000 CZK pro Kalendermonat für denselben Zahler nicht überschreitet, oder
b) in aggregierten Beträgen, die nicht mehr als 2.500 CZK pro Kalendermonat für denselben Zahler betragen."
21. In Artikel 6 Absatz 6 Satz 2 werden die Worte „vermietetes Fahrzeug“ durch die Worte „vermietetes Fahrzeug oder erworbenes Fahrzeug für das Finanzleasing“ ersetzt.
22. In Artikel 6 Absatz 9 Buchstabe d Ziffer 1 werden die Worte "Missbrauch" durch die Worte "Erwerb von medizinischen, medizinischen, hygienischen und ähnlichen Waren und Dienstleistungen von medizinischen Einrichtungen, Erwerb von medizinischen Geräten für medizinische Zwecke und Verwendung" ersetzt, und nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:
4. die Zulage für gedruckte Bücher, einschließlich Kinderbildbüchern, ausgenommen solche, in denen die Werbung 50 % der Fläche übersteigt,
23. In Absatz 6 (9) (p) (3) wird das Komma nach der Nummer "6" gelöscht;
24. in Absatz 6 (9) werden die Worte "; das Vermögen profitiert von zinsfreien Krediten, die den für jeden Kalendermonat berechneten Hauptbetrag von 300.000 CZK überschreiten, gemäß Absatz 3 bewertet und mindestens einmal pro Steuerperiode, spätestens am Monat des Monats Dezember, in die Steuerbasis aufgenommen."
25. In Paragraph 7 (7) (a) wird "CZK 1,600,000" durch "CZK 800.000" ersetzt.
26. in § 7 (7) Buchstabe b wird der Betrag "CZK 1 200 000" durch "CZK 600 000" ersetzt;
27. in § 7 (7) c) wird der Betrag "600 000 CZK" durch "300 000 CZK" ersetzt.
28. In § 7 (7) Buchstabe d wird der Betrag "800 000 CZK" durch "400 000 CZK" ersetzt.
29. In Absatz 7 (8) wird der Satz "Für die Zwecke des Absatzes 7 die Einnahmen sein, die der Steuerzahler hätte, wenn er kein Unternehmen gewesen wäre" eingefügt, nachdem das Wort "Erwartung" und "Erstattung" nach dem Wort "Ziffer 7" eingefügt worden ist.
30. In Ziffer 7 (11) wird "12" durch "11" ersetzt.
31. Im ersten Satz von Ziffer 7a Absatz 1 werden die Worte "nach den Worten "erstattet" gemäß § 6 "erstattet", die Einnahmen nach § 6"; die Worte "nur nach den Wörtern" oder" werden gestrichen; und die Worte "5 000 000 000 000 000 CZK" werden durch die Worte "5 000 000 000 CZK" ersetzt.
32. Im zweiten Satz von Artikel 7a Absatz 5 werden die Worte "in dem Teil, der sich auf die Steuerfrist bezieht, für die die Rückgabe eingereicht wurde, "nach den Worten" um den Betrag eingefügt".
33.In Artikel 7a (7) wird "2" durch "3" ersetzt.
34. In Artikel 7a Absatz 7 wird der letzte Satz, einschließlich Fußnote 9d, gestrichen.
35. In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a werden die Worte "aus einer Handelsgesellschaft" ersetzt durch die Worte "Handelsgesellschaft oder Gegenfonds, wenn der Anteil durch eine Sicherheit repräsentiert wird", und die Worte "das Einkommen aus der Abrechnung zu einem Mitglied, das nicht am Vertrag beteiligt ist ("außer dem stehenden Partner"), die durch ein Gewinnübertragungsvertrag nach einem besonderen Gesetz ("Gewinnübertragungsvertrag") oder ein Verwaltungsvertrag nach einem besonderen Gesetz "ausgelöscht" werden."
36. In Ziffer 8 Absatz 1 werden die Worte "oder Familienfinanzierung" am Ende des Texts von Ziffer i angefügt.
37. Im letzten Satz von § 8 Abs. 7 wird das Wort "Beitrag" durch das Wort "Beiträge" ersetzt, und die Worte "über die letzten 10 Jahre und nach dem 1. Januar 2001" werden durch die Worte "nach dem 1. Januar 2001" ersetzt, die wegen der Zahlung von Versicherungsleistungen aus der Privatlebensversicherung nicht besteuert worden sind, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht die Kündigung eines Versicherungsvertrags oder die vorzeitige Beendigung eines Vertrags von den Monaten darstellen."
38. In § 9 Abs. 4 Satz 1 wird der Betrag "600 000 CZK" durch "300 000 CZK" ersetzt.
(39) In Ziffer 10 (1) b) des einleitenden Teils der Bestimmung wird nach dem Wort "z" das Wort "bribe" eingefügt.
40. In Absatz 10 (3) Buchstabe c (1) werden die Worte "das Kind des Ehegatten" durch die Worte "das Kind des Ehegatten" ersetzt.
41 in Absatz 10 Absatz 3 Buchstabe c wird nach Nummer 3 folgende Nummer 4 eingefügt:
"4. Der Steuerzahler seines Vermögens, das er in den Familienfonds oder das Vermögen eingetragen hat, das von der in Nummer 1 oder 2 genannten Person in den Familienfonds eingetragen worden ist;
Punkt 4 ist umnummeriert Punkt 5.
42.In Ziffer 10 (5) wird der zweite Satz gestrichen.
43. Im sechsten Satz von Ziffer 10 (5) werden die Worte "oder eine Stammliste "nach dem Wort"-Aktien eingefügt".
Artikel 17a Absatz 2 Buchstabe f:
"(f) Familienfinanzierung, die im Sinne dieses Gesetzes eine Stiftung oder Stiftungsfonds bedeutet,
1. die nach ihrem Gründungsakt dazu dienen, den Gründer oder Personen in der Nähe des Gründers zu unterstützen oder
2. deren Tätigkeit darauf abzielt, den Gründer oder Personen in der Nähe des Gründers zu unterstützen.
45. in Absatz 18 (2) wird der Punkt am Ende von Buchstabe f durch ein Komma ersetzt und der folgende Punkt 4 angefügt:
"4. Versicherungsprämien für die Versicherung eines von einer Gemeinde von Eigentümern von Einheiten beauftragten Hauses."
46. in § 19 (1) (zg) und (zh):
"(zg) Einkommen, das als Entschädigung für die Dienstleistung erzeugt wird, die sich aus dem Gesetz oder der Entscheidung der staatlichen Stelle nach anderen Rechtsvorschriften und Einkommen, die als Entschädigung für die Ausbeutung nach anderen Rechtsvorschriften erzeugt werden, ergibt;
(zh) Einkommen der Tschechischen Republik aus Liquiditätsmanagement der Schatz- und Staatsschuldenverwaltung nach dem Gesetz über die Haushaltsregeln, "
47. in § 19 (1) (zi), die Worte "Republik. Dies wird durch die "Republik; dies", die Wörter" und "soll durch die Worte "Settlement Shares" ersetzt werden, und am Ende des Texts von Punkt (zi), die Worte" und die Gewinnanteile, wenn das Tochterunternehmen in der Lage ist, die Steuerbasis durch sie zu reduzieren "sollte hinzugefügt werden.
48. In Absatz 19 (1) werden die Punkte (zn) bis (z), einschließlich der Fußnote 4c, gestrichen.
Der Brief "zq 'shall be renumbered" zn.
49. in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b wird durch den Punkt ersetzt und Buchstabe c wird gestrichen.
50. in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b) werden die Worte "Vertrauensfonds, Familienfonds, Gemeinde, Gemeindegewerkschaft" und die Worte "und das hat" durch die Worte "wenn es in ihrem Geschäft ist" ersetzt.
51. In Absatz 19 (4) des einleitenden Teils der Bestimmung wird das Wort 'to' durch ', zf) a' ersetzt;
52.In Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe a wird "zf" bis" durch "z" (2) (zf) a" ersetzt;
53.In Ziffer 19 (4) Buchstabe b werden die Worte "zu zh" durch die Worte "Punkt 1 und Punkt (zf)" ersetzt.
54. In Absatz 19b wird der Punkt am Ende des Absatzes 1 durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe f angefügt:
"(f) das Einkommen des Eigentümers der Einheit in Form der Erstattung der Haus- und Vermögensverwaltungskosten
1. Besitzer einer anderen Einheit im selben Haus; oder
2. die Person, die Eigentümer der aufstrebenden Einheit im selben Haus wird.
55. In Absatz 19b Absatz 2 werden am Ende von Buchstabe b folgende Punkte 3 und 4 angefügt:
"3. eine gebietsunabhängige Organisation oder eine freiwillige Vereinigung von Kommunen, eine öffentliche Forschungseinrichtung, eine öffentliche Hochschuleinrichtung oder ein Regionalrat des Kohäsionsraums haben ihren Sitz in der Tschechischen Republik,
4. eine juristische Person, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen als der Tschechischen Republik einen Europäischen Wirtschaftsraum bildenden Staates niedergelassen ist, wenn ihre Rechtsform und ihr Gegenstand dem in Nummer 3 genannten Steuerzahler ähnlich sind.
56. In Ziffer 19b (3) werden die Worte "Ziffer 2 (b)" durch die Worte "Ziffer 2 (b) bis (d)" ersetzt, nach dem Wort "him" werden die Worte "öffentliches Dienstprogramm" eingefügt und nach dem Wort "Entscheidung" die Worte "öffentliches Gut" eingefügt.
57. Im ersten Satz von Ziffer 20 (7) wird ein Komma nach dem Wort "Dienstleistungen" und die Worte" zur Deckung der Kosten (Gebühren) in Bezug auf Tätigkeiten eingesetzt, aus denen die Einnahmen nicht steuerpflichtig sind, spätestens aber 3 unmittelbar nach Steuerzeiten. Die allgemein positive Gesellschaft und das Institut müssen die Mittel verwenden, die durch diese Einsparung erhalten werden 'soll gelöscht werden.
58. In Absatz 21c wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt:
"(2) Für die Zwecke der Einkommenssteuern wird die Leistung eines Familienfonds zunächst auf die Gewinne des Fonds und dann auf die anderen Vermögenswerte des Fonds durchgeführt."
Die Absätze 2 und 3 werden zu den Absätzen 3 und 4.
(59) In Paragraph 21d (1) des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "Fall mit Ausnahme eines Falls, der immaterielle Vermögenswerte ist" durch die Worte "Materialbesitz" ersetzt.
60. In Artikel 21d Absatz 1 Buchstabe a Absatz 1 werden die Worte "verwendete Waren" durch die Worte "Vorlage des finanziellen Leasings" ersetzt, das Wort "es" durch das Wort "him" ersetzt und das Wort "Vorlagen" durch "Vorlage des finanziellen Leasings" ersetzt.
61. In Artikel 21d Absatz 1 Buchstabe b werden die Worte "die verwendete Sache bereits in dieser Abschreibung abgefasst" durch die Worte "der Gegenstand des Finanzvertrages ist bereits in dieser Abschreibung abgefasst worden".
62. In Artikel 21d Absatz 4 Buchstabe a werden die Worte "terminiert früh" durch die Worte "terminiert vor Ablauf der Mindestzeit des Finanzleasings" ersetzt.
63.In Artikel 21d Absatz 4 Buchstabe b werden die Wörter nach dem vereinbarten Zeitraum " gestrichen.
64. In Artikel 21d wird folgender Absatz 6 angefügt:
"(6) Finanzleasing ist keine Übertragung
a) Sachanlagen, die von der Abschreibung ausgeschlossen sind, oder
b) immaterielles Eigentum.
65.In Paragraph 22 (1) (d) wird "Verkäufe" durch "Transfer" ersetzt.
(66) In Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe g werden am Ende des Textes von Nummer 14 die Worte "nicht in Buchstaben d, h und i genannt" angefügt.
67.In Paragraph 22 (1) (i) wird "Verkäufe" durch "Transfer" ersetzt.
68. In Artikel 23 Absatz 2 werden am Ende des Textes unter Buchstabe b die Worte "oder einfache Konten" eingefügt.
69. Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 8 wird gestrichen.
Die Nummern 9 bis 20 werden um 8 bis 19 beziffert.
70. In Ziffer 23 Absatz 3 Buchstabe a (11) wird "Leasing von Sachanlagen" durch "Leasing" ersetzt.
71.In Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe a wird Nummer 12 gestrichen.
Die Nummern 13 bis 19 sind um 12 bis 18 zu beziffern.
72.In § 23 Abs. 3 a) (12) wird "10" durch "9" ersetzt.
73.In Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer 13 und b Ziffer 6 werden die Worte „die das Ergebnis der Operation beeinflussen und „und am Ende des Wortlauts der Worte gestrichen", wenn diese Änderung der Rechnungslegungsmethode später die Einnahmen und Ausgaben betrifft, die in die Steuerbasis einfließen".
74.In Paragraph 23 (3) (c) (6) wird "12" durch "11" ersetzt.
75. in Ziffer 23 (3) (c) (8) wird "16" durch "14" ersetzt.
76. In Ziffer 23 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer 9 werden die Worte "der Steuerzahler hat dieses Einkommen nach den Rechtsvorschriften für die Rechnungslegung in den Einnahmen berechnet" ersetzt durch die Worte "der Steuerzahler hat dieses Einkommen in die Steuerbasis einbezogen".
77.In Artikel 23 Absatz 4 wird Buchstabe j gestrichen.
Die Buchstaben k bis m werden unter den Buchstaben j bis l umnumeriert.
78. In Artikel 23 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer 2 werden die Worte "nämlich" und die Worte "freizügige Änderungen der Zuständigkeit für die Verwaltung des Staatseigentums oder für die Verwaltung des Vermögens nach den Rechtsvorschriften der lokalen Behörden, der Anleihen oder" gestrichen.
79. In Abschnitt 23 (7) des einleitenden Teils der Bestimmung wird nach dem Wort "Republik" ein Komma eingefügt.
80.In Paragraph 23 (8) (b) (1) werden die Worte "immaterielle Vermögenswerte" gestrichen.
81. in Artikel 23 Absatz 9 Buchstabe a wird "l" durch "k" ersetzt;
82. Im zweiten Satz von Ziffer 23c (7) wird nach dem Wort "Nichtwohner" ein Komma eingefügt.
83. In § 24 Abs. 2 Buchstabe h (2):
"2. Bei einem Steuerzahler, der ein Steuerregister hält, handelt es sich bei dieser Vergütung jedoch nur im Verhältnis zum vereinbarten Zeitraum für den betreffenden Steuerzeitraum; die Gebühr wird für den Empfänger und den vom Vermittler gezahlten Betrag zum Zinssatz der Differenz zwischen der Vergütung des vom Verrechnungspreis gezahlten Finanzbetrags und dem Betrag des Verrechnungspreises für den Verrechnungspreis des Verrechnungspreises und des Verrechnungsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetrags des Verrechnungsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetrags des Verrechnungs des Verrechnungsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetrags des Verrechnungs des Verrechnungsbetragsbetragsbetragsbetragsbetrags des Verrechnungsbetrags des Verrechnungsbetrags des Verrechnungsbetragsbetrags des Verrechnungsbetragsbetragsbetragsbetrags des Verrechnungsbetrags des Verrechnungsbetrags des Verrechnungsbetragsbetrags des Verrechnungsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetragsbetrags des Verrechnung
84. Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe h, Nummer 3 und der endgültige Teil der Bestimmungen werden gestrichen.
85. In Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe c werden nach den Worten "bezahlt" die Worte "und nicht Teil der Bewertung von Vermögenswerten" eingefügt.
86. In Paragraph 24 (2) (k) (1) wird das Wort "oder" durch eine Komma ersetzt und die Worte "oder im Rahmen einer Anleihevereinbarung mit einem Gläubiger für die Dauer der Schuldensicherheit durch Übertragung des Eigentumsrechtes an dieses Fahrzeug" nach dem Wort "Lease" eingefügt.
87.In Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe k Absatz 3 werden die Worte "außer einer Kreditvereinbarung, die mit einem Gläubiger für den Zeitraum der Sicherung der Schulden durch die Übertragung des Eigentumsrechtes auf dieses Fahrzeug geschlossen wurde" nach dem Wort "Borrowing" eingefügt.
88. In Paragraph 24 (2) (k) (4) wird das Wort "oder" durch eine Komma ersetzt und die Worte "oder im Rahmen einer Anleihevereinbarung mit einem Gläubiger für die Dauer der Schuldensicherheit durch Übertragung des Eigentumsrechtes an dieses Fahrzeug" nach dem Wort "Lease" eingefügt.
(89) In Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe o wird das Wort "bezahlt" nach dem Wort "bezahlt" eingefügt und die Worte "aus ihrer Zahlung durch den Schuldner oder durch den Vermittler auf seine spätere Übertragung" durch "auf diesen Anspruch" ersetzt.
90. in Absatz 24 (2) (w):
„(w) der Erwerbspreis eines Anteils oder eines gewöhnlichen Blatts, das nach den Rechnungslegungsvorschriften nicht zu einem fairen Wert bewertet wird, und der Erwerbspreis eines Anteils an einer Aktiengesellschaft oder einer beschränkten Gesellschaft oder Genossenschaft, bis und einschließlich der Höhe des Einkommens aus dem Verkauf dieses Anteils, dieses gewöhnliche Blatt oder dieser Anteil; diese Beschränkung gilt nicht für eine Sicherheit, die nicht zu einem fairen Wert nach den Rechnungslegungsvorschriften gemessen wird, nur weil die Körperschaftsteuerpflichtige Körperschaftsteuerpflichtige Körperschaftsteuer ist,
91. in § 24 (2) (zr) und (z):
"(z) Produktionsausgaben
1. einen Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse für einen öffentlichen Steuerzahler oder einen Sozialfonds für einen Steuerzahler, der ein öffentliches Kollegium oder eine öffentliche Forschungseinrichtung ist, bis zu einem Prozentsatz der Gesamtbemessungsgrundlagen der Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers und des Beitrags zur staatlichen Beschäftigungspolitik für die Steuerperiode, in der das Gehalt des Arbeitnehmers als Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung, Sicherung und Beibehaltung der steuerpflichtigen Einkommen verwendet werden kann, die dem Prozentsatz der sozialen
2. den Fonds für zugewiesene Mittel für einen Steuerzahler, der eine öffentliche Universität oder eine öffentliche Forschungseinrichtung ist;
3. einen Betriebsfonds für einen Steuerzahler, der eine öffentliche Universität ist;
4. einen Stipendienfonds für einen Highschool-Steuerzahler,
5. Mittel, um die Zuständigkeit des tschechischen Versicherers im Sinne des Gesetzes über die Haftungsversicherung aus dem Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten, mit Ausnahme der Ausgaben für die Schaffung des Schadensgarantiefonds;
Ausgaben in Form von
1. Ausgaben für den Betrieb eines eigenen Vorschulbetriebs oder
2. einen Beitrag zum Betrieb eines Vorschulbetriebs, der von anderen Einrichtungen für Kinder ihres eigenen Personals erbracht wird;
Die Fußnote 26k wird gestrichen, einschließlich der Fußnote.
92.Im dritten Satz von Ziffer 24 (2) (zt) werden die Worte "wie früher" als erstes durch die Worte ersetzt.
93. Die Fußnote 3d wird gestrichen, einschließlich der Fußnote.
94. In Ziffer 24 (2) wird das Komma durch einen Punkt am Ende des Punktes (z) ersetzt und die Punkte (z) gelöscht.
95.In Absatz 24 (4) werden die Worte "immaterielles Eigentum, das nach diesem Gesetz amortisiert werden kann" gestrichen und die Worte "das materielle Eigentum" durch die Worte "Subjekt der finanziellen Leasing" ersetzt.
96. In § 24 Abs. 5 lautet der einleitende Teil der Bestimmung: "Wenn der Steuerzahler das bisher verwendete Eigentum erwerben kann und die Bedingungen des finanziellen Leasings nicht erfüllt sind, ist die Vergütung für die Verwendung der in Absatz 1 genannten Ausgaben nur unter der Voraussetzung, dass der Steuerzahler das Eigentum im gewerblichen Eigentum und den Kaufpreis einschließt."
97. In Artikel 24 Absatz 6 werden die Worte "die vorzeitige Beendigung des finanziellen Leasings" durch die vor Ablauf der Mindestlaufzeit abgeschlossenen Finanzleasingverträge ersetzt" und die Worte "Absatz 4 " gestrichen.
98. Die Fußnote 26b wird gestrichen, einschließlich der Fußnote.
99. In Abschnitt 24 (7) des letzten Teils des sechsten Satzes werden die Worte "die Differenz zwischen der Bewertung der Nichteinlageneinlage und dem Betrag der von der Handelsgesellschaft an ihr Mitglied oder Teil dieser Differenz gezahlten Einlagen und folgendes" gestrichen.
100. In Artikel 24 werden die Worte "oder die die Steuerbemessungsgrundlage für die Steuerbefreiung mit einem bestimmten Steuersatz " am Ende des Textes von Absatz 7 hinzugefügt.
101. In Paragraph 24 (12) (h) werden die Worte "immaterielle Eigenschaft" gestrichen.
102. In Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe f werden nach den Worten "(zi)" die Worte "interessiert auf den ausstehenden Betrag, Geldstrafen" eingefügt.
103. In Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe h Absatz 1 werden "eine "Ersetzung" a" und am Ende des Textes die Komma durch "eine "und die Worte" gedruckte Bücher ersetzt, einschließlich Kinderbildbüchern, ausgenommen solche, in denen die Werbung 50 % der Fläche übersteigt".
104. In Paragraph 25 (1) (i) werden die Worte "; dies gilt sinngemäß" durch "und für die Verwendung" ersetzt.
105. In Paragraph 25 (1) (k) wird der Text "zw" durch "zs" ersetzt.
106. In Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe m werden die Worte "die Übertragung von Gewinnen unter einem Gewinn- oder Kontrollvertrag, die Zahlung von Verlusten an eine Person unter einem Gewinn- oder Kontrollvertrag und die Entschädigung, die außerhalb der stehenden Mitglieder unter einem Gewinn- oder Kontrollvertrag gewährt wird" gestrichen.
107. In § 25 (1) (y):
„(y) für Steuerzahler, die Rechnungseinheiten sind, die Teilzahlung des Beitrags zur Finanzierung, Verarbeitung, Verwertung und Entsorgung von elektrischen Abfällen aus Solarpaneelen, die vor dem 1. Januar 2013 von dem kollektiven Systembetreiber in Verkehr gebracht wurden;“
Fußnote 28c wird gestrichen.
108. In Paragraph 25 (1) (z) werden die Worte "immaterielle Vermögenswerte" gestrichen.
109. In Paragraph 25 (1) (zp) werden die Worte "die Umsetzung eines Treuhandfonds oder Familienfonds "nach den Worten eingefügt" die Spende" und die Worte "die kostenlose Zahlung 'soll gelöscht werden.
110. In Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c werden die Worte "die Umsetzung eines Treuhandfonds oder Familienfonds "nach den Worten" die Spende" eingefügt, und die Worte "die kostenlose Gebühr "werden gelöscht.
111. In § 25 Abs. 1 wird am Ende von Punkt (zq) das Komma durch einen Punkt ersetzt und der Punkt (zr) gelöscht.
112. In Artikel 26 wird am Ende von Absatz 3 der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe d angefügt:
"d) das Recht auf Bau mit einem Steuerzahler, der keine Konten hält."
113. In Artikel 26 Absatz 7 Buchstabe b werden die Worte "oder Abschreibungen nach Artikel 30c Absatz 2 "nach der Nummer" 10" eingefügt.
114. In Artikel 26 Absatz 7 Buchstabe d wird "§ 38m (2)" durch "§ 38ma (1) ersetzt.
115. In Artikel 27 Buchstabe j werden die Worte "durch die Erfüllung eines Treuhandfonds oder Familienfonds "nach den Worten" durch Spende eingefügt".
116. In Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c werden die Worte "oder mit dem Recht auf Verwaltung "nach dem Wort eingefügt" Wirtschaft".
171 in Artikel 28 Absatz 1 werden nach Buchstabe c folgende Buchstaben d und e eingefügt:
„(d) eine Beitragsorganisation einer lokalen Behörde oder eine freiwillige Vereinigung von Kommunen für Sachanlagen, die an die Betriebsstätte für die Landwirtschaft übertragen werden;
e) eine freiwillige Vereinigung von Kommunen in Bezug auf Sachvermögen, das von einer Mitgliedsgemeinde übertragen wird,
Die Buchstaben d bis f werden als Buchstaben f bis h umnumeriert.
118. In Absatz 28 wird folgender Absatz 7 angefügt:
"(7) Bei einem Steuerzahler, der weder ein Mieter noch ein Verwender ist, der auf Materialbesitz übertragen worden ist, wird die technische Beurteilung dieser materiellen Eigenschaft in ähnlicher Weise wie die vom Mieter gezahlte technische Bewertung behandelt. Die Kündigung einer solchen Nutzung oder Rücknahme der Abschreibungsvereinbarung wird in ähnlicher Weise mit der Kündigung des Mietvertrags oder der Aufhebung der Vereinbarung des Kreditnehmers von Vermögensgegenständen mit Abschreibung des Leasingnehmers behandelt. Für die Zwecke dieser Bestimmung ist der Steuerzahler, dem das materielle Eigentum verwendet wurde, in der Eigenschaft des Mieters und des Zahlers, dem das Eigentum verwendet wurde, in der Eigenschaft zu befinden, die Abschreibung des materiellen Vermögens vorzunehmen."
Inhalt
ČÁST PRVNÍ
Čl. I
„§ 30c
„§ 38nd
„§ 38zf
Čl. II
ČÁST DRUHÁ
Čl. III
Čl. IV
ČÁST TŘETÍ
Čl. V
„§ 20a
„§ 24
§ 24a
„§ 69
„§ 78e
„§ 79b
„§ 80a
„§ 92ea
„§ 101b
„§ 106aa
§ 106ab
„§ 106e
„§ 110zf
Čl. VI
ČÁST ČTVRTÁ
Čl. VII
Čl. VIII
ČÁST PÁTÁ
Čl. IX
ČÁST ŠESTÁ
Čl. X
„ČÁST PÁTÁ
Čl. XI
ČÁST SEDMÁ
Čl. XII
Čl. XIII
ČÁST OSMÁ
Čl. XIV
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Gesetz Nr. 170 / 2017 Slg., zur Änderung bestimmter Gesetze im Bereich der Besteuerung |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 16.06.2017 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.04.2017 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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