Dekret Nr. 151 / 2022 Coll.

Verordnung zur Änderung des Dekrets Nr. 1 / 2022 Coll., über Anträge und Tätigkeitshinweise nach dem Zahlungsgesetz, und Dekret Nr. 7 / 2018 Coll., zu bestimmten Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Zahlungsinstituts, des Verwalters von Informationen auf einem Zahlungskonto, eines Kleinzahldienstleisters, einer elektronischen Geldeinrichtung und eines elektronischen Geldgebers von Kleingeld, geändert durch Dekret Nr. 2 / 2022 Coll.

Diese Vorschrift verweist auf

Dekret Nr. 7 / 2018 Coll.
Verordnung über bestimmte Bedingungen für die Erfüllung der Tätigkeiten eines Za...
Ändert
Dekret Nr. 1 / 2022 Coll.
Verordnung über Anträge und Mitteilungen zur Durchführung von Tätigkeiten im Rah...
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf