Dekret Nr. 151 / 2022 Coll.
Verordnung zur Änderung des Dekrets Nr. 1 / 2022 Coll., über Anträge und Tätigkeitshinweise nach dem Zahlungsgesetz, und Dekret Nr. 7 / 2018 Coll., zu bestimmten Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Zahlungsinstituts, des Verwalters von Informationen auf einem Zahlungskonto, eines Kleinzahldienstleisters, einer elektronischen Geldeinrichtung und eines elektronischen Geldgebers von Kleingeld, geändert durch Dekret Nr. 2 / 2022 Coll.
Diese Vorschrift verweist auf
Dekret Nr. 7 / 2018 Coll.
Ändert
Verordnung über bestimmte Bedingungen für die Erfüllung der Tätigkeiten eines Za...
Dekret Nr. 1 / 2022 Coll.
Ändert
Verordnung über Anträge und Mitteilungen zur Durchführung von Tätigkeiten im Rah...
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.