Dekret Nr. 119 / 2013 Coll.
Verordnung über Qualitätsnormen für Dienstleistungen nach dem Gesetz über Opfer von Straftaten
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 05.06.2013
Textfassungen:
05.06.2013
21.05.2013
119.
Ordnung
vom 7. Mai 2013
über Qualitätsstandards, die nach dem Gesetz über Opfer von Straftaten erbracht werden
Nach § 49 Buchstabe f des Gesetzes Nr. 45 / 2013 Slg., über Verbrechensopfer und über die Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über Verbrechensopfer):
(1) Die Qualitätsnormen für die Bereitstellung von Rechtsinformationen sind in Anhang 1 dieses Erlasses festgelegt.
(2) Die Qualitätsnormen der Dienstleistungen für die Bereitstellung von Restaurierungsprogrammen sind in Anhang 2 dieser Verordnung festgelegt.
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Blažek, Ph.D., v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 119 / 2013 Coll.
Qualitätsstandards für die Bereitstellung von Rechtsinformationen
1. Kriterien für die Beziehung zwischen dem zugelassenen Körper und dem Opfer
(a) Grundkriterien
1. Das akkreditierte Unternehmen hat seine Mission, Ziele und Grundsätze festgelegt und veröffentlicht; gemäß dieser Mission, Ziele und Grundsätze beschließt die akkreditierte Stelle.
2. Das akkreditierte Unternehmen hat die Art der von ihm erbrachten Dienstleistung.
3. Das akkreditierte Unternehmen legt den Bereich der Opfer fest.
4. Das akkreditierte Unternehmen hat die beschriebene Umsetzung der erbrachten Dienstleistungen.
b) Kriterien für den Schutz der Rechte der Opfer und anderer
1. Das akkreditierte Unternehmen diskriminiert bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht.
2. Die akkreditierte Stelle respektiert das Recht auf den Schutz der Privatsphäre des Opfers und anderer Personen, respektiert die Vertraulichkeitspflicht und verarbeitet nur diejenigen Daten, die zur Gewährleistung eines Qualitätsdienstes unbedingt erforderlich sind.
3. Die akkreditierte Stelle behandelt Daten über Opfer und andere Personen gemäß den Rechtsvorschriften.
4. Das akkreditierte Subjekt respektiert die Würde des Opfers und behandelt es mit Sorgfalt und Höflichkeit und berücksichtigt ihr Alter, Gesundheit und geistiger Status, geistige Reife und kulturelle Identität.
5. Das akkreditierte Unternehmen stellt die Dienstleistung rechtzeitig zur Verfügung.
c) Kriterien für die Bereitstellung der Informationen des Opfers
1. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften über die Bereitstellung von Informationen an die Opfer über die angebotenen Dienstleistungen; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Das akkreditierte Unternehmen informiert das Opfer seiner Rechte nach dem Verbrechensopfergesetz.
3. Die akkreditierte Stelle unterrichtet das Opfer seiner Rechte als Opfer unter dem Strafgesetzbuch.
4. Die akkreditierte Stelle unterrichtet das Opfer über das Verhalten des Strafverfahrens und seinen Status als Opfer und Zeugen darin.
5. Die akkreditierte Stelle unterrichtet das Opfer über die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der akkreditierten Stelle einzureichen, wenn sie mit der erbrachten Dienstleistung nicht zufrieden ist.
6. Das akkreditierte Unternehmen unterrichtet das Opfer über die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Justizministerium einzureichen, wenn das akkreditierte Unternehmen die Akkreditierungsbedingungen nicht erfüllt.
7. Das akkreditierte Unternehmen unterrichtet das Opfer in einer Sprache und Form gemäß dem Strafopfergesetz.
d) Kriterien für das Verfahren der akkreditierten Stelle vor der Bereitstellung rechtlicher Informationen
1. Die akkreditierte Stelle hat Regeln für Verhandlungen mit Kandidaten für die Erbringung von Dienstleistungen; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Vor der Bereitstellung von Rechtsinformationen unterrichtet das akkreditierte Unternehmen die interessierte Partei über alle Bedingungen, unter denen die Dienstleistung erbracht wird und ergreift die Informationen.
e) Kriterien zur Verhinderung von Interessenkonflikten
1. Die akkreditierte Stelle hat Vorschriften, um festzustellen, ob zwischen den verschiedenen Bewerbern für die erbrachte Dienstleistung und den Opfern bei der Bereitstellung von Rechtsinformationen ein Interessenkonflikt besteht; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften, um Interessenkonflikte zwischen dem akkreditierten Unternehmen und dem Opfer zu verhindern; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
f) Kriterien für die Vorlage von Beschwerden über die Qualität der erbrachten Dienstleistungen
1. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften für den Eingang von Beschwerden; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Das akkreditierte Unternehmen bearbeitet die eingereichten Beschwerden und hält eine Aufzeichnung über die Ausführung.
3. Die Einreichung einer Beschwerde ist keine Verletzung des Opfers.
4. Das akkreditierte Unternehmen legt die Zufriedenheit der Opfer mit den erbrachten Dienstleistungen fest.
5. Das akkreditierte Unternehmen trifft auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen die erforderlichen Maßnahmen, um die Mängel der erbrachten Dienstleistungen zu beheben.
g) Kriterien für die Aufbewahrung und Lagerung von Unterlagen
1. Die akkreditierte Stelle hat Vorschriften für die Aufbewahrung der Dokumentation der erbrachten Dienstleistung, einschließlich der Vorschriften für die Anhörung der Unterlagen, und diese Vorschriften werden unter Berücksichtigung des Rechts auf den Schutz der Persönlichkeit des Opfers und anderer Personen festgelegt; die akkreditierte Stelle folgt diesen Vorschriften.
2. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
3. Das akkreditierte Unternehmen hält die Unterlagen über das Versagen der rechtlichen Informationen und der Gründe, warum es nicht bereitgestellt wurde, aufrecht.
(h) Sonstige Kriterien
1. Die akkreditierte Stelle unterrichtet das Opfer von anderen akkreditierten Rechtsinformationsstellen und von den Vermittlungs- und Vermittlungsstellen, wenn sie die erforderliche Art der Dienstleistung nicht erbringt; die akkreditierte Stelle unterrichtet das Opfer gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse über andere Dienstleistungen.
2. Kriterien für die Sicherheit des Personals
(a) Kriterien für Personal und organisatorische Rückversicherung
1. Das akkreditierte Unternehmen hat eine interne Organisationsstruktur.
2. Die akkreditierte Stelle hat für jeden Arbeitnehmer angemessene Qualifikationsanforderungen.
3. Die Struktur und Anzahl der Stellen entspricht den Zielen und dem Umfang der erbrachten Dienstleistungen.
4. Das akkreditierte Unternehmen hat interne Regeln für die Einstellung.
5. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften, nach denen die zuständige Person das Niveau der Rechtsinformationsdienste garantiert, es sei denn, die Rechtsinformationen werden von der zuständigen natürlichen Person direkt übermittelt. Die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
6. Eine akkreditierte Stelle, für die die Tätigkeiten von natürlichen Personen von einer akkreditierten Stelle durchgeführt werden, die nicht in einem grundlegenden Beschäftigungsverhältnis (nachfolgend als "Außen" bezeichnet wird), hat Vorschriften für ihre Tätigkeit bei der Erbringung von Dienstleistungen, die die Qualität der erbrachten Dienstleistungen nicht verringern.
b) Kriterien für die berufliche Entwicklung des Personals
1. Das akkreditierte Unternehmen hat Regeln für die Ausbildung neuer Mitarbeiter; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Die akkreditierte Stelle hat Regeln für die regelmäßige Bewertung der Kompetenz des Personals zur Identifizierung ihres individuellen Ausbildungsbedarfs; auf der Grundlage dieser Bewertung trifft sie die erforderlichen Maßnahmen.
3. Das akkreditierte Unternehmen verfügt über ein Schulungsprogramm und eine regelmäßige Ausbildung von Mitarbeitern und Außenstehenden gemäß den Erfordernissen der Entwicklung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen.
3. Kriterien für die betriebliche Sicherheit
1. Das akkreditierte Unternehmen stellt den Dienst unter materiellen, technischen und hygienischen Bedingungen zur Verfügung, die dem erbrachten Diensttyp angemessen sind.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 119 / 2013 Coll.
Qualitätsstandards der Dienstleistungen für die Bereitstellung von Restaurierungsprogrammen
1. Kriterien für die Beziehung zwischen dem zugelassenen Körper und dem Opfer
(a) Grundkriterien
1. Das akkreditierte Unternehmen hat seine Mission, Ziele und Grundsätze festgelegt und veröffentlicht; gemäß dieser Mission, Ziele und Grundsätze beschließt die akkreditierte Stelle.
2. Das akkreditierte Unternehmen hat die Art der von ihm erbrachten Dienstleistung.
3. Das akkreditierte Unternehmen legt den Bereich der Opfer fest.
4. Das akkreditierte Unternehmen hat die beschriebene Implementierung und den Prozess der Erbringung von Dienstleistungen.
b) Kriterien für den Schutz der Rechte der Opfer und anderer
1. Das akkreditierte Unternehmen diskriminiert bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht.
2. Die akkreditierte Stelle respektiert das Recht auf den Schutz der Privatsphäre des Opfers und anderer Personen, respektiert die Vertraulichkeitspflicht und verarbeitet nur diejenigen Daten, die zur Gewährleistung eines Qualitätsdienstes unbedingt erforderlich sind.
3. Die akkreditierte Stelle behandelt Daten über Opfer und andere Personen gemäß den Rechtsvorschriften.
4. Das akkreditierte Subjekt respektiert die Würde des Opfers und behandelt es mit Sorgfalt und Höflichkeit und berücksichtigt ihr Alter, Gesundheit und geistiger Status, geistige Reife und kulturelle Identität.
5. Das akkreditierte Unternehmen stellt die Dienstleistung rechtzeitig zur Verfügung.
c) Kriterien für die Bereitstellung der Informationen des Opfers
1. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften über die Bereitstellung von Informationen an die Opfer über die angebotenen Dienstleistungen; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Das akkreditierte Unternehmen informiert das Opfer seiner Rechte nach dem Verbrechensopfergesetz.
3. Die akkreditierte Stelle unterrichtet das Opfer seiner Rechte als Opfer unter dem Strafgesetzbuch.
4. Die akkreditierte Stelle unterrichtet das Opfer über das Verhalten des Strafverfahrens und seinen Status als Opfer und Zeugen darin.
5. Die akkreditierte Stelle unterrichtet das Opfer über die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der akkreditierten Stelle einzureichen, wenn sie mit der erbrachten Dienstleistung nicht zufrieden ist.
6. Das akkreditierte Unternehmen unterrichtet das Opfer über die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Justizministerium einzureichen, wenn das akkreditierte Unternehmen die Akkreditierungsbedingungen nicht erfüllt.
7. Das akkreditierte Unternehmen unterrichtet das Opfer in einer Sprache und Form gemäß dem Strafopfergesetz.
d) Kriterien für das Verfahren der akkreditierten Stelle vor Abschluss eines Vertrags über die Beteiligung am Restaurativen Programm
1. Die akkreditierte Stelle hat Regeln für Verhandlungen mit Kandidaten für die Erbringung von Dienstleistungen; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Das akkreditierte Unternehmen erörtert vor Abschluss eines Vertrags mit dem Kandidat die Anforderungen, die es für den Dienst hat, und das Ziel, das der Kandidat nach der Erbringung des Dienstes zu erreichen hat; die Erbringung der Dienstleistung ist unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kandidats geplant.
3. Das akkreditierte Unternehmen hat Regeln für die Antwort, wenn während der Erbringung des Dienstes das Ziel, das das Opfer zu erreichen wünscht, oder eine andere wesentliche Änderung auftritt Veränderungen; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
4. Das akkreditierte Unternehmen identifiziert die Bewerber vor Vertragsabschluss mit allen Bedingungen, unter denen die Dienstleistung erbracht wird.
5. Das akkreditierte Unternehmen hat Regeln für den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
6. Das akkreditierte Unternehmen handelt so, dass der Kandidat das Verfahren beim Abschluss des Vertrags versteht.
e) Kriterien zur Verhinderung von Interessenkonflikten
1. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften, um festzustellen, ob zwischen den verschiedenen Kandidaten für die erbrachte Dienstleistung und den Opfern bei der Erbringung der Dienstleistung ein Interessenkonflikt besteht; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften, um Interessenkonflikte zwischen dem akkreditierten Unternehmen und dem Opfer zu verhindern; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
f) Kriterien für die Vorlage von Beschwerden über die Qualität der erbrachten Dienstleistungen
1. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften über Beschwerden; die akkreditierte Stelle folgt diesen Vorschriften.
2. Das akkreditierte Unternehmen bearbeitet die eingereichten Beschwerden und hält eine Aufzeichnung über die Ausführung.
3. Die Einreichung einer Beschwerde ist keine Verletzung des Opfers.
4. Das akkreditierte Unternehmen legt die Zufriedenheit der Opfer mit den erbrachten Dienstleistungen fest.
5. Das akkreditierte Unternehmen trifft auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen die erforderlichen Maßnahmen, um die Mängel der erbrachten Dienstleistungen zu beheben.
g) Kriterien für die Aufbewahrung und Lagerung von Unterlagen
1. Die akkreditierte Stelle hat Vorschriften für die Aufbewahrung der Dokumentation der erbrachten Dienstleistung, einschließlich der Vorschriften für die Anhörung der Unterlagen, und diese Vorschriften werden unter Berücksichtigung des Rechts auf den Schutz der Persönlichkeit des Opfers und anderer Personen festgelegt; die akkreditierte Stelle folgt diesen Vorschriften.
2. Das akkreditierte Unternehmen hat Vorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
3. Das akkreditierte Unternehmen hält die Dokumentation der abgelehnten Bewerber für die Erbringung von Dienstleistungen und der Gründe für die Ablehnung.
4. Das akkreditierte Unternehmen hat eine Regel, dass der Vertrag zur Teilnahme des Opfers am Restaurierungsprogramm schriftlich abgeschlossen werden muss; die akkreditierte Stelle folgt dieser Regel.
(h) Sonstige Kriterien
1. Das akkreditierte Unternehmen unterrichtet das Opfer von anderen akkreditierten Einrichtungen, die die Restaurierungsprogramme und die Bewährungs- und Vermittlungsstellen bereitstellen, wenn es die erforderliche Art der Dienstleistung nicht erbringt, so teilt das akkreditierte Unternehmen das Opfer gegebenenfalls unter Berücksichtigung seiner Bedürfnisse mit.
2. Das akkreditierte Subjekt unterstützt Opfer in Kontakt mit dem natürlichen sozialen Umfeld.
2. Kriterien für die Sicherheit des Personals
(a) Kriterien für Personal und organisatorische Rückversicherung
1. Das akkreditierte Unternehmen hat eine interne Organisationsstruktur.
2. Die akkreditierte Stelle hat für jeden Arbeitnehmer angemessene Qualifikationsanforderungen.
3. Die Struktur und Anzahl der Stellen entspricht den Zielen und dem Umfang der erbrachten Dienstleistungen.
4. Das akkreditierte Unternehmen hat interne Regeln für die Einstellung.
5. Die akkreditierte Stelle, für die die Außenstehenden tätig sind, hat Vorschriften für ihre Tätigkeit bei der Erbringung von Dienstleistungen, die die Qualität der erbrachten Dienstleistungen nicht verringern.
b) Kriterien für die berufliche Entwicklung des Personals
1. Das akkreditierte Unternehmen hat Regeln für die Ausbildung neuer Mitarbeiter; die akkreditierte Stelle folgt diesen Regeln.
2. Die akkreditierte Stelle hat Regeln für die regelmäßige Bewertung der Kompetenz des Personals zur Identifizierung ihres individuellen Ausbildungsbedarfs; auf der Grundlage dieser Bewertung trifft sie die erforderlichen Maßnahmen.
3. Das akkreditierte Unternehmen hat ein Programm zur Ausbildung und Ausbildung von Mitarbeitern und Außenstehenden gemäß den Erfordernissen der Entwicklung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen.
3. Kriterien für die betriebliche Sicherheit
1. Das akkreditierte Unternehmen stellt den Dienst unter materiellen, technischen und hygienischen Bedingungen zur Verfügung, die dem erbrachten Diensttyp angemessen sind.
2. Das akkreditierte Unternehmen hat Notfall- und Notfallsituationen sowie Vorschriften über den Ablauf in solchen Situationen festgelegt; unterrichtet sein Personal über diese Regeln.
3. Akkreditierte Stelle hält die Dokumentation über Not- und Notsituationen.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 119 / 2013 Slg., über die Qualitätsnormen der Dienstleistungen nach dem Gesetz über die Opfer von Verbrechen |
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| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 21.05.2013 |
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| In Kraft seit | 05.06.2013 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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