Gesetz Nr. 118 / 2020 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 219 / 2000 Slg., über die Vermögenswerte der Tschechischen Republik und ihre Darstellung in den Rechtsbeziehungen, geändert, und Gesetz Nr. 82 / 1998 Slg., über die Haftung für Schäden, die bei der Ausübung der öffentlichen Gewalt durch Entscheidung oder durch Missstände verursacht werden, in der geänderten Fassung

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 82/1998
Gesetz über die Haftung für Schäden, die bei der Ausübung öffentlicher Gewalt du...
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Gesetz Nr. 82/1998
Gesetz über die Haftung für Schäden, die bei der Ausübung öffentlicher Gewalt du...
Übergangsbestimmungen

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