Gesetz Nr. 118 / 2020 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 219 / 2000 Slg., über die Vermögenswerte der Tschechischen Republik und ihre Darstellung in den Rechtsbeziehungen, geändert, und Gesetz Nr. 82 / 1998 Slg., über die Haftung für Schäden, die bei der Ausübung der öffentlichen Gewalt durch Entscheidung oder durch Missstände verursacht werden, in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.04.2020 Aktuell
In Kraft seit 01.04.2020
24.03.2020 Verkündet
In Kraft seit 24.03.2020
24.03.2020 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 24.03.2020 bis 31.03.2020

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf