Regierungsverordnung Nr. 108 / 2022 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 112 / 2019 Slg. über die Nutzungsbedingungen der Fonds des Staatlichen Wohnungsentwicklungsfonds für die Beschaffung von Sozial- und barrierefreien Häusern und Sozial-, Misch- und Verfügbaren Häusern, geändert durch das Regierungsdekret Nr. 55 / 2020 Slg. und Regierungsdekret Nr. 2 / 2021 Slg., über die Nutzungsbedingungen der Fonds des Staatsfonds für Investitionsförderung in Form eines Darlehens
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 112 / 2019 Coll.
Ändert
Regierungsverordnung über die Bedingungen für die Verwendung staatlicher Fonds z...
Regierungsverordnung Nr. 2 / 2021 Coll.
Ändert
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln dur...
Act Nr. 126 / 2024 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Fonds...
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.