Regierungsverordnung Nr. 108 / 2022 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 112 / 2019 Slg. über die Nutzungsbedingungen der Fonds des Staatlichen Wohnungsentwicklungsfonds für die Beschaffung von Sozial- und barrierefreien Häusern und Sozial-, Misch- und Verfügbaren Häusern, geändert durch das Regierungsdekret Nr. 55 / 2020 Slg. und Regierungsdekret Nr. 2 / 2021 Slg., über die Nutzungsbedingungen der Fonds des Staatsfonds für Investitionsförderung in Form eines Darlehens

Diese Vorschrift verweist auf

Regierungsverordnung Nr. 112 / 2019 Coll.
Regierungsverordnung über die Bedingungen für die Verwendung staatlicher Fonds z...
Ändert
Regierungsverordnung Nr. 2 / 2021 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Verwendung von Mitteln dur...
Ändert
Act Nr. 126 / 2024 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 211 / 2000 Slg. über den Staatlichen Fonds...
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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