Dekret Nr. 102 / 2024 Coll.

Verordnung über die Art und Weise, wie die Kosten von Gesundheitsdienstleistungen für die Zwecke der Umsiedlung von öffentlichen Krankenversicherungsprämien zu messen

Gültig Ordnung In Kraft seit 26.04.2024
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 17. April 2024
über die Art und Weise, wie die Kosten für die Gesundheitsversorgung für die Zwecke der Verlagerung von Prämien der öffentlichen Krankenversicherung gemessen werden sollen
Nach § 21f (d) Gesetz Nr. 592 / 1992 Slg., über die Versicherung für die öffentliche Krankenversicherung, geändert durch Gesetz Nr. 145 / 2017 Slg.:
§ 1
Gegenstand
Diese Verordnung regelt für die Zwecke der Umverteilung die Methode der Preisfestsetzung der Kosten der im Jahr 2023 angegebenen Gesundheitsdienste.
Methode der Preisgestaltung der Kosten für Gesundheitsdienste
§ 2
Für die Zwecke der Umverteilung bewerten die Krankenversicherungsunternehmen die Kosten der im Jahr 2023 nach anderen Rechtsvorschriften der öffentlichen Krankenversicherung gemäß den Artikeln 3 bis 9.
§ 3
(1) Die Kosten für die Notbettversorgung werden gemäß den Absätzen 2 bis 5 bewertet.
(2) Fälle der Spitalisierung von Patienten, die 2022 abgeschlossen waren und für die vor 2023 keine Gesundheitsversorgung gemeldet wurde, werden durch das Produkt der Grundrate von CZK 62 236 und die relativen Gewichte, die den nach dem tschechischen Statistischen Amt Nr. 385 / 2021 Coll ermittelten Hospitalisierungsfällen zugeordnet wurden, zur Aktualisierung der Klassifikation von krankhaften Patienten von CZK-DRG (nachfolgend "CZ- DRG 2022") bewertet. Patientenkrankenhäuser werden auf der Grundlage der im Jahr 2023 gemeldeten Pflege erstellt. Bei der Beurteilung von Patientenkrankenhäusern gemäß dem ersten Satz sind die in Anhang 12 des Erlasses Nr. 396 / 2021 Coll. aufgeführten Arzneimittel, die die Werte der Punkte, die Anzahl der gezahlten Leistungen und die Regulierungsbeschränkungen für 2022 festlegen, und die Arzneimittel, die nicht in die Berechnung der relativen Gewichte gemäß der Einstufung CZ- DRG 2022 einbezogen sind, nicht einzubeziehen; die Arzneimittel werden gemäß Abschnitt 9 bewertet.
(3) Fälle der Krankenhausisierung von Patienten, die 2023 abgeschlossen wurden und für die vor 2023 keine Gesundheitsversorgung gemeldet wurde, werden durch das Produkt der Grundrate von CZK 68460 und relativen Gewichten bewertet, die den nach der tschechischen Statistischen Office-Mitteilung Nr. 302 / 2022 Coll. ermittelten Krankenhausaufenthalten zugeordnet wurden, um die Einstufung von Krankenhauspatienten von CZK-DRG (nachfolgend "CZ- DRG-Klassifikation 2023") zu aktualisieren. Patientenkrankenhäuser werden auf der Grundlage der im Jahr 2023 gemeldeten Pflege erstellt. Bei der Beurteilung von Patientenkrankenhäusern gemäß dem ersten Satz werden die in Anhang 12 des Erlasses Nr. 315 / 2022 Slg. aufgeführten Arzneimittel, die die Werte der Punkte, die Anzahl der gezahlten Leistungen und die regulatorischen Beschränkungen für 2023 festlegen, sowie Arzneimittel, die nicht in die Berechnung der relativen Gewichte gemäß der CZ-DRG 2023-Klassifikation einbezogen werden, nicht berücksichtigt; die Arzneimittel werden gemäß Abschnitt 9 bewertet.
(4) Fälle der Krankenhausisierung von Patienten, die 2023 beendet wurden, die im Jahr 2022 als Gesundheitspflege erklärt wurden, aber nicht bewertet wurden, und vor 2022 wurde keine Gesundheitsversorgung gemeldet, werden durch das Produkt der Grundrate von CZK 68460 und die relativen Gewichte, die den nach der CZ- DRG 2023 ermittelten Krankenhausfällen zugeordnet wurden, bewertet. Patientenkrankenhäuser werden auf der Grundlage der in 2022 und 2023 gemeldeten Pflege erstellt. Bei der Beurteilung der Patientenkrankenhäuser gemäß dem ersten Satz dürfen die in Anhang 12 des Dekrets Nr. 315/2022 Coll. aufgeführten Arzneimittel und Arzneimittel, die nicht unter die Einstufung CZ- DRG 2023 fallen, nicht in die Berechnung der relativen Gewichte einbezogen werden; die Arzneimittel werden gemäß Abschnitt 9 bewertet.
(5) Die Krankenhausaufenthalte von Patienten, die mindestens einen Teil der Gesundheitsversorgung vor 2022 erhielten, werden durch das Produkt eines Punktwertes von CZK 1.58 und die Anzahl der Punkte mit einem Punktwert ("Leistung ") gemäß Dekret Nr. 134 / 1998 Coll., die in der Liste der Gesundheitsleistungen mit Punkten veröffentlicht wird, in der geänderten Fassung ("Leistungsliste") für die jeweilige Leistung im Jahr, in dem die Gesundheitsdienste erbracht wurden, bewertet.
(6) Die im Jahr 2023 angemeldete Pflege, die im Zusammenhang mit der Krankenhausisierung von Patienten vorgesehen ist, die auf der Grundlage der im Jahr 2023 unter der Nomenklatur CZ- DRG 2022 oder der Nomenklatur CZ- DRG 2023 angegebenen Pflege nicht zusammengestellt werden kann und für die keine Gesundheitsversorgung vor 2023 angemeldet wurde, gilt nicht als 2023 für die Zwecke dieses Erlasses angemeldet.
§ 4
Die Kosten für die außerschulische Betreuung in Bezug auf Fälle von Krankenhausaufenthalten, die gemäß § 3 Abs. 2 - (4) oder (6) bewertet werden, sind in der Bewertung nach § 3 enthalten und werden nicht mehr bewertet. Die Kosten für die extramurale Pflege im Zusammenhang mit Patientenkrankenhäusern, die gemäß § 3 Abs. 5 bewertet werden, werden gemäß § 7 bis 9 bewertet. Extramurale Pflege bedeutet extramurale Pflege gemäß Anhang 1 des Erlasses Nr. 396 / 2021 Coll. und Anhang 1 des Erlasses Nr. 315 / 2022 Coll.
§ 5
Die Kosten für Gesundheitsleistungen, die von speziellen Bettpflegeanbietern und späteren und langfristigen Bettpflegeanbietern erbracht werden, mit Ausnahme der Kosten für Gesundheitsleistungen der Nachsorge, der Nachsorge für die Belüftung, der Nachverfolgung einer umfassenden Intensivbehandlung und der Langzeitpflege, werden gemäß dem Anhang dieses Erlasses bewertet.
§ 6
Die Kosten für Gesundheitsleistungen, die in der Kapitalisierungszahlung für Anbieter im Bereich der allgemeinen ärztlichen Praxis und Anbieter im Bereich der praktischen Medizin für Kinder und Jugendliche enthalten sind, werden in Höhe des Grundkapitalisierungssatzes für die umgerechnete Zahl der versicherten Personen gemäß Anhang 2, Teil A Nummer 1 der Verordnung Nr. 315 / 2022 Coll. in Höhe von CZK 53 pro versicherter Person und Monat geschätzt. Die in der aggregierten Vergütung für Zahnpflegeanbieter enthaltenen Kosten für Gesundheitsdienstleistungen werden auf CZK 20 pro registrierter Versicherter und Monat geschätzt.
§ 7
Die Kosten für Gesundheitsleistungen, deren Höhe in der Verordnung Nr. 315 / 2022 Slg. in tschechischen Kronen festgelegt ist und deren Preise nicht unter § 3 bis 6 fallen, werden mit dem in der Verordnung Nr. 315 / 2022 Slg. festgesetzten Betrag bewertet.
§ 8
Die Kosten für Gesundheitsdienste, die nicht unter die Abschnitte 3 bis 7 fallen, werden vom Wert des in Abschnitt 10 genannten Punktes und der Anzahl der Leistungspunkte bewertet, die gemäß der Leistungsliste des Jahres, in dem die Gesundheitsdienste erbracht wurden, ermittelt werden, wenn sie auf diese Weise bewertet werden können.
§ 9
Die Kosten für Gesundheitsdienste, die nicht der Bewertung der Absätze 3 bis 8 unterliegen, werden auf die Höhe der für die erbrachten Leistungen beantragten Vergütung geschätzt.
§ 10
Die Bewertung gemäß § 8 gilt für:
a) die ambulante Pflege, die in der Kompetenz 603 und 604 gemäß dem Leistungslistenwert eines Punktes von CZK 1.16 erklärt wurde,
b) Hämodialysepflegewert eines Punktes von CZK 1.17,
c) Gesundheitsdienste, die vom Wert eines Punktes von CZK 1.39 gemeldet wurden; der Wert von Nummer 1.38 CZK wird für die Bewertung von Gesundheitsdiensten von Patiententransportanbietern verwendet;
d) Gesundheitsdienste, die im medizinischen Notdienstwert eines Punktes von CZK 1.12 angegeben sind
e) besonderer ambulanter Pflegewert eines Punktes von CZK 1.28,
(f) von den Anbietern im Bereich der allgemeinen praktischen Medizin und der praktischen Medizin für Kinder und Jugendliche erklärten Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Leistung des Transports der von diesen Fachleuten erklärten Gesundheitsarbeiter, Wert des Punktes CZK 1.26,
g) ambulante Betreuung in Sachkenntnis 809 und 810 nach der Leistungsliste einschließlich Magnetresonanz, Computertomographie und Denzitometriewert von Punkt CZK 1.09,
h) ambulante Betreuung in Sachkenntnis 222, 403, 801, 802, 807, 812 bis 819 und 823 gemäß der Leistungsliste, mit Ausnahme der Cervical Screening Performance, der Wert eines Punktes von CZK 0,84,
(i) Ambulanz in der Kompetenzliste 911, 914, 916, 921, 925 und 926, einschließlich der Leistung des Transports von von von diesen Experten gemeldeten Gesundheitsarbeitern, Wert des Punktes CZK 1,15,
j) Ambulante Betreuung in der Fachkompetenz 902 und 917 nach der Leistungsliste, einschließlich der Leistung des Transports von von diesen Fachleuten erklärten Gesundheitsarbeitern, Wert des Punktes 0,88 CZK,
k) Gesundheitsdienstleistungen, die vom Gesundheitsdienstleister als Wertpunkt von CZK 1.33 erklärt wurden
l) Gesundheitsleistungen der Nachsorge, Nachsorge für die Belüftung, Nachbehandlung komplexer intensiver Rehabilitation und langfristiger intensiver Pflege, die von den Anbietern der Nach- und Langzeitpflege für den Behandlungstag 00015, 1.43 CZK für den Behandlungstag 00017, 1.41 CZK für den Behandlungstag 00020 und 1.18 CZK für den Behandlungstag 00033 und den Behandlungstag 00035 erklärt wurden
m) ambulante Pflege, die nicht unter den Buchstaben a bis l des Punktes CZK 1.10.
§ 11
Aufhebung
Erlass Nr. 119 / 2023 Slg., über die Methode zur Messung der Kosten für die Gesundheitsversorgung für die Zwecke der Umverteilung der Prämien für die öffentliche Krankenversicherung, wird aufgehoben.
§ 12
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister für Gesundheit:
Prof. MUDr. Válek, CSc., MBA, EBIR, v. r.
Finanzminister:
Ing. Stanjura v. r.

Anhang
Bewertung der Kosten von Gesundheitsdienstleistungen, die von speziellen Bettbetreuern und der anschließenden und langfristigen Bettbetreuung erklärt werden, mit Ausnahme der Kosten von Gesundheitsdienstleistungen der Nachsorge, der Nachbelüftungsversorgung, der Nachbetreuung einer umfassenden Rehabilitationsbehandlung und der Langzeitpflege
Die von speziellen Bettpflegeanbietern und der anschließenden und langfristigen Bettbetreuung angegebenen Kosten für Gesundheitsleistungen mit Ausnahme der Kosten für die Pflege von Pflegeleistungen, die Nachsorge für die Belüftung, die Nachbereitung umfassender Rehabilitations- und Langzeitpflegeleistungen werden nach der Art des Tages und der Patientenkategorie nach der Leistungsliste wie folgt bewertet:
Ošetřovací
den
Pro kategorii pacienta 1
podle
seznamu výkonů
Pro kategorii pacienta 2
podle
seznamu výkonů
Pro kategorii pacienta 3
podle
seznamu výkonů
Pro kategorii pacienta 4
podle
seznamu výkonů
Pro kategorii pacienta 5
podle
seznamu výkonů
000051 962,522 122,932 370,852 563,742 866,29
000212 831,103 049,973 329,063 554,723 581,42
000222 304,472 477,073 370,693 623,253 855,50
000232 209,192 594,752 850,233 064,163 489,36
000242 340,732 535,922 783,532 972,373 158,49
000256 324,426 672,317 125,697 285,017 456,60
000263 673,154 105,694 458,984 706,305 040,58
000272 569,322 861,583 661,373 937,774 051,04
000282 845,812 980,453 250,543 597,443 845,91
000292 509,272 678,192 901,113 173,083 429,00
000302 386,842 507,162 695,702 819,422 943,13
00031639,50----
00032639,50----

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ZitierungDekret Nr. 102 / 2024 Coll., über die Methode der Messung der Kosten für die Gesundheitsdienste für die Zwecke der Umsiedlung von öffentlichen Krankenversicherungsprämien
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Verkündungsdatum25.04.2024
In Kraft seit26.04.2024
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