Dekret Nr. 102 / 2012 Coll.
Dekret über Qualität und Sicherheit der Bed Health Care
Gültig
In Kraft seit 01.04.2012
ANHANG
Ordnung
vom 22. März 2012
zur Qualitäts- und Sicherheitsbewertung der Bettgesundheit
Das Gesundheitsministerium sieht gemäß § 120 des Gesetzes Nr. 372 / 2011 Slg. über Gesundheitsdienste und die Bedingungen für ihre Bestimmung (Gesundheitsgesetz) für die Durchführung von § 98 (7) des Gesetzes vor:
(1) Bei der Beurteilung der Qualität und Sicherheit der bereitgestellten Bett-Gesundheitsversorgung (nachstehend „Qualität und Sicherheit“ genannt) werden folgende Verfahren im Gesundheitswesen beurteilt:
a) Qualitäts- und Sicherheitsmanagement;
b) Patientenversorgung;
c) Personalmanagement und
d) eine sichere Umgebung für Patienten und Mitarbeiter des Betreuers gewährleisten.
(2) Die Mindestbewertungsnormen, Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren sowie die Art und Weise, wie sie hergestellt und überwacht werden, sind in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt.
(3) Die Anforderungen an die Methoden und Verfahren der Personalsicherheit, Qualität und Sicherheit sind in Anhang 2 dieses Erlasses festgelegt.
Diese Verordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.
Minister:
Dok. MUDr. Heger, CSc., v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 102/2012 Slg.
Mindestbewertungsstandards und Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren sowie deren Herstellung und Überwachung
1. Mindeststandards für Qualität und Sicherheit
1.1. Standard: Umsetzung des Qualitäts- und Sicherheitsverbesserungsprogramms
Ziel des Standards ist es, Prinzipien und Aktivitäten anzuwenden, die zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit als integraler Bestandteil des Bett-Gesundheitsmanagementsystems führen.
1.1.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Norm
Der Standard ist erfüllt, wenn
a) ein Qualitäts- und Sicherheitsverbesserungsprogramm für die gesamte medizinische Einrichtung und das Programm wird regelmäßig aktualisiert;
b) die für die Durchführung des Qualitäts- und Sicherheitsverbesserungsprogramms verantwortlichen Personen identifiziert werden;
c) die Grundsätze und Tätigkeiten, die zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit führen, sind in die in der Praxis angewandten Verfahren einbezogen, die mindestens einmal jährlich aktualisiert werden; und
d) Personen, die an der Bereitstellung von Gesundheitsfürsorge beteiligt sind, sind aktiv an dem Qualitäts- und Sicherheitsverbesserungsprogramm beteiligt.
1.2. Standard: Überwachung und Bewertung von unerwünschten Ereignissen
Ziel des Standards ist die Aufzeichnung und Bewertung von negativen Ereignissen, die bei der Bereitstellung der Bettgesundheit auftreten.
Ein negatives Ereignis ist ein Ereignis oder Umstand, der zu physikalischen Schäden an einem Patienten führen könnte, die vermieden werden könnten. Eine unerwartete Verschlechterung des klinischen Zustands des Patienten wird auch als ein negatives Ereignis angesehen, wenn es zu dauerhaften körperlichen Schäden oder Tod führt, nicht die übliche Komplikation der Bedingung.
1.2.1 Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Norm
Der Standard ist erfüllt, wenn
(a) es gibt eine Aufzeichnung von unerwünschten Ereignissen, zumindest eine unerwartete Verschlechterung des klinischen Zustands des Patienten, die zu dauerhaften körperlichen Schäden oder dem Tod des Patienten, das Auftreten von Krankenhauserkrankungen, Stürzen, Betören, Medikamentenverwaltung oder Vorbereitungsereignissen und Ereignissen im Zusammenhang mit der therapeutischen oder diagnostischen Leistungsfähigkeit führt;
b) die Bewertung einzelner schädlicher Ereignisse, einschließlich der Feststellung ihrer Ursachen;
c) die zeitlichen Trends bei negativen Ereignissen ausgewertet werden; und
d) Vorbeugungsmaßnahmen zur Verhinderung von negativen Ereignissen.
1.3. Standard: Überwachung der Patientenzufriedenheit
Ziel der Norm ist es, die Zufriedenheit der Patienten mit der Bettgesundheit und die Bedingungen für ihre Versorgung zu überwachen und zu bewerten.
1.3.1 Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Der Standard ist erfüllt, wenn:
a) die Befriedigung von Patienten mit mindestens den Aufenthaltsbedingungen in einer Gesundheitseinrichtung, einschließlich Catering, Zugang zu Patienten durch medizinische Fachkräfte und andere Fachleute und Bereitstellung von Informationen für Patienten über ihre Gesundheit und Diagnose, medizinische und Pflegeleistung; und
b) die Bewertung der Patientenzufriedenheit und Maßnahmen zur Bekämpfung der festgestellten Mängel.
1.4. Standard: Überwachung und Bewertung von Beschwerden und Vorschlägen zur Gesundheitsversorgung
Ziel des Standards ist die Überwachung und Bewertung von Beschwerden und Beschwerden im Bereich der Bettgesundheit und die Nutzung der erworbenen Kenntnisse zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit.
1.4.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Der Standard ist erfüllt, wenn
a) Aufzeichnung aller Beschwerden und Anregungen, die von Patienten und anderen Personen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung des Bettes gemacht werden, einschließlich der Behandlung;
b) die Beurteilung von Beschwerden und Initiativen, einschließlich der Feststellung ihrer Ursachen; und
c) Maßnahmen zur Bekämpfung identifizierter Mängel und der erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen.
1.5. Standard: Verwendung empfohlener Diagnose-, Medizin- und Pflegeverfahren
Ziel des Standards ist es, die Verwendung von diagnostischen, therapeutischen und stillenden Verfahren zu gewährleisten, die von Berufs- und Berufsorganisationen von Gesundheitsberufen und anderen Gesundheitsberufen empfohlen werden.
1.5.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Der Standard ist erfüllt, wenn
a) der Gesundheitsdienstleister verwendet diagnostische, medizinische und Pflegeverfahren, die von Berufs- und Berufsorganisationen von Gesundheitsberufen und anderen Gesundheitsberufen empfohlen werden; und
b) interne Diagnose-, Therapie- und Pflegeverfahren für Patienten mit sensorischer oder körperlicher Beeinträchtigung werden verarbeitet.
2. Mindestbewertungsstandards für die Patientenversorgung
2.1. Standard: Achtung der Patienten- und Patientenrechte
Ziel des Standards ist es, die Rechte von Patienten und Personen in der Nähe von Patienten bei der Versorgung der Bettgesundheit zu respektieren.
2.1.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikator für die Einhaltung
Die Norm wird erfüllt, wenn die Überwachung und Bewertung der Achtung der Rechte von Patienten und Personen in der Nähe durchgeführt wird und Maßnahmen zur Bekämpfung der festgestellten Mängel getroffen werden.
2.2 Standard: Festlegung interner Regeln für die Verwaltung der Gesundheitsdokumentation
Ziel des Standards ist es, die medizinische Dokumentation zu pflegen, zu behandeln und zu prüfen, nach spezifischen Bedingungen für die Bereitstellung der Bettgesundheit und die Organisationsstruktur der Gesundheitseinrichtung.
2.2.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Norm
Die Norm wird bei der Festlegung und Beobachtung erfüllt
a) die Grundsätze des Managements der medizinischen Dokumentation nach spezifischen Bedingungen für die Bereitstellung der Bettgesundheit und die Organisationsstruktur des medizinischen Betriebs;
b) Grundsätze für die Konsultation der medizinischen Dokumentation nach besonderen Bedingungen für die Bereitstellung der Gesundheitsversorgung für Bett und
c) Verfahren zur Aufbewahrung und zum Schutz der medizinischen Dokumentation vor Missbrauch, Verlust und Beschädigung.
2.3. Standard: Erbringung von Beratungsleistungen
Ziel des Standards ist die Bereitstellung von Beratungsleistungen für medizinische Fachkräfte bei der Bereitstellung von Bettgesundheit.
2.3.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikator für die Einhaltung
Der Standard wird erfüllt, wenn Beratungsleistungen für andere Bereiche zur diagnostischen und therapeutischen Betreuung in Einzelfällen erbracht werden, in denen der medizinische Zustand des Patienten es erfordert.
2.4. Standard: sichere Handhabung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten
Ziel des Standards ist es, Tätigkeiten zu definieren, die unmittelbar auf die sichere Handhabung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten Einfluss nehmen.
2.4.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Die Norm wird erfüllt, wenn festgestellt, beobachtet und bewertet
a) interne Verfahren für die Bestellung, den Empfang, die Speicherung, die Verschreibung, die Anpassung und die Verabreichung von Arzneimitteln und die Entsorgung von nicht verwendeten Arzneimitteln, einschließlich der Dokumentation der Verfahren und ihrer Kontrolle;
b) interne Verfahren für die Bestellung, den Empfang, die Speicherung, die Vorbestellung und die Verwendung von medizinischen Geräten und die Entsorgung von nicht verwendeten medizinischen Geräten, einschließlich der Dokumentation von Verfahren und deren Kontrolle;
c) interne Verfahren zur Verwendung nicht zugelassener Arzneimittel;
d) interne Verfahren zur Meldung unerwünschter Reaktionen von Arzneimitteln und unerwünschten Ereignissen und Nebenwirkungen von medizinischen Geräten; und
e) die Bewilligungen und Pflichten des Personals bei der Durchführung der unter Buchstabe a bis d genannten Tätigkeiten.
2.5. Standard: Qualität des Patientenessens und der Ernährung
Ziel des Standards ist es, Aktivitäten zu definieren, die unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Ernährung und medizinische Ernährung von Patienten haben.
2.5.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Der Standard ist erfüllt, wenn:
a) ein Verfahren zur Organisation der Ernährungspflege und
b) das Diätsystem verarbeitet wird.
2.6. Standard: Bereitstellung einer Rehabilitationsbehandlung
Ziel des Standards ist es, die therapeutische Rehabilitation nach der bereitgestellten Bettgesundheitsversorgung zu gewährleisten.
2.6.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Der Standard ist erfüllt, wenn
(a) ein Plan zur Behandlung und Bewertung der Rehabilitationspflege wird nach der Bereitstellung der Gesundheitsversorgung vorbereitet; und
(b) Patienten und Fachkräfte im Gesundheitswesen sind mit dem Rehabilitations- und Evaluierungsplan soweit erforderlich vertraut.
2.7. Standard: Förderung der Gesundheit und Krankheitsprävention
Ziel des Standards ist es, Gesundheits- und Krankheitspräventionsmaßnahmen in Bezug auf Patienten und Mitarbeiter zu definieren.
2.7.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Der Standard ist erfüllt, wenn
a) ein Plan für Tätigkeiten, die auf wesentliche Bereiche der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention, insbesondere abhängig von Tabak, Alkohol und anderen süchtig machenden Stoffen und der psychologischen Unterstützung abzielen; und
b) Patienten und Arbeitnehmer haben Zugang zu Informationen über gesundheitliche Faktoren bei der Gesundheitseinrichtung.
2.8. Standard: Kontinuität der Gesundheitsversorgung
Ziel des Standards ist es, die Kontinuität der Gesundheitsversorgung in Gesundheitseinrichtungen sowie in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdienstleistern zu gewährleisten.
2.8.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Der Standard ist erfüllt, wenn
(a) Verfahren für die Übertragung von Patienten zwischen den Mitarbeitern in aufeinanderfolgenden Arbeitsverschiebungen am Arbeitsplatz, für die Übertragung von Patienten zwischen dem Arbeitsplatz eines medizinischen Establishments, für die Übertragung von Patienten in ein anderes medizinisches Establishment und für die Freisetzung von Patienten aus dem medizinischen Establishment, einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher ambulanter Gesundheitsversorgung; und
b) ein Verfahren für die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern von Gesundheitsdiensten und gegebenenfalls mit Anbietern von Sozialdienstleistungen.
2.9. Standard: Patientenidentifikation
Ziel des Standards ist es, das Risiko von Verwechslungen von Patienten bei der Versorgung der Bettgesundheit zu beseitigen.
2.9.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikator für die Einhaltung
Der Standard wird erfüllt, wenn ein Verfahren zur eindeutigen eindeutigen Identifizierung von Patienten entwickelt und verfolgt wird.
2.10. Standard: Bereitstellung von kardiopulmonaler Resuszitation
Ziel der Norm ist es, die Anforderungen an die kardiopulmonale Resuszitation zu erfüllen.
2.10.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Einhaltung
Der Standard ist erfüllt, wenn:
(a) der jährliche Ausbildungsplan, einschließlich der Untersuchung von medizinischen Mitarbeitern in der Herz-Kreislauf-Resuszitation, erstellt und durchgeführt wird;
b) ein Plan zur Überprüfung der Einrichtungen von Arzneimitteln und medizinischen Geräten zur Bereitstellung von kardiopulmonaler Wiederbelebung, einschließlich der Überprüfung ihrer Funktionalität, erstellt und umgesetzt wird; und
c) die Dokumentation über die Ausbildung und Kontrolle von Gesundheitsberufen gemäß Buchstabe a und über die Durchführung der in Buchstabe b genannten Kontrollen.
3. Mindestanforderungen für die Bewertung der Humanressourcen
3.1. Standard: persönliche Sicherheit der Bettgesundheit
Ziel der Norm ist es, die notwendige Personalisierung der Bettgesundheit zu gewährleisten.
3.1.1. Qualitäts- und Sicherheitsindikatoren für die Norm
Der Standard ist erfüllt, wenn
(a) die Verteilung der Arbeitsplätze wird entsprechend den Anforderungen an die Bediensteten der Bettgesundheit und des Programms für lebenslanges Lernen für Gesundheitswesen bearbeitet;
b) Regeln für die Integration der Arbeitnehmer, wenn sie einem Posten zugeordnet werden;
c) die Beschreibungen der Arbeitsaktivitäten einzelner Gesundheitsberufe und anderer Berufstätiger sind in Übereinstimmung mit ihrer Kompetenz zur Ausübung des Berufs der Gesundheitsberufe oder anderer Berufsangehöriger auszuarbeiten; und
d) die Befriedigung der Bediensteten mit den Arbeitsbedingungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben überwacht und bewertet und Maßnahmen zur Bekämpfung der festgestellten Mängel getroffen werden.
4. Mindestbewertungsstandards für eine sichere Umgebung für Patienten und Mitarbeiter
4.1. Standard: bezpečné prostředí pro pacienty a zaměstnance
Cílem standardu je snižování bezpečnostních rizik souvisejících s lůžkovou zdravotní péčí.
4.1.1. Ukazatele kvality a bezpečí pro splnění standardu
Standard je splněn, jestliže je
a) ein Programm zur Gewährleistung eines sicheren Umfelds für Patienten und Arbeitnehmer, insbesondere die Identifizierung von Risikostandorten und Tätigkeiten im Hinblick auf die Sicherheit von Patienten und Arbeitnehmern; und
b) eine Methode zur Sicherung von Strom, Trinkwasser und medizinischen Gasen, sowohl im normalen Versorgungssystem als auch im Falle einer Unterbrechung der Versorgung.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 102/2012 Slg.
Požadavky na personální zabezpečení, způsob a postupy hodnocení kvality a bezpečí
1. Požadavky na personální zabezpečení hodnocení kvality a bezpečí
Hodnocení kvality a bezpečí je prováděno prostřednictvím hodnotitelského týmu sestaveného osobou oprávněnou k provádění hodnocení kvality a bezpečí. Hodnotitelský tým vždy tvoří
a) lékař nebo zubní lékař, který vykonával po dobu nejméně 5 let povolání lékaře nebo zubního lékaře při poskytování lůžkové zdravotní péče,
b) ein Gesundheitsfachmann, der qualifiziert ist, einen nichtmedizinischen Beruf ohne spezialisierte Aufsicht zu betreiben (1), der mindestens 5 Jahre lang einen nichtmedizinischen Beruf bei der Bereitstellung von Arth-Betreuung ausgeübt hat, und
c) eine Person mit einer technischen oder betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung, die mindestens 5 Jahre lang seinen Beruf im technischen und wirtschaftlichen Betrieb oder im Qualitäts- und Sicherheitsmanagement mit einem Gesundheitsdienstleister verfolgt hat.
Alle Mitglieder des Bewertungsteams haben Kenntnisse über das Qualitäts- und Sicherheitsmanagement.
2. Anforderungen an Qualitäts- und Sicherheitsbewertungsverfahren und -verfahren
2.1 Die Zusammensetzung des Bewertungsteams muss der in der medizinischen Einrichtung bewerteten Gesundheitsversorgung entsprechen. Das Lead Evaluation Team ist Arzt oder Zahnarzt.
2.2. Mitglieder des Bewertungsteams erhalten Informationen zu Qualitäts- und Sicherheitsbewertungszwecken
(a) ein Interview mit dem Personal,
b) durch Interview mit Patienten,
c) eine Besichtigung der Gesundheitseinrichtungen,
d) durch Überprüfung der Dokumentation über Normen und
e) Überwachung der Arbeitsverfahren über Normen.
1) Gesetz Nr. 96/2004 Slg., über die Bedingungen für die Gewährung und Anerkennung der Förderfähigkeit für die Ausübung nichtmedizinischer Berufe und für die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheitsversorgung und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über nichtmedizinische medizinische Berufe), geändert.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 102 / 2012 Coll., zur Qualitätsbewertung und Sicherheit von Bed Health Care |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.03.2012 |
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| In Kraft seit | 01.04.2012 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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