Regierungsverordnung Nr. 98 / 2025 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 35/2017 Slg. zur Festsetzung einer einmaligen Gebühr für die Lagerung radioaktiver Abfälle und der Höhe der Beiträge aus dem Nuklearkonto an die Kommunen und der Regeln für ihre Bestimmung, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 342 / 2024 Slg.

Gültig In Kraft seit 01.01.2026
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 26. März 2025
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 35/2017 Slg., zur Einführung einer einmaligen Gebühr für die Lagerung radioaktiver Abfälle und der Höhe der Beiträge aus dem Nuklearkonto an die Kommunen und die Regeln für ihre Bestimmung, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 342 / 2024 Slg.
Die Regierung erteilt gemäß § 122 Abs. 1 und § 131 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 263 / 2016 S., Atomgesetz, geändert durch Gesetz Nr. 83 / 2025 S.:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 35 / 2017 Slg., die eine einmalige Gebühr für die Lagerung radioaktiver Abfälle und die Höhe der Beiträge von und die Bereitstellung von Kernkonten an Kommunen, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 342 / 2024 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Im Titel des Regierungsdekrets werden die Worte "Ein-Aus-Gebührensatz " durch die Worte" Gebührensätze ersetzt".
2. In Absatz 1 (2) wird "CZK 200.000 " durch" CZK 250.000" ersetzt.
3. Nach Absatz 1 wird folgender Abschnitt 1a eingefügt:
„§ 1a
Regelmäßiger Gebührensatz
Die regelmäßige Gebühr für die Lagerung radioaktiver Abfälle für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 beträgt:
a) CZK 88 für die in MWh erzeugte Strommenge, die von dem Steuerzahler, der ein Kernenergiegerät betreibt, an Generatorendgeräten gemessen wird,
b) CZK 35 für die in MWh erzeugte Wärmemenge durch einen Steuerzahler, der eine Forschungs-Kernanlage oder eine Kernanlage betreibt, deren Hauptzweck die Erzeugung von Wärmeenergie ist."
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Minister für Industrie und Handel:
Ing. Wolček v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 98 / 2025 Coll., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 35 / 2017 Slg., eine einmalige Gebühr für die Lagerung radioaktiver Abfälle und die Höhe der Beiträge aus dem Nuklearkonto an die Kommunen und die Regeln für ihre Bestimmung, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 342 / 2024 Slg.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.04.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf