Regierungsverordnung Nr. 98 / 2025 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 35/2017 Slg. zur Festsetzung einer einmaligen Gebühr für die Lagerung radioaktiver Abfälle und der Höhe der Beiträge aus dem Nuklearkonto an die Kommunen und der Regeln für ihre Bestimmung, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 342 / 2024 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Act Nr. 263 / 2016 Coll.
Wird durchgeführt durch
Atomgesetz