Regierungsverordnung Nr. 91 / 2019 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 595 / 2006 Slg. über die Berechnung des Grundbetrags, der nicht vom monatlichen Gehalt im Vollstreckungsverfahren abgezogen werden darf und die Bestimmung des Betrags, über den der Lohn ohne Einschränkung abgenommen wird (Verordnung über nicht versicherte Beträge)
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Unbekannte Vorschrift
Übergangsbestimmungen
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.