Regierungsverordnung Nr. 91 / 2019 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 595 / 2006 Slg. über die Berechnung des Grundbetrags, der nicht vom monatlichen Gehalt im Vollstreckungsverfahren abgezogen werden darf und die Bestimmung des Betrags, über den der Lohn ohne Einschränkung abgenommen wird (Verordnung über nicht versicherte Beträge)
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