Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 86 / 2022 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2022-2024, VAR%

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 22.04.2022
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 13. April 2022
Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2022-2024, VAR%
Die Tschechische Republik veröffentlicht Staatsanleihen über das Finanzministerium (nachfolgend "das Ministerium") gemäß § 26 des Gesetzes Nr. 190/2004 Slg. über Anleihen, geändert (nachfolgend "das Gesetz über Anleihen" genannt). Das Ministerium legt diese Emissionsbedingungen fest, die die Rechte und Pflichten der Emittenten und Schuldner sowie Informationen über die Emission von Schuldverschreibungen und Forderungen der Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2022-2024, VAR% (nachstehend „Anleihen“ oder „Anleihen“ genannt) näher definieren.
1. Basisbeschreibung der Anleihen:
Ausstellung: Tschechische Republik - Finanzministerium
Name: Nationale Bindung der Tschechischen Republik, 2022-2024, VAR%
Kurzname: Tschechische Republik, VAR%, 24
Seriennummer ausgeben: 147.
Nennwert: 10.000 CZK (mit Worten: 10.000 CZK)
Form der Bindung: Buch-Einsatzträger-Sicherheit
Art der Anleihe: Staatsanleihe
Währung, in der Anleihen genannt werden: Tschechische Krone (CZK)
Beginn der Anmeldefrist: 20.4.2022
Datum des Ablaufs der Anmeldefrist: 22.9.2024
Datum: 22.4.2022
Datum der Fälligkeit: 22.10.2024
Schuldenrendite: bestimmt durch variable Zinssätze
Gebrochene Tage: ACT / 360
ISIN: CZ0001006498
2. Die Anleihen werden nach anderen Gesetzen im Sinne von § 25 Abs. 2 des Anleihegesetzes ausgegeben.
3. Die Anleihen werden als Bucheintragspapiere ausgegeben und zum Zeitpunkt der Ausgabe im zentralen Register der Bucheintragspapiere registriert, die gemäß § 92 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 256 / 2004 Slg. auf dem Kapitalmarkt in der geänderten Fassung vom tschechischen Recht durch das Zentralverwahrer der Wertpapiere, a.s., mit Sitz in Rybná 14, 110 05 Praha 1, Tschechische Republik, eingetragen durch das Gemeindegericht 4308, Eine andere Person als ein Zentralverwahrer, der berechtigt ist, Aufzeichnungen von Bucheinträgen zu halten, hält ein Anleiheregister, wenn der Emittent dies beschließt.
4. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland haben, abonniert und erworben werden (nachstehend "der Abonnent "oder" Abonnenten" genannt).
5. Das Recht auf Zahlung der Rendite der Anleihe wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die mit der Anleihe verbundenen Rechte gemäß Anhang 1 dieser Emissionsbedingungen auf 22.9 im Jahr 2022 und zum Zeitpunkt 23.3 und 22.9 ab 2023 und im folgenden Jahr auszuüben. Das Recht, die Rendite der Anleihe für den Zeitraum vom Zeitpunkt der Ausgabe (einschließlich dieses Datums) bis zum 22.10.2022 (ohne dieses Datum) zu zahlen, wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die mit der Anleihe verbundenen Rechte am 22.9.2022 auszuüben. Übertragbarkeit von Anleihen und die Möglichkeit, nach 22.9.2024 Anleihen zu errichten, sind ausgeschlossen.
6. Die Rendite der Anleihe wird durch den vom Ministerium für jede Renditeperiode ermittelten variablen Zinssatz zum Zeitpunkt der Ermittlung des durchschnittlichen Referenzzinssatzes bestimmt. Der Mindestzinssatz für jeden Ertragszeitraum beträgt 0,00% p.a. Der Zinssatz wird am Tag veröffentlicht, an dem der durchschnittliche Referenzzinssatz auf der Website des Ministeriums festgelegt wird. Der durchschnittliche Referenzzinssatz wird wie der arithmetische Durchschnitt der Referenzzinssätze für fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage gemäß Anhang 2 zu diesen Emissionsbedingungen bestimmt, wenn der letzte dieser Frist der Tag ist, der dem Datum vorliegt, an dem der durchschnittliche Referenzzinssatz gemäß Nummer 7 dieser Emissionsbedingungen bis zu drei Dezimalstellen ermittelt wird; der so ermittelte Referenzzins wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. Der Referenzzinssatz für die Zwecke dieser Emissionsbedingungen ist in Bezug auf die jeweilige Renditeperiode der Wert von 6M PRIBOR, der den Referenzwert der Zinssätze als Prozentsatz von p. a. (pro Jahr) zum Verkauf der CZK-Lagerung für einen Zeitraum von sechs Monaten auf dem Interbank-Lagermarkt darstellt. Die auf der Grundlage des jeweiligen variablen Zinssatzes ermittelten Anleihenerträge werden zweimal jährlich am Tag des 22.4. und 22.10. des betreffenden Jahres gezahlt. Ist das Datum der Rendite der Anleihe kein Arbeitstag, so wird die Rendite der Anleihe am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rendite für diese Verschiebung gezahlt.
7. Der Zeitpunkt, an dem der durchschnittliche Referenzzinssatz für die Zwecke dieser Emissionsbedingungen in Bezug auf den betreffenden Ertragszeitraum ermittelt wird, ist der Arbeitstag vor dem ersten Tag der betreffenden Ertragsperiode um zwei Arbeitstage. Für die Zwecke der ersten Renditeperiode ist das Datum der Feststellung des durchschnittlichen Referenzzinssatzes das Auktionsdatum der ersten Tranche der Anleiheemission. Wird der Referenzzinssatz 6M PRIBOR nicht in einem der fünf Arbeitstage gemäß Anhang 2 dieser Verordnung veröffentlicht, so wird der Referenzzinssatz vom Emittenten als arithmetisches Mittel, gerundet auf zwei Dezimalstellen, bestimmt, indem der Zinssatz für den Verkauf des CZK-Interbankenmarktes für einen Zeitraum von sechs Monaten, der an einem solchen Tag nach 11: 00 (in Worten: 11th) Uhr des mitteleuropäischen Marktes gewonnen wird. Ist es nicht möglich, den betreffenden Referenzzinssatz an einem solchen Tag zu bestimmen, so wird der letzte bekannte Zinssatz von 6M PRIBOR, der diesem Zeitpunkt am nächsten liegt, zur Ermittlung des durchschnittlichen Referenzzinssatzes und zur Ermittlung des Ertrags der Anleihe für den betreffenden Ertragszeitraum herangezogen.
8. Für die Vermeidung von Zweifeln, wenn der Referenzzins 6M PRIBOR aufgrund des Übergangs der Tschechischen Republik zu einer anderen Rechtswährung nicht allgemein auf dem Interbank-Einlagenmarkt verwendet wird, wird der Zinssatz, der normalerweise auf dem Interbank-Einlagenmarkt in der Tschechischen Republik verwendet wird, zur Bestimmung des durchschnittlichen Referenzzinssatzes gemäß den Nummern 6 und 7 dieser Emissionsbedingungen verwendet. Die Änderung des Referenzzinssatzes erfolgt nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, die am Tag des Übergangs der Tschechischen Republik in eine andere Rechtswährung gelten. Die Bestimmungen von Nummer 7 dieser Emissionsbedingungen gelten sinngemäß für den nach diesem Punkt ermittelten Referenzzinssatz.
9. Die Rückgabefrist wird auf sechs Monate festgesetzt, jeweils von 22.4 (einschließlich jenes Tages) bis 22.10 (ohne diesen Tag) des betreffenden Jahres und von 22.10 (einschließlich jenem Tag) des betreffenden Jahres bis 22.4 (ohne diesen Tag) des darauf folgenden Jahres in Anhang 1 dieser Emissionsbedingungen. Die erste Renditeperiode für die Zahlung des Anleiherendites beträgt von 22.4.2022 (einschließlich dieses Datums) bis 22.10.2022 (ohne dieses Datum). Die zweite Renditeperiode für die Zahlung des Anleiherendites wird von 22.10.2022 (einschließlich dieses Datums) auf 22.4.2023 (ohne dieses Datum) festgesetzt. Für die Zwecke jeder Berechnung im Zusammenhang mit Anleihen, die auf der Grundlage dieser Emissionsbedingungen ausgegeben werden, ist ein Bruchteil der einjährigen konventionsbasierten Tage von 360 (d. h. dreihundert sechzig) Tagen und die tatsächliche Anzahl der letzten Tage in dem Zeitraum, für den die betreffende Berechnung erfolgt (ACT / 360) zu verwenden. Die proportionale Rendite der Anleihe wird zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe ab dem Zeitpunkt der Ausgabe oder ab dem Zeitpunkt des Beginns der betreffenden Rendite zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe berücksichtigt.
10. Die Emission von Anleihen kann innerhalb der Anmeldefrist in Raten (in Tranchen) ausgegeben werden.
11. Die Emissionsquote der Anleihe der betreffenden Tranche der Anleiheemission wird durch den Auktionssatz bestimmt. Bei der Emission von Anleihen durch Eintragung in das Vermögenskonto des Emittenten gemäß § 35 Abs. 7 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. wird der Emissionssatz der Anleihe zu 100% des Nominalwerts bestimmt.
12. Die Anleihen werden öffentlich in der Tschechischen Republik zum Abonnement angeboten und über die Tschechische Nationalbank nach § 26 Abs. 4 des Anleihegesetzes auf dem Primärmarkt verkauft. Der primäre Verkauf von Anleihen, die Methode und der Ort des Abonnements von Anleihen, die Methode und Frist für die Lieferung von Anleihen an einzelne Abonnenten und die Art und den Ort der Zahlung des Emissionssatzes der Abo-Anleihe richtet sich nach den geltenden Regeln für den Primärverkauf von Staatsanleihen, die von der Tschechischen Nationalbank (nachfolgend "Auction Rules") organisiert werden, die auf der Website der Tschechischen Nationalbank und des Ministeriums veröffentlicht werden. Primäranleihenverkäufe werden in Form von Auktionen durchgeführt. Der Auktionsplatz ist Česká národní banka. Nur eine vom Emittenten oder Emittenten benannte Person kann an der Auktion teilnehmen. Andere Teilnehmer dürfen nur indirekt über vom Emittenten oder vom Emittenten benannte Personen teilnehmen. Der Emittent ist berechtigt, Schuldverschreibungen zu schreiben, wenn sie erst nach § 15 Abs. 4 des Schuldverschreibungsgesetzes in das Vermögenskonto des Emittenten ausgegeben werden und Schuldverschreibungen vor ihrem Fälligkeitstermin erwerben, einschließlich der Rückzahlung von Schuldverschreibungen zu einem beliebigen Preis zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Emissionsdatum und unter anderen vom Ministerium festgelegten Bedingungen. Eigene Schuldverschreibungen, die der Emittent vor seinem Fälligkeitstermin erworben hat, einschließlich Schuldverschreibungen, die vom Emittenten zurückgekauft werden, werden nicht gelöscht und stehen dem Emittenten im Ermessen, ob er sie im Besitz des Emittenten verlässt und gegebenenfalls verkauft oder anderweitig entscheidet.
13. Der primäre Verkauf von Anleihen in der ersten Tranche der Anleihenausgabe wird durch die Auktion, die am 20. April 2022 von der Tschechischen Nationalbank gemäß den Auktionsregeln abgehalten wird, getätigt. Der Emittent entscheidet über das Datum und die Art der betreffenden Auktionen nach den Auktionsregeln. Die Auktionsbekanntmachung und die Auktionsmethode werden rechtzeitig vor dem Auktionsdatum auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
14. Anleihen können nach Artikel 7 des Anleihegesetzes in weniger als oder mehr als dem Gesamtnennwert der Anleihenausgabe als dem erwarteten Nominalwert der Anleihenausgabe ausgegeben werden. Das mögliche Ausmaß des Anstiegs des nominalen Gesamtwerts der Anleihen ist 50 000 000 000 CZK (d. h. 50 Milliarden CZK).
15. Die Anleihen werden am 22. Oktober 2024 zum Nominalwert zurückgezahlt. Dieses Datum schließt das Interesse an Anleihen ab. Die Anleihen werden zusammen mit der Zahlung der letzten Anleiherendite an die Person zurückgezahlt, die die Anleihen bei 22.9.2024 besitzt. Ist das Datum der Rückzahlung der Anleihen und die Zahlung der letzten Anleihenrendite kein Arbeitstag, so werden diese Zahlungen am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rückzahlung für diese Rückzahlung geleistet.
16. Der Emittent verpflichtet sich, nach diesen Emissionsbedingungen die Zahlung von Anleiherenditen und die Rückzahlung von Anleihen an Personen sicherzustellen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte an dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Tag ausschließlich in den Kronen der Tschechischen oder anderer Währung auszuüben, die zum Zeitpunkt der Zahlung die Rechtswährung der Tschechischen Republik sein wird. Die Tschechische Nationalbank und das Ministerium sind daran beteiligt, die Rückzahlung von Anleihen und die Zahlung von Anleiherträgen entweder direkt oder über andere Mandate zu gewährleisten. Der Nominalwert der Anleihen wird zurückgezahlt und die Anleihenrendite werden nach Anweisungen von Personen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte zu dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Zeitpunkt auszuüben, per Barüberweisung gezahlt. Der Zahlungsort ist die Tschechische Nationalbank oder jede andere vom Emittenten zugelassene Person, die die Art und Weise veröffentlicht, in der die Rückzahlung der Anleihe und die Zahlung der Anleiherendite erfolgen.
17. Die Bewertung der finanziellen Kapazität (Rating) der langfristigen Kronenverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bestimmung dieser Emissionsbedingungen durch S & P Global Ratings erfolgt auf AA-Ebene, Moody's auf A3-Ebene, Fitch Ratings auf AA-Ebene, Japan Credit Rating Agency auf AA-Ebene, R & I auf AA-Ebene, Scope Ratings auf AA-Ebene und ACRA auf AA-Ebene.
18. Schuldverschreibungen sind direkte, bedingungslose und bedingungslose Schulden der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene wie alle anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Schulden der Tschechischen Republik sind.
19. Das Recht auf die Anleihe wird innerhalb der Frist begrenzt, die das zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Gesetzes geltende Recht vorsieht.
20. Diese Emissionsbedingungen werden vom Ministerium in der Sammlung der Gesetze bekannt gegeben. Ein Hinweis auf den erwarteten Gesamtnennwert der Anleiheemission wird zusammen mit diesen Emissionsbedingungen durch Veröffentlichung in der tschechischen Sprache auf der Website des Ministeriums in dem Teil, in dem der Emittent Informationen über die von ihm ausgegebenen Staatsschulden veröffentlicht. Jede weitere Mitteilung an die Inhaber von Anleihen und an die Öffentlichkeit über diese Anleihen wird ebenfalls in gleicher Weise veröffentlicht.
21. Die Tschechische Nationalbank überwacht keine Anleihen und ihren Emittenten.
22. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, ist die tschechische Version entscheidend.
23. Anleihen werden nach tschechischem Recht ausgegeben und die Besteuerung der Anleihenerträge unterliegt tschechischem Recht. Die Rechte und Pflichten dieser Emissionsbedingungen und der auf ihrer Grundlage ausgegebenen Schuldverschreibungen werden nach tschechischem Recht geregelt und ausgelegt, unabhängig von den Bestimmungen der Konfliktnormen.
Finanzminister:
v z. Mgr. Binder v. r.
Direktor

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2022-2024, VAR%
Přehled výnosových období a jednotlivých dat souvisejících s vyplacením výnosu dluhopisu
Pořadí
výnosového
období
Den stanovení průměrné referenční
úrokové sazby
Výnosové obdobíDen rozhodný
pro vyplacení výnosu
dluhopisu
Datum výnosu dluhopisu
od*do**
1.20. 4. 202222. 4. 202222. 10. 202222. 9. 202222. 10. 2022
2.20. 10. 202222. 10. 202222. 4. 202323. 3. 202322. 4. 2023
3.20. 4. 202322. 4. 202322. 10. 202322. 9. 202322. 10. 2023
4.19. 10. 202322. 10. 202322. 4. 202423. 3. 202422. 4. 2024
5.18. 4. 202422. 4. 202422. 10. 202422. 9. 202422. 10. 2024
* einschließlich dieses Tages
* * Dieser Tag außer

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 der Emissionsbedingungen für die Tschechische Republik, 2022-2024, VAR%
Přehled dat uveřejnění 6M PRIBOR pro výpočet průměrné referenční úrokové sazby
Pořadí
výnosového
období
Den stanovení průměrné referenční
úrokové sazby
Data stanovení referenční úrokové sazby 6M PRIBOR
1.20. 4. 202211. 4., 12. 4., 13. 4., 14. 4., 19. 4.
2.20. 10. 202213. 10., 14. 10., 17. 10., 18. 10., 19. 10.
3.20. 4. 202313. 4., 14. 4., 17. 4., 18. 4., 19. 4.
4.19. 10. 202312. 10., 13. 10., 16. 10., 17. 10., 18. 10.
5.18. 4. 202411. 4., 12. 4., 15. 4., 16. 4., 17. 4.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 86 / 2022 Coll., Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2022-2024, VAR%
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.04.2022
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Wertpapiere Finanzen
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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