Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 76/1993

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Anhangs zum Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen und der Slowakischen Republik und der Regierung der Sozialistischen Sowjetrepublik Weißrussland über wirtschaftliche Handelsbeziehungen und wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

Gültig In Kraft seit 22.04.1992
Inhalt
76.
Kommunikation
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gibt bekannt, dass am 22. April 1992 die Anlage zum Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen und der Slowakischen Republik und der Regierung der sowjetischen Sozialistischen Republik Weißrussland über wirtschaftliche Beziehungen und wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit vom 26. April 1991 in Prag unterzeichnet wurde, die von der Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten am 16. Dezember 1992 Nr. 576 Coll.
Die Anlage trat am 22. April 1992 gemäß Artikel 2 in Kraft.
Tschechische Version Die Ergänzung wird gleichzeitig angekündigt.
Anlage
zum Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen und der Slowakischen Republik und der Regierung der Republik Belarus über Handelsbeziehungen und wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit vom 26. April 1991
Die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Republik und die Regierung der Republik Belarus haben wie folgt vereinbart:
Jede Vertragspartei gewährt den Erzeugnissen mit Ursprung im Gebiet der anderen Vertragspartei im Rahmen der am meisten begünstigten Klausel eine Behandlung.
Die am meisten bewährte Behandlung gilt nicht für:
a) Vorteile einer Vertragspartei gegenüber den Nachbarstaaten, die den Grenzverkehr erleichtern;
b) Leistungen einer Vertragspartei aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer Zollunion oder im Bereich des freien Handels;
c) von der Republik Belarus gewährte oder gewährte Leistungen an die ehemalige UdSSR.
Diese Anlage tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.
Dane in Prag am 22. April 1992 in zwei Originalkopien, jeweils in tschechischer und russischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Für die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Republik:
Ing. Lubomír Martak CSc. v. r.
Für die Regierung der Republik Belarus:
N. A. Makajej v. r.
Inhalt

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 76/1993 Slg. über die Verhandlungen über die Beilage zum Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen und der Slowakischen Bundesrepublik und der Regierung der Sozialistischen Sowjetrepublik Weißrussland über Wirtschaftsbeziehungen und wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.02.1993
In Kraft seit22.04.1992
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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