Das Verfassungsgericht fand Nr. 74 / 2024 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts sp. zn. Pl. ÚS 49 / 23 über den Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 1 / 2013 der Gemeinde Výštěrádky, die die Marktordnung ausstellt

Gültig Das Verfassungsgericht fand
Textfassungen: 04.04.2024
74.
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Das Verfassungsgericht
vom 21. Februar 2024
sp. zn. Pl. ÚS 49 / 23 auf Vorschlag zur Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Great Hosterádky Nr. 1 / 2013 über die Marktordnung
im Namen der Republik
Am 21. Februar 2024 entschied das Verfassungsgericht unter der sp. zn. Pl. ÚS 49 / 23, im Plenum aus dem Präsidenten des Hofes Josef Boxy und den Richtern von Lucie Dolanská Bányai, Josef Fiala, Jaromír Jirsy (Judge des Berichterstatters), Veronica Christian, Zdenek Kühn, Tomáš Ličovnik, Kate Uhřina Rovat
wie folgt:
I. Die Artikel 2, 3, 4, 5 bzw. 6 in den Worten "operiert durch lokale Verbände" der Verordnung Nr. 1 / 2013 der Gemeinde Great Hosterádky, die die Marktordnung vom 30. Mai 2013 ausstellt, werden ab dem Datum der Veröffentlichung der Feststellung in der Sammlung der Gesetze und internationalen Verträge gestrichen.
II. Der Vorschlag zur Aufhebung von Artikel 6 in den Worten "für die notifizierte Impfung von Haustieren" der Verordnung Nr. 1 / 2013 der Gemeinde Great Hosterádky, die die Marktordnung vom 30. Mai 2013 ausstellt, wird abgelehnt.
III. Im übrigen wird der Vorschlag abgelehnt.
Präsident des Verfassungsgerichts:
JUDr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDas Verfassungsgericht fand Nr. 74 / 2024 Coll., sp. zn. Pl. ÚS 49 / 23 über den Antrag auf Aufhebung der Verordnung Nr. 1 / 2013 der Gemeinde Výštěrádky
Art der VorschriftDas Verfassungsgericht fand
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.04.2024
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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